Pflichtangaben auf Rechnungen (Checkliste nach § 14 UStG): Vorlage und Hinweise
Fehlt eine Pflichtangabe, kann der Kunde die Vorsteuer verlieren. Die Checkliste prüft jede Rechnung vor dem Versand.
Fehlt eine Pflichtangabe, kann der Kunde die Vorsteuer verlieren. Die Checkliste prüft jede Rechnung vor dem Versand. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.
Stand: 09.10.2026 · Angaben ohne Gewähr
KI-Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von künstlicher Intelligenz erstellt und kann Fehler enthalten. Mehr erfahren
Korrekte Rechnungen
Die Pflichtangaben stehen in § 14 Abs. 4 UStG. Fehler können dazu führen, dass Geschäftskunden die Vorsteuer nicht ziehen dürfen; sie verlangen dann eine Korrektur. Für Kleinbetragsrechnungen bis 250 € genügen weniger Angaben. Seit 2025 gelten im B2B schrittweise Pflichten zur E-Rechnung.
Hinweise
- Siehe Rechnung, Rechnungskorrektur, E-Rechnung.
Steuerliche und rechtliche Anforderungen können sich ändern und hängen vom Einzelfall ab. Lassen Sie sich im Zweifel von einer Steuerberaterin, einem Steuerberater oder einer Anwältin beraten. Die Vorlage ersetzt keine Beratung.
Typische Fehler: Pflichtangaben auf Rechnungen (Checkliste nach § 14 UStG)
- Leistungsdatum fehlt.
- Nummer doppelt.
- Steuerhinweis vergessen.
Pflichtangaben auf Rechnungen (Checkliste nach § 14 UStG) erstellen: So geht’s
- Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
- Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
- Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
- Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.
Muster: Pflichtangaben auf Rechnungen (Checkliste nach § 14 UStG)
So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.
Checkliste Pflichtangaben Rechnung
Max Mustermann Webdesign · Oktober 2026
Grundangaben
| □ | Vollständiger Name und Anschrift des Leistenden |
| □ | Vollständiger Name und Anschrift des Empfängers |
| □ | Steuernummer oder USt-IdNr. des Leistenden |
| □ | Ausstellungsdatum |
| □ | Fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer |
Leistung
| □ | Menge und handelsübliche Bezeichnung der Lieferung bzw. Art und Umfang der Leistung |
| □ | Zeitpunkt bzw. Zeitraum der Leistung |
| □ | Entgelt nach Steuersätzen aufgeschlüsselt |
| □ | Im Voraus vereinbarte Entgeltminderungen (Skonto, Rabatt) |
Steuer
| □ | Steuersatz und Steuerbetrag |
| □ | Oder Hinweis auf Steuerbefreiung bzw. Kleinunternehmerregelung |
| □ | Reverse-Charge: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ |
| □ | Gutschrift: das Wort „Gutschrift“ |
Sonderfälle
| □ | Leistungen am Grundstück an Privat: Hinweis auf zweijährige Aufbewahrung |
| □ | Kleinbetragsrechnung bis 250 € mit vereinfachten Angaben |
| □ | E-Rechnungspflicht im B2B beachten |
Eigene Punkte
| □ | Rechnungsvorlage einmal komplett prüfen |
Häufige Fragen zu: Pflichtangaben auf Rechnungen (Checkliste nach § 14 UStG)
Was passiert bei fehlenden Angaben?
Der Kunde kann die Vorsteuer verlieren und eine Korrektur verlangen.
Was ist eine Kleinbetragsrechnung?
Eine Rechnung bis 250 € mit vereinfachten Angaben.
Muss die Steuernummer drauf?
Ja, Steuernummer oder USt-IdNr.
Passende Vorlagen
- Rechnungsvorlage kostenlos – Rechnung mit Positionen, Umsatzsteuer und Zahlungsangaben.
- Rechnungskorrektur Vorlage – Fehlerhafte Rechnung korrigieren: Bezug auf die ursprüngliche Rechnung, korrigierte Angaben oder Beträge und Differenz, umsatzsteuerlich sauber.
- E-Rechnung Checkliste Vorlage – E-Rechnungspflicht im B2B: Empfang seit 2025, Ausstellung ab 2027 bzw. 2028, Formate XRechnung und ZUGFeRD, Software, Archivierung und Ausnahmen.
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