Pflanzenschutz-Aufzeichnung (Anwendungsdokumentation): Vorlage und Hinweise
Berufliche Anwender dokumentieren Pflanzenschutzmaßnahmen. Die Vorlage hilft bei der strukturierten Aufzeichnung.
Berufliche Anwender dokumentieren Pflanzenschutzmaßnahmen. Die Vorlage hilft bei der strukturierten Aufzeichnung. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.
Stand: 05.10.2026 · Angaben ohne Gewähr
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Dokumentation ist Pflicht
Berufliche Anwender von Pflanzenschutzmitteln müssen Anwendungen aufzeichnen: Mittel, Zeitpunkt, Aufwandmenge, behandelte Fläche und Kultur. Aufzeichnungen sind mindestens drei Jahre aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen. Zusätzlich gelten Regelungen zu Abstandsauflagen, Gewässerschutz und Bienenschutz.
Hinweise
Pflichten richten sich nach Betriebsart, Region und aktuellem Recht (Düngerecht, Pflanzenschutz, Tierarzneimittelrecht, Cross Compliance). Die Vorlage ist eine Dokumentationshilfe, keine Rechtsberatung. Fragen Sie Ihre Beratung oder das zuständige Amt.
- Halten Sie Sachkundenachweis und Geräteprüfung bereit.
- Beachten Sie Zulassung und Auflagen jedes Mittels.
Typische Fehler: Pflanzenschutz-Aufzeichnung (Anwendungsdokumentation)
- Zulassungsnummer oder Aufwandmenge fehlt.
- Aufzeichnung wird nicht zeitnah geführt.
- Auflagen werden nicht beachtet.
Pflanzenschutz-Aufzeichnung (Anwendungsdokumentation) erstellen: So geht’s
- Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
- Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
- Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
- Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.
Muster: Pflanzenschutz-Aufzeichnung (Anwendungsdokumentation)
So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.
Pflanzenschutz-Aufzeichnung
| Betrieb | Hof Sonnenberg |
| Jahr | 2026 |
| Sachkunde | PS-12345 |
| Datum | Schlag | Fläche (ha) | Kultur | Pflanzenschutzmittel | Aufwandmenge (je ha) | Anwendungsgrund | Wetter / Anwender |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 28.04. | Schlag Nord | 4,2 | Winterweizen | Fungizid XY (Zulassung Nr. 004567-00) | 1,0 l | Septoria-Befall | windstill, 14 °C, H. Müller |
| 15.05. | Schlag Süd | 3,1 | Raps | Insektizid AB | 0,3 l | Rapsglanzkäfer | trocken, 17 °C, H. Müller |
Für berufliche Anwender bestehen Aufzeichnungspflichten (Verordnung (EG) Nr. 1107/2009). Aufbewahrung in der Regel mindestens drei Jahre. Beachten Sie die Zulassungsbedingungen des Mittels.
Häufige Fragen zu: Pflanzenschutz-Aufzeichnung (Anwendungsdokumentation)
Wie lange muss ich aufbewahren?
In der Regel mindestens drei Jahre.
Wer muss aufzeichnen?
Berufliche Anwender von Pflanzenschutzmitteln.
Brauche ich einen Sachkundenachweis?
Ja, für die berufliche Anwendung, er ist regelmäßig fortzubilden.
Passende Vorlagen
- Düngedokumentation Vorlage – Düngemaßnahmen mit Fläche, Düngemittel, Menge und Nährstoffgehalt aufzeichnen.
- Schlagkartei Vorlage – Schlagkartei zum Dokumentieren von Düngung, Aussaat, Pflege und Ernte.
- Feldtagebuch Vorlage – Arbeiten auf dem Schlag wie Bodenbearbeitung, Aussaat, Pflege und Ernte dokumentieren.
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