Steuern und Kirche (Einspruch, Steuerklasse, Kirchensteuer, Kirchenaustritt): Vorlage und Hinweise
Steuern und Kirchensteuer: Schreiben ans Finanzamt, Steuerklassenwechsel, Sperrvermerk für Kirchensteuer und Kirchenaustritt.
Wählen Sie Schreiben an das Finanzamt bei Bescheid und Fristen, die anderen Abschnitte für Steuerklasse und Kirchensteuer. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.
Stand: 10.10.2026 · Angaben ohne Gewähr
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Finanzamt: die passende Variante wählen
Wählen Sie Schreiben an das Finanzamt bei Bescheid und Fristen, die anderen Abschnitte für Steuerklasse und Kirchensteuer.
- Einspruch gegen Steuerbescheid: Einspruch gegen Einkommensteuerbescheid oder anderen Steuerbescheid einlegen, mit Frist und Begründung.
- Antrag auf schlichte Änderung eines Steuerbescheids (§ 172 AO): Vergessene Belege oder Fehler im Steuerbescheid innerhalb der Einspruchsfrist korrigieren lassen – ohne Einspruch und ohne Gefahr einer Verschlechterung (Verböserung).
- Aussetzung der Vollziehung beim Finanzamt beantragen (§ 361 AO): Nach Einspruch gegen einen Steuerbescheid die Zahlung bis zur Entscheidung aussetzen lassen: ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit oder unbillige Härte.
- Einspruchsfrist beim Finanzamt versäumt – Wiedereinsetzung beantragen (§ 110 AO): Einspruch gegen den Steuerbescheid zu spät? Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Krankheit, Abwesenheit oder Postfehler stellen und Einspruch nachholen.
- Fristverlängerung Steuererklärung (Antrag): Antrag auf Verlängerung der Abgabefrist der Steuererklärung beim Finanzamt.
- Herabsetzung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen beantragen: Antrag an das Finanzamt nach § 37 Abs. 3 EStG, die vierteljährlichen Vorauszahlungen zu senken – etwa bei Umsatzeinbruch, Elternzeit oder geringeren Mieteinnahmen.
- Erlass von Säumniszuschlägen beim Finanzamt beantragen: Antrag nach § 227 AO auf (Teil-)Erlass von Säumniszuschlägen: einmaliges Versehen, Krankheit, Zahlungsunfähigkeit oder ausgesetzte Vollziehung als Billigkeitsgründe.
- Steuer-ID anfordern (Identifikationsnummer verloren): Steuerliche Identifikationsnummer beim Bundeszentralamt für Steuern erneut anfordern.
- Steuerklasse wechseln (Checkliste für Ehepaare): Steuerklasse wechseln: Kombinationen IV/IV, III/V, Faktorverfahren, Wirkung auf Elterngeld und Arbeitslosengeld, Antrag beim Finanzamt.
- Freibetrag beim Lohnsteuerabzug eintragen (Checkliste): Lohnsteuerermäßigung beantragen: hohe Werbungskosten, Fahrtkosten, Kinderbetreuung, Handwerker, Verluste; mehr Netto jeden Monat statt Erstattung.
- Sperrvermerk für Kirchensteuer auf Kapitalerträge erklären: Widerspruch gegen den automatischen Abruf der Religionszugehörigkeit beim Bundeszentralamt für Steuern: Kirchensteuer auf Kapitalerträge dann über die Steuererklärung.
- Kirchenaustritt (Checkliste): Aus der Kirche austreten: zuständige Stelle (Standesamt oder Amtsgericht), Unterlagen, Gebühr, Ende der Kirchensteuer, Bescheinigung und Folgen.
Frist beachten
Der Einspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids einzulegen (§ 355 AO). Als bekanntgegeben gilt ein per Post übersandter Bescheid am dritten Tag nach Aufgabe zur Post. Der Einspruch kann schriftlich, per Elster oder zur Niederschrift beim Finanzamt eingelegt werden. Eine Begründung kann nachgereicht werden, ist aber sinnvoll. Ist die Frist verpasst, kann Wiedereinsetzung in Betracht kommen.
Hinweise
Fristen und Voraussetzungen können sich ändern. Prüfen Sie den aktuellen Stand bei der zuständigen Stelle. Die Vorlage ersetzt keine Beratung.
- Prüfen Sie den Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid.
- Ein Einspruch kostet nichts, das Risiko einer Verböserung besteht aber, wenn das Finanzamt Fehler zu Ihren Ungunsten findet.
- Bei fälligen Beträgen besteht ggf. Zahlungspflicht, prüfen Sie die Aussetzung der Vollziehung.
Antrag auf schlichte Änderung eines Steuerbescheids (§ 172 AO): Schlichte Änderung oder Einspruch?
Statt Einspruch einzulegen, können Sie innerhalb eines Monats auch eine schlichte Änderung beantragen. Das Schreiben nennt die gewünschten Änderungen konkret.
Nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a AO kann ein Bescheid zugunsten des Steuerpflichtigen geändert werden, wenn dieser vor Ablauf der Einspruchsfrist (ein Monat ab Bekanntgabe) einen konkreten Antrag stellt. Vorteil: keine Verböserung, unkompliziert. Nachteil: Nur die ausdrücklich beantragten Punkte werden geändert, nachträglich lässt sich nichts ergänzen, und Aussetzung der Vollziehung ist nicht möglich. Bei Streit oder unklarer Lage ist der Einspruch meist die bessere Wahl. Die Bekanntgabe gilt in der Regel am vierten Tag nach Aufgabe zur Post.
Aussetzung der Vollziehung beim Finanzamt beantragen (§ 361 AO): Erst zahlen oder erst streiten?
Ein Einspruch stoppt die Zahlungspflicht nicht. Damit Sie strittige Beträge nicht vorab zahlen müssen, beantragen Sie Aussetzung der Vollziehung.
Ein Einspruch hemmt die Zahlungspflicht nicht (§ 361 Abs. 1 AO). Das Finanzamt soll die Vollziehung aber aussetzen, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen oder die Vollziehung eine unbillige Härte wäre (§ 361 Abs. 2 AO). Bleibt der Einspruch erfolglos, werden für die Zeit der Aussetzung Zinsen fällig (§ 237 AO; Zinssatz: Stand prüfen). Der Antrag kann gleich mit dem Einspruch gestellt werden. Lehnt das Finanzamt ab, kann beim Finanzgericht Aussetzung beantragt werden.
Einspruchsfrist beim Finanzamt versäumt – Wiedereinsetzung beantragen (§ 110 AO): Frist verpasst – was nun?
Wer die Einspruchsfrist ohne eigenes Verschulden versäumt hat, kann Wiedereinsetzung beantragen. Das Schreiben verbindet den Antrag mit dem nachgeholten Einspruch.
Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe (§ 355 AO). Wer sie ohne Verschulden versäumt – etwa wegen plötzlicher Krankheit, Krankenhausaufenthalt oder eines nachweisbaren Postfehlers –, erhält auf Antrag Wiedereinsetzung (§ 110 AO). Der Antrag muss binnen eines Monats nach Wegfall des Hindernisses gestellt, die Gründe glaubhaft gemacht und der Einspruch nachgeholt werden. Urlaub allein reicht meist nicht, wenn man mit Post rechnen musste. Nach einem Jahr ist Wiedereinsetzung grundsätzlich ausgeschlossen. Alternativ an eine schlichte Änderung oder Korrekturvorschriften denken.
Fristverlängerung Steuererklärung (Antrag): Frist verlängern
Können Sie die Steuererklärung nicht rechtzeitig abgeben, beantragen Sie vor Fristablauf eine Verlängerung.
Das Finanzamt kann auf Antrag Abgabefristen verlängern (§ 109 AO). Stellen Sie den Antrag vor Ablauf der Frist und begründen Sie ihn. Wird die Frist ohne Verlängerung überschritten, droht ein Verspätungszuschlag. Die Abgabefristen für Steuererklärungen sind unterschiedlich geregelt, je nachdem, ob eine Pflichtveranlagung vorliegt oder ein Steuerberater beauftragt ist.
Herabsetzung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen beantragen: Vorauszahlungen anpassen
Vorauszahlungen richten sich nach dem letzten Bescheid. Sinkt Ihr Einkommen, können Sie eine Anpassung beantragen.
Das Finanzamt setzt Vorauszahlungen in der Regel nach der letzten Veranlagung fest; sie sind am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig. Nach § 37 Abs. 3 EStG können sie angepasst werden, wenn sich die voraussichtliche Steuer ändert. Eine nachvollziehbare Prognose (z. B. BWA, Einnahmenübersicht) beschleunigt die Bearbeitung. Zu niedrige Vorauszahlungen führen später zu Nachzahlungen – Rücklagen bilden. Die Gewerbesteuer-Vorauszahlung legt die Gemeinde fest.
Erlass von Säumniszuschlägen beim Finanzamt beantragen: Säumniszuschläge erlassen
Wer Steuern zu spät zahlt, muss Säumniszuschläge zahlen. In bestimmten Fällen erlässt das Finanzamt sie ganz oder teilweise.
Für jeden angefangenen Monat der Säumnis fällt ein Säumniszuschlag von 1 % des abgerundeten Steuerbetrags an (§ 240 AO). Ein Erlass nach § 227 AO kommt nach der Rechtsprechung etwa in Betracht bei plötzlicher Erkrankung, einem einmaligen Versehen eines pünktlichen Steuerzahlers oder bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung (dann oft zur Hälfte). Wird der Antrag abgelehnt, ist Einspruch möglich. Einzelfall, Stand prüfen.
Steuer-ID anfordern (Identifikationsnummer verloren): Steuer-ID wiederfinden
Die Steuer-ID geht nicht verloren, sie kann aber erneut zugesandt werden. Das Schreiben fordert sie an.
Die steuerliche Identifikationsnummer ist eine lebenslang gültige, elfstellige Nummer, die jede Person in Deutschland erhält. Sie steht auf Steuerbescheid, Lohnsteuerbescheinigung und Gehaltsabrechnung und kann beim Bundeszentralamt für Steuern erneut angefordert werden, meist über ein Online-Formular. Die Zusendung erfolgt aus Datenschutzgründen per Post.
Steuerklasse wechseln (Checkliste für Ehepaare): Die richtige Steuerklasse
Die Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer monatlich abgezogen wird. Die Checkliste hilft bei der Wahl und beim Antrag.
Die Steuerklasse ändert nur den monatlichen Lohnsteuerabzug; die endgültige Steuer ergibt sich aus der Steuererklärung. Bei III/V kommt es oft zu Nachzahlungen. Weil Elterngeld, Arbeitslosen- und Krankengeld vom Netto abhängen, kann ein rechtzeitiger Wechsel diese Leistungen erhöhen. Für Elterngeld muss der Wechsel spätestens sieben Monate vor dem Mutterschutz erfolgen. Geplante Reformen der Steuerklassen beachten.
Freibetrag beim Lohnsteuerabzug eintragen (Checkliste): Mehr Netto im Monat
Wer hohe Ausgaben erwartet, kann sie schon beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigen lassen. Die Checkliste zeigt, wie.
Mit dem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung wird ein Freibetrag in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen hinterlegt. Der Arbeitgeber zieht dann weniger Lohnsteuer ab. Die Steuer wird nicht gespart, sondern früher berücksichtigt. Wer einen Freibetrag nutzt, muss eine Steuererklärung abgeben; bei zu hoher Schätzung droht eine Nachzahlung.
Sperrvermerk für Kirchensteuer auf Kapitalerträge erklären: Kirchensteuer auf Kapitalerträge
Banken behalten die Kirchensteuer auf Zinsen und Dividenden automatisch ein. Wer das nicht möchte, kann einen Sperrvermerk beim BZSt erklären – die Kirchensteuer wird dann über die Steuererklärung erhoben.
Banken fragen das Kirchensteuerabzugsmerkmal regelmäßig beim BZSt ab und führen die Kirchensteuer zusammen mit der Abgeltungsteuer ab. Mit dem Sperrvermerk wird das Merkmal nicht übermittelt; die Kirchensteuer wird dann über die Steuererklärung erhoben (Pflicht zur Abgabe). Das BZSt verlangt dafür meist ein amtliches Formular, das bis zu einem Stichtag vor dem Abruf vorliegen muss – Formular und Frist auf der Website des BZSt prüfen. Der Sperrvermerk spart keine Steuer.
Kirchenaustritt (Checkliste): Austritt gegenüber dem Staat
Der Kirchenaustritt wird gegenüber dem Staat erklärt, nicht gegenüber der Kirche. Die Checkliste zeigt, wo und wie.
Der Kirchenaustritt ist eine Erklärung gegenüber einer staatlichen Stelle: in den meisten Bundesländern beim Standesamt, in einigen beim Amtsgericht. Er kostet je nach Land keine bis mehrere Dutzend Euro. Die Kirchensteuerpflicht endet kurz danach. Bewahren Sie die Bescheinigung gut auf; sie kann noch Jahrzehnte später als Nachweis nötig sein.
Ratgeber zum Thema
Typische Fehler: Steuern und Kirche (Einspruch, Steuerklasse, Kirchensteuer, Kirchenaustritt)
- Die Monatsfrist wird verpasst.
- Belege fehlen.
- Nicht alle strittigen Punkte werden genannt.
- Antrag zu unbestimmt („bitte prüfen“).
- Keine Begründung angegeben.
- Einspruch nicht gleichzeitig nachgeholt.
Steuern und Kirche (Einspruch, Steuerklasse, Kirchensteuer, Kirchenaustritt) erstellen: So geht’s
- Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
- Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
- Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
- Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.
Muster: Steuern und Kirche (Einspruch, Steuerklasse, Kirchensteuer, Kirchenaustritt)
So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.
Lindenweg 12
79312 Emmendingen
Einspruchsstelle
Musterstraße 1
79098 Freiburg
Einspruch gegen den Bescheid vom 18.09.2026 – Steuernummer 12/345/67890
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen den Einkommensteuer 2025 vom 18.09.2026 (festgesetzter Betrag: 1.840,00 €) (Steuernummer 12/345/67890) lege ich Einspruch ein.
Der Einspruch richtet sich gegen: Die geltend gemachten Fahrtkosten für Dienstreisen (1.250 Euro) wurden nicht berücksichtigt.
Begründung: Die Fahrten waren beruflich veranlasst, ein Nachweis mit Fahrtenaufstellung und Reisekostenabrechnung liegt bei.
Ich bitte um Änderung des Bescheids und um schriftliche Bestätigung des Eingangs. Belege füge ich bei.
Mit freundlichen Grüßen
Anna Beispiel
Rechtsgrundlagen
Die genannten Vorschriften im amtlichen Wortlaut (gesetze-im-internet.de, Bundesministerium der Justiz): § 172 AO, § 361 AO, § 110 AO, § 37 EStG, § 227 AO, § 355 AO, § 237 AO, § 109 AO, § 240 AO. Maßgeblich ist stets die aktuelle Fassung.
Häufige Fragen zu: Steuern und Kirche (Einspruch, Steuerklasse, Kirchensteuer, Kirchenaustritt)
Wie lange habe ich Zeit?
Einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.
Kostet der Einspruch etwas?
Nein, das Einspruchsverfahren ist gebührenfrei.
Muss ich den Betrag trotzdem zahlen?
Grundsätzlich ja, sofern keine Aussetzung der Vollziehung gewährt wird.
Muss ich ohne Aussetzung zahlen?
Ja, der Bescheid bleibt trotz Einspruch vollziehbar.
Wie lange habe ich für den Antrag Zeit?
Einen Monat ab Wegfall des Hindernisses.
Muss ich die Fristverlängerung begründen?
Ja, mit einem nachvollziehbaren Grund.
Wann lohnt sich der Antrag?
Wenn das Einkommen im laufenden Jahr deutlich sinkt.
Wie hoch sind Säumniszuschläge?
1 % je angefangenen Monat auf den abgerundeten Rückstand.
Wo finde ich meine Steuer-ID?
Auf Steuerbescheid, Lohnsteuerbescheinigung oder Gehaltsabrechnung.
Passende Vorlagen
- Widerspruch Bescheid Vorlage – Schreiben an Behörden: Widerspruch gegen einen Bescheid, Sachstandsanfrage bei langer Bearbeitung und Bitte um Fristverlängerung.
- Steuern Selbstständige Vorlage – Checklisten zu Steuern für Selbstständige und zur Steuererklärung mit den nötigen Unterlagen und Belegen.
- Renovierung Vorlage – Vorlagen zur Renovierung sowie eine Liste der Handwerker- und Haushaltskosten für die Steuer (§ 35a EStG).
- Steuer Fristen Vorlage – Vorlagen für Steuer und Finanzen: Fristenkalender, Belegsammlung, Freistellungsaufträge, Jahreswechsel und Stundenliste.