Auskunft nach DSGVO – Ihre Daten anfordern, berichtigen und löschen lassen
Sie dürfen von Unternehmen wissen, welche Daten sie über Sie speichern. Mit einem klaren Schreiben und einer Frist erhöhen Sie die Chance auf eine vollständige Antwort.
Stand: 06.10.2026 · Angaben ohne Gewähr
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Ihre Rechte
Die DSGVO gibt Ihnen das Recht auf Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20) und Widerspruch (Art. 21). Die Auskunft ist grundsätzlich kostenlos.
Was das Schreiben enthalten sollte
Nennen Sie Ihre Identifikationsdaten (Name, Anschrift, ggf. Kundennummer), benennen Sie die Rechte, die Sie ausüben, und setzen Sie eine Frist von einem Monat. Fragen Sie nach Zweck, Empfängern, Speicherdauer, Herkunft der Daten und Kopie der Daten. Senden Sie das Schreiben an den Datenschutzbeauftragten, wenn er genannt ist.
Frist und Verlängerung
Der Verantwortliche muss innerhalb eines Monats antworten (Art. 12 Abs. 3 DSGVO). In komplexen Fällen kann die Frist um bis zu zwei Monate verlängert werden, wenn er Sie darüber informiert. Reagiert er nicht, erinnern Sie schriftlich.
Wenn nichts passiert
Antwortet das Unternehmen nicht oder unvollständig, können Sie sich bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren. Zuständig ist meist die Behörde Ihres Bundeslandes oder die des Unternehmenssitzes. Bei Schäden kommen Schadensersatzansprüche in Betracht.
Grenzen der Löschung
Daten müssen nicht gelöscht werden, soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen, etwa für Rechnungen und Buchungsbelege. Das Unternehmen muss dann erklären, warum es Daten behält.
Passende Vorlagen
Datenauskunft & Löschung (DSGVO)
Auskunft nach Art. 15 DSGVO oder Löschung nach Art. 17 verlangen.
Vorlage öffnen →Datenlöschung verlangen (DSGVO)
Löschung persönlicher Daten nach Art. 17 DSGVO beantragen.
Vorlage öffnen →Werbewiderspruch (Werbung abbestellen)
Der Nutzung Ihrer Daten für Werbung widersprechen (Post, E-Mail, Telefon).
Vorlage öffnen →SCHUFA-Auskunft beantragen (Datenkopie)
Kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO bei der SCHUFA anfordern.
Vorlage öffnen →Häufige Fragen
Was kostet eine DSGVO-Auskunft?
In der Regel nichts. Nur bei offensichtlich unbegründeten oder exzessiven Anträgen sind Gebühren möglich.
Wie lange hat das Unternehmen Zeit?
Einen Monat, in komplexen Fällen bis zu drei Monate bei rechtzeitiger Information.
Muss ich meinen Ausweis schicken?
Nur wenn die Identität anders nicht geprüft werden kann, dann möglichst geschwärzt und nur nötige Angaben.
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