Indexmieterhöhung Schreiben Vorlage – nach § 557b BGB

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Mieterhöhung bei Indexmiete (Schreiben an Mieter): Vorlage und Hinweise

Bei einer Indexmiete folgt die Miete dem Verbraucherpreisindex. Das Schreiben berechnet die Erhöhung nachvollziehbar.

Bei einer Indexmiete folgt die Miete dem Verbraucherpreisindex. Das Schreiben berechnet die Erhöhung nachvollziehbar. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.

Stand: 07.10.2026 · Angaben ohne Gewähr

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Indexmiete richtig anpassen

Bei einer Indexmiete darf die Miete einmal im Jahr an den Verbraucherpreisindex angepasst werden (§ 557b BGB). Die Erklärung muss in Textform erfolgen und die Indexstände sowie die neue Miete oder den Erhöhungsbetrag angeben. Wirksam wird sie mit Beginn des übernächsten Monats. Den aktuellen Index veröffentlicht das Statistische Bundesamt.

Hinweise

Miet- und Immobilienrecht hängt vom Einzelfall und vom Vertrag ab; Regeln können sich ändern. Lassen Sie sich im Zweifel beraten, etwa beim Mieterverein oder Eigentümerverband. Die Vorlage ersetzt keine Beratung.

Typische Fehler: Mieterhöhung bei Indexmiete (Schreiben an Mieter)

  • Falscher Index verwendet.
  • Indexstände nicht angegeben.
  • Zu früh erhöht.

Mieterhöhung bei Indexmiete (Schreiben an Mieter) erstellen: So geht’s

  1. Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
  2. Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
  3. Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
  4. Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.

Muster: Mieterhöhung bei Indexmiete (Schreiben an Mieter)

So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.

Anna Beispiel
Lindenweg 12
79312 Emmendingen
Anna Beispiel
Lindenweg 12
79098 Freiburg
Emmendingen, 07.10.2026

Anpassung der Indexmiete

Sehr geehrte Frau Beispiel,

in unserem Mietvertrag vom 01.01.2023 ist eine Indexmiete nach § 557b BGB vereinbart. Maßgeblich ist der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Verbraucherpreisindex für Deutschland (Basis 2020 = 100).

Indexstand Oktober 2025 (letzte Anpassung bzw. Vertragsbeginn)121,7
Indexstand September 2026 (zuletzt veröffentlicht)124,5
Veränderung2,30 %
Bisherige Nettokaltmiete800,00 €
Neue Nettokaltmiete818,41 €

Berechnung: bisherige Miete × neuer Index ÷ alter Index. Die neue Miete ist ab dem 01.01.2027 zu zahlen; die Erhöhung wird frühestens mit Beginn des übernächsten Monats nach Zugang dieser Erklärung wirksam. Die Betriebskostenvorauszahlung bleibt unverändert.

Bitte passen Sie Ihren Dauerauftrag an.

Mit freundlichen Grüßen

Anna Beispiel

Häufige Fragen zu: Mieterhöhung bei Indexmiete (Schreiben an Mieter)

Wie oft darf ich die Indexmiete erhöhen?

Höchstens einmal im Jahr.

Ab wann gilt die neue Miete?

Ab dem übernächsten Monat nach Zugang.

Brauche ich die Zustimmung des Mieters?

Nein, eine Erklärung in Textform genügt.

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