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Mietminderung bei Mängeln – Voraussetzungen, Höhe und richtiges Vorgehen

Ist die Wohnung mangelhaft, darf die Miete unter Umständen gemindert werden. Wichtig sind eine rechtzeitige Mängelanzeige und realistische Erwartungen zur Höhe.

Stand: 06.10.2026 · Angaben ohne Gewähr

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Wann ist Minderung möglich?

Ist die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung durch einen Mangel nicht nur unerheblich beeinträchtigt, mindert sich die Miete kraft Gesetzes (§ 536 BGB), zum Beispiel bei Heizungsausfall, Schimmel, Lärm durch Baustellen oder defekten Fenstern. Bagatellen berechtigen nicht zur Minderung.

Mängelanzeige ist Pflicht

Mieter müssen Mängel dem Vermieter unverzüglich anzeigen (§ 536c BGB). Wer das unterlässt, kann sein Minderungsrecht verlieren und sogar schadensersatzpflichtig werden. Zeigen Sie den Mangel schriftlich an, beschreiben Sie ihn genau, setzen Sie eine Frist zur Beseitigung und dokumentieren Sie ihn mit Fotos. Senden Sie die Anzeige per Einwurf-Einschreiben oder mit Zugangsnachweis.

Wie hoch darf die Minderung sein?

Das Gesetz nennt keine Prozentsätze. Gerichte entscheiden nach Art, Dauer und Schwere des Mangels. Typische Orientierungswerte gibt es nur als Richtwerte aus Urteilen, die nicht immer übertragbar sind. Berechnet wird die Minderung meist von der Bruttomiete. Seien Sie vorsichtig mit zu hohen Kürzungen: Zahlen Sie zu wenig, drohen Zahlungsrückstand und im Extremfall die fristlose Kündigung.

Zahlung unter Vorbehalt

Wenn Sie unsicher sind, ob die Minderung berechtigt ist, können Sie die volle Miete unter Vorbehalt der Rückforderung zahlen und später klären lassen. Das mindert das Risiko einer Kündigung.

Weitere Rechte

  • Mängelbeseitigung verlangen und Frist setzen.
  • Zurückbehaltungsrecht an der Miete bei fortbestehenden Mängeln, in engen Grenzen.
  • Schadensersatz, wenn der Vermieter den Mangel zu vertreten hat.
  • In schweren Fällen die außerordentliche Kündigung.

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Häufige Fragen

Darf ich die Miete einfach kürzen?

Die Minderung tritt bei einem Mangel kraft Gesetzes ein, sie muss aber nach Anzeige und Höhe sorgfältig gewählt werden. Im Zweifel unter Vorbehalt zahlen.

Gilt die Minderung rückwirkend?

Ab dem Zeitpunkt, an dem der Mangel besteht und angezeigt ist.

Was ist bei Schimmel?

Dokumentieren Sie die Ursache, zeigen Sie den Mangel an und klären Sie, ob Lüftungsverhalten oder Bauzustand ursächlich ist.

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Hinweis: Dieser Ratgeber gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Gesetze, Beträge und Fristen können sich ändern, bitte prüfen Sie den aktuellen Stand. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung, siehe Haftungsausschluss.