Mietkaution zurückfordern – Fristen und Rechte
Nach dem Auszug möchten Mieter ihre Kaution zurück. Das dauert oft länger als erwartet. Wer die Regeln kennt, setzt seinen Anspruch besser durch.
Stand: 05.10.2026 · Angaben ohne Gewähr
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Wann wird die Kaution fällig?
Der Vermieter muss die Kaution zurückzahlen, sobald er sie nicht mehr für offene Ansprüche benötigt. Er darf eine angemessene Prüffrist von etwa drei bis sechs Monaten nach der Wohnungsübergabe in Anspruch nehmen. Für unklare Nebenkostenansprüche darf er einen angemessenen Teil länger einbehalten.
Zinsen und Anlage
Die Kaution muss getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden. Zinsen stehen dem Mieter zu und erhöhen die Kaution. Die Höhe darf höchstens drei Monatsmieten (ohne Nebenkosten) betragen, Zahlung in drei Raten ist möglich.
Wenn der Vermieter nicht zahlt
- Zahlungsfrist schriftlich setzen, mit Kontoverbindung.
- Auf Abrechnung und Belege bestehen.
- Notfalls Mahnbescheid oder Klage, ggf. mit Hilfe des Mietervereins.
Der Anspruch verjährt nach drei Jahren (Ende des Jahres, in dem er fällig wurde).
Übergabeprotokoll
Ein gutes Übergabeprotokoll mit Fotos erspart Streit über Schäden und Renovierung. Prüfen Sie, welche Schönheitsreparaturen im Vertrag wirksam vereinbart sind.
Passende Vorlagen
Kaution zurückfordern
Mietkaution nach dem Auszug inklusive Zinsen vom Vermieter zurückverlangen.
Vorlage öffnen →Wohnungsübergabeprotokoll
Übergabeprotokoll für Ein- und Auszug mit Zählerständen und Mängeln.
Vorlage öffnen →Widerspruch Nebenkostenabrechnung
Einwände gegen die Betriebskostenabrechnung erheben und Belege verlangen.
Vorlage öffnen →Kündigung Mietvertrag
Wohnung als Mieter kündigen – mit Übergabe und Kaution.
Vorlage öffnen →Häufige Fragen
Wie lange darf der Vermieter die Kaution behalten?
Meist drei bis sechs Monate, bei offenen Betriebskosten teilweise länger.
Gibt es Zinsen auf die Kaution?
Ja, sie stehen dem Mieter zu und erhöhen die Kaution.
Wie hoch darf die Kaution sein?
Höchstens drei Nettokaltmieten.
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