Reisemangel und Reisepreisminderung – Vorlage für Pauschalreisen

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Reisemangel & Reisepreisminderung: Vorlage und Hinweise

Das Schreiben zeigt Mängel der Pauschalreise an und fordert Minderung des Reisepreises nach § 651m BGB.

Mängel auf der Pauschalreise? Zeigen Sie sie an und fordern Sie Minderung des Reisepreises innerhalb der Frist. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.

Stand: 05.10.2026 · Angaben ohne Gewähr

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Reisemangel und Minderung

Ist eine Pauschalreise mangelhaft, kann der Reisende den Reisepreis mindern (§ 651m BGB). Voraussetzung ist, dass er den Mangel unverzüglich anzeigt und dem Veranstalter die Möglichkeit zur Abhilfe gibt. Wer Mängel nicht rügt, verliert oft die Minderung. Dokumentieren Sie den Mangel mit Fotos, Zeugen und Datum.

Fristen

  • Ansprüche müssen innerhalb von einem Monat nach vertraglichem Reiseende beim Veranstalter geltend gemacht werden (§ 651g BGB).
  • Sie verjähren nach zwei Jahren.
  • Kommt der Veranstalter nicht nach, hilft die Verbraucherzentrale oder ein Anwalt.

Wie viel Minderung?

Die Höhe richtet sich nach Art und Dauer des Mangels. Gerichte nutzen Tabellen (z. B. Frankfurter Tabelle). Ein Zimmer ohne Meerblick kann 5 bis 10 Prozent kosten, geschlossener Pool oder Baulärm mehr. Die Vorlage ist kein Rechtsrat, die Quote ist Verhandlungssache.

Typische Fehler: Reisemangel & Reisepreisminderung

  • Mängel werden nicht vor Ort angezeigt.
  • Die Monatsfrist nach Reiseende wird verpasst.
  • Beweise fehlen.

Reisemangel & Reisepreisminderung erstellen: So geht’s

  1. Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
  2. Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
  3. Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
  4. Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.

Muster: Reisemangel & Reisepreisminderung

So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.

Anna Beispiel
Lindenweg 12
79312 Emmendingen
Muster Reisen GmbH
Kundenservice
Reiseweg 5
80331 München
Emmendingen, 05.10.2026

Reisemangel und Minderung des Reisepreises – Buchung MR-2026-45871

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe bei Ihnen die Pauschalreise (Buchungsnummer MR-2026-45871) nach Hotel Sol y Mar, Mallorca für den Zeitraum 01.08.2026 bis 15.08.2026 für 2 Erwachsene gebucht. Der Reisepreis betrug 2.400,00 €.

Während der Reise traten folgende Mängel auf:

  1. Zimmer bei Anreise nicht gereinigt, erst nach 2 Tagen behoben
  2. Pool und Spa durchgehend geschlossen
  3. Starker Baulärm von 8 bis 18 Uhr

Die Mängel habe ich bereits vor Ort angezeigt (Hotelrezeption und Reiseleitung am 2.08.). Eine Abhilfe erfolgte nicht oder nicht ausreichend.

Die Reise war damit mangelhaft im Sinne von § 651i BGB. Ich mache gemäß § 651m BGB eine Minderung des Reisepreises von 25 % geltend, das entspricht 600,00 €. Zusätzlich behalte ich mir Schadensersatzansprüche (insbesondere wegen entgangener Urlaubsfreude, § 651n BGB) ausdrücklich vor.

Bitte überweisen Sie den Betrag bis zum 19.10.2026 auf mein Konto. Dieses Schreiben dient zugleich der fristwahrenden Geltendmachung der Ansprüche innerhalb von einem Monat nach Reiseende.

Mit freundlichen Grüßen

Anna Beispiel

Anlagen
Buchungsbestätigung, Fotos, Zeugenangaben

Häufige Fragen zu: Reisemangel & Reisepreisminderung

Muss ich den Mangel vor Ort melden?

Ja, unverzüglich, am besten bei Reiseleitung oder Hotel und schriftlich. Sonst kann der Anspruch entfallen.

Wie lange habe ich Zeit, Ansprüche geltend zu machen?

Einen Monat nach Reiseende beim Veranstalter. Die Verjährung beträgt zwei Jahre.

Gilt das auch für selbst gebuchte Einzelleistungen?

Die Regeln der Pauschalreise gelten für Reisepakete. Bei Einzelleistungen gelten andere Vorschriften.

Wie hoch ist die Minderung?

Das hängt von Art und Dauer des Mangels ab. Tabellen der Gerichte helfen bei der Einschätzung.

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