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Winterdienst – wer räumen und streuen muss und wer haftet

Bei Schnee und Glätte müssen Gehwege geräumt und gestreut werden. Wer dafür zuständig ist und was bei einem Unfall gilt, hängt von Satzung und Mietvertrag ab.

Stand: 07.10.2026 · Angaben ohne Gewähr

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Wer ist zuständig?

Grundsätzlich sind die Gemeinden für den Winterdienst zuständig. Sie übertragen die Pflicht per Satzung häufig auf die Grundstückseigentümer für die angrenzenden Gehwege. Eigentümer können die Aufgabe an einen Dienstleister oder an Mieter weitergeben. Mieter sind aber nur verpflichtet, wenn das wirksam im Mietvertrag oder in der Hausordnung als Vertragsbestandteil vereinbart ist.

Wann muss geräumt werden?

Die Zeiten regelt die örtliche Satzung. Üblich ist werktags ab etwa 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen etwas später, bis in den Abend. Bei anhaltendem Schneefall oder erneuter Glätte muss wiederholt geräumt und gestreut werden. Prüfen Sie die genauen Zeiten bei Ihrer Gemeinde.

Wie und womit?

Meist muss ein Streifen des Gehwegs so breit geräumt werden, dass zwei Fußgänger aneinander vorbeikommen. Streusalz ist in vielen Gemeinden für Privatleute verboten oder eingeschränkt, empfohlen werden Sand, Splitt oder Granulat. Auch Hauszugänge, Zugänge zu Mülltonnen und Briefkästen sind freizuhalten.

Haftung bei Unfällen

Wer seine Räum- und Streupflicht verletzt, kann bei einem Sturz schadensersatzpflichtig sein. Wurde die Pflicht wirksam übertragen, muss der Eigentümer die Erfüllung zumindest kontrollieren. Eine Haftpflichtversicherung deckt solche Schäden oft ab. Dokumentieren Sie den Winterdienst, zum Beispiel in einem Protokoll.

Kosten und Verhinderung

Die Kosten eines beauftragten Winterdienstes können als Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden, wenn dies vereinbart ist. Ist ein verpflichteter Mieter verreist oder krank, muss er für eine Vertretung sorgen. Ältere oder gesundheitlich eingeschränkte Mieter sollten das mit dem Vermieter klären.

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Häufige Fragen

Muss ich als Mieter Schnee räumen?

Nur wenn das wirksam im Mietvertrag oder der Hausordnung vereinbart ist.

Darf ich Streusalz verwenden?

Das regelt die Gemeinde, in vielen Orten ist es Privatleuten verboten.

Wer haftet bei einem Sturz?

Wer die Pflicht verletzt hat, der Eigentümer muss bei Übertragung zumindest kontrollieren.

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Hinweis: Dieser Ratgeber gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Gesetze, Beträge und Fristen können sich ändern, bitte prüfen Sie den aktuellen Stand. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung, siehe Haftungsausschluss.