Rechnungskorrektur (Korrektur einer fehlerhaften Rechnung): Vorlage und Hinweise
Fehler in einer Rechnung? Mit der Rechnungskorrektur berichtigen Sie Angaben oder Beträge mit eindeutigem Bezug auf das Original.
Fehler in einer Rechnung? Mit der Rechnungskorrektur berichtigen Sie Angaben oder Beträge mit eindeutigem Bezug auf das Original. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.
Stand: 07.10.2026 · Angaben ohne Gewähr
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Rechnungen richtig korrigieren
Fehlerhafte Rechnungen werden durch eine Rechnungsberichtigung korrigiert, die eindeutig auf die ursprüngliche Rechnung verweist (§ 31 Abs. 5 UStDV). Alternativ kann die alte Rechnung storniert und eine neue gestellt werden. Eine korrigierte Rechnung braucht eine eigene Nummer. Bei zu hoch ausgewiesener Umsatzsteuer schuldet der Aussteller diese, bis sie berichtigt ist.
Hinweise
- Siehe Stornorechnung, Gutschrift, Rechnung.
Steuerliche und rechtliche Anforderungen können sich ändern und hängen vom Einzelfall ab. Lassen Sie sich im Zweifel von einer Steuerberaterin, einem Steuerberater oder einer Anwältin beraten. Die Vorlage ersetzt keine Beratung.
Typische Fehler: Rechnungskorrektur (Korrektur einer fehlerhaften Rechnung)
- Kein Bezug zum Original.
- Originalrechnung überschrieben.
- Umsatzsteuer nicht korrigiert.
Rechnungskorrektur (Korrektur einer fehlerhaften Rechnung) erstellen: So geht’s
- Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
- Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
- Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
- Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.
Muster: Rechnungskorrektur (Korrektur einer fehlerhaften Rechnung)
So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.
| Anna Beispiel Lindenweg 12 79312 Emmendingen |
|
Rechnungskorrektur Nr. 2026-118-K1
Diese Korrektur bezieht sich auf die Rechnung Nr. 2026-118 vom 20.09.2026. Grund: Versehentlich 10 statt 8 Stunden berechnet.
| Pos. | Beschreibung | Menge | Einzelpreis | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Beratung laut Auftrag vom 01.09.2026 | 8 Std. | 100,00 € | 800,00 € |
| 2 | Reisekosten | 1 pauschal | 100,00 € | 100,00 € |
| Nettobetrag | 900,00 € |
| Umsatzsteuer 19 % | 171,00 € |
| Korrigierter Rechnungsbetrag | 1.071,00 € |
| Bisher berechnet | 1.190,00 € |
| Erstattung an Sie | 119,00 € |
Die ursprüngliche Rechnung wird durch diese Korrektur ersetzt. Ein Erstattungsbetrag wird Ihnen überwiesen.
| Kontakt 0761 123456 · max@mustermann.example Steuernummer: 12/345/67890 | Bankverbindung Beispielbank IBAN: DE02 1203 0000 0000 2020 51 |
Häufige Fragen zu: Rechnungskorrektur (Korrektur einer fehlerhaften Rechnung)
Darf ich eine Rechnung einfach ändern?
Nein, sie wird durch Korrektur oder Storno berichtigt.
Braucht die Korrektur eine Nummer?
Ja, eine eigene.
Korrektur oder Storno?
Beides ist möglich; Storno mit neuer Rechnung ist oft übersichtlicher.
Passende Vorlagen
- Stornorechnung Vorlage – Rechnung stornieren oder korrigieren mit Gutschrift.
- Gutschrift Vorlage Vorlage – Gutschrift zu einer Rechnung, z. B. bei Retoure, Preisnachlass oder Reklamation.
- Rechnungsvorlage kostenlos – Rechnung mit Positionen, Umsatzsteuer und Zahlungsangaben.
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