Pferdepensionsvertrag Vorlage – Einstellervertrag für Pferde

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Pferdepensionsvertrag (Einstellervertrag): Vorlage und Hinweise

Der Pferdepensionsvertrag regelt Unterbringung, Fütterung, Preis, Haftung und Kündigung bei der Einstellung eines Pferdes. Die Vorlage nennt Haltungsform, Leistungen und Pfandrecht.

Betrieb und Einsteller regeln Haltung, Fütterung, Kosten, Haftung und Kündigung des Pferdes schriftlich. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.

Stand: 05.10.2026 · Angaben ohne Gewähr

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Was regelt der Einstellervertrag?

Beim Einstellen eines Pferdes schließen Betrieb und Einsteller einen Verwahrungs- und Dienstleistungsvertrag, rechtlich oft ein gemischter Vertrag (Miete, Verwahrung, Dienste). Er legt Haltung, Fütterung, Preise, Haftung und Kündigung fest. Je klarer die Regelungen, desto weniger Streit gibt es später.

Wichtige Punkte

  • Haftung und Versicherung (Tierhalterhaftpflicht ist Pflicht für den Einsteller)
  • Impfungen, Entwurmung und Umgang mit Krankheiten
  • Zusatzkosten: Tierarzt, Hufschmied, Zusatzfutter
  • Kündigung und Preisanpassung
  • Hausordnung und Nutzung von Reitanlagen

Hinweis

Pensionsverträge enthalten oft Haftungsklauseln, die nicht in allen Fällen wirksam sind (AGB-Recht). Lassen Sie den Vertrag bei größeren Betrieben prüfen. Die Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung.

Typische Fehler: Pferdepensionsvertrag (Einstellervertrag)

  • Haftung und Versicherung bleiben ungeklärt.
  • Zusatzkosten für Tierarzt und Hufschmied sind nicht geregelt.
  • Die Kündigungsfrist fehlt.

Pferdepensionsvertrag (Einstellervertrag) erstellen: So geht’s

  1. Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
  2. Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
  3. Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
  4. Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.

Muster: Pferdepensionsvertrag (Einstellervertrag)

So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.

Pferdepensionsvertrag

Pensionsbetrieb: Reiterhof Sonnenberg, Hans Müller, Hofweg 3, 79346 Endingen

Einsteller(in): Anna Beispiel, Lindenweg 12, 79312 Emmendingen

§ 1 Pferd

Der Betrieb nimmt das Pferd Sunny (Haflinger, Wallach), Jahrgang 2015, Lebensnummer DE 431 000 123 4567, zum 01.11.2026 in Pension.

§ 2 Leistungen des Betriebs

Die Unterbringung erfolgt in einer Außenbox mit Paddock. Heu und Kraftfutter stellt der Betrieb. Das Ausmisten übernimmt der Betrieb. Weidegang oder Paddock sind inbegriffen. Reithalle und Reitplatz dürfen im Rahmen der Hausordnung genutzt werden.

§ 3 Entgelt

Die monatliche Pension beträgt 380,00 € und ist bis zum 3. Werktag des Monats zu zahlen. Der Einsteller leistet eine Kaution von 380,00 €. Kosten für Tierarzt, Hufschmied, Zusatzfutter und Medikamente trägt der Einsteller.

§ 4 Gesundheit

Der Einsteller versichert, dass das Pferd gesund und gegen Influenza und Tetanus geimpft ist und regelmäßig entwurmt wird. Der Impfpass ist vorzulegen. Ansteckende Krankheiten sind dem Betrieb sofort zu melden. Im Notfall darf der Betrieb einen Tierarzt auf Kosten des Einstellers rufen.

§ 5 Haftung und Versicherung

Der Einsteller hat eine Tierhalterhaftpflichtversicherung nachzuweisen. Der Betrieb haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Umgang mit Pferden birgt Risiken, die der Einsteller kennt. Für Schäden, die das Pferd verursacht, haftet der Einsteller.

§ 6 Pfandrecht

Dem Betrieb steht nach den gesetzlichen Regeln ein Pfandrecht am eingestellten Pferd für offene Forderungen zu.

§ 7 Dauer und Kündigung

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt, insbesondere bei Zahlungsverzug oder Verstößen gegen die Hausordnung.

§ 8 Weitere Vereinbarungen

Hufschmied und Tierarzt organisiert der Einsteller auf eigene Kosten.

§ 9 Schlussbestimmungen

Änderungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die Hausordnung des Betriebs ist Teil dieses Vertrags.

Endingen, 05.10.2026

Pensionsbetrieb
Reiterhof Sonnenberg, Hans Müller
Einsteller(in)
Anna Beispiel

Häufige Fragen zu: Pferdepensionsvertrag (Einstellervertrag)

Wer haftet für Schäden, die das Pferd verursacht?

Grundsätzlich der Halter beziehungsweise Einsteller. Deshalb ist eine Tierhalterhaftpflicht wichtig.

Darf der Betrieb den Preis erhöhen?

Nur, wenn der Vertrag das vorsieht oder beide zustimmen. Regeln Sie eine Preisanpassung im Vertrag.

Was passiert bei offenen Zahlungen?

Der Betrieb hat ein gesetzliches Pfandrecht am Pferd und kann bei Verzug kündigen.

Brauche ich eine Tierhalterhaftpflicht?

Ja, sie ist für Pferdehalter dringend zu empfehlen und wird von Betrieben meist verlangt.

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