Mieterselbstauskunft Vorlage – zulässige Angaben

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Mieterselbstauskunft: Vorlage und Hinweise

Vermieter verlangen bei der Wohnungssuche häufig eine Mieterselbstauskunft. Das Formular enthält nur zulässige Fragen zu Beruf, Einkommen und Haushalt und eine Datenschutzhinweis-Zeile.

Bei der Wohnungssuche verlangen Vermieter oft eine Selbstauskunft. Das Formular enthält nur zulässige Fragen. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.

Stand: 05.10.2026 · Angaben ohne Gewähr

Was ist die Mieterselbstauskunft?

Mit der Selbstauskunft stellen Mietinteressenten sich dem Vermieter vor und geben Auskunft über Beruf, Einkommen und Haushalt. Der Vermieter kann so prüfen, ob die Miete gezahlt werden kann. Sie wird meist vor der Besichtigung oder nach dem ersten Gespräch verlangt.

Zulässige und unzulässige Fragen

Vermieter dürfen nur Fragen stellen, an deren Beantwortung sie ein berechtigtes Interesse haben: Name, Beruf, Einkommen, Zahl der Personen, Haustiere, Mietrückstände, Insolvenz. Unzulässig sind zum Beispiel Fragen zu Religion, Herkunft, Parteizugehörigkeit, Schwangerschaft oder Heiratsabsicht. Unzulässige Fragen dürfen Sie falsch oder gar nicht beantworten.

Datenschutz

Geben Sie nur die nötigen Daten heraus. Nachweise (Gehaltsnachweise, Schufa) sollten Sie erst nach Auswahl durch den Vermieter einreichen. Vermieter müssen Daten von Bewerbern, die nicht zum Zug kommen, löschen.

Typische Fehler: Mieterselbstauskunft

  • Unzulässige Fragen werden beantwortet.
  • Zu viele Unterlagen werden zu früh herausgegeben.
  • Falsche Angaben werden gemacht.

Mieterselbstauskunft erstellen: So geht’s

  1. Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
  2. Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
  3. Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
  4. Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.

Muster: Mieterselbstauskunft

So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.

Mieterselbstauskunft

für die Wohnung: Lindenweg 12, 2. OG links, 79312 Emmendingen

Angaben zur Person

NameAnna Beispiel
Geburtsdatum14.05.1992
Aktuelle AnschriftBahnhofstraße 3, 79104 Freiburg
Telefon0171 1234567
E-Mailanna.beispiel@example.de

Beruf und Einkommen

Beruf / TätigkeitMarketing-Referentin
ArbeitgeberMuster Software GmbH
Beschäftigt seit04/2021
Monatliches Nettoeinkommen2.850,00 €

Haushalt

Gewünschter Einzug01.01.2027
Einziehende Personen1
Haustierekeine
Musikinstrument☐ ja   ☒ nein

Zahlungsfähigkeit

Mietrückstände aus früheren Mietverhältnissen☐ ja   ☒ nein
Insolvenz- / Räumungsverfahren☐ ja   ☒ nein
Schufa / Bescheinigung vorlegbar☒ ja   ☐ nein

Ich versichere, dass die Angaben vollständig und richtig sind. Die Angaben werden nur zur Prüfung der Mietinteressen verwendet und bei Nichtzustandekommen eines Mietvertrags gelöscht.

Freiburg, 05.10.2026

Unterschrift Mietinteressent(in)
Anna Beispiel

Häufige Fragen zu: Mieterselbstauskunft

Muss ich eine Mieterselbstauskunft ausfüllen?

Eine Pflicht gibt es nicht, ohne Auskunft vergeben Vermieter die Wohnung aber oft anderweitig.

Darf der Vermieter nach Religion oder Schwangerschaft fragen?

Nein, solche Fragen sind unzulässig und müssen nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Wann muss ich Gehaltsnachweise vorlegen?

Meist erst, wenn der Vermieter sich für Sie entscheidet oder kurz vor Vertragsschluss.

Darf ich Gehaltsnachweise verweigern?

Vor der Entscheidung des Vermieters müssen Sie sie nicht vorlegen, danach aber oft, wenn Sie die Wohnung erhalten möchten.

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