Anträge bei der Gemeinde (Sondernutzung, Sperrmüll, Hundesteuer und mehr): Vorlage und Hinweise
Anträge und Meldungen bei der Gemeinde: Sondernutzung, Halteverbot, Brunnen, Sperrmüll, Straßenschaden, Hundesteuer, Fundtier und mehr.
Wählen Sie den Abschnitt nach Ihrem Anliegen bei Stadt oder Gemeinde, darin die passende Variante. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.
Stand: 10.10.2026 · Angaben ohne Gewähr
KI-Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von künstlicher Intelligenz erstellt und kann Fehler enthalten. Mehr erfahren
Antrag Gemeinde: die passende Variante wählen
Wählen Sie den Abschnitt nach Ihrem Anliegen bei Stadt oder Gemeinde, darin die passende Variante.
- Antrag auf Sondernutzungserlaubnis (Container, Gerüst, Stand): Öffentliche Straße oder Gehweg vorübergehend nutzen: Bauschuttcontainer, Gerüst, Infostand oder Außenbewirtung bei der Stadt beantragen.
- Halteverbot für den Umzug beantragen: Temporäres Halteverbot für den Umzugstag bei der Straßenverkehrsbehörde beantragen: Ort, Länge, Datum, Uhrzeit und Aufstellung der Schilder.
- Antrag auf Baumfällgenehmigung: Fällgenehmigung bei der Gemeinde beantragen: Baumart, Stammumfang, Standort, Grund, Fotos, Ersatzpflanzung und Hinweis auf die Schonzeit.
- Laternenumzug oder Martinsumzug anmelden: Sankt-Martins- oder Laternenumzug bei Ordnungsamt und Polizei anmelden: Strecke, Uhrzeit, Teilnehmerzahl, Begleitung, Martinsfeuer und Pferd.
- Osterfeuer oder Brauchtumsfeuer anzeigen: Oster-, Johannis- oder Martinsfeuer bei der Gemeinde anzeigen bzw. genehmigen lassen: Ort, Zeit, Brennmaterial, Abstände, Aufsicht und Tierschutz.
- Ausnahmegenehmigung für Feuerwerk außerhalb von Silvester beantragen: Feuerwerk der Kategorie F2 zu Hochzeit, Geburtstag oder Fest abbrennen: Ausnahmegenehmigung nach § 24 der 1. SprengV mit Ort, Zeit, Artikeln und Sicherheit.
- Hausnummer beantragen (Neubau oder Teilung): Zuteilung einer Hausnummer für Neubau, geteiltes Grundstück oder Hinterhaus bei der Gemeinde beantragen – Voraussetzung für Post, Meldeadresse und Rettungsdienst.
- Denkmalschutzrechtliche Genehmigung beantragen: Fenster, Dach, Fassade, Solaranlage oder Innenumbau an einem Kulturdenkmal: Genehmigung bei der Unteren Denkmalschutzbehörde beantragen.
- Zweckentfremdungsgenehmigung beantragen (Ferienwohnung, Leerstand): In Städten mit Zweckentfremdungsverbot: Genehmigung für Ferienvermietung, gewerbliche Nutzung oder Leerstand von Wohnraum beantragen bzw. Ausnahme begründen.
- Gartenbrunnen anzeigen (Untere Wasserbehörde): Bohrung oder Bau eines Gartenbrunnens bei der Unteren Wasserbehörde anzeigen: Lage, Tiefe, Fördermenge, Nutzung, Bohrfirma und Trinkwasserhinweis.
- Regenwassernutzungsanlage anzeigen (Gesundheitsamt, Abwasser): Zisterne für Toilettenspülung oder Waschmaschine anzeigen: Gesundheitsamt nach Trinkwasserverordnung und Abwasserbetrieb wegen Gebühren.
- Kaminofen anmelden (Abnahme durch den Bezirksschornsteinfeger): Neuen Kamin- oder Kachelofen vor der Inbetriebnahme beim zuständigen Bezirksschornsteinfeger anmelden: Gerätedaten, Typenschild, Anschluss und Termin.
- Sperrmüll anmelden: Sperrmüllabholung beim Abfallwirtschaftsbetrieb anmelden: Gegenstände, Menge, Elektrogeräte, Wunschtermin, Abholort und Kontakt.
- Straßenschaden oder Schlagloch der Gemeinde melden: Schlagloch, defekte Straßenbeleuchtung, beschädigter Gehweg oder Radweg melden: Ort, Art, Gefahr, Fotos und Bitte um Beseitigung.
- Hundesteuer abmelden: Hund bei der Gemeinde abmelden wegen Tod, Abgabe oder Umzug: Steuernummer, Grund, Datum, Rückgabe der Hundemarke und Erstattung.
- Hundesteuer-Ermäßigung oder -Befreiung beantragen: Antrag bei der Gemeinde auf Ermäßigung oder Befreiung von der Hundesteuer: Tierheimhund, Assistenz- oder Rettungshund, Sozialleistungen oder Außenbereich.
- Kostenerstattung für ein Fundtier bei der Gemeinde beantragen: Fundtier aufgenommen und versorgt? Erstattung von Tierarzt-, Futter- und Unterbringungskosten bei der Fundbehörde beantragen.
- Baumpatenschaft bei der Stadt beantragen: Patenschaft für einen Straßenbaum oder eine Baumscheibe übernehmen: Standort, Aufgaben wie Gießen und Bepflanzen, Absprachen mit dem Grünflächenamt.
- Gedenkbank oder Spendenbank im Park beantragen: Parkbank mit Widmungsplakette spenden: Wunschstandort, Text der Plakette, Kosten, Dauer der Aufstellung und Pflege durch die Stadt.
- Stolperstein verlegen lassen (Anfrage an Initiative bzw. Stadt): Anfrage zur Verlegung eines Stolpersteins für ein NS-Opfer: Name, Lebensdaten, letzter frei gewählter Wohnort, Quellen, Patenschaft und Zustimmung der Stadt.
- Auskunft zu einem Mobilfunkmast anfragen (Standort, Strahlung): Informationen zu einem geplanten oder bestehenden Mobilfunkmast bei Gemeinde bzw. Bundesnetzagentur anfragen: Standortbescheinigung, Sicherheitsabstand, Messungen.
Straße für Container und Gerüst
Container, Gerüste, Verkaufsstände oder Tische auf dem Gehweg sind eine Sondernutzung und brauchen eine Erlaubnis der Stadt; zuständig ist meist das Tiefbau- oder Ordnungsamt. Oft beauftragt der Containerdienst die Genehmigung gleich mit. Beantragen Sie rechtzeitig, häufig zwei bis drei Wochen vorher. Es fallen Gebühren an.
Hinweise
Rechtslage, Fristen und Zuständigkeiten können sich ändern und hängen vom Einzelfall ab. Lassen Sie sich im Zweifel beraten, etwa bei der Verbraucherzentrale, einer Sozialberatung oder einer Anwältin. Die Vorlage ersetzt keine Beratung.
Halteverbot für den Umzug beantragen: Platz für den Umzugswagen
Ein reservierter Platz für den Umzugswagen spart Wege und Ärger. Der Antrag geht an die Straßenverkehrsbehörde.
Ein Halteverbot für den Umzug genehmigt die Straßenverkehrsbehörde. Beantragen Sie es meist zwei bis drei Wochen vorher. Die Schilder müssen einige Tage vorher stehen (oft 72 Stunden, je nach Stadt), damit Falschparker abgeschleppt werden dürfen. Viele Schilderfirmen übernehmen Antrag und Aufstellung gegen Gebühr.
Antrag auf Baumfällgenehmigung: Baum fällen, aber richtig
Viele Gemeinden schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang. Der Antrag nennt alle Angaben, die die Behörde braucht.
Ob eine Genehmigung nötig ist, regelt die Baumschutzsatzung Ihrer Gemeinde, meist ab einem bestimmten Stammumfang. Unabhängig davon verbietet das Bundesnaturschutzgesetz das Fällen vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG), mit Ausnahmen, etwa bei Gefahr. Ungenehmigte Fällungen können teure Bußgelder nach sich ziehen. Oft wird eine Ersatzpflanzung verlangt.
Laternenumzug oder Martinsumzug anmelden: Sicher durch die Straßen
Kitas, Schulen und Vereine ziehen im November mit Laternen durch die Straßen. Das Schreiben meldet den Umzug an.
Umzüge auf öffentlichen Straßen brauchen meist eine Erlaubnis bzw. Anordnung der Straßenverkehrsbehörde; die Polizei sichert oft Kreuzungen. Ordner mit Warnwesten, eine Spitzen- und Schlussbegleitung sowie LED-Laternen statt Kerzen erhöhen die Sicherheit. Für Pferd und Feuer gelten eigene Auflagen; Versicherung des Veranstalters prüfen.
Osterfeuer oder Brauchtumsfeuer anzeigen: Feuer mit Tradition
Brauchtumsfeuer sind in vielen Gemeinden anzeige- oder genehmigungspflichtig. Das Schreiben enthält alle wichtigen Angaben.
Ob ein Osterfeuer angezeigt oder genehmigt werden muss, regeln Landesrecht und Gemeindesatzungen sehr unterschiedlich. Üblich sind Vorgaben zu Brennmaterial (kein Abfall), Abständen, Brandwache und Uhrzeit. Bei hoher Waldbrandgefahr können Feuer kurzfristig untersagt werden. Tierschutz: Holzhaufen vor dem Anzünden umschichten.
Ausnahmegenehmigung für Feuerwerk außerhalb von Silvester beantragen: Feuerwerk unter dem Jahr
Außerhalb von Silvester darf Kleinfeuerwerk nur mit Ausnahmegenehmigung abgebrannt werden. Das Schreiben beantragt sie.
Kleinfeuerwerk (Kategorie F2) darf von Privatpersonen grundsätzlich nur am 31. Dezember und 1. Januar abgebrannt werden. Zu anderen Zeiten braucht es eine Ausnahmegenehmigung der Gemeinde (§ 24 der 1. SprengV). Verboten bleibt das Abbrennen in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Fachwerkhäusern. Für größere Feuerwerke ist ein Pyrotechniker nötig. Gebühren und Fristen unterscheiden sich; früh beantragen.
Hausnummer beantragen (Neubau oder Teilung): Ohne Nummer keine Adresse
Ein Neubau braucht eine eigene Hausnummer. Die Gemeinde teilt sie auf Antrag zu.
Hausnummern teilt die Gemeinde nach ihrer Satzung zu, meist auf Antrag nach Baugenehmigung. Eigentümer müssen die Nummer gut sichtbar – oft beleuchtet oder reflektierend – anbringen, damit Rettungsdienste das Haus finden. Mit der Nummer melden Sie Strom, Wasser, Internet und den Wohnsitz an.
Denkmalschutzrechtliche Genehmigung beantragen: Bauen am Denkmal
An Baudenkmälern sind viele Arbeiten genehmigungspflichtig, auch wenn sonst keine Baugenehmigung nötig wäre. Das Schreiben beantragt die Erlaubnis.
Veränderungen an Kulturdenkmälern – auch Fenster, Dachdeckung, Farbe oder Solaranlagen – brauchen nach dem Denkmalschutzgesetz des Landes meist eine Genehmigung. Maßnahmen ohne Genehmigung können zum Rückbau und zu Bußgeldern führen. Steuervergünstigungen (§§ 7i, 10f, 11b EStG) setzen eine Abstimmung vor Beginn voraus. Fördermittel gibt es teils von Land und Stiftungen.
Zweckentfremdungsgenehmigung beantragen (Ferienwohnung, Leerstand): Wohnraum schützen
In vielen Großstädten darf Wohnraum nicht ohne Genehmigung als Ferienwohnung genutzt oder länger leer gelassen werden. Das Schreiben beantragt die Genehmigung.
Viele Städte haben eine Zweckentfremdungssatzung oder ein Wohnraumschutzgesetz. Kurzzeitvermietung, gewerbliche Nutzung, Abriss oder längerer Leerstand brauchen dann eine Genehmigung; oft ist eine Registrierungsnummer für Plattformen Pflicht. Für die eigene Hauptwohnung gelten teils Erleichterungen bis zu einer Tagesgrenze. Verstöße werden mit hohen Bußgeldern geahndet. Regeln der Stadt prüfen.
Gartenbrunnen anzeigen (Untere Wasserbehörde): Brunnen im Garten
Wer einen Brunnen im Garten bohrt, muss das in der Regel vorher anzeigen. Das Schreiben enthält die üblichen Angaben.
Bohrungen in den Untergrund sind nach Wasserrecht in der Regel anzeigepflichtig (§ 49 WHG, Landesrecht), teils schon einen Monat vorher. In Wasserschutzgebieten oder bei Altlasten kann der Bau verboten oder genehmigungspflichtig sein. Soll das Wasser im Haus genutzt werden, gelten die Anzeige- und Untersuchungspflichten der Trinkwasserverordnung beim Gesundheitsamt. Eine Verbindung zum Trinkwassernetz ist unzulässig.
Regenwassernutzungsanlage anzeigen (Gesundheitsamt, Abwasser): Regenwasser im Haus
Wer Regenwasser im Haus nutzt, muss das Gesundheitsamt informieren und oft auch den Abwasserbetrieb. Das Schreiben deckt beides ab.
Anlagen, die im Haushalt Wasser in Nicht-Trinkwasserqualität bereitstellen, sind nach der Trinkwasserverordnung dem Gesundheitsamt anzuzeigen. Eine Verbindung zum Trinkwassernetz ist unzulässig – Nachspeisung nur über einen freien Auslauf. Wird Regenwasser über die Toilette in den Kanal geleitet, verlangen viele Abwassersatzungen eine Meldung und Abwassergebühren für diese Menge. Stand prüfen.
Kaminofen anmelden (Abnahme durch den Bezirksschornsteinfeger): Abnahme vor dem ersten Feuer
Ein neuer Kaminofen darf erst nach der Abnahme durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger betrieben werden. Das Schreiben meldet ihn an.
Neue Feuerstätten und Abgasanlagen müssen vor der Inbetriebnahme vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger geprüft werden (Landesbauordnung, Schornsteinfeger-Handwerksgesetz). Das Gerät muss die Grenzwerte der 1. BImSchV einhalten. Danach wird der Ofen in den Feuerstättenbescheid aufgenommen. Bis zur Abnahme bitte nicht anheizen. Nur trockenes, unbehandeltes Holz verbrennen.
Sperrmüll anmelden: Sperrmüll richtig entsorgen
Alte Möbel und große Gegenstände holt die Müllabfuhr auf Anmeldung ab. Das Schreiben nennt alles, was der Betrieb braucht.
Viele Kommunen holen Sperrmüll auf Anmeldung ab, teils kostenlos, teils gegen Gebühr. Elektrogeräte werden oft getrennt abgeholt oder müssen zum Wertstoffhof. Stellen Sie die Sachen erst am Vorabend raus und nur, was angemeldet ist. Gut erhaltene Möbel lassen sich auch verschenken oder an Sozialkaufhäuser geben.
Straßenschaden oder Schlagloch der Gemeinde melden: Schäden melden lohnt sich
Schlaglöcher und kaputte Gehwege sind Unfallgefahren. Mit der Meldung muss die Gemeinde handeln.
Gemeinden haben eine Verkehrssicherungspflicht für Straßen, Rad- und Gehwege. Viele Städte haben dafür Online-Mängelmelder. Mit einer Meldung sind sie informiert und müssen in angemessener Zeit reagieren. Ist Ihnen bereits ein Schaden entstanden, sichern Sie Fotos, Zeugen und Belege und melden Sie ihn als Haftungsfall.
Hundesteuer abmelden: Hundesteuer beenden
Ist der Hund verstorben, abgegeben oder ziehen Sie um, muss die Hundesteuer abgemeldet werden. Das Schreiben erledigt das.
Die Hundesteuer endet mit dem Ende des Monats bzw. Quartals, in dem der Hund nicht mehr gehalten wird; die Regeln stehen in der Hundesteuersatzung der Gemeinde. Melden Sie den Hund innerhalb der Frist ab, oft zwei Wochen. Bei einem Tierarztnachweis oder Abgabebeleg geht es schneller. Am neuen Wohnort ist der Hund neu anzumelden.
Hundesteuer-Ermäßigung oder -Befreiung beantragen: Weniger Hundesteuer
Viele Gemeinden ermäßigen die Hundesteuer in bestimmten Fällen. Das Schreiben stellt den Antrag nach der Satzung.
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer; Höhe, Ermäßigungen und Befreiungen regelt die jeweilige Satzung. Häufig begünstigt sind Hunde aus dem Tierheim (befristet), Blindenführ- und Assistenzhunde, Rettungshunde mit Prüfung, Hunde von Sozialleistungsbeziehern und Wachhunde im Außenbereich. Anträge wirken meist erst ab Antragstellung.
Kostenerstattung für ein Fundtier bei der Gemeinde beantragen: Fundtiere versorgen
Wer ein entlaufenes Tier findet und versorgt, handelt oft für die Gemeinde als Fundbehörde. Das Schreiben beantragt die Erstattung der Kosten.
Entlaufene Haustiere sind Fundsachen; zuständig ist die Gemeinde als Fundbehörde, die oft mit Tierheimen zusammenarbeitet. Finder müssen den Fund unverzüglich melden. Für notwendige Aufwendungen besteht ein Erstattungsanspruch gegen den Eigentümer (§ 970 BGB); ob die Gemeinde zahlt, hängt von Absprache und Landesrecht ab – am besten vor größeren Kosten Rücksprache halten. Auf Chip und Tasso/FINDEFIX prüfen lassen.
Baumpatenschaft bei der Stadt beantragen: Paten für Stadtbäume
Viele Städte suchen Paten, die Straßenbäume gießen oder Baumscheiben pflegen. Das Schreiben bewirbt sich für eine Baumpatenschaft.
Stadtbäume leiden unter Hitze und Trockenheit. Viele Kommunen haben Programme für Baumpatenschaften mit Gießhinweisen und teils kostenlosen Gießsäcken. Rückschnitt, Fällung oder Eingriffe in den Wurzelraum bleiben Sache der Stadt. Bepflanzungen der Baumscheibe vorher abstimmen; Erde nicht anhäufen.
Gedenkbank oder Spendenbank im Park beantragen: Bänke spenden
Mit einer gespendeten Bank lässt sich an einen Menschen erinnern oder etwas für die Allgemeinheit tun. Das Schreiben beantragt die Aufstellung.
Viele Städte bieten Spendenbänke mit Plakette an. Die Stadt bestimmt meist Modell, Standort und Aufstelldauer (oft zehn Jahre) und übernimmt die Wartung. Kosten und Bedingungen unterscheiden sich stark – vorher erfragen. Für Spenden an die Kommune kann eine Zuwendungsbestätigung möglich sein.
Stolperstein verlegen lassen (Anfrage an Initiative bzw. Stadt): So entsteht ein Stolperstein
Stolpersteine erinnern vor dem letzten frei gewählten Wohnort an Opfer des Nationalsozialismus. Das Schreiben stellt die Anfrage an die örtliche Initiative bzw. Stadt.
Stolpersteine sind ein Projekt des Künstlers Gunter Demnig. Vor Ort koordinieren meist Initiativen, Geschichtsvereine oder die Stadt die Recherche, die Abstimmung mit Angehörigen, die Zustimmung für den Gehweg und den Termin. Die Kosten werden in der Regel über Patenschaften getragen – Höhe vor Ort erfragen. Archive und Gedenkbücher helfen bei der Recherche.
Auskunft zu einem Mobilfunkmast anfragen (Standort, Strahlung): Funkmasten in der Nachbarschaft
Ein neuer Funkmast in der Nachbarschaft wirft Fragen auf. Das Schreiben bittet die Gemeinde um Informationen und Beteiligung.
Sendeanlagen brauchen vor Inbetriebnahme eine Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur, die die Grenzwerte der 26. BImSchV sicherstellt; die EMF-Datenbank der BNetzA zeigt Standorte und Sicherheitsabstände. Kommunen sind vor dem Bau zu beteiligen. Ob eine Baugenehmigung nötig ist, hängt von Höhe und Landesbaurecht ab. Stand prüfen.
Typische Fehler: Anträge bei der Gemeinde (Sondernutzung, Sperrmüll, Hundesteuer und mehr)
- Zu spät beantragt.
- Gehweg blockiert.
- Keine Absicherung.
- Satzung nicht geprüft.
- Zu spät angemeldet.
- Abfall mitverbrannt.
Anträge bei der Gemeinde (Sondernutzung, Sperrmüll, Hundesteuer und mehr) erstellen: So geht’s
- Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
- Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
- Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
- Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.
Muster: Anträge bei der Gemeinde (Sondernutzung, Sperrmüll, Hundesteuer und mehr)
So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.
Lindenweg 12
79312 Emmendingen
Garten- und Tiefbauamt, Sondernutzungen
(Anschrift laut Website)
(PLZ Ort)
Antrag auf Sondernutzungserlaubnis
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich eine Sondernutzungserlaubnis für folgende Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums:
- Art: Aufstellen eines Bauschuttcontainers (7 m³) während der Badsanierung
- Ort: vor dem Haus Lindenweg 12, 79098 Freiburg, auf dem Parkstreifen
- Fläche: 4 m × 2 m
- Zeitraum: 02.11.2026 bis 13.11.2026
Sicherung: Der Gehweg bleibt mit mindestens 1,30 m Breite passierbar. Absicherung mit Warnbaken und Beleuchtung bei Dunkelheit.
Einen Lageplan bzw. eine Skizze füge ich bei. Ich bitte um Mitteilung der Gebühren und etwaiger Auflagen. Falls zusätzlich eine verkehrsrechtliche Anordnung nötig ist, bitte ich um entsprechende Weiterleitung.
Mit freundlichen Grüßen
Anna Beispiel
Rechtsgrundlagen
Die genannten Vorschriften im amtlichen Wortlaut (gesetze-im-internet.de, Bundesministerium der Justiz): § 49 WHG, § 970 BGB. Maßgeblich ist stets die aktuelle Fassung.
Häufige Fragen zu: Anträge bei der Gemeinde (Sondernutzung, Sperrmüll, Hundesteuer und mehr)
Brauche ich für einen Container eine Erlaubnis?
Auf öffentlichem Grund ja.
Wie lange vorher beantragen?
Meist zwei bis drei Wochen.
Was kostet das?
Das legt die Gebührensatzung der Stadt fest.
Brauche ich immer eine Genehmigung?
Das hängt von der Baumschutzsatzung ab.
Wie früh anmelden?
Meist zwei bis vier Wochen vorher.
Muss ich ein Osterfeuer anmelden?
Häufig ja; Regeln der Gemeinde beachten.
Darf ich auf der Hochzeit Feuerwerk zünden?
Nur mit Ausnahmegenehmigung der Gemeinde.
Wer vergibt die Hausnummer?
Die Gemeinde.
Brauche ich für neue Fenster eine Genehmigung?
Am Denkmal in der Regel ja.
Passende Vorlagen
- Bauen und Renovieren planen Vorlage – Zeitplan und Kosten für die Renovierung, Bautagebuch, Gewährleistungsfristen am Bau und Wohnflächenberechnung.
- Umzug Checkliste Vorlage – Checkliste für den Umzug sowie Inhaltsliste für Kartons und Ablaufplan für den Umzugstag.
- Umzug planen Vorlage – Listen für Wohnungssuche und Umzug: Anfragen verfolgen, Wohnungen vergleichen, Adressänderung, Helfer und Einrichtung.
- Ärger mit dem Nachbarn Vorlage – Konflikte mit Nachbarn lösen: freundlicher Brief, Rückschnitt, Vereinbarung, Nachbarrecht und Schlichtung.