Anträge an den Vermieter (Umbau, Haustier, Untervermietung und mehr): Vorlage und Hinweise
Vermieter um Erlaubnis bitten oder anfragen: Keller, Fahrrad, Umbauten, Haustiere, Untervermietung und Barrierefreiheit.
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Stand: 10.10.2026 · Angaben ohne Gewähr
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Anfrage an den Vermieter: die passende Variante wählen
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- Fahrradabstellplatz im Haus anfragen (Fahrradkeller, Hof): Kein Platz fürs Fahrrad? Anfrage an den Vermieter nach Fahrradkeller, Stellplatz im Hof oder Fahrradbügeln – mit Vorschlag, Kostenbeteiligung und Hinweis auf Fluchtwege.
- E-Bike-Akku im Keller laden – Anfrage an den Vermieter: E-Bike im Keller oder Fahrradraum laden: Erlaubnis für die Steckdose, Abrechnung des Allgemeinstroms und Brandschutz beim Laden von Lithium-Akkus klären.
- Kinderwagen oder Rollator im Hausflur abstellen (Bitte an Vermieter): Erlaubnis bzw. Duldung für das Abstellen von Kinderwagen oder Rollator im Treppenhaus erbitten – mit Begründung, Platzangabe und Rücksicht auf Fluchtwege.
- Kellerabteil fehlt oder ist belegt – Zuweisung vom Vermieter verlangen: Laut Mietvertrag gehört ein Keller zur Wohnung, doch es wurde keiner zugewiesen oder er wird von anderen genutzt? Aufforderung zur Zuweisung und Räumung mit Frist.
- Weitere Schlüssel beim Vermieter anfordern: Zusätzliche Wohnungs- oder Hausschlüssel beantragen, etwa für Partner, Pflegedienst oder Kinder: Anzahl, Grund, Kostenübernahme und Quittung.
- Namen am Klingelschild ändern oder entfernen lassen: Name einer ausgezogenen Person entfernen, neuen Namen ergänzen oder aus Sicherheitsgründen Nummer statt Namen: Bitte an Hausverwaltung bzw. Vermieter.
- Befreiung von Treppenhausreinigung oder Winterdienst beantragen: Wegen Alter, Krankheit oder Behinderung kann die Hausreinigung oder der Winterdienst nicht mehr übernommen werden: Antrag auf Befreiung bzw. Übertragung gegen Kostenbeteiligung.
- Umzug in eine barrierefreie Wohnung beim selben Vermieter beantragen: Treppen werden zum Problem? Antrag an Wohnungsgesellschaft oder Genossenschaft auf Umsetzung in eine Erdgeschoss- oder Aufzugswohnung mit Begründung und Nachweisen.
- Bauliche Veränderung in der Mietwohnung beantragen: Antrag auf Zustimmung zu Umbauten: Barrierefreiheit, Einbruchschutz, Ladeinfrastruktur und Glasfaser.
- Balkonkraftwerk anmelden: Zustimmung Vermieter oder WEG: Steckersolargerät (Balkonkraftwerk) mit Zustimmung von Vermieter oder Eigentümergemeinschaft beantragen.
- Wallbox installieren: Zustimmung Vermieter oder WEG: Antrag auf Zustimmung zur Wallbox in Mietwohnung oder Eigentümergemeinschaft nach § 554 BGB.
- Einbruchschutz nachrüsten: Erlaubnis vom Vermieter verlangen (§ 554 BGB): Zusatzschloss, Pilzkopfverriegelung, Querriegel oder Sicherheitstür: Erlaubnis zur baulichen Veränderung für den Einbruchsschutz nach § 554 BGB verlangen, mit Rückbau-Zusage.
- Glasfaser-Hausanschluss: Mieter bittet Vermieter um Zustimmung (Gestattungsvertrag): Der Glasfaserausbau läuft in Ihrer Straße? Mieterbrief an den Vermieter mit der Bitte, den Gestattungsvertrag zu unterschreiben und den Hausanschluss zu ermöglichen.
- Parabolantenne (Satellitenschüssel) anbringen – Erlaubnis beim Vermieter: Satellitenschüssel am Balkon oder Dach: Begründung (z. B. Heimatsender), fachgerechte Montage, Kostenübernahme, Haftung und Rückbau beim Auszug.
- Videoklingel oder Türkamera anbringen – Anfrage an den Vermieter: Smarte Türklingel oder Kamera an der Wohnungstür: Zustimmung erbitten, Erfassungsbereich, Aufnahme nur beim Klingeln, Datenschutz für Nachbarn und Rückbau zusichern.
- Antrag Haustier-Erlaubnis: Erlaubnis für Hund, Katze oder anderes Haustier beim Vermieter beantragen.
- Katzennetz am Balkon anbringen – Erlaubnis beim Vermieter: Katzenschutznetz für Balkon oder Fenster: Befestigung ohne Bohren, Farbe, Rückbau, Haftung – Bitte um Zustimmung bzw. Information an den Vermieter.
- Bienen auf Balkon oder Dach halten – Erlaubnis beim Vermieter: Stadtimkerei: Erlaubnis für ein Bienenvolk auf Balkon, Dachterrasse oder im Garten der Mietwohnung – mit Standort, Sanftmut, Versicherung und Anmeldung.
- Antrag Erlaubnis Untervermietung: Zustimmung des Vermieters zur Untervermietung eines Zimmers beantragen.
- Partner oder Mitbewohner in die Wohnung aufnehmen (Antrag an Vermieter): Erlaubnis beantragen, Lebenspartner oder Mitbewohner in die Mietwohnung aufzunehmen: berechtigtes Interesse nach § 553 BGB, Angaben zur Person.
- Wohnheimzimmer während des Auslandssemesters untervermieten (Antrag): Antrag beim Studierendenwerk auf Untervermietung des Wohnheimzimmers für Auslandssemester oder Praktikum – mit Zeitraum, Zwischenmieter, Mietzahlung und Haftung.
- Untermietzuschlag zu hoch – Einwand gegen die Bedingung des Vermieters: Vermieter erlaubt die Untervermietung nur gegen einen Zuschlag? Einwand gegen einen überhöhten oder unbegründeten Untermietzuschlag nach § 553 Abs. 2 BGB mit Gegenvorschlag.
- Entlassung eines Mitmieters aus dem Mietvertrag beantragen: Ein Mitmieter (Partner, WG-Mitglied) zieht aus und soll aus dem Mietvertrag entlassen werden: gemeinsamer Antrag aller Mieter an den Vermieter, mit Fortführung durch die übrigen.
- Taubenabwehr vom Vermieter verlangen: Tauben nisten auf Balkon, Fensterbank oder Dach? Mangelanzeige mit Bitte um Netze, Spikes oder Reinigung, Fristsetzung und Hinweis auf Mietminderung.
- Barrierefreier Umbau in der Mietwohnung (Checkliste): Wohnung altersgerecht oder barrierefrei umbauen: Anspruch auf Erlaubnis nach § 554 BGB, Zuschüsse, Antrag beim Vermieter, Fachbetrieb, Rückbau und Sicherheitsleistung.
Wohin mit dem Rad?
Einen allgemeinen Anspruch auf einen Fahrradabstellplatz haben Mieter meist nicht, es sei denn, der Mietvertrag oder die Hausordnung sieht einen vor. Neubauten müssen nach vielen Landesbauordnungen Fahrradstellplätze haben (Stand prüfen). Fahrräder dürfen in der Regel in die Wohnung mitgenommen werden, im Treppenhaus aber nicht dauerhaft stehen. Eine freundliche Anfrage mit konkretem Vorschlag hat die besten Chancen.
Hinweise
Miet- und Immobilienrecht hängt vom Einzelfall und vom Vertrag ab; Regeln können sich ändern. Lassen Sie sich im Zweifel beraten, etwa beim Mieterverein oder Eigentümerverband. Die Vorlage ersetzt keine Beratung.
E-Bike-Akku im Keller laden – Anfrage an den Vermieter: Laden im Gemeinschaftsraum
Wer sein E-Bike im Keller abstellt, möchte es dort auch laden. Weil dabei Strom des Hauses verbraucht wird und Akkus ein Brandrisiko darstellen, sollte das abgestimmt werden.
Steckdosen in Keller und Gemeinschaftsräumen hängen meist am Allgemeinstrom, den alle Mieter über die Betriebskosten zahlen. Ohne Zustimmung darf ihn ein einzelner Mieter nicht für eigene Zwecke nutzen. Eine kleine Pauschale oder ein Zwischenzähler ist eine faire Lösung. Lithium-Akkus können bei Defekt in Brand geraten; Hersteller-Hinweise beachten und nur mit Originalladegerät laden.
Kinderwagen oder Rollator im Hausflur abstellen (Bitte an Vermieter): Rollen im Treppenhaus
Wer einen Kinderwagen oder Rollator nicht jedes Mal in die Wohnung tragen kann, darf ihn oft im Hausflur abstellen. Das Schreiben klärt das mit dem Vermieter.
Nach der Rechtsprechung dürfen Mieter Kinderwagen und Gehhilfen im Hausflur abstellen, wenn sie darauf angewiesen sind, der Flur groß genug ist und Fluchtwege frei bleiben. Ein generelles Verbot in der Hausordnung gilt dann oft nicht. Bei Wohnungseigentum entscheidet die Gemeinschaft über die Nutzung des Gemeinschaftseigentums. Brandschutzvorgaben haben Vorrang.
Kellerabteil fehlt oder ist belegt – Zuweisung vom Vermieter verlangen: Keller gehört dazu
Ein mitvermieteter Kellerraum gehört zur Mietsache. Fehlt er oder ist er belegt, können Sie die Übergabe verlangen.
Ist ein Kellerraum im Mietvertrag genannt, ist er Teil der Mietsache. Der Vermieter muss ihn in vertragsgemäßem Zustand überlassen. Fehlt er oder ist er unbenutzbar, kann das ein Mangel sein, der eine Minderung rechtfertigt; die Höhe ist meist gering. Steht nur eine allgemeine Kellernutzung im Vertrag, ist die Lage weniger eindeutig. Fremde Sachen nicht selbst entsorgen, sondern den Vermieter handeln lassen.
Weitere Schlüssel beim Vermieter anfordern: Schlüssel bei Schließanlagen
Bei Schließanlagen dürfen Mieter Schlüssel oft nicht selbst nachmachen. Das Schreiben bittet den Vermieter um zusätzliche Schlüssel.
Bei Schließanlagen können Schlüssel nur mit Sicherungskarte nachbestellt werden, die meist der Vermieter hat. Mieter haben bei berechtigtem Bedarf, etwa für Partner oder Pflegedienst, in der Regel Anspruch auf zusätzliche Schlüssel, tragen aber die Kosten. Halten Sie die Anzahl im Übergabeprotokoll fest; beim Auszug müssen alle zurück.
Namen am Klingelschild ändern oder entfernen lassen: Wer steht an der Klingel?
Nach einer Trennung, einem Auszug oder bei Stalking soll ein Name vom Klingelschild verschwinden. Das Schreiben bittet die Verwaltung um Änderung.
Mieter haben Anspruch darauf, dass ihr Name an Klingel und Briefkasten steht, damit Post zugestellt werden kann. Umgekehrt können sie verlangen, dass Namen ausgezogener Personen entfernt werden. Bei Gefährdung ist eine Nummer statt des Namens möglich – dann Post und Paketdienste informieren. Ergänzend: Auskunftssperre im Melderegister prüfen.
Befreiung von Treppenhausreinigung oder Winterdienst beantragen: Pflichten weitergeben
Wer laut Mietvertrag Treppenhaus putzen oder Schnee räumen muss, kann das irgendwann nicht mehr leisten. Das Schreiben bittet um eine faire Ersatzlösung.
Ist die Reinigung oder der Winterdienst wirksam auf die Mieter übertragen, bleibt die Pflicht grundsätzlich auch bei Krankheit oder im Alter bestehen. Der Mieter kann sie aber meist durch Dritte erledigen lassen, etwa durch einen Nachbarn oder eine Firma. Eine Befreiung ohne Ersatz kann der Vermieter freiwillig gewähren. Wichtig beim Winterdienst: Wer nicht räumt, haftet unter Umständen bei Unfällen. Haushaltsnahe Dienstleistungen sind steuerlich begünstigt.
Umzug in eine barrierefreie Wohnung beim selben Vermieter beantragen: Wohnungswechsel statt Umbau
Große Vermieter haben oft passende Wohnungen im Bestand. Wer wegen Alter, Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der bisherigen Wohnung zurechtkommt, kann um einen Wechsel bitten.
Einen Rechtsanspruch auf eine andere Wohnung gibt es nicht. Viele Genossenschaften und kommunale Wohnungsunternehmen unterstützen aber Wohnungswechsel innerhalb ihres Bestands, teils mit Umzugshilfen oder Mietvorteilen. Alternativ kommen Umbauten in der bisherigen Wohnung in Betracht; die Pflegekasse kann wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bezuschussen. Bei Wohnungen mit Wohnberechtigungsschein kann ein Dringlichkeitsvermerk helfen.
Bauliche Veränderung in der Mietwohnung beantragen: Anspruch auf Zustimmung
Für bestimmte Umbauten können Mieter die Zustimmung des Vermieters verlangen. Das Schreiben beantragt sie begründet.
Nach § 554 BGB können Mieter vom Vermieter die Zustimmung zu baulichen Veränderungen verlangen, die der Barrierereduzierung, dem Einbruchschutz, dem Laden von Elektrofahrzeugen und dem Anschluss an ein Glasfasernetz dienen. Der Vermieter darf die Zustimmung nur verweigern, wenn sein Interesse oder das anderer Mieter das Interesse des Mieters überwiegt. Er darf Art und Ausführung mitbestimmen und Sicherheit für den Rückbau verlangen.
Balkonkraftwerk anmelden: Zustimmung Vermieter oder WEG: Balkonkraftwerk im Mietshaus
Mieter und Wohnungseigentümer haben unter Voraussetzungen einen Anspruch darauf, dass ein Balkonkraftwerk gestattet wird. Das Schreiben beantragt die Zustimmung.
Seit Oktober 2024 gehören Steckersolargeräte zu den privilegierten baulichen Veränderungen: Mieter (§ 554 BGB) und Wohnungseigentümer (§ 20 WEG) haben grundsätzlich einen Anspruch auf Gestattung, der Vermieter oder die Gemeinschaft darf die Art der Ausführung mitbestimmen. Die Anlage ist im Marktstammdatenregister anzumelden; eine Anmeldung beim Netzbetreiber ist inzwischen vereinfacht. Zu den Grenzen der Leistung (Wechselrichter, Module) gelten aktuelle technische Vorgaben.
Wallbox installieren: Zustimmung Vermieter oder WEG: Anspruch auf Ladeinfrastruktur
Wer ein Elektroauto lädt, hat unter Voraussetzungen Anspruch auf eine Wallbox am Stellplatz. Das Schreiben beantragt die Zustimmung.
Seit der Reform von § 554 BGB und § 20 WEG können Mieter und Wohnungseigentümer verlangen, dass Ladestationen für Elektrofahrzeuge gestattet werden. Der Vermieter darf Ausführung und Zeitpunkt mitbestimmen und eine angemessene Sicherheit für den Rückbau verlangen. Die Kosten trägt der Antragsteller. Prüfen Sie die Netzanschlusskapazität und melden Sie die Anlage beim Netzbetreiber an; größere Ladeeinrichtungen sind anmeldepflichtig.
Einbruchschutz nachrüsten: Erlaubnis vom Vermieter verlangen (§ 554 BGB): Recht auf Einbruchschutz
Mieter dürfen nach § 554 BGB verlangen, dass der Vermieter bauliche Veränderungen zum Einbruchsschutz erlaubt. Das Schreiben beschreibt die Maßnahme und bietet Absicherung an.
Nach § 554 BGB kann der Mieter verlangen, dass ihm der Vermieter bauliche Veränderungen erlaubt, die unter anderem dem Einbruchsschutz dienen. Der Anspruch besteht nicht, wenn die Veränderung dem Vermieter auch unter Würdigung der Mieterinteressen nicht zugemutet werden kann. Der Mieter trägt in der Regel die Kosten und kann sich zu einer besonderen Sicherheit für den Rückbau verpflichten. Bei Eigentumswohnungen muss der Vermieter ggf. die Gemeinschaft beteiligen. Polizeiliche Beratungsstellen beraten kostenlos.
Glasfaser-Hausanschluss: Mieter bittet Vermieter um Zustimmung (Gestattungsvertrag): Glasfaser ins Mietshaus
Ohne Zustimmung des Eigentümers legt kein Netzbetreiber Glasfaser ins Haus. Mit diesem Schreiben bitten Sie den Vermieter, den Anschluss zu ermöglichen.
Für den Hausanschluss braucht der Netzbetreiber die Zustimmung des Eigentümers, meist über einen Gestattungsvertrag oder eine Grundstückseigentümererklärung. Einen allgemeinen Anspruch des Mieters auf Glasfaser gibt es nicht, ein freundliches, gut begründetes Schreiben wirkt aber oft. Vermieter können unter Voraussetzungen ein Glasfaserbereitstellungsentgelt über die Betriebskosten umlegen (Stand prüfen). In Eigentümergemeinschaften entscheidet die Gemeinschaft; einzelne Eigentümer können den Anschluss nach § 20 WEG verlangen.
Parabolantenne (Satellitenschüssel) anbringen – Erlaubnis beim Vermieter: Schüssel und Informationsfreiheit
Für eine Satellitenschüssel an der Fassade braucht man in der Regel die Erlaubnis des Vermieters. Das Schreiben zeigt, warum und wie sie angebracht werden soll.
Ob ein Vermieter eine Parabolantenne dulden muss, ist eine Abwägung zwischen Informationsfreiheit des Mieters und Eigentum des Vermieters. Gibt es einen Kabel- oder Internetanschluss, kann er sie oft ablehnen – außer es gibt ein besonderes Interesse, etwa an Heimatsendern, die anders nicht oder nur teuer zu empfangen sind. Unauffällige Aufstellung auf dem Balkon ohne Bohren ist meist unproblematisch. Bei Eigentumswohnungen entscheidet die Gemeinschaft.
Videoklingel oder Türkamera anbringen – Anfrage an den Vermieter: Kamera an der Tür
Videoklingeln erhöhen das Sicherheitsgefühl, erfassen aber oft den Hausflur. Mit dem Schreiben holen Sie die Zustimmung ein und zeigen, dass Sie den Datenschutz beachten.
Kameras, die Gemeinschaftsflächen wie Treppenhaus oder Hausflur dauerhaft filmen, verletzen leicht die Persönlichkeitsrechte der Nachbarn und können gegen die DSGVO verstoßen. Geräte, die nur beim Klingeln kurz aufnehmen und den Bereich direkt vor der eigenen Tür zeigen, gelten eher als zulässig, die Rechtslage ist aber nicht einheitlich (Stand prüfen). Weil das Gerät außerhalb der Wohnung angebracht wird, ist die Zustimmung des Vermieters ratsam.
Antrag Haustier-Erlaubnis: Haustiere in der Mietwohnung
Kleintiere sind erlaubt, bei Hund und Katze entscheidet der Einzelfall. Mit dem Antrag schaffen Sie Klarheit.
Kleintiere wie Hamster, Fische oder Vögel dürfen Mieter ohne Erlaubnis halten. Bei Hunden und Katzen kommt es auf eine Abwägung im Einzelfall an. Pauschale Verbote im Formularmietvertrag sind meist unwirksam. Maßgeblich sind Größe und Verhalten des Tieres, Zustand der Wohnung und Interessen der Nachbarn.
Katzennetz am Balkon anbringen – Erlaubnis beim Vermieter: Sicher auf dem Balkon
Ein Katzennetz schützt Wohnungskatzen vor Stürzen. Wird dafür gebohrt oder ändert es die Fassade, sollte der Vermieter zustimmen.
Ist die Katzenhaltung erlaubt, gilt ein unauffälliges, ohne Substanzeingriff befestigtes Katzennetz meist als vertragsgemäßer Gebrauch. Wird gebohrt oder das Erscheinungsbild deutlich verändert, ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich; ein Verweigern ohne sachlichen Grund ist oft unzulässig. In Eigentumsanlagen kann die Gemeinschaft Regeln haben.
Bienen auf Balkon oder Dach halten – Erlaubnis beim Vermieter: Bienen in der Mietwohnung
Bienenhaltung in der Stadt liegt im Trend. In einer Mietwohnung geht es aber nicht ohne Zustimmung des Vermieters. Das Schreiben bittet darum.
Bienen gehören nicht zu den erlaubnisfreien Kleintieren; für die Haltung in einer Mietwohnung ist die Zustimmung des Vermieters nötig. Jedes Bienenvolk ist beim Veterinäramt anzumelden; in vielen Ländern zusätzlich bei der Tierseuchenkasse. Eine Imkerhaftpflicht ist dringend zu empfehlen, Imkervereine bieten Kurse und Paten.
Antrag Erlaubnis Untervermietung: Anspruch auf Erlaubnis
Wer einen Teil der Wohnung untervermieten will, hat bei berechtigtem Interesse Anspruch auf Erlaubnis.
Haben Mieter nach Vertragsschluss ein berechtigtes Interesse, einen Teil der Wohnung Dritten zu überlassen, können sie vom Vermieter die Erlaubnis verlangen (§ 553 BGB). Gründe sind zum Beispiel finanzielle Gründe, Wegfall eines Mitbewohners oder berufliche Veränderungen. Der Vermieter darf nur aus wichtigem Grund ablehnen, etwa Überbelegung oder Unzumutbarkeit der Person.
Partner oder Mitbewohner in die Wohnung aufnehmen (Antrag an Vermieter): Aufnahme weiterer Personen
Wer Partnerin, Partner oder eine weitere Person aufnehmen will, braucht die Erlaubnis des Vermieters. Das Schreiben begründet das berechtigte Interesse.
Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und eigene Kinder dürfen ohne Erlaubnis einziehen. Für andere Personen, auch den Lebensgefährten, ist die Erlaubnis nötig; bei einem berechtigten Interesse, das nach Vertragsschluss entstanden ist, muss der Vermieter sie in der Regel erteilen (§ 553 BGB). Ablehnen kann er bei Überbelegung oder wichtigem Grund in der Person. Unter Umständen ist ein Untermietzuschlag zulässig.
Wohnheimzimmer während des Auslandssemesters untervermieten (Antrag): Auslandssemester ohne Zimmerverlust
Wer ins Ausland geht, will seinen Wohnheimplatz nicht verlieren. Viele Studierendenwerke erlauben eine Untervermietung auf Antrag.
Die Untervermietung eines Wohnheimzimmers ist meist nur mit Zustimmung des Studierendenwerks erlaubt. Viele Häuser gestatten sie für Auslandssemester oder Pflichtpraktika, oft nur an Studierende und ohne Aufschlag. Sie bleiben Mieter und haften für Miete und Schäden. Schließen Sie mit der Zwischenmieterin bzw. dem Zwischenmieter einen schriftlichen Vertrag und machen Sie ein Übergabeprotokoll.
Untermietzuschlag zu hoch – Einwand gegen die Bedingung des Vermieters: Zuschlag für Untermieter
Der Vermieter darf die Erlaubnis zur Untervermietung nur ausnahmsweise von einer angemessenen Mieterhöhung abhängig machen. Das Schreiben wendet sich gegen einen zu hohen Zuschlag und macht einen Gegenvorschlag.
Mieter haben unter den Voraussetzungen des § 553 Abs. 1 BGB Anspruch auf Erlaubnis zur Untervermietung eines Teils der Wohnung, wenn nach Vertragsschluss ein berechtigtes Interesse entsteht. Einen Untermietzuschlag darf der Vermieter nur verlangen, wenn ihm die Untervermietung sonst unzumutbar wäre, etwa bei deutlich höherer Belegung oder Abnutzung – und auch dann nur in angemessener Höhe. Pauschale Zuschläge sind oft angreifbar. Höhe und Einzelfall prüfen lassen, z. B. beim Mieterverein.
Entlassung eines Mitmieters aus dem Mietvertrag beantragen: Einer zieht aus – was gilt?
Bei mehreren Mietern kann einer nicht allein kündigen. Ziehen Partner oder WG-Mitglieder aus, hilft ein gemeinsamer Antrag auf Entlassung aus dem Vertrag.
Haben mehrere Personen den Mietvertrag unterschrieben, kann einer allein weder kündigen noch sich aus dem Vertrag lösen. Nötig ist eine Vereinbarung aller Mieter mit dem Vermieter. Der Vermieter muss grundsätzlich nicht zustimmen; bei Wohngemeinschaften und nach Trennungen gibt es aber Konstellationen, in denen ein Anspruch auf Mitwirkung bestehen kann. Ohne Entlassung haftet der Ausgezogene weiter für die Miete. Die Vereinbarung als Nachtrag schriftlich festhalten.
Taubenabwehr vom Vermieter verlangen: Tauben auf dem Balkon
Taubenkot ist unhygienisch und kann einen Mangel der Mietsache darstellen. Das Schreiben fordert den Vermieter zur Abhilfe auf.
Ein erheblicher Taubenbefall, der den Gebrauch von Balkon oder Fenstern beeinträchtigt, kann ein Mangel sein. Der Vermieter muss dann Abhilfe schaffen, etwa durch Abwehrsysteme am Gebäude. Mieter dürfen eigene Netze am Balkon meist nur mit Erlaubnis anbringen. Tauben dürfen nicht verletzt oder getötet werden; Füttern ist vielerorts verboten. Ob und wie viel Minderung angemessen ist, hängt vom Einzelfall ab.
Barrierefreier Umbau in der Mietwohnung (Checkliste): Recht auf Umbau
Mieter haben Anspruch auf Erlaubnis für Umbauten, die Menschen mit Behinderung oder im Alter helfen. Die Checkliste zeigt den Weg.
Mieter können verlangen, dass der Vermieter baulichen Veränderungen zustimmt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderung, dem Laden von E-Autos oder dem Einbruchschutz dienen (§ 554 BGB), wenn ihm das zumutbar ist. Der Vermieter kann eine Sicherheitsleistung für den Rückbau verlangen. Die Pflegekasse bezuschusst wohnumfeldverbessernde Maßnahmen je Maßnahme – Antrag vor Beginn stellen.
Typische Fehler: Anträge an den Vermieter (Umbau, Haustier, Untervermietung und mehr)
- Rad im Fluchtweg abgestellt.
- Kein konkreter Vorschlag.
- Ohne Absprache Bügel montiert.
- Heimlich am Allgemeinstrom geladen.
- Fluchtweg blockiert.
- Fremde Sachen eigenmächtig entsorgt.
Anträge an den Vermieter (Umbau, Haustier, Untervermietung und mehr) erstellen: So geht’s
- Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
- Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
- Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
- Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.
Muster: Anträge an den Vermieter (Umbau, Haustier, Untervermietung und mehr)
So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.
Lindenweg 12
79312 Emmendingen
Objekt Lindenweg 12
Marktplatz 4
79098 Freiburg
Anfrage: Abstellmöglichkeit für Fahrräder
Sehr geehrte Damen und Herren,
für 2 Fahrräder, 1 Kinderrad gibt es im Haus derzeit keine geeignete Abstellmöglichkeit; sie stehen in der Wohnung (3. OG). Ich bitte Sie daher um einen sicheren Fahrradabstellplatz.
Vorschlag: Der ungenutzte Abstellraum neben dem Heizungskeller (ebenerdig vom Hof erreichbar) könnte mit Wandhaken ausgestattet werden. Alternativ wären drei Anlehnbügel an der Hofmauer mit einfacher Überdachung möglich.
Ich bin gern bereit, mich an den Kosten angemessen zu beteiligen oder beim Aufbau mitzuhelfen. Sicher würden auch weitere Mieter einen solchen Platz nutzen.
Selbstverständlich sollen Flucht- und Rettungswege frei bleiben. Ich freue mich über Ihre Rückmeldung und einen Gesprächstermin.
Mit freundlichen Grüßen
Anna Beispiel
Rechtsgrundlagen
Die genannten Vorschriften im amtlichen Wortlaut (gesetze-im-internet.de, Bundesministerium der Justiz): § 554 BGB, § 553 BGB, § 20 WEG. Maßgeblich ist stets die aktuelle Fassung.
Häufige Fragen zu: Anträge an den Vermieter (Umbau, Haustier, Untervermietung und mehr)
Darf ich mein Rad im Treppenhaus abstellen?
Meist nicht dauerhaft, schon wegen der Fluchtwege.
Muss der Vermieter einen Fahrradkeller bauen?
In der Regel nicht, außer es ist vertraglich vereinbart.
Darf ich das Rad mit in die Wohnung nehmen?
Ja, wenn das Treppenhaus dabei nicht beschädigt wird.
Darf ich einfach die Kellersteckdose nutzen?
Ohne Zustimmung nicht, da der Allgemeinstrom auf alle umgelegt wird.
Darf der Vermieter das verbieten?
Ein pauschales Verbot ist oft unwirksam, wenn Sie darauf angewiesen sind und Platz da ist.
Darf ich die fremden Sachen ausräumen?
Nein, das ist Sache des Vermieters.
Darf ich Schlüssel selbst nachmachen?
Bei Schließanlagen meist nicht ohne Zustimmung.
Darf ich nur eine Nummer an die Klingel schreiben?
In Absprache mit dem Vermieter, etwa aus Sicherheitsgründen.
Bin ich mit 80 noch zum Putzen verpflichtet?
Grundsätzlich ja, Sie können aber jemanden beauftragen.
Passende Vorlagen
- Mietvertrag Vorlage – Mietverträge für Wohnraum, Garage, Stellplatz und Gewerbe sowie eine Checkliste zur Prüfung des Gewerbemietvertrags.
- Hausgemeinschaft Vorlage – Vorlagen für das Miteinander im Haus: Aushang, Putzplan, Hausordnung, Mietertreffen und Hilfe unter Nachbarn.
- Einzug Vorlage – Einzug vorbereiten, Wohnung mit Fotos und Protokoll übergeben und Schlüssel verwalten oder Verlust melden.