Haushalt (Strom, Internet, Sonderkündigung und Rundfunkbeitrag): Vorlage und Hinweise
Schreiben an Energieversorger und Telefonanbieter, Sonderkündigung nach Preiserhöhung und Anliegen zum Rundfunkbeitrag.
Wählen Sie nach dem Anbieter: Strom und Gas, Internet und Telefon oder Beitragsservice. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.
Stand: 10.10.2026 · Angaben ohne Gewähr
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Energieversorger: die passende Variante wählen
Wählen Sie nach dem Anbieter: Strom und Gas, Internet und Telefon oder Beitragsservice.
- Abschlag für Strom oder Gas anpassen lassen: Monatlichen Abschlag beim Energieversorger senken oder erhöhen: Zählerstand, Verbrauchsprognose, gesunkener Preis oder Verbrauch und Bitte um Anpassung.
- Stromsperre abwenden (Schreiben an den Grundversorger): Sperrandrohung erhalten: Abwendungsvereinbarung mit Ratenzahlung verlangen, Unverhältnismäßigkeit darlegen, Kinder, Krankheit und Jobcenter.
- Befundprüfung des Stromzählers beantragen: Stromzähler, Gaszähler oder Wasserzähler zeigt zu viel an? Befundprüfung durch eine staatlich anerkannte Prüfstelle nach § 39 MessEG beantragen.
- Internet zu langsam: Minderung verlangen (§ 57 TKG): Festnetz-Internet erreicht die vertragliche Geschwindigkeit nicht: Messprotokoll der Bundesnetzagentur, Minderung des Entgelts oder Sonderkündigung.
- Drittanbietersperre beim Mobilfunkanbieter beantragen: Drittanbietersperre einrichten und unberechtigte Abrechnungen über die Handyrechnung beanstanden und erstatten lassen.
- Telefon- oder Internetvertrag ohne Vertragszusammenfassung – Genehmigung verweigern (§ 54 TKG): Telefonisch untergeschobener Handy-, DSL- oder Glasfaservertrag: Genehmigung nach § 54 TKG verweigern, weil keine Vertragszusammenfassung vorab vorlag, und Bestätigung verlangen.
- Sonderkündigung wegen Preiserhöhung (Strom, Gas, Internet, Handy): Nach einer Preiserhöhung außerordentlich kündigen: Energie- oder Telekommunikationsvertrag, Fristen und Nachweis der Mitteilung.
- Rundfunkbeitrag Befreiung beantragen: Befreiung oder Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag beantragen, mit Beitragsnummer und Nachweis.
- Rundfunkbeitrag abmelden (Umzug, Zusammenzug, Todesfall): Beitragskonto abmelden: bei Zusammenzug, Wegzug ins Ausland, Umzug in eine Wohnung mit bestehendem Beitrag oder nach Todesfall.
- Zu viel gezahlten Rundfunkbeitrag zurückfordern: Doppelt gezahlt, rückwirkende Befreiung oder Abmeldung nicht berücksichtigt? Erstattung ohne Rechtsgrund gezahlter Rundfunkbeiträge beim Beitragsservice beantragen.
Abschlag passend machen
Der Abschlag soll sich am voraussichtlichen Jahresverbrauch orientieren. Ist er deutlich zu hoch, binden Sie unnötig Geld; ist er zu niedrig, droht eine hohe Nachzahlung. Viele Versorger ermöglichen die Anpassung im Kundenportal. Melden Sie dazu einen aktuellen Zählerstand. Ein zu niedriger Abschlag ändert nichts an der Gesamtrechnung.
Hinweise
Rechtslage, Fristen und Zuständigkeiten können sich ändern und hängen vom Einzelfall ab. Lassen Sie sich im Zweifel beraten, etwa bei der Verbraucherzentrale, einer Sozialberatung oder einer Anwältin. Die Vorlage ersetzt keine Beratung.
Stromsperre abwenden (Schreiben an den Grundversorger): Sperre verhindern
Droht eine Strom- oder Gassperre, muss der Grundversorger eine Ratenzahlung anbieten. Das Schreiben fordert eine Abwendungsvereinbarung.
Grundversorger dürfen erst sperren, wenn der Rückstand mindestens 100 € beträgt, die Sperre vier Wochen vorher angedroht und acht Werktage vorher angekündigt wurde. Sie müssen eine Abwendungsvereinbarung mit Ratenzahlung anbieten; wird sie eingehalten, ist die Sperre ausgeschlossen. Unverhältnismäßig ist eine Sperre etwa bei Gefahr für Leib und Leben. Jobcenter und Sozialämter können Rückstände als Darlehen übernehmen.
Befundprüfung des Stromzählers beantragen: Misst der Zähler richtig?
Wenn der Verbrauch plötzlich unerklärlich steigt, kann der Zähler falsch messen. Mit einer Befundprüfung lassen Sie ihn amtlich prüfen.
Wer berechtigte Zweifel an der Richtigkeit eines Messgeräts hat, kann eine Befundprüfung verlangen (§ 39 MessEG). Liegt der Zähler innerhalb der Verkehrsfehlergrenzen, trägt meist der Antragsteller die Kosten; misst er falsch, der Messstellenbetreiber, und die Abrechnung wird korrigiert. Vorher eigene Prüfungen machen: alle Sicherungen aus – läuft der Zähler weiter? Ablesungen dokumentieren.
Internet zu langsam: Minderung verlangen (§ 57 TKG): Recht auf versprochene Geschwindigkeit
Ist das Internet erheblich langsamer als vereinbart, dürfen Verbraucher das Entgelt mindern oder kündigen. Das Schreiben macht die Minderung geltend.
Seit Dezember 2021 dürfen Verbraucher bei erheblicher Abweichung der Internetgeschwindigkeit das Entgelt mindern oder den Vertrag außerordentlich kündigen (§ 57 Abs. 4 TKG). Als Nachweis dient das Messprotokoll der Desktop-App „Breitbandmessung“ der Bundesnetzagentur mit einer festgelegten Zahl von Messungen an verschiedenen Tagen. Die Minderung bemisst sich nach dem Verhältnis von tatsächlicher zu vertraglicher Leistung.
Drittanbietersperre beim Mobilfunkanbieter beantragen: Schutz vor Drittanbieter-Abos
Über die Handyrechnung können Drittanbieter Abos abrechnen. Mit der Sperre verhindern Sie das; das Schreiben beanstandet zugleich falsche Posten.
Mobilfunkanbieter müssen auf Wunsch eine Drittanbietersperre einrichten; das ist für Kunden kostenlos. Unberechtigte Posten auf der Rechnung können Sie beanstanden. Bei vielen Anbietern gilt zudem ein Redirect-Verfahren, bei dem Zahlungen über die Handyrechnung auf einer Seite des Mobilfunkanbieters bestätigt werden müssen. Tipp: Zahlen Sie nur den unstreitigen Teil der Rechnung.
Telefon- oder Internetvertrag ohne Vertragszusammenfassung – Genehmigung verweigern (§ 54 TKG): Schutz vor untergeschobenen Verträgen
Telekommunikationsanbieter müssen vor Vertragsschluss eine Vertragszusammenfassung geben. Fehlt sie, wird der Vertrag erst mit Ihrer Genehmigung wirksam. Das Schreiben verweigert sie.
Anbieter von Telefon-, Mobilfunk- und Internetdiensten müssen Verbrauchern vor Vertragsschluss eine Vertragszusammenfassung zur Verfügung stellen. Ist das aus technischen Gründen nicht möglich – typisch am Telefon –, wird der Vertrag erst wirksam, wenn der Verbraucher ihn nach Erhalt in Textform genehmigt (§ 54 Abs. 3 TKG). Ohne Genehmigung besteht kein Vertrag. Daneben gilt meist das 14-tägige Widerrufsrecht. Stand prüfen.
Sonderkündigung wegen Preiserhöhung (Strom, Gas, Internet, Handy): Kündigen bei Preiserhöhung
Erhöht der Anbieter die Preise, dürfen Sie oft sofort kündigen. Das Schreiben nutzt das Sonderkündigungsrecht.
Bei Strom und Gas können Sie bei einer einseitigen Preiserhöhung ohne Einhaltung einer Frist zum Wirksamwerden der Änderung kündigen; der Versorger muss die Erhöhung rechtzeitig vorher mitteilen. Bei Telekommunikationsverträgen besteht bei einseitigen, nicht ausschließlich vorteilhaften Änderungen ein Kündigungsrecht innerhalb von drei Monaten nach Zugang der Mitteilung. Schließen Sie den neuen Vertrag rechtzeitig ab, damit die Versorgung nicht unterbrochen wird.
Rundfunkbeitrag Befreiung beantragen: Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Bei Bürgergeld, BAföG, Sozialhilfe oder Behinderung kann eine Befreiung möglich sein. Das Schreiben unterstützt den Antrag.
Befreit werden können unter anderem Bezieher von Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Ausbildungsförderung (BAföG) oder Blindengeld. Menschen mit Behinderung können eine Ermäßigung (ein Drittel) erhalten. Der Antrag erfolgt über das Formular des Beitragsservice mit Nachweis (Bescheid in Kopie). Die Befreiung gilt für die Bescheiddauer und ist rechtzeitig zu verlängern. Rückwirkende Befreiung ist nur begrenzt möglich.
Rundfunkbeitrag abmelden (Umzug, Zusammenzug, Todesfall): Rundfunkbeitrag abmelden
Der Rundfunkbeitrag gilt pro Wohnung. Wer zu jemandem zieht, der schon zahlt, oder ins Ausland geht, kann sich abmelden.
Der Rundfunkbeitrag wird pro Wohnung erhoben, unabhängig von der Zahl der Bewohner. Ziehen Sie in eine Wohnung, für die schon gezahlt wird, oder verlassen Sie Deutschland, können Sie sich abmelden; die Abmeldung wirkt ab dem Ende des Monats, in dem der Grund eintritt, wenn sie rechtzeitig erfolgt. Nach einem Todesfall melden Angehörige mit Sterbeurkunde ab. Die Abmeldung ist auch online möglich.
Zu viel gezahlten Rundfunkbeitrag zurückfordern: Geld vom Beitragsservice zurück
Wer Rundfunkbeiträge ohne Rechtsgrund gezahlt hat, kann sie zurückverlangen – etwa bei doppelter Anmeldung in einer Wohnung. Das Schreiben beantragt die Erstattung.
Pro Wohnung ist nur ein Rundfunkbeitrag fällig, egal wie viele Personen dort leben. Wurde ohne Rechtsgrund gezahlt – doppelt, nach einer Abmeldung oder vor einer rückwirkend bewilligten Befreiung –, kann der Betrag nach § 10 Abs. 3 RBStV zurückgefordert werden. Der Anspruch verjährt nach den Regeln des Staatsvertrags; ältere Zahlungen daher zügig geltend machen (Stand prüfen). Bei doppelter Zahlung beide Beitragsnummern und die gemeinsame Anschrift angeben.
Typische Fehler: Haushalt (Strom, Internet, Sonderkündigung und Rundfunkbeitrag)
- Abschlag zu stark gesenkt.
- Kein Zählerstand.
- Begründung fehlt.
- Androhung ignoriert.
- Keine eigenen Ablesungen.
- Per WLAN statt LAN gemessen.
Haushalt (Strom, Internet, Sonderkündigung und Rundfunkbeitrag) erstellen: So geht’s
- Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
- Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
- Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
- Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.
Muster: Haushalt (Strom, Internet, Sonderkündigung und Rundfunkbeitrag)
So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.
Lindenweg 12
79312 Emmendingen
Kundenservice
Energieweg 1
79098 Freiburg
Anpassung des Abschlags – Kundennummer 1234567
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte Sie, meinen monatlichen Abschlag von bisher 145,00 € auf 105,00 € anzupassen.
Aktueller Zählerstand: 06.10.2026: 13.420 kWh.
Seit Anfang des Jahres liegt mein Verbrauch deutlich unter dem Vorjahr (neue Wärmepumpe mit eigenem Zähler, sparsamere Geräte). Hochgerechnet ergibt sich ein Jahresverbrauch von ca. 3.100 kWh statt 4.300 kWh.
Bitte bestätigen Sie mir den neuen Abschlag schriftlich und berücksichtigen Sie ihn ab der nächsten Fälligkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Anna Beispiel
Rechtsgrundlagen
Die genannten Vorschriften im amtlichen Wortlaut (gesetze-im-internet.de, Bundesministerium der Justiz): § 57 TKG, § 54 TKG. Maßgeblich ist stets die aktuelle Fassung.
Häufige Fragen zu: Haushalt (Strom, Internet, Sonderkündigung und Rundfunkbeitrag)
Darf ich den Abschlag selbst festlegen?
Ich kann eine Anpassung beantragen; der Versorger prüft.
Wie berechne ich den passenden Abschlag?
Jahresverbrauch × Arbeitspreis + Grundpreis, durch 12.
Was passiert bei zu niedrigem Abschlag?
Es droht eine Nachzahlung.
Ab welchem Rückstand darf gesperrt werden?
Ab mindestens 100 € nach Androhung und Ankündigung.
Was kostet eine Befundprüfung?
Ist der Zähler in Ordnung, meist der Antragsteller; sonst der Betreiber.
Wie messe ich richtig?
Mit der Desktop-App „Breitbandmessung“ der Bundesnetzagentur nach Vorgaben.
Kostet die Drittanbietersperre etwas?
Nein.
Muss ich aktiv widersprechen?
Rechtlich genügt es, nicht zu genehmigen; ein klares Schreiben schafft aber Beweis.
Wie schnell muss ich kündigen?
Bei Energie bis zum Wirksamwerden, bei Telekommunikation innerhalb von drei Monaten.
Passende Vorlagen
- Mietwohnung dokumentieren Vorlage – Mängel, Zählerstände und Verbrauch sowie Nebenkosten mehrerer Jahre in der Mietwohnung festhalten.
- Putzplan Vorlage – Vorlagen für den Haushalt: Putzplan, Inventarliste, Garantie-Übersicht, Gerätepflege und Stromzähler-Tracker.
- Internetvertrag kündigen Vorlage – Kündigungen für Internet, Mobilfunk, Strom und Gas sowie die Abmeldung vom Rundfunkbeitrag, etwa bei Umzug.
- Arbeitsvertrag kündigen Vorlage – Eigene Kündigung, Checklisten bei erhaltener Kündigung, Zurückweisung, Weiterbeschäftigung und Arbeitslosengeld.