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Gemeinsames Sorgerecht ohne Trauschein – so geht es

Sind die Eltern bei der Geburt nicht verheiratet, hat zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht. Mit zwei Terminen beim Jugendamt, die man auch zusammenlegen kann, erhalten beide Eltern die gemeinsame Sorge.

Stand: 07.10.2026 · Angaben ohne Gewähr

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Ausgangslage ohne Ehe

Ohne Ehe ist der Vater zunächst nicht automatisch rechtlicher Vater, und die Mutter hat allein das Sorgerecht (§ 1626a BGB). Das betrifft wichtige Entscheidungen wie Schulwahl, Wohnort, medizinische Eingriffe oder Reisepass.

Schritt 1: Vaterschaft anerkennen

Der Vater erkennt die Vaterschaft an, die Mutter stimmt zu. Beides muss öffentlich beurkundet werden, kostenfrei beim Jugendamt oder Standesamt, alternativ beim Notar oder Amtsgericht. Das ist auch vor der Geburt möglich. Damit entstehen Unterhalts-, Erb- und Namensfolgen, aber noch kein Sorgerecht.

Schritt 2: Sorgeerklärung

Mit übereinstimmenden Sorgeerklärungen beider Eltern entsteht die gemeinsame Sorge. Auch sie werden öffentlich beurkundet, meist beim Jugendamt im selben Termin. Beide müssen persönlich erscheinen; eine Vertretung ist nicht möglich.

Wenn ein Elternteil nicht zustimmt

Stimmt die Mutter nicht zu, kann der Vater beim Familiengericht die gemeinsame Sorge beantragen. Das Gericht überträgt sie, wenn sie dem Kindeswohl nicht widerspricht; in einfachen Fällen geschieht das in einem vereinfachten Verfahren. Lassen Sie sich vorher vom Jugendamt beraten.

Was gemeinsame Sorge im Alltag bedeutet

Bei wichtigen Entscheidungen müssen sich die Eltern einigen. Angelegenheiten des täglichen Lebens entscheidet der Elternteil, bei dem das Kind lebt. Trennen sich die Eltern, bleibt die gemeinsame Sorge grundsätzlich bestehen.

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Häufige Fragen

Wo gebe ich die Sorgeerklärung ab?

Beim Jugendamt (kostenfrei) oder bei einem Notar.

Geht das schon vor der Geburt?

Ja, Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung sind vorgeburtlich möglich.

Was, wenn die Mutter nicht zustimmt?

Der Vater kann die gemeinsame Sorge beim Familiengericht beantragen.

Endet die gemeinsame Sorge bei Trennung?

Nein, grundsätzlich nicht.

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