Pflege Checkliste Vorlage – mit Auswahl

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Pflege (Pflegegrad, Widerspruch, Anträge an die Pflegekasse und mehr): Vorlage und Hinweise

Checklisten und Schreiben zur Pflege: Pflegegrad beantragen und widersprechen, Pflegekasse, Pflegeprotokoll und Pflegevertrag.

Für den Pflegegrad starten Sie mit der Checkliste; Widerspruch, Anträge, Protokolle und Pläne für Angehörige stehen in eigenen Abschnitten. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.

Stand: 10.10.2026 · Angaben ohne Gewähr

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Pflege Checkliste: die passende Variante wählen

Für den Pflegegrad starten Sie mit der Checkliste; Widerspruch, Anträge, Protokolle und Pläne für Angehörige stehen in eigenen Abschnitten.

  • Pflegegrad beantragen (Checkliste): Pflegegrad beantragen: Antrag, Pflegetagebuch, Begutachtung durch den Medizinischen Dienst und Bescheid.
  • Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst vorbereiten (Checkliste): Hausbesuch des Medizinischen Dienstes vorbereiten: Unterlagen, Pflegetagebuch, die sechs Module, Anwesenheit der Pflegeperson und Gutachten anfordern.
  • Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI (Checkliste): Pflichtberatung für Pflegegeldempfänger: Rhythmus je Pflegegrad, Anbieter, Vorbereitung, Fragen, Nachweis an die Pflegekasse und Folgen bei Versäumnis.
  • Pflege zu Hause organisieren (Checkliste): Angehörige zu Hause pflegen: Pflegegrad, Pflegegeld oder Sachleistung, Pflegedienst, Entlastungsleistungen, Hilfsmittel, Wohnraum, Beruf und Selbstfürsorge.
  • Entlastung für pflegende Angehörige (Checkliste): Überblick für pflegende Angehörige: Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Tagespflege, Pflegekurse, Rentenpunkte, Freistellung und eigene Gesundheit.
  • Demenz-Diagnose: erste Schritte (Checkliste): Nach der Diagnose Demenz: ärztliche Abklärung, Vorsorgevollmacht, Pflegegrad, Beratung, Alltag, Sicherheit, Autofahren und Entlastung für Angehörige.
  • Hospiz und Palliativversorgung (Checkliste): Letzte Lebensphase begleiten: Palliativberatung, SAPV zu Hause, stationäres Hospiz, ambulanter Hospizdienst, Vorsorge und Unterstützung der Angehörigen.
  • Widerspruch gegen Pflegegrad-Bescheid: Widerspruch gegen Ablehnung oder zu niedrigen Pflegegrad: Frist, Begründung, Gutachten anfordern.
  • Verhinderungspflege beantragen (Ersatzpflege): Verhinderungspflege bei der Pflegekasse beantragen: Zeitraum, Ersatzpflegeperson, Kosten und gemeinsamer Jahresbetrag.
  • Kurzzeitpflege bei der Pflegekasse beantragen: Antrag auf Kurzzeitpflege in einer Pflegeeinrichtung, z. B. nach Krankenhausaufenthalt oder während des Urlaubs der Pflegeperson – mit Zeitraum und Einrichtung.
  • Entlastungsbetrag abrechnen (Pflegekasse): Entlastungsbetrag der Pflegekasse für Alltagshilfe, Haushaltshilfe oder Betreuung abrechnen: monatlicher Betrag, Ansparung, Nachweise.
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch beantragen (monatliche Pauschale): Pflegehilfsmittel wie Handschuhe, Desinfektion und Bettschutz bei der Pflegekasse beantragen: monatlicher Betrag bei häuslicher Pflege.
  • Hausnotruf bei der Pflegekasse beantragen (Kostenübernahme): Kostenübernahme für ein Hausnotrufgerät als Pflegehilfsmittel beantragen: Pflegegrad, Wohnsituation, Sturzrisiko und gewünschter Anbieter – Antrag an die Pflegekasse.
  • Zuschuss für barrierefreien Umbau beantragen (Pflegekasse): Pflegekasse um Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bitten: Badumbau, Treppenlift, Türverbreiterung, bis zu einem Höchstbetrag.
  • Pflegeaufwand-Protokoll (für Begutachtung und Widerspruch): Hilfebedarf über den Tag festhalten: Uhrzeit, Tätigkeit, Art der Hilfe, Dauer und Besonderheiten – als Nachweis für Pflegegrad, Begutachtung oder Widerspruch.
  • Pflegedienst-Leistungen kontrollieren (Abgleich-Liste): Leistungsnachweise des Pflegedienstes prüfen: Datum, vereinbarte Leistung, tatsächlich erbracht, Uhrzeit, Dauer und Abweichungen vor dem Unterschreiben.
  • Pflegevertrag mit Angehörigen (Pflege gegen Vergütung): Angehörige pflegen gegen Geld: Vertrag über Pflegeleistungen, Umfang, Vergütung aus Pflegegeld, Vertretung und Kündigung – schützt vor Streit unter Erben.
  • Besuchsplan für Angehörige (Pflegeheim, Krankenhaus): Besuche bei Angehörigen im Pflegeheim oder Krankenhaus aufteilen: Datum, Uhrzeit, wer kommt, was mitbringen, Beobachtungen.
  • Tagesplan bei Demenz (feste Struktur für den Alltag): Fester Tagesablauf für Menschen mit Demenz: Uhrzeit, Aktivität, Hilfe und Hinweise, gut lesbar zum Aufhängen und für wechselnde Betreuer.
  • Antwort an das Sozialamt wegen Elternunterhalt (100.000-Euro-Grenze): Sozialamt fragt nach Einkommen wegen Pflegekosten der Eltern: Hinweis auf das Angehörigen-Entlastungsgesetz und die Einkommensgrenze von 100.000 Euro brutto.

Weg zum Pflegegrad

Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt, die zur Krankenkasse gehört. Leistungen gibt es ab dem Monat der Antragstellung. Der Medizinische Dienst (bei Privatversicherten ein anderer Gutachterdienst) begutachtet die Selbstständigkeit in sechs Bereichen. Die Pflegekasse soll in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. Gegen den Bescheid ist ein Widerspruch innerhalb eines Monats möglich.

Hinweise

Rechtslage, Fristen und Vorgaben können sich ändern. Prüfen Sie den aktuellen Stand und holen Sie im Zweifel fachlichen Rat ein. Die Vorlage ersetzt keine Beratung.

Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst vorbereiten (Checkliste): So läuft die Begutachtung

Die Begutachtung entscheidet über den Pflegegrad. Gute Vorbereitung sorgt für ein realistisches Bild.

Der Medizinische Dienst (bei Privatversicherten Medicproof) bewertet die Selbständigkeit in sechs Lebensbereichen und vergibt Punkte. Daraus ergibt sich der Pflegegrad 1 bis 5. Viele Betroffene zeigen sich beim Termin von ihrer besten Seite – ein Pflegetagebuch und eine anwesende Pflegeperson helfen, das Bild zu korrigieren. Das Gutachten können Sie anfordern.

Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI (Checkliste): Beratung als Chance

Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nachweisen. Die Checkliste hilft, ihn vorzubereiten und zu nutzen.

Pflegegeldempfänger müssen den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI regelmäßig abrufen, bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei 4 und 5 vierteljährlich. Der Besuch soll die Pflegequalität sichern und Angehörige unterstützen. Nutzen Sie ihn, um nach Entlastungsangeboten, Hilfsmitteln und einer Höherstufung zu fragen.

Pflege zu Hause organisieren (Checkliste): Pflege gut aufstellen

Wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird, gibt es viel zu organisieren. Die Checkliste ordnet Leistungen und Schritte.

Grundlage aller Leistungen ist der Pflegegrad. Danach können Sie Pflegegeld, Sachleistungen oder eine Kombination nutzen, dazu den Entlastungsbetrag, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Die Beträge werden regelmäßig angepasst; seit 2025 gibt es teils gemeinsame Budgets. Lassen Sie sich beim Pflegestützpunkt beraten. Pflegende Angehörige sind unter Umständen renten- und unfallversichert.

Entlastung für pflegende Angehörige (Checkliste): Wer pflegt, braucht Pausen

Wer Angehörige pflegt, hat Anspruch auf viele Entlastungen – die oft ungenutzt bleiben. Die Checkliste zeigt, was Ihnen zusteht.

Die Pflegeversicherung bietet Entlastungsleistungen, die viele nicht kennen: monatlicher Entlastungsbetrag, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (seit Juli 2025 als gemeinsames Budget), Tagespflege und Pflegekurse. Pflegende sind unter Voraussetzungen in der Rentenversicherung und gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert. Beträge ändern sich regelmäßig – Stand bei der Pflegekasse prüfen.

Demenz-Diagnose: erste Schritte (Checkliste): Früh handeln

Eine Demenz-Diagnose wirft viele Fragen auf. Die Checkliste ordnet die wichtigsten ersten Schritte.

Solange die betroffene Person noch geschäftsfähig ist, sollten Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung erstellt werden – sonst muss später ein Gericht eine Betreuung einrichten. Der Pflegestützpunkt berät kostenlos. Angehörige haben Anspruch auf Pflegekurse und Entlastungsleistungen. Die Fahreignung sollte frühzeitig ärztlich besprochen werden.

Hospiz und Palliativversorgung (Checkliste): Begleitung am Lebensende

Wenn eine Krankheit nicht mehr heilbar ist, stehen Lebensqualität und Begleitung im Vordergrund. Die Checkliste zeigt die Möglichkeiten.

Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung (§ 37b SGB V), wenn eine besonders aufwendige Versorgung nötig ist, und auf Versorgung im stationären Hospiz (§ 39a SGB V). Für Gäste im Hospiz fällt kein Eigenanteil an. Ambulante Hospizdienste begleiten mit Ehrenamtlichen kostenlos zu Hause.

Widerspruch gegen Pflegegrad-Bescheid: Widerspruch beim Pflegegrad

Ist der Pflegegrad zu niedrig oder abgelehnt, hilft ein Widerspruch innerhalb eines Monats.

Gegen den Bescheid der Pflegekasse kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Fordern Sie das Gutachten an und vergleichen Sie es mit dem tatsächlichen Hilfebedarf. Ein Pflegetagebuch und ärztliche Berichte stützen die Begründung. Hilfe bieten Pflegestützpunkte, Sozialverbände und Pflegeberatung.

Verhinderungspflege beantragen (Ersatzpflege): Verhinderungspflege

Ist die Pflegeperson im Urlaub oder krank, zahlt die Pflegekasse eine Ersatzpflege. Das Schreiben beantragt sie.

Ist die private Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert, übernimmt die Pflegekasse ab Pflegegrad 2 die Kosten einer Ersatzpflege für bis zu acht Wochen im Jahr. Seit Juli 2025 gibt es für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag, die frühere Vorpflegezeit entfällt. Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt. Bei Ersatzpflege durch nahe Angehörige gelten Besonderheiten.

Kurzzeitpflege bei der Pflegekasse beantragen: Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege überbrückt Zeiten, in denen die Pflege zu Hause nicht möglich ist. Das Schreiben beantragt sie bei der Pflegekasse.

Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse Kurzzeitpflege in einer zugelassenen Einrichtung für bis zu acht Wochen im Jahr. Seit Juli 2025 bilden Kurzzeit- und Verhinderungspflege ein gemeinsames Entlastungsbudget (zuletzt 3.539 Euro im Jahr – Stand prüfen). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten tragen Sie selbst; dafür kann der Entlastungsbetrag eingesetzt werden. Das Pflegegeld wird hälftig weitergezahlt.

Entlastungsbetrag abrechnen (Pflegekasse): Der Entlastungsbetrag

Pflegebedürftige erhalten einen monatlichen Entlastungsbetrag für anerkannte Hilfen im Alltag. Das Schreiben beantragt die Erstattung.

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege erhalten ab Pflegegrad 1 einen Entlastungsbetrag, seit 2025 bis zu 131 Euro im Monat (§ 45b SGB XI). Er wird nicht bar ausgezahlt, sondern für anerkannte Angebote erstattet, etwa Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe, Tages- oder Kurzzeitpflege. Nicht genutzte Beträge können angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden. Welche Angebote anerkannt sind, regeln die Länder.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch beantragen (monatliche Pauschale): Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad hat, erhält Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Das Schreiben beantragt die Kostenübernahme.

Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad (1 bis 5), die zu Hause gepflegt werden, haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Handschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Die Pflegekasse übernimmt dafür einen monatlichen Höchstbetrag (seit 2025: 42 Euro). Viele Versandanbieter rechnen direkt mit der Kasse ab. Technische Pflegehilfsmittel wie ein Pflegebett werden gesondert beantragt.

Hausnotruf bei der Pflegekasse beantragen (Kostenübernahme): Hilfe auf Knopfdruck

Ein Hausnotruf gibt Sicherheit, wenn ältere Menschen allein leben. Mit Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten.

Der Hausnotruf ist im Pflegehilfsmittelverzeichnis gelistet. Mit Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse in der Regel die monatlichen Kosten für das Basisgerät bis zu einem Festbetrag, wenn die Person allein lebt oder oft allein ist und in Notfällen nicht selbst Hilfe rufen kann. Zusatzleistungen wie Schlüsselhinterlegung oder Sturzsensor zahlt man meist selbst. Viele Anbieter stellen den Antrag direkt. Beträge: Stand prüfen.

Zuschuss für barrierefreien Umbau beantragen (Pflegekasse): Zuschuss für Umbauten

Mit Pflegegrad zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss für Umbauten, die die Pflege zu Hause erleichtern. Das Schreiben beantragt ihn vor Beginn der Arbeiten.

Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad können für Umbauten, die die häusliche Pflege ermöglichen oder erleichtern, einen Zuschuss der Pflegekasse erhalten, seit 2025 bis zu 4.180 Euro je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, kann sich der Betrag erhöhen. Stellen Sie den Antrag vor Beginn der Arbeiten. In Mietwohnungen braucht es die Zustimmung des Vermieters; zusätzliche Förderung gibt es teils über die KfW.

Pflegeaufwand-Protokoll (für Begutachtung und Widerspruch): Aufwand belegen

Wer pflegt, unterschätzt oft den eigenen Aufwand. Das Protokoll macht ihn sichtbar – wichtig für Begutachtung und Widerspruch.

Die Pflegebegutachtung bewertet die Selbständigkeit in sechs Modulen. Ein Protokoll über ein bis zwei Wochen zeigt, wo Hilfe nötig ist – auch bei Dingen, die leicht vergessen werden: Aufforderungen, Beaufsichtigung, Medikamente, Arztbesuche, nächtliche Hilfe. Legen Sie es der Gutachterin vor oder fügen Sie es einem Widerspruch bei.

Pflegedienst-Leistungen kontrollieren (Abgleich-Liste): Leistungsnachweise prüfen

Pflegebedürftige oder Angehörige unterschreiben die Leistungsnachweise des Pflegedienstes. Die Liste hilft beim Abgleich.

Ambulante Pflegedienste rechnen nach Leistungskomplexen oder Zeit ab; die vereinbarten Leistungen stehen im Pflegevertrag. Auf dem monatlichen Leistungsnachweis bestätigen Sie die erbrachten Einsätze. Prüfen Sie ihn vor dem Unterschreiben – Fehler gehen sonst zulasten Ihres Budgets oder Eigenanteils.

Pflegevertrag mit Angehörigen (Pflege gegen Vergütung): Pflege fair vergüten

Wer Eltern oder Angehörige pflegt, bekommt oft einen Teil des Pflegegeldes. Ein schriftlicher Vertrag macht klar, dass es sich um eine Vergütung handelt.

Pflegebedürftige können das Pflegegeld an pflegende Angehörige weitergeben. Bei Angehörigen, die aus sittlicher Pflicht pflegen, sind Einnahmen bis zur Höhe des Pflegegeldes in der Regel steuerfrei; höhere Zahlungen oder weisungsgebundene Arbeit können ein Beschäftigungsverhältnis mit Steuer- und Sozialversicherungspflicht begründen. Die Pflegekasse zahlt unter Voraussetzungen Rentenbeiträge für die Pflegeperson. Ein Vertrag hilft später gegenüber Miterben und Sozialamt. Die pflegebedürftige Person muss geschäftsfähig sein oder wirksam vertreten werden. Stand prüfen.

Besuchsplan für Angehörige (Pflegeheim, Krankenhaus): Gemeinsam da sein

Wenn mehrere Angehörige besuchen, hilft ein gemeinsamer Plan – damit niemand allein ist und alle informiert bleiben.

Regelmäßige Besuche geben Halt und helfen, Veränderungen früh zu bemerken. Ein gemeinsamer Plan verteilt die Last und sorgt dafür, dass Informationen weitergegeben werden. Fällt Ihnen etwas auf, sprechen Sie es zeitnah mit dem Personal an und halten Sie es fest.

Tagesplan bei Demenz (feste Struktur für den Alltag): Struktur gibt Halt

Feste Abläufe geben Menschen mit Demenz Sicherheit. Der Plan hilft Angehörigen und Betreuern, den Tag einheitlich zu gestalten.

Menschen mit Demenz profitieren von einem gleichbleibenden Tagesablauf. Sinnvolle, einfache Aufgaben stärken das Selbstwertgefühl. Ausreichend Trinken, Bewegung und Tageslicht helfen gegen Unruhe am Abend. Pflegende Angehörige sollten sich selbst Entlastung suchen, etwa durch Tagespflege, Betreuungsgruppen oder den Entlastungsbetrag.

Antwort an das Sozialamt wegen Elternunterhalt (100.000-Euro-Grenze): Elternunterhalt seit 2020

Seit 2020 müssen Kinder für pflegebedürftige Eltern nur zahlen, wenn sie mehr als 100.000 Euro im Jahr verdienen. Das Schreiben antwortet dem Sozialamt.

Durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz werden Kinder von Pflegebedürftigen nur noch herangezogen, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Einkommen des Ehepartners zählt nicht. Es wird vermutet, dass die Grenze nicht überschritten ist. Liegt das Einkommen darüber, gelten großzügige Selbstbehalte – lassen Sie die Berechnung prüfen.

Typische Fehler: Pflege (Pflegegrad, Widerspruch, Anträge an die Pflegekasse und mehr)

  • Antrag wird zu spät gestellt.
  • Pflegetagebuch fehlt.
  • Alltag wird beschönigt.
  • Probleme verschwiegen.
  • Termin verpasst.
  • Pflegegrad zu spät beantragt.

Pflege (Pflegegrad, Widerspruch, Anträge an die Pflegekasse und mehr) erstellen: So geht’s

  1. Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
  2. Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
  3. Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
  4. Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.

Muster: Pflege (Pflegegrad, Widerspruch, Anträge an die Pflegekasse und mehr)

So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.

Checkliste Pflegegrad

Erika Beispiel · Muster Pflegekasse

Antrag

□Antrag bei der Pflegekasse stellen (formlos genügt, Datum zählt)
□Vollmacht klären, falls Angehörige den Antrag stellen
□Pflegeberatung in Anspruch nehmen

Vorbereitung der Begutachtung

□Pflegetagebuch über einige Wochen führen
□Arztberichte, Medikamentenplan und Hilfsmittel bereitlegen
□Pflegeperson beim Termin dabei haben
□Alltag ehrlich schildern, nicht beschönigen

Nach der Begutachtung

□Gutachten anfordern und prüfen
□Bescheid prüfen: Pflegegrad und Leistungen
□Bei Ablehnung: Widerspruch innerhalb eines Monats
□Leistungen beantragen (Pflegegeld, Sachleistung, Entlastungsbetrag)

Eigene Punkte

□Wohnraumanpassung prüfen

Rechtsgrundlagen

Die genannten Vorschriften im amtlichen Wortlaut (gesetze-im-internet.de, Bundesministerium der Justiz): § 37 SGB XI, § 37b SGB V, § 39a SGB V, § 45b SGB XI, § 40 SGB XI, § 94 SGB XII. Maßgeblich ist stets die aktuelle Fassung.

Häufige Fragen zu: Pflege (Pflegegrad, Widerspruch, Anträge an die Pflegekasse und mehr)

Wo beantrage ich einen Pflegegrad?

Bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person.

Ab wann gibt es Leistungen?

Ab dem Monat der Antragstellung, wenn die Voraussetzungen vorliegen.

Was tun bei Ablehnung?

Innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Wer begutachtet?

Der Medizinische Dienst, bei Privatversicherten Medicproof.

Wie oft ist der Beratungseinsatz Pflicht?

Bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei 4 und 5 vierteljährlich.

Wo beantrage ich Pflegeleistungen?

Bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person.

Bekomme ich Rentenpunkte für die Pflege?

Ab Pflegegrad 2 und mindestens 10 Stunden pro Woche unter Voraussetzungen.

Was ist zuerst wichtig?

Diagnose absichern und Vorsorgevollmacht erstellen.

Was kostet ein Hospiz?

Für die Gäste nichts; die Kassen und Spenden tragen die Kosten.

Passende Vorlagen

  • Pflegetagebuch Vorlage – Pflegetagebuch, Wund- und Sturzprotokoll, Pflegeheim-Vergleich und Übersicht der Pflegekosten zum Ausfüllen.
  • Freistellung beantragen Vorlage – Anträge und Mitteilungen an den Arbeitgeber zu Sonderurlaub, Elternzeit, Pflegezeit und Schwangerschaft.
  • Patientenverfügung Vorlage – Vorsorge-Dokumente: Patientenverfügung, Betreuungs-, Sorgerechts- und Bestattungsverfügung, Organspende, Notfallmappe und Betreuung.

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Keine Rechtsberatung – Nutzung auf eigene Verantwortung: Diese Vorlage ist eine unverbindliche Orientierungshilfe. Prüfen Sie jedes Dokument selbst und passen Sie es an Ihren Fall an. Leon Blatz übernimmt keine Gewähr und, soweit gesetzlich zulässig, keine Haftung. Vollständiger Haftungsausschluss