Handschriftliches Testament – Regeln, Form und Pflichtteil
Ein eigenhändiges Testament ist die einfachste Form, den Nachlass zu regeln. Es gelten strenge Formvorschriften, ein Fehler kann es unwirksam machen.
Stand: 05.10.2026 · Angaben ohne Gewähr
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Formvorschriften
Ein eigenhändiges Testament müssen Sie vollständig handschriftlich schreiben und unterschreiben (§ 2247 BGB). Empfohlen werden Ort und Datum sowie Vor- und Nachname. Computer, Schreibmaschine oder Ausdruck genügen nicht. Ein Mustertext dient deshalb nur als Vorlage zum Abschreiben.
Gemeinschaftliches Testament
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner können ein gemeinschaftliches Testament errichten. Einer schreibt den Text handschriftlich, der andere unterschreibt mit Ort und Datum. Wechselbezügliche Verfügungen sind nach dem Tod eines Partners oft nicht mehr änderbar.
Pflichtteil
Kinder, Ehepartner und unter Umständen Eltern haben einen Pflichtteilsanspruch, auch wenn sie nicht Erben sind. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein Geldanspruch. Er lässt sich nur in engen Grenzen ausschließen oder entziehen.
Aufbewahrung
Bewahren Sie das Testament sicher und auffindbar auf. Möglich ist die amtliche Verwahrung beim Amtsgericht, wodurch es im Erbfall zuverlässig gefunden wird. Bei Immobilien, Unternehmen oder Patchwork-Familien empfiehlt sich ein Notar.
Passende Vorlagen
Testament (Muster zum Abschreiben)
Testament-Text zum handschriftlichen Abschreiben mit Erben und Vermächtnissen.
Vorlage öffnen →Vorsorgevollmacht
Vorsorgevollmacht für Gesundheit, Aufenthalt und Vermögen erteilen.
Vorlage öffnen →Patientenverfügung
Patientenverfügung mit Wünschen zu lebenserhaltenden Maßnahmen und Schmerzbehandlung.
Vorlage öffnen →Checkliste Todesfall (Was ist zu tun?)
Checkliste für die Zeit nach einem Todesfall mit Sofortmaßnahmen, Behörden und Nachlass.
Vorlage öffnen →Häufige Fragen
Muss ein Testament notariell sein?
Nein, ein eigenhändiges Testament genügt, wenn es handschriftlich und unterschrieben ist.
Kann ich jemanden komplett enterben?
Nahe Angehörige haben meist einen Pflichtteilsanspruch.
Darf ich ein Testament ändern?
Ja, solange Sie noch testierfähig sind, durch ein neues Testament.
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