Berichtigte Rechnung anfordern Vorlage – für den Vorsteuerabzug

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Berichtigte Rechnung anfordern (fehlende Pflichtangaben): Vorlage und Hinweise

Fehlt auf einer Eingangsrechnung eine Pflichtangabe, kann der Vorsteuerabzug gefährdet sein. Mit diesem Schreiben fordern Sie beim Lieferanten eine berichtigte Rechnung an.

Fehlt auf einer Eingangsrechnung eine Pflichtangabe, kann der Vorsteuerabzug gefährdet sein. Mit diesem Schreiben fordern Sie beim Lieferanten eine berichtigte Rechnung an. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.

Stand: 10.10.2026 · Angaben ohne Gewähr

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Vorsteuer sichern

Der Vorsteuerabzug setzt eine ordnungsgemäße Rechnung voraus (§ 15 UStG). Fehlen Angaben wie vollständige Anschriften, Steuernummer, Leistungszeitpunkt, Menge und Art der Leistung oder der getrennte Steuerausweis, kann das Finanzamt den Abzug versagen. Eine Rechnung kann nach § 31 Abs. 5 UStDV berichtigt werden; unter Voraussetzungen wirkt die Berichtigung auf das ursprüngliche Rechnungsdatum zurück. Ob Sie die Zahlung bis zur Berichtigung zurückhalten dürfen, ist umstritten – im Zweifel nur den Steuerbetrag zurückhalten oder Rat einholen.

Hinweise

Steuerliche und rechtliche Anforderungen können sich ändern und hängen vom Einzelfall ab. Lassen Sie sich im Zweifel von einer Steuerberaterin, einem Steuerberater oder einer Anwältin beraten. Die Vorlage ersetzt keine Beratung.

Typische Fehler: Berichtigte Rechnung anfordern (fehlende Pflichtangaben)

  • Mängel nicht konkret benannt.
  • Selbst korrigiert statt neu angefordert.
  • Bezug zur ursprünglichen Rechnung fehlt.

Berichtigte Rechnung anfordern (fehlende Pflichtangaben) erstellen: So geht’s

  1. Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
  2. Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
  3. Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
  4. Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.

Muster: Berichtigte Rechnung anfordern (fehlende Pflichtangaben)

So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.

Max Mustermann Webdesign
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Tel.: 0761 123456
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Buchhaltung
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Freiburg, 10.10.2026

Bitte um berichtigte Rechnung – Ihre Rechnung R-55210

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Rechnung Nr. R-55210 vom 28.09.2026. Bei der Prüfung ist uns aufgefallen, dass die Rechnung nicht alle Angaben nach § 14 Abs. 4 UStG enthält bzw. fehlerhaft ist:

  • Unser Firmenname ist unvollständig (richtig: Max Mustermann Webdesign)
  • Leistungszeitpunkt bzw. -zeitraum fehlt
  • Umsatzsteuer ist nicht getrennt ausgewiesen

Bitte senden Sie uns bis zum 24.10.2026 eine berichtigte Rechnung, die sich eindeutig auf die ursprüngliche Rechnung bezieht (§ 31 Abs. 5 UStDV). Ohne ordnungsgemäße Rechnung ist uns der Vorsteuerabzug nicht möglich.

Die Zahlung erfolgt davon unabhängig fristgerecht.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Max Mustermann Webdesign

Häufige Fragen zu: Berichtigte Rechnung anfordern (fehlende Pflichtangaben)

Darf ich die Rechnung selbst korrigieren?

Nein, berichtigen muss der Rechnungsaussteller.

Wirkt die Berichtigung zurück?

Unter bestimmten Voraussetzungen ja.

Darf ich die Zahlung zurückhalten?

Das ist umstritten, im Zweifel beraten lassen.

Passende Vorlagen

  • Eingangsrechnung prüfen Vorlage – Lieferantenrechnungen vor Zahlung prüfen: Pflichtangaben für den Vorsteuerabzug, sachliche Richtigkeit, Bestellung, Lieferung, E-Rechnung und Betrugsschutz.
  • Pflichtangaben Rechnung Vorlage – Ist die Rechnung korrekt? Pflichtangaben nach § 14 UStG prüfen: Namen, Steuernummer, Datum, Rechnungsnummer, Leistung, Zeitpunkt, Entgelt, Steuer und Sonderhinweise.
  • Rechnungskorrektur Vorlage – Fehlerhafte Rechnung korrigieren: Bezug auf die ursprüngliche Rechnung, korrigierte Angaben oder Beträge und Differenz, umsatzsteuerlich sauber.

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