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Kündigungsfrist Mietvertrag – Fristen für Mieter und Vermieter

Wer eine Wohnung kündigt, muss Frist und Form einhalten. Hier steht, welche gesetzlichen Fristen für Mieter und Vermieter gelten und worauf es beim Zugang der Kündigung ankommt.

Stand: 05.10.2026 · Angaben ohne Gewähr

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Kündigungsfrist für Mieter

Mieter können einen unbefristeten Wohnraummietvertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigen (§ 573c BGB). Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen, damit sie zum Ablauf des übernächsten Monats wirkt. Der Samstag zählt dabei als Werktag.

Beispiel: Geht die Kündigung am 3. Januar ein, endet das Mietverhältnis am 31. März. Geht sie erst am 4. Januar zu, endet es am 30. April.

Kündigungsfrist für Vermieter

Für Vermieter verlängert sich die Frist mit der Dauer des Mietverhältnisses: drei Monate bis zu fünf Jahren, sechs Monate bis zu acht Jahren und neun Monate danach. Außerdem braucht der Vermieter ein berechtigtes Interesse, zum Beispiel Eigenbedarf oder erhebliche Pflichtverletzungen des Mieters. Die Kündigung muss begründet sein und auf das Widerspruchsrecht des Mieters hinweisen.

Form und Zugang

Die Kündigung eines Wohnraummietvertrags muss schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein (§ 568 BGB). E-Mail, Fax oder Messenger reichen nicht. Entscheidend ist der Zugang: Senden Sie die Kündigung am besten per Einwurf-Einschreiben oder übergeben Sie sie persönlich mit Zeugen. Sind mehrere Mieter im Vertrag, müssen alle unterschreiben.

Sonderfälle

  • Befristete Verträge enden zum vereinbarten Datum, eine ordentliche Kündigung ist meist ausgeschlossen.
  • Sonderkündigungsrechte bestehen z. B. bei Mieterhöhung oder Modernisierung.
  • Abweichende Fristen im Mietvertrag sind für Mieter nur wirksam, wenn sie nicht schlechter sind als die gesetzlichen.
  • Nachmieter müssen Vermieter in der Regel nicht akzeptieren.

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Häufige Fragen

Muss ich die Kündigung begründen?

Als Mieter nein. Vermieter benötigen dagegen einen berechtigten Grund.

Wann beginnt die Frist?

Mit dem Zugang der Kündigung, spätestens am dritten Werktag des Monats.

Reicht eine E-Mail?

Nein. Bei Wohnraum ist die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift Pflicht.

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Hinweis: Dieser Ratgeber gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Gesetze, Beträge und Fristen können sich ändern, bitte prüfen Sie den aktuellen Stand. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung, siehe Haftungsausschluss.