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Nebenkostenabrechnung – Fristen, Prüfung und Widerspruch

Jedes Jahr streiten Mieter und Vermieter über die Nebenkosten. Wer Fristen und Prüfpunkte kennt, spart bares Geld.

Stand: 05.10.2026 · Angaben ohne Gewähr

KI-Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von künstlicher Intelligenz erstellt und kann Fehler enthalten. Mehr erfahren

Abrechnungsfrist

Der Vermieter muss die Betriebskosten innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums abrechnen (§ 556 BGB). Verspätete Nachforderungen sind meist ausgeschlossen, Guthaben des Mieters bleiben aber bestehen.

Widerspruchsfrist

Mieter können Einwände innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang der Abrechnung erheben. Bei strittigen Nachforderungen kann eine Zahlung unter Vorbehalt sinnvoll sein.

Das sollten Sie prüfen

  • Abrechnungszeitraum und Frist eingehalten?
  • Umlagefähige Kosten laut Betriebskostenverordnung, nicht umlagefähig sind z. B. Verwaltung und Instandhaltung.
  • Verteilerschlüssel korrekt und im Vertrag vereinbart?
  • Vorauszahlungen richtig abgezogen?
  • Rechnen die Positionen rechnerisch richtig?

Belegeinsicht

Mieter haben das Recht, die Belege einzusehen. Fordern Sie schriftlich Einsicht an, beziehungsweise Kopien gegen Kostenerstattung. Machen Sie sich Notizen und dokumentieren Sie Fehler.

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Häufige Fragen

Wie lange darf der Vermieter Zeit haben?

Zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums.

Darf ich die Nachzahlung verweigern?

Nur, wenn die Abrechnung fehlerhaft ist. Zahlen Sie im Zweifel unter Vorbehalt.

Welche Kosten sind nicht umlagefähig?

Zum Beispiel Verwaltung, Instandhaltung und Reparaturen.

Weitere Ratgeber

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Gesetze, Beträge und Fristen können sich ändern, bitte prüfen Sie den aktuellen Stand. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung, siehe Haftungsausschluss.