Werkvertrag Webdesign Vorlage – Website-Erstellung

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Werkvertrag Webdesign (Website-Erstellung): Vorlage und Hinweise

Bei Websites gibt es oft Streit über Umfang und Abnahme. Der Werkvertrag regelt Leistungen, Termine, Vergütung und Rechte.

Bei Websites gibt es oft Streit über Umfang und Abnahme. Der Werkvertrag regelt Leistungen, Termine, Vergütung und Rechte. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.

Stand: 07.10.2026 · Angaben ohne Gewähr

KI-Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von künstlicher Intelligenz erstellt und kann Fehler enthalten. Mehr erfahren

Websites vertraglich absichern

Eine Website-Erstellung ist meist ein Werkvertrag: Geschuldet ist ein Ergebnis, das abgenommen wird. Streit entsteht vor allem über den Umfang, die Mitwirkung des Kunden und die Abnahme. Legen Sie fest, was enthalten ist und was nicht, wie viele Korrekturen inklusive sind und welche Nutzungsrechte übertragen werden.

Hinweise

Steuerliche und rechtliche Anforderungen können sich ändern und hängen vom Einzelfall ab. Lassen Sie sich im Zweifel von einer Steuerberaterin, einem Steuerberater oder einer Anwältin beraten. Die Vorlage ersetzt keine Beratung.

Typische Fehler: Werkvertrag Webdesign (Website-Erstellung)

  • Umfang unklar.
  • Korrekturen unbegrenzt.
  • Nutzungsrechte nicht geregelt.

Werkvertrag Webdesign (Website-Erstellung) erstellen: So geht’s

  1. Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
  2. Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
  3. Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
  4. Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.

Muster: Werkvertrag Webdesign (Website-Erstellung)

So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.

Werkvertrag über die Erstellung einer Website

zwischen Bäckerei Muster, Inh. Lisa Muster, Marktplatz 3, 79312 Emmendingen (Auftraggeber), und Max Mustermann Webdesign, Musterweg 3, 79100 Freiburg (Auftragnehmer).

§ 1 Leistung

Konzept und Design einer responsiven Website mit bis zu 6 Seiten (Start, Sortiment, Über uns, Kontakt, Impressum, Datenschutz) auf Basis eines Content-Management-Systems; Kontaktformular; Grundeinrichtung SEO; Einweisung (1 Std.)

Nicht enthalten: Texterstellung, Fotos, Hosting, laufende Pflege, Suchmaschinenwerbung. Inklusive sind 2 Korrekturschleifen zum Design. Zusatzleistungen werden nach Absprache mit 75,00 € netto je Stunde berechnet.

§ 2 Mitwirkung

Der Auftraggeber stellt Texte, Bilder, Logos und Zugangsdaten rechtzeitig bereit und versichert, dass er die Rechte daran besitzt. Verzögerungen bei der Mitwirkung verschieben den Fertigstellungstermin entsprechend.

§ 3 Termin und Abnahme

Die Fertigstellung ist bis zum 15.12.2026 geplant. Der Auftraggeber prüft die Website innerhalb von 14 Tagen und erklärt die Abnahme oder nennt konkrete Mängel. Mit der Veröffentlichung im Live-Betrieb gilt die Website als abgenommen, sofern keine wesentlichen Mängel gerügt wurden.

§ 4 Vergütung

Die Vergütung beträgt 3.200,00 € netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, zahlbar 30 % bei Auftrag, 70 % nach Abnahme.

§ 5 Nutzungsrechte

Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, die Website zu nutzen und zu ändern. Verwendete Fremdlizenzen (Schriften, Bilder, Plugins) gelten zu deren Bedingungen. Der Auftragnehmer darf die Website als Referenz nennen.

§ 6 Recht und Datenschutz

Für Inhalte, Impressum und Datenschutzerklärung ist der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftragnehmer weist auf erkennbare rechtliche Risiken hin, eine Rechtsberatung erfolgt nicht.

Freiburg, 07.10.2026

Auftraggeber
Bäckerei Muster, Inh. Lisa Muster
Auftragnehmer
Max Mustermann Webdesign

Häufige Fragen zu: Werkvertrag Webdesign (Website-Erstellung)

Werk- oder Dienstvertrag?

Bei einer fertigen Website meist Werkvertrag.

Wann ist die Website abgenommen?

Mit Erklärung oder unter Umständen mit Nutzung ohne Mängelrüge.

Wem gehört die Website?

Der Kunde erhält Nutzungsrechte, das Urheberrecht bleibt beim Ersteller.

Passende Vorlagen

  • Werkvertrag Vorlage – Werkvertrag für Handwerk, Projekte und Aufträge: Leistung, Vergütung, Abnahme, Gewährleistung und Kündigung.
  • Freelancer Vertrag Vorlage – Vertrag zwischen Auftraggeber und freiberuflichem Dienstleister.
  • Impressum Vorlage – Impressum für Website erstellen: Pflichtangaben nach § 5 DDG für Selbstständige, Vereine und Unternehmen.

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