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Auskunft nach DSGVO – Ihre Daten anfordern, berichtigen und löschen lassen

Sie dürfen von Unternehmen wissen, welche Daten sie über Sie speichern. Mit einem klaren Schreiben und einer Frist erhöhen Sie die Chance auf eine vollständige Antwort.

Stand: 06.10.2026 · Angaben ohne Gewähr

KI-Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von künstlicher Intelligenz erstellt und kann Fehler enthalten. Mehr erfahren

Ihre Rechte

Die DSGVO gibt Ihnen das Recht auf Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20) und Widerspruch (Art. 21). Die Auskunft ist grundsätzlich kostenlos.

Was das Schreiben enthalten sollte

Nennen Sie Ihre Identifikationsdaten (Name, Anschrift, ggf. Kundennummer), benennen Sie die Rechte, die Sie ausüben, und setzen Sie eine Frist von einem Monat. Fragen Sie nach Zweck, Empfängern, Speicherdauer, Herkunft der Daten und Kopie der Daten. Senden Sie das Schreiben an den Datenschutzbeauftragten, wenn er genannt ist.

Frist und Verlängerung

Der Verantwortliche muss innerhalb eines Monats antworten (Art. 12 Abs. 3 DSGVO). In komplexen Fällen kann die Frist um bis zu zwei Monate verlängert werden, wenn er Sie darüber informiert. Reagiert er nicht, erinnern Sie schriftlich.

Wenn nichts passiert

Antwortet das Unternehmen nicht oder unvollständig, können Sie sich bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren. Zuständig ist meist die Behörde Ihres Bundeslandes oder die des Unternehmenssitzes. Bei Schäden kommen Schadensersatzansprüche in Betracht.

Grenzen der Löschung

Daten müssen nicht gelöscht werden, soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen, etwa für Rechnungen und Buchungsbelege. Das Unternehmen muss dann erklären, warum es Daten behält.

Passende Vorlagen

Häufige Fragen

Was kostet eine DSGVO-Auskunft?

In der Regel nichts. Nur bei offensichtlich unbegründeten oder exzessiven Anträgen sind Gebühren möglich.

Wie lange hat das Unternehmen Zeit?

Einen Monat, in komplexen Fällen bis zu drei Monate bei rechtzeitiger Information.

Muss ich meinen Ausweis schicken?

Nur wenn die Identität anders nicht geprüft werden kann, dann möglichst geschwärzt und nur nötige Angaben.

Weitere Ratgeber

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Gesetze, Beträge und Fristen können sich ändern, bitte prüfen Sie den aktuellen Stand. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung, siehe Haftungsausschluss.