Mietbürgschaft Vorlage – Bürgschaftserklärung für Mieter

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Mietbürgschaft (Bürgschaftserklärung): Vorlage und Hinweise

Mit der Mietbürgschaft steht ein Dritter für die Mietzahlungen des Mieters ein. Die Vorlage enthält Höchstbetrag, Art der Bürgschaft und Risikohinweis.

Wer für die Miete eines anderen bürgt, steht für Zahlungen ein. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.

Stand: 05.10.2026 · Angaben ohne Gewähr

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Bürgschaft – Risiko beachten

Wer bürgt, haftet mit seinem gesamten Vermögen für die Schulden des Mieters, wenn dieser nicht zahlt. Vor allem bei unbegrenzten Bürgschaften sind die Risiken hoch. Eine Höchstbetragsbürgschaft begrenzt die Haftung. Überlegen Sie genau, ob Sie das Risiko tragen können.

Schriftform

Die Bürgschaftserklärung muss schriftlich abgegeben werden. Die elektronische Form ist ausgeschlossen (§ 766 BGB). Fehlt die Schriftform, ist die Bürgschaft nur durch Erfüllung der Hauptschuld wirksam. Bürgschaften für Kinder oder Partner können unter Umständen sittenwidrig sein, wenn der Bürge finanziell krass überfordert ist.

Alternativen

Der Vermieter kann auch eine Mietkaution verlangen. Die Mietbürgschaft ersetzt sie oft. Bei unsicheren Fragen holen Sie rechtliche Beratung ein.

Typische Fehler: Mietbürgschaft (Bürgschaftserklärung)

  • Die Bürgschaft ist nicht schriftlich.
  • Kein Höchstbetrag und damit unbegrenzte Haftung.
  • Die Risiken werden unterschätzt.

Mietbürgschaft (Bürgschaftserklärung) erstellen: So geht’s

  1. Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
  2. Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
  3. Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
  4. Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.

Muster: Mietbürgschaft (Bürgschaftserklärung)

So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.

Bürgschaftserklärung (Mietbürgschaft)

Bürge / Bürgin: Erika Beispiel, geboren am 12.03.1960, Gartenweg 3, 79100 Freiburg

Gläubiger (Vermieter): Thomas Müller, Hauptstraße 40, 79098 Freiburg

Hauptschuldner (Mieter): Lena Beispiel (Tochter)

Der Bürge übernimmt gegenüber dem Vermieter hiermit eine selbstschuldnerische Bürgschaft (unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage nach § 771 BGB) für die Erfüllung der Verpflichtungen des Mieters aus dem Mietvertrag vom 01.10.2026 über Bahnhofstraße 3, 2. OG, 79104 Freiburg.

Die Bürgschaft umfasst alle gegenwärtigen und künftigen Forderungen des Vermieters aus dem Mietverhältnis (z. B. Miete, Nebenkosten, Schadensersatz) und ist auf einen Höchstbetrag von 3.600,00 € beschränkt.

Der Bürge wurde auf die Risiken hingewiesen, dass er bei Zahlungsausfall des Mieters mit seinem gesamten Vermögen haftet. Die Bürgschaft erlischt mit der vollständigen Erfüllung der gesicherten Forderungen, spätestens mit Ende des Mietverhältnisses und Abwicklung aller Ansprüche.

Freiburg, 05.10.2026

Unterschrift Bürge / Bürgin
Erika Beispiel

Häufige Fragen zu: Mietbürgschaft (Bürgschaftserklärung)

Muss eine Bürgschaft schriftlich sein?

Ja, die Bürgschaftserklärung muss schriftlich erfolgen, die elektronische Form ist ausgeschlossen.

Wie lange haftet der Bürge?

Bis zur Erfüllung der gesicherten Forderungen oder bis zum vereinbarten Ende. Eine zeitliche Begrenzung kann vereinbart werden.

Kann ich eine Höchstgrenze festlegen?

Ja, mit einem Höchstbetrag begrenzen Sie Ihr Risiko.

Kann ich meine Haftung begrenzen?

Ja, durch Höchstbetrag und Befristung.

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Nutzung auf eigene Verantwortung – Haftungsausschluss: Diese Vorlage ist eine allgemeine, unverbindliche Orientierungshilfe und keine Rechts-, Steuer- oder sonstige Beratung. Sie verwenden sie ausschließlich eigenverantwortlich und müssen jedes Dokument vor der Verwendung selbst prüfen und an Ihren Einzelfall anpassen. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Wirksamkeit, Rechtsgültigkeit und Eignung der Vorlage und der damit erstellten Dokumente sowie für alle Folgen ihrer Verwendung (z. B. Fristversäumnisse, Formfehler, Nachteile gegenüber Dritten) übernimmt der Betreiber (Leon Blatz) keine Gewähr und, soweit gesetzlich zulässig, keine Haftung. Vollständiger Haftungsausschluss und Nutzungsbedingungen