DSGVO Auskunft & Löschung – Vorlage zum Ausfüllen

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Datenauskunft & Löschung (DSGVO): Vorlage und Hinweise

Nach der DSGVO können Sie von Unternehmen erfahren, welche Daten sie über Sie gespeichert haben, und deren Löschung verlangen. Die Vorlage enthält die Pflichtangaben für Auskunft und Löschung und nennt die gesetzliche Frist von einem Monat.

Erfahren Sie, welche Daten ein Unternehmen über Sie speichert, oder verlangen Sie die Löschung. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.

Stand: 05.10.2026 · Angaben ohne Gewähr

Ihre Rechte nach der DSGVO

Sie haben das Recht auf Auskunft darüber, welche Daten ein Unternehmen über Sie gespeichert hat (Art. 15), auf Berichtigung (Art. 16) und auf Löschung (Art. 17), wenn kein Rechtfertigungsgrund für die Speicherung besteht. Die Auskunft ist in der Regel kostenlos.

Frist

Der Verantwortliche muss innerhalb eines Monats antworten. In komplexen Fällen kann die Frist um bis zu zwei Monate verlängert werden, wenn er Sie darüber informiert. Antwortet das Unternehmen nicht, können Sie sich an die zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde wenden.

Tipps

  • Senden Sie das Schreiben an den Datenschutzbeauftragten, wenn er im Impressum oder in der Datenschutzerklärung genannt ist.
  • Geben Sie genug Daten zur Identifizierung an, aber keine unnötig sensiblen Informationen.
  • Eine Löschung ist nicht möglich, soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen (z. B. Rechnungen).

Typische Fehler: Datenauskunft & Löschung (DSGVO)

  • Das Schreiben geht an die falsche Stelle.
  • Die Identifikation ist unzureichend.
  • Nach Ablauf der Frist wird nicht nachgehakt.

Datenauskunft & Löschung (DSGVO) erstellen: So geht’s

  1. Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
  2. Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte oder die Schriftart.
  3. Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
  4. Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.

Muster: Datenauskunft & Löschung (DSGVO)

So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.

Anna Beispiel
Lindenweg 12
79312 Emmendingen
Beispiel Shop GmbH
Datenschutzbeauftragter
Datenweg 2
20095 Hamburg
Emmendingen, 05.10.2026

Auskunft (Art. 15) und Löschung (Art. 17) DSGVO

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit mache ich meine Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geltend. Meine Kunden-/Vertragsnummer lautet: K-778899. Registriert mit der E-Mail-Adresse anna.beispiel@example.de

Auskunft nach Art. 15 DSGVO: Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie personenbezogene Daten über mich verarbeiten. Falls ja, bitte ich um Auskunft über diese Daten sowie über

  • die Verarbeitungszwecke,
  • die Kategorien der verarbeiteten Daten,
  • die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten offengelegt wurden,
  • die geplante Speicherdauer,
  • die Herkunft der Daten, sofern sie nicht bei mir erhoben wurden,
  • das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling.

Bitte stellen Sie mir außerdem eine Kopie der Daten zur Verfügung (Art. 15 Abs. 3 DSGVO).

Löschung nach Art. 17 DSGVO: Ich verlange die unverzügliche Löschung aller zu meiner Person gespeicherten Daten, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Bitte bestätigen Sie mir die Löschung schriftlich und teilen Sie mir mit, welche Daten Sie aus welchem Grund weiterhin aufbewahren.

Bitte beantworten Sie mein Anliegen innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat (Art. 12 Abs. 3 DSGVO).

Mit freundlichen Grüßen

Anna Beispiel

Häufige Fragen zu: Datenauskunft & Löschung (DSGVO)

Was kostet eine DSGVO-Auskunft?

In der Regel nichts. Nur bei offensichtlich unbegründeten oder exzessiven Anträgen darf ein Entgelt verlangt werden.

Wie lange hat das Unternehmen Zeit?

Einen Monat, in Ausnahmefällen bis zu drei Monate.

Muss das Unternehmen alles löschen?

Nur, wenn kein Grund zur Speicherung besteht. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen gehen vor.

Was tun, wenn das Unternehmen nicht antwortet?

Erinnern Sie schriftlich an die Frist und wenden Sie sich dann an die zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde.

Passende Vorlagen

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