Trennung und Scheidung (Umgang, Unterhalt, Sorgerecht und mehr): Vorlage und Hinweise
Checklisten, Pläne und Schreiben zu Trennung und Scheidung: Umgang, Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht und Patchworkfamilie.
Beginnen Sie mit der Trennungs-Checkliste; zu Umgang, Unterhalt, Zugewinn und Sorgerecht finden Sie eigene Abschnitte. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.
Stand: 10.10.2026 · Angaben ohne Gewähr
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Trennung Checkliste: die passende Variante wählen
Beginnen Sie mit der Trennungs-Checkliste; zu Umgang, Unterhalt, Zugewinn und Sorgerecht finden Sie eigene Abschnitte.
- Trennung und Scheidung Checkliste: Trennung und Scheidung: Wohnung, Unterhalt, Kinder, Vermögen, Versicherungen und Behörden im Überblick.
- Trennung den Kindern sagen (Checkliste): Trennung kindgerecht mitteilen: gemeinsam vorbereiten, altersgerecht erklären, Schuldgefühle nehmen, Alltag und Kontakt zu beiden Eltern sichern.
- Kindesunterhalt klären (Checkliste): Unterhalt für Kinder nach Trennung: Bedarf nach Düsseldorfer Tabelle, Kindergeld, Einkommen, Mindestunterhalt, Titel, Beistandschaft und Unterhaltsvorschuss.
- Scheidungsfolgenvereinbarung vorbereiten (Checkliste): Alle Punkte für eine einvernehmliche Scheidung: Kinder, Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich, Immobilie, Schulden, Wohnung und Formvorschriften mit Notar.
- Umgangsplan für Kinder (Betreuung nach Trennung): Umgangsregelung für getrennte Eltern: Wochenenden, Ferien, Feiertage und Übergaben schriftlich festhalten.
- Elternvereinbarung zum Wechselmodell: Kinder leben nach der Trennung etwa hälftig bei beiden Eltern: Vereinbarung zu Rhythmus, Übergaben, Ferien, Meldeadresse, Kindergeld, Kosten und Entscheidungen.
- Übergabeheft für Trennungskinder (Infos zwischen den Eltern): Informationen bei der Übergabe des Kindes zwischen den Haushalten: Gesundheit, Medikamente, Schule, Termine, Stimmung und Mitgegebenes.
- Großeltern bitten um Umgang mit dem Enkelkind: Großeltern wünschen Kontakt zum Enkel: freundliche Bitte an die Eltern, Vorschlag für Treffen, Hinweis auf § 1685 BGB und Angebot einer Vermittlung.
- Unterhalt einfordern (Aufforderung zur Auskunft und Zahlung): Aufforderung zur Zahlung von Kindesunterhalt und zur Auskunft über Einkommen, mit Frist.
- Unterhalt: Auskunft über Einkommen verlangen: Unterhaltspflichtigen zur Auskunft über Einkommen und Vermögen auffordern (§ 1605 BGB): Lohnabrechnungen, Steuerbescheid, Frist – sichert Unterhalt rückwirkend.
- Unterhaltszahlungen-Nachweis (Übersicht): Eingang oder Zahlung von Unterhalt festhalten: Monat, Soll, Ist, Datum, Differenz und Bemerkung – als Nachweis für Jugendamt, Gericht oder Unterhaltsvorschuss.
- Auskunft zum Zugewinnausgleich verlangen (§ 1379 BGB): Bei Trennung oder Scheidung vom Ehegatten Auskunft über sein Vermögen verlangen: Anfangsvermögen, Vermögen bei Trennung und zum Stichtag, mit Belegen und Frist.
- Gemeinsames Sorgerecht für unverheiratete Eltern (Checkliste Sorgeerklärung): Gemeinsame Sorge ohne Trauschein: Sorgeerklärung beim Jugendamt oder Notar, Unterlagen, Ablauf und Folgen.
- Alleiniges Sorgerecht beantragen (Checkliste): Gemeinsame Sorge funktioniert nicht mehr? Voraussetzungen nach § 1671 BGB, Teilbereiche, Belege, Ablauf beim Familiengericht und mildere Alternativen auf einen Blick.
- Vaterschaft anerkennen (Checkliste): Vaterschaft anerkennen vor oder nach der Geburt: Zustimmung der Mutter, Beurkundung, Unterlagen und Folgen.
- Patchworkfamilie gründen (Checkliste): Zusammenziehen mit Kindern aus früheren Beziehungen: Rollen, Regeln, Umgang, Sorgerecht, Geld, Wohnung, Erbrecht und Absicherung klären.
Trennung ordnen
In der Trennung entstehen viele rechtliche und finanzielle Fragen: Wer bleibt in der Wohnung, wie wird der Unterhalt geregelt, wie leben die Kinder. Eine Scheidung ist in der Regel nach dem Trennungsjahr möglich. Lassen Sie sich frühzeitig beraten, besonders bei Kindern, Immobilien und Selbstständigkeit.
Hinweise
Rechtslage, Fristen und Beträge können sich ändern. Prüfen Sie den aktuellen Stand bei der zuständigen Stelle. Die Vorlage ersetzt keine Beratung.
- Beratungsstellen bieten oft kostenlose Unterstützung.
- Dokumentieren Sie Vermögen und Einkommen frühzeitig.
- Klären Sie Vollmachten und Testament.
Trennung den Kindern sagen (Checkliste): Kinder gut begleiten
Wie Kinder von einer Trennung erfahren, prägt, wie sie sie verarbeiten. Die Checkliste hilft Eltern, das Gespräch vorzubereiten.
Kinder brauchen bei einer Trennung vor allem Sicherheit: zu wissen, was sich ändert, was bleibt und dass sie nicht schuld sind. Jüngere Kinder brauchen kurze, konkrete Erklärungen, ältere wollen mitreden. Streit vor den Kindern und Abwertung des anderen Elternteils belasten stark. Das Jugendamt und Familienberatungsstellen beraten kostenlos, auch zu Umgang und Sorge.
Kindesunterhalt klären (Checkliste): Unterhalt fürs Kind
Nach einer Trennung muss der Unterhalt für die Kinder geregelt werden. Die Checkliste zeigt die wichtigsten Schritte.
Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle, die jährlich aktualisiert wird, und nach dem bereinigten Einkommen. Das Jugendamt hilft kostenlos mit einer Beistandschaft und erstellt Unterhaltstitel. Zahlt der andere Elternteil nicht, gibt es Unterhaltsvorschuss. Unterhalt kann nur ab Aufforderung zur Auskunft oder Zahlung rückwirkend verlangt werden; handeln Sie daher zügig.
Scheidungsfolgenvereinbarung vorbereiten (Checkliste): Einvernehmlich auseinandergehen
Wer sich über die Folgen der Scheidung einigt, spart Zeit, Geld und Nerven. Die Checkliste sorgt dafür, dass nichts Wichtiges vergessen wird.
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung regelt alles, was nach der Scheidung gelten soll. Für viele Punkte ist eine Form vorgeschrieben: Vereinbarungen über Zugewinn- und Versorgungsausgleich sowie über nachehelichen Unterhalt vor Rechtskraft der Scheidung müssen notariell beurkundet oder gerichtlich protokolliert werden. Verträge, die einen Ehegatten einseitig benachteiligen, können von Gerichten verworfen werden. Ein Anwalt kann nur eine Seite vertreten.
Umgangsplan für Kinder (Betreuung nach Trennung): Umgang gut regeln
Ein schriftlicher Umgangsplan schafft Verlässlichkeit für Kinder und Eltern. Er regelt Wochenenden, Ferien, Feiertage und Übergaben.
Das Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen (§ 1684 BGB). Ein schriftlicher Plan schafft Klarheit zu Wochenenden, Ferien, Feiertagen und Übergaben. Bei Streit hilft das Jugendamt (Beratung) oder die Familienmediation. Eine Vereinbarung ist nicht automatisch vollstreckbar, für verbindliche Wirkung kann ein gerichtlich gebilligter Vergleich nötig sein.
Elternvereinbarung zum Wechselmodell: Zwei Zuhause
Das Wechselmodell funktioniert nur mit klaren Absprachen. Die Vereinbarung hält fest, wie die Betreuung und die Kosten geteilt werden.
Beim Wechselmodell betreuen beide Eltern die Kinder etwa zu gleichen Teilen. Es setzt in der Regel Nähe der Wohnungen, Kommunikation und Kooperation voraus. Beim Unterhalt sind im Wechselmodell grundsätzlich beide Eltern nach ihrem Einkommen barunterhaltspflichtig; das Kindergeld wird nur an einen Elternteil gezahlt und intern verrechnet. Eine private Vereinbarung ist nicht vollstreckbar; wer Sicherheit will, lässt sie beim Familiengericht als Vergleich billigen. Unterhalt anwaltlich oder beim Jugendamt berechnen lassen – Stand prüfen.
Übergabeheft für Trennungskinder (Infos zwischen den Eltern): Infos sicher weitergeben
Bei getrennten Eltern gehen Infos leicht verloren. Das Übergabeheft hält fest, was der andere Elternteil wissen muss.
Ein Übergabeheft wandert mit dem Kind zwischen den Haushalten und sorgt dafür, dass beide Eltern über Gesundheit, Termine und Schulisches informiert sind. Bleiben Sie sachlich; Konflikte gehören nicht ins Heft. Das Heft kann auch digital geführt werden. Bei schwierigen Situationen helfen Beratungsstellen und das Jugendamt.
Großeltern bitten um Umgang mit dem Enkelkind: Umgangsrecht der Großeltern
Nach Trennung oder Streit bricht der Kontakt zu Enkeln manchmal ab. Das Schreiben bittet freundlich um Umgang.
Großeltern haben ein Recht auf Umgang mit dem Enkel, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient (§ 1685 BGB). Anders als Eltern müssen sie das darlegen. Gerichte lehnen Umgang ab, wenn er das Kind in Loyalitätskonflikte bringt. Der Weg über ein freundliches Gespräch und eine Beratung beim Jugendamt ist fast immer besser als ein Verfahren.
Unterhalt einfordern (Aufforderung zur Auskunft und Zahlung): Kindesunterhalt
Wer Unterhalt für ein Kind fordert, sollte schriftlich zur Auskunft über das Einkommen und zur Zahlung auffordern.
Eltern sind ihren Kindern zum Unterhalt verpflichtet. Die Höhe orientiert sich am Einkommen des Zahlungspflichtigen und am Alter des Kindes (Düsseldorfer Tabelle, wird regelmäßig angepasst). Wer Unterhalt fordert, sollte Auskunft über das Einkommen verlangen. Das Jugendamt unterstützt kostenlos (Beistandschaft) und kann Urkunden aufnehmen.
Unterhalt: Auskunft über Einkommen verlangen: Auskunftsanspruch
Um Unterhalt berechnen zu können, braucht man die Einkommensdaten des anderen Elternteils. Das Schreiben fordert Auskunft und Belege.
Verwandte in gerader Linie sind sich zur Auskunft über Einkommen und Vermögen verpflichtet, soweit das für Unterhalt nötig ist (§ 1605 BGB) – in der Regel alle zwei Jahre, bei wesentlichen Änderungen früher. Mit dem Auskunftsverlangen kann Unterhalt rückwirkend ab diesem Zeitpunkt verlangt werden. Das Jugendamt (Beistandschaft) übernimmt das auf Wunsch kostenlos.
Unterhaltszahlungen-Nachweis (Übersicht): Lückenlos dokumentieren
Wer Unterhalt zahlt oder bekommt, sollte die Zahlungen lückenlos festhalten. Die Übersicht dient als Nachweis.
Eine Übersicht über Unterhaltszahlungen hilft bei Rückständen, beim Antrag auf Unterhaltsvorschuss und bei Gericht. Bei einem Titel (Urteil, Beschluss, Jugendamtsurkunde) können Rückstände vollstreckt werden. Die Beistandschaft des Jugendamts unterstützt kostenlos. Unterhaltsbeträge ändern sich mit der Düsseldorfer Tabelle – Stand prüfen.
Auskunft zum Zugewinnausgleich verlangen (§ 1379 BGB): Was in der Ehe dazugekommen ist
Ohne Zahlen kein Zugewinnausgleich. Mit dem Schreiben fordern Sie vom Ehegatten ein vollständiges Vermögensverzeichnis mit Belegen an.
Im gesetzlichen Güterstand wird bei Scheidung der Zugewinn ausgeglichen: Wer mehr hinzugewonnen hat, gibt die Hälfte des Überschusses ab. Maßgeblich für das Endvermögen ist die Zustellung des Scheidungsantrags. Nach § 1379 BGB kann jeder Ehegatte Auskunft über das Vermögen bei Trennung und zum Stichtag verlangen, soweit es für die Berechnung erheblich ist, und Belege fordern. Im Scheidungsverbund besteht Anwaltszwang. Der Anspruch verjährt grundsätzlich in drei Jahren – Stand prüfen.
Gemeinsames Sorgerecht für unverheiratete Eltern (Checkliste Sorgeerklärung): Gemeinsame Sorge ohne Ehe
Unverheiratete Eltern erhalten das gemeinsame Sorgerecht durch eine Sorgeerklärung. Die Checkliste bereitet den Termin vor.
Sind die Eltern bei der Geburt nicht verheiratet, hat zunächst die Mutter die alleinige Sorge. Die gemeinsame Sorge entsteht durch Sorgeerklärungen beider Eltern, durch Heirat oder durch gerichtliche Entscheidung (§ 1626a BGB). Die Erklärungen müssen öffentlich beurkundet werden, kostenfrei beim Jugendamt oder beim Notar, und sind auch schon vor der Geburt möglich.
Alleiniges Sorgerecht beantragen (Checkliste): Sorge allein tragen
Die gemeinsame Sorge ist der Regelfall. Wer sie ganz oder teilweise allein ausüben will, braucht gute Gründe. Die Checkliste hilft bei der Vorbereitung.
Leben Eltern mit gemeinsamer Sorge getrennt, kann jeder beantragen, dass ihm die Sorge ganz oder teilweise allein übertragen wird (§ 1671 BGB). Ohne Zustimmung des anderen muss zu erwarten sein, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung dem Kindeswohl am besten entspricht. Gerichte prüfen genau, ob eine tragfähige Kommunikation noch möglich ist, und übertragen oft nur Teilbereiche. Das Umgangsrecht bleibt unberührt. Stand prüfen.
Vaterschaft anerkennen (Checkliste): Vaterschaftsanerkennung
Bei unverheirateten Eltern wird der Vater rechtlich erst durch die Anerkennung zum Vater. Die Checkliste nennt, was dafür nötig ist.
Ist die Mutter bei der Geburt nicht verheiratet, wird der Vater durch Anerkennung rechtlicher Vater (§ 1592 Nr. 2 BGB). Die Anerkennung und die Zustimmung der Mutter müssen öffentlich beurkundet werden, etwa beim Jugendamt, Standesamt, Amtsgericht oder Notar. Beim Jugendamt und Standesamt ist das in der Regel kostenfrei. Das gemeinsame Sorgerecht erfordert zusätzlich eine Sorgeerklärung.
Patchworkfamilie gründen (Checkliste): Gemeinsam wachsen
Patchworkfamilien müssen viel abstimmen. Die Checkliste hilft, Alltag, Recht und Geld zu klären.
In Patchworkfamilien treffen unterschiedliche Gewohnheiten aufeinander. Fachleute raten, dass der neue Partner zunächst eher Freund als Erzieher ist. Rechtlich hat ein Stiefelternteil nur bei Ehe ein kleines Sorgerecht in Alltagsfragen (§ 1687b BGB). Stiefkinder sind ohne Testament oder Adoption keine gesetzlichen Erben.
Ratgeber zum Thema
Typische Fehler: Trennung und Scheidung (Umgang, Unterhalt, Sorgerecht und mehr)
- Das Trennungsdatum wird nicht dokumentiert.
- Vollmachten bleiben bestehen.
- Unterhalt wird nicht geklärt.
- Kinder als Vertraute oder Boten.
- Zu spät zur Auskunft aufgefordert.
- Formvorschriften übersehen.
Trennung und Scheidung (Umgang, Unterhalt, Sorgerecht und mehr) erstellen: So geht’s
- Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
- Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
- Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
- Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.
Muster: Trennung und Scheidung (Umgang, Unterhalt, Sorgerecht und mehr)
So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.
Checkliste Trennung und Scheidung
Anna Beispiel · Trennung seit 01.09.2026
Erste Schritte
| □ | Trennungsdatum festhalten (Trennungsjahr beginnt) |
| □ | Beratung einholen (Beratungsstelle, Fachanwalt für Familienrecht) |
| □ | Wohnsituation klären (Auszug, Wohnungszuweisung, Mietvertrag) |
| □ | Wichtige Unterlagen sichern (Ausweise, Verträge, Kontoauszüge) |
| □ | Kinderbetreuung und Umgang vorläufig regeln |
Geld und Vermögen
| □ | Einnahmen und Ausgaben aufstellen, Haushaltsplan |
| □ | Gemeinsame Konten, Kredite und Bürgschaften prüfen |
| □ | Unterhalt (Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt) klären |
| □ | Vermögen und Schulden dokumentieren (Zugewinn) |
| □ | Altersvorsorge und Versorgungsausgleich beachten |
Verträge und Versicherungen
| □ | Vollmachten widerrufen oder anpassen |
| □ | Versicherungen prüfen (Haftpflicht, Hausrat, Kranken) |
| □ | Steuerklasse nach Trennung anpassen |
| □ | Testament und Vorsorgeunterlagen aktualisieren |
Scheidung
| □ | Trennungsjahr abwarten (Ausnahmen bei Härtefall) |
| □ | Scheidungsantrag über Anwalt beim Familiengericht |
| □ | Folgesachen klären (Sorgerecht, Unterhalt, Zugewinn, Hausrat) |
| □ | Neuordnung nach der Scheidung (Name, Konten, Wohnung) |
Eigene Punkte
| □ | Termin bei Beratungsstelle |
Rechtsgrundlagen
Die genannten Vorschriften im amtlichen Wortlaut (gesetze-im-internet.de, Bundesministerium der Justiz): § 1685 BGB, § 1605 BGB, § 1379 BGB, § 1671 BGB, § 1684 BGB, § 1626a BGB, § 1592 BGB, § 1687b BGB. Maßgeblich ist stets die aktuelle Fassung.
Häufige Fragen zu: Trennung und Scheidung (Umgang, Unterhalt, Sorgerecht und mehr)
Wann ist eine Scheidung möglich?
In der Regel nach einem Jahr Trennung, Ausnahmen bei besonderer Härte.
Brauche ich einen Anwalt?
Für den Scheidungsantrag ist ein Anwalt für einen Ehegatten erforderlich.
Wer bekommt die Wohnung?
Das hängt von Mietvertrag und Einigung oder gerichtlicher Zuweisung ab.
Sollen beide Eltern dabei sein?
Wenn möglich ja.
Wie hoch ist der Unterhalt?
Nach Düsseldorfer Tabelle, abhängig von Einkommen und Alter.
Brauchen wir einen Notar?
Für Zugewinn, Versorgungsausgleich und nachehelichen Unterhalt in der Regel ja.
Brauche ich einen schriftlichen Plan?
Er ist nicht vorgeschrieben, aber sehr hilfreich.
Muss im Wechselmodell niemand Unterhalt zahlen?
Doch, beide haften nach Einkommen; der Besserverdienende zahlt oft einen Ausgleich.
Wozu ein Übergabeheft?
Damit wichtige Infos zuverlässig ankommen.
Passende Vorlagen
- Testament Vorlage – Testament zum Abschreiben, Checkliste zum Testament, Erbfall-Checklisten, Erbauseinandersetzung und Vermächtnis einfordern.
- Jugendamt Vorlage – Schreiben an das Jugendamt zu Beratung, Hilfen und Beistandschaft sowie Checklisten zu Adoption und Pflegefamilie.
- Gesundheitstagebuch Vorlage – Gesundheitstagebücher für Schmerzen, Migräne, Schlaf und Allergie sowie ein Medikamentenplan zum Ausfüllen und Ausdrucken.
- Familienregeln Vorlage – Vereinbarungen und Pläne für Kinder: Taschengeld, Medien, Hausaufgaben, Familienrat und Ideen für Ausflüge.