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Handschriftliches Testament – Regeln, Form und Pflichtteil

Ein eigenhändiges Testament ist die einfachste Form, den Nachlass zu regeln. Es gelten strenge Formvorschriften, ein Fehler kann es unwirksam machen.

Stand: 05.10.2026 · Angaben ohne Gewähr

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Formvorschriften

Ein eigenhändiges Testament müssen Sie vollständig handschriftlich schreiben und unterschreiben (§ 2247 BGB). Empfohlen werden Ort und Datum sowie Vor- und Nachname. Computer, Schreibmaschine oder Ausdruck genügen nicht. Ein Mustertext dient deshalb nur als Vorlage zum Abschreiben.

Gemeinschaftliches Testament

Ehepartner und eingetragene Lebenspartner können ein gemeinschaftliches Testament errichten. Einer schreibt den Text handschriftlich, der andere unterschreibt mit Ort und Datum. Wechselbezügliche Verfügungen sind nach dem Tod eines Partners oft nicht mehr änderbar.

Pflichtteil

Kinder, Ehepartner und unter Umständen Eltern haben einen Pflichtteilsanspruch, auch wenn sie nicht Erben sind. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein Geldanspruch. Er lässt sich nur in engen Grenzen ausschließen oder entziehen.

Aufbewahrung

Bewahren Sie das Testament sicher und auffindbar auf. Möglich ist die amtliche Verwahrung beim Amtsgericht, wodurch es im Erbfall zuverlässig gefunden wird. Bei Immobilien, Unternehmen oder Patchwork-Familien empfiehlt sich ein Notar.

Passende Vorlagen

Häufige Fragen

Muss ein Testament notariell sein?

Nein, ein eigenhändiges Testament genügt, wenn es handschriftlich und unterschrieben ist.

Kann ich jemanden komplett enterben?

Nahe Angehörige haben meist einen Pflichtteilsanspruch.

Darf ich ein Testament ändern?

Ja, solange Sie noch testierfähig sind, durch ein neues Testament.

Weitere Ratgeber

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Gesetze, Beträge und Fristen können sich ändern, bitte prüfen Sie den aktuellen Stand. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung, siehe Haftungsausschluss.