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Verspätung bei Flug oder Bahn – Ansprüche auf Entschädigung

Bei Verspätung, Annullierung oder Ausfall von Flug und Bahn bestehen oft Ansprüche. Wichtig sind Belege, Fristen und der richtige Adressat.

Stand: 06.10.2026 · Angaben ohne Gewähr

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Fluggastrechte

Nach der EU-Fluggastrechteverordnung können bei Annullierung, Nichtbeförderung oder großer Verspätung am Ziel (ab drei Stunden) pauschale Ausgleichszahlungen von 250, 400 oder 600 Euro fällig sein, abhängig von der Strecke. Bei außergewöhnlichen Umständen entfällt der Anspruch. Unabhängig davon bestehen Ansprüche auf Betreuung (Verpflegung, Unterkunft) und Erstattung oder Ersatzbeförderung.

Fahrgastrechte bei der Bahn

Bei Verspätung am Zielort besteht Anspruch auf Entschädigung: 25 Prozent des Fahrpreises ab 60 Minuten, 50 Prozent ab 120 Minuten. Im Nahverkehr gelten teils eigene Regeln. Kleine Beträge unter einem Mindestbetrag werden nicht ausgezahlt. Anträge sind innerhalb von zwölf Monaten zu stellen.

Belege sichern

  • Buchungsbestätigung, Ticket und Bordkarte aufbewahren.
  • Verspätung am Ziel belegen (Fotos, Bestätigungen, Screenshots).
  • Zusatzkosten (Taxi, Hotel, Essen) mit Belegen sammeln.

So machen Sie Ansprüche geltend

Wenden Sie sich schriftlich an die Airline oder das Bahnunternehmen und setzen Sie eine Frist. Hilft das nicht, können Sie eine Schlichtungsstelle (zum Beispiel söp für den öffentlichen Personenverkehr, Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr) oder die Verbraucherzentrale einschalten. Bei hohen Beträgen kann ein Anwalt oder Fluggastportal sinnvoll sein, die allerdings Provision verlangen.

Verjährung

Ansprüche verjähren nach den allgemeinen Regeln meist nach drei Jahren zum Jahresende. Warten Sie nicht zu lange, Belege gehen sonst verloren.

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Häufige Fragen

Ab wann gibt es bei Flügen Entschädigung?

Bei großer Verspätung am Ziel ab drei Stunden, bei Annullierung oder Nichtbeförderung, sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen.

Wie viel bekomme ich bei Bahnverspätung?

25 Prozent des Fahrpreises ab 60 Minuten, 50 Prozent ab 120 Minuten.

Wie lange habe ich Zeit?

Bei der Bahn meist zwölf Monate, bei Flügen gilt die gesetzliche Verjährung.

Weitere Ratgeber

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Gesetze, Beträge und Fristen können sich ändern, bitte prüfen Sie den aktuellen Stand. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung, siehe Haftungsausschluss.