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Verloren (Fundbüro, Brief oder Paket verloren): Vorlage und Hinweise

Wenn etwas verloren geht: Verlust oder Fund beim Fundbüro melden und Nachforschung für verlorene Briefe oder Pakete.

Wählen Sie Fundbüro für verlorene Gegenstände und Sendung für Post, die nicht angekommen ist. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.

Stand: 10.10.2026 · Angaben ohne Gewähr

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Verlust melden: die passende Variante wählen

Wählen Sie Fundbüro für verlorene Gegenstände und Sendung für Post, die nicht angekommen ist.

  • Verlustmeldung an das Fundbüro: Verlorenen Gegenstand beim Fundbüro melden: Beschreibung, Ort, Zeit, Erkennungsmerkmale und Kontakt, auch für Bahn, Flughafen oder Verkehrsbetriebe.
  • Fundsache melden (Fundanzeige an das Fundbüro): Gefundene Sache beim Fundbüro anzeigen: Fundort, Beschreibung, Wert, Abgabe und Finderlohn nach §§ 965 ff. BGB.
  • Brief oder Einschreiben verloren (Nachforschungsauftrag): Verlorenen Brief, Einschreiben oder Paket bei der Post nachforschen lassen und Haftung bzw. Entschädigung verlangen.
  • Schadensersatz beim Paketdienst geltend machen (als Absender): Ihr verschicktes Paket ist beschädigt angekommen oder verloren gegangen: Schadensmeldung und Ersatzforderung an den Paketdienst mit Sendungsnummer, Wert und Belegen.

Verloren, gefunden?

Zuständig ist meist das Fundbüro der Stadt, in der Sie den Gegenstand verloren haben. Für Bahn, Flughafen, Busse und Bahnen gibt es oft eigene Fundbüros der Betreiber. Finder haben Anspruch auf Finderlohn: 5 % bis 500 € Wert, darüber 3 % (§ 971 BGB). Melden Sie Wertsachen wie Handy oder Ausweis zusätzlich bei Polizei bzw. Anbieter.

Hinweise

Rechtslage, Fristen und Zuständigkeiten können sich ändern und hängen vom Einzelfall ab. Lassen Sie sich im Zweifel beraten, etwa bei der Verbraucherzentrale, einer Sozialberatung oder einer Anwältin. Die Vorlage ersetzt keine Beratung.

Fundsache melden (Fundanzeige an das Fundbüro): Fund melden: Pflichten und Rechte

Wer etwas findet, muss es in vielen Fällen melden. Die Fundanzeige dokumentiert Fund, Abgabe und Ihre Rechte.

Wer eine verlorene Sache findet, muss sie dem Verlierer oder Eigentümer bzw. der Fundbehörde unverzüglich anzeigen; bei Sachen bis 10 Euro Wert entfällt die Anzeigepflicht (§ 965 BGB). Der Finder hat Anspruch auf Finderlohn: 5 Prozent des Werts bis 500 Euro, darüber 3 Prozent, bei Tieren 3 Prozent (§ 971 BGB). Meldet sich niemand, erwirbt der Finder nach sechs Monaten ab Anzeige in der Regel das Eigentum (§ 973 BGB). Funde in Behörden und Verkehrsmitteln gelten besondere Regeln.

Brief oder Einschreiben verloren (Nachforschungsauftrag): Verlorene Sendungen

Ist eine Sendung nicht angekommen, hilft ein Nachforschungsauftrag. Bei Einschreiben und Paketen gibt es eine Haftung bis zu bestimmten Beträgen.

Für Einschreiben und Pakete haften Post- und Paketdienste bei Verlust bis zu bestimmten Höchstbeträgen, die in ihren Bedingungen stehen; für einfache Briefe gibt es meist keine Haftung. Ein Nachforschungsauftrag ist in der Regel innerhalb bestimmter Fristen nach Einlieferung möglich. Heben Sie den Einlieferungsbeleg auf. Bei Online-Käufen trägt grundsätzlich der Händler das Versandrisiko gegenüber Verbrauchern.

Schadensersatz beim Paketdienst geltend machen (als Absender): Haftung des Paketdienstes

Wer privat ein Paket verschickt, ist Vertragspartner des Paketdienstes und kann bei Verlust oder Beschädigung Ersatz verlangen. Das Schreiben meldet den Schaden.

Paketdienste haften als Frachtführer für Verlust und Beschädigung, allerdings meist nur bis zu Höchstbeträgen, die von Produkt und AGB abhängen; für wertvolle Sendungen gibt es Zusatzversicherungen. Äußerlich erkennbare Schäden sollten bei Zustellung vermerkt, verdeckte Schäden in der Regel innerhalb von sieben Tagen gemeldet werden. Haben Sie als Händler oder privat an einen Käufer verkauft, prüfen Sie, wer den Schaden trägt. Als Käufer im Online-Handel wenden Sie sich an den Händler. Stand prüfen.

Typische Fehler: Verloren (Fundbüro, Brief oder Paket verloren)

  • Beschreibung zu ungenau.
  • Falsches Fundbüro.
  • Kein Kontakt angegeben.
  • Fund wird nicht gemeldet.
  • Einlieferungsbeleg verloren.
  • Verpackung entsorgt.

Verloren (Fundbüro, Brief oder Paket verloren) erstellen: So geht’s

  1. Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
  2. Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
  3. Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
  4. Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.

Muster: Verloren (Fundbüro, Brief oder Paket verloren)

So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.

Anna Beispiel
Lindenweg 12
79312 Emmendingen
Stadt Freiburg
Fundbüro
(Anschrift laut Website)
(PLZ Ort)
Emmendingen, 10.10.2026

Verlustmeldung: Rucksack, dunkelblau, Marke Muster

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe am 05.10.2026 gegen ca. 8:15 Uhr folgenden Gegenstand verloren und bitte um Nachricht, falls er bei Ihnen abgegeben wird:

  • Gegenstand: Rucksack, dunkelblau, Marke Muster
  • Merkmale: Anhänger mit gelbem Smiley, darin Laptop (silber, Aufkleber „Freiburg“), Brotdose rot, Notizbuch mit meinem Namen
  • Ort: Straßenbahnlinie 3 Richtung Haid, zwischen Bertoldsbrunnen und Johanneskirche

Sie erreichen mich unter 0170 1234567, anna@example.com. Einen Eigentumsnachweis (Kaufbeleg, Fotos) kann ich bei Abholung vorlegen. Einen angemessenen Finderlohn zahle ich selbstverständlich.

Mit freundlichen Grüßen

Anna Beispiel

Rechtsgrundlagen

Die genannten Vorschriften im amtlichen Wortlaut (gesetze-im-internet.de, Bundesministerium der Justiz): § 971 BGB, § 965 BGB, § 973 BGB. Maßgeblich ist stets die aktuelle Fassung.

Häufige Fragen zu: Verloren (Fundbüro, Brief oder Paket verloren)

Welches Fundbüro ist zuständig?

Das der Stadt oder des Verkehrsbetriebs, wo der Verlust war.

Wie hoch ist der Finderlohn?

5 % bis 500 €, darüber 3 %.

Wie lange wird aufbewahrt?

In der Regel sechs Monate.

Muss ich jeden Fund melden?

Bei Sachen über 10 Euro Wert ja.

Haftet die Post für einfache Briefe?

In der Regel nicht.

Wer meldet den Schaden?

Der Absender als Vertragspartner; teils kann auch der Empfänger Ansprüche haben.

Passende Vorlagen

  • Buchhaltung Vorlage – Vorlagen und Checklisten für die Buchhaltung: Belegordner, Kassenbuch, Quittung, Bewirtung, Reisekosten, Privatentnahmen.

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Keine Rechtsberatung – Nutzung auf eigene Verantwortung: Diese Vorlage ist eine unverbindliche Orientierungshilfe. Prüfen Sie jedes Dokument selbst und passen Sie es an Ihren Fall an. Leon Blatz übernimmt keine Gewähr und, soweit gesetzlich zulässig, keine Haftung. Vollständiger Haftungsausschluss