Führerschein-Umtausch – welche Frist für Sie gilt und wie es geht
Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen schrittweise gegen den EU-Kartenführerschein getauscht werden. Welche Frist gilt, hängt vom Dokument ab: beim Papierführerschein vom Geburtsjahr, bei der Karte vom Ausstellungsjahr.
Stand: 07.10.2026 · Angaben ohne Gewähr
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Warum umgetauscht werden muss
Eine EU-Richtlinie sieht ein einheitliches, fälschungssicheres Dokument vor, das 15 Jahre gültig ist. Alte unbefristete Führerscheine werden deshalb gestaffelt ersetzt. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt bestehen: Sie müssen keine Prüfung ablegen, nur das Dokument wird erneuert. Eine Gesundheitsprüfung ist für Pkw-Klassen nicht erforderlich.
Fristen für Kartenführerscheine
Maßgeblich ist das Ausstellungsjahr (Feld 4a auf der Karte):
- 1999 bis 2001: bis 19.01.2026 (abgelaufen)
- 2002 bis 2004: bis 19.01.2027
- 2005 bis 2007: bis 19.01.2028
- 2008: bis 19.01.2029
- 2009: bis 19.01.2030
- 2010: bis 19.01.2031
- 2011: bis 19.01.2032
- 2012 bis 18.01.2013: bis 19.01.2033
Fristen für Papierführerscheine
Beim grauen oder rosa Papierführerschein zählt das Geburtsjahr. Für die Jahrgänge 1953 bis 1970 und ab 1971 sind die Fristen zwischen 2022 und 2025 bereits abgelaufen; wer noch einen solchen Führerschein hat, sollte ihn umgehend tauschen. Für Personen, die vor 1953 geboren sind, gilt die Frist bis 19.01.2033.
Unterlagen und Ablauf
- Termin bei der Führerscheinstelle vereinbaren oder, wo angeboten, online beantragen.
- Personalausweis oder Reisepass mitbringen.
- Biometrisches Passfoto, an vielen Stellen auch digital vor Ort.
- Bisherigen Führerschein vorlegen.
- Bei einem Papierführerschein, der von einer anderen Behörde ausgestellt wurde, ist oft eine Karteikartenabschrift nötig, die Sie dort anfordern.
Die Gebühr liegt in der Regel bei rund 25 Euro, hinzu kommen ggf. Versand oder Direktversand. Die Bearbeitung dauert meist einige Wochen.
Was bei verpasster Frist passiert
Wer nach Ablauf der Frist mit dem alten Dokument kontrolliert wird, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen (derzeit 10 Euro). Punkte gibt es dafür nicht, und die Fahrerlaubnis bleibt gültig. Im Ausland kann ein nicht mehr gültiges Dokument allerdings zu Problemen führen, etwa bei der Mietwagenübergabe.
Passende Vorlagen
Führerschein umtauschen (Checkliste Pflichtumtausch)
Pflichtumtausch des Führerscheins: Fristen nach Ausstellungsjahr, Unterlagen, Foto, Gebühr und Termin.
Vorlage öffnen →Personalausweis beantragen (Checkliste)
Personalausweis neu beantragen oder verlängern: Unterlagen, Foto, Gültigkeit und Abholung.
Vorlage öffnen →Auto abmelden (Checkliste Außerbetriebsetzung)
Fahrzeug abmelden: Unterlagen, Kennzeichen, Online-Abmeldung, Versicherung und Kfz-Steuer.
Vorlage öffnen →Reisepass beantragen (Checkliste)
Reisepass für Erwachsene und Kinder beantragen: Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Reise.
Vorlage öffnen →Häufige Fragen
Muss ich für den Umtausch eine Prüfung machen?
Nein, nur das Dokument wird ersetzt.
Welche Frist gilt für mich?
Bei Karten das Ausstellungsjahr, bei Papierführerscheinen das Geburtsjahr.
Was kostet der Umtausch?
In der Regel rund 25 Euro, je nach Behörde etwas mehr.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Es droht ein Verwarnungsgeld, die Fahrerlaubnis bleibt bestehen.
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