Patientenverfügung Vorlage – Wünsche für den Ernstfall festhalten

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Patientenverfügung: Vorlage und Hinweise

Mit einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen. Die Vorlage führt durch Geltungsbereich, Maßnahmen, Schmerzbehandlung und Vertrauensperson.

Legen Sie schriftlich fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.

Stand: 05.10.2026 · Angaben ohne Gewähr

Was ist eine Patientenverfügung?

In einer Patientenverfügung legen Sie schriftlich fest, ob Sie in bestimmten Situationen in medizinische Maßnahmen einwilligen oder sie ablehnen (§ 1827 BGB). Sie gilt, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Ärzte und Betreuer müssen Ihren Willen beachten, wenn die Verfügung auf die konkrete Situation zutrifft.

Wichtig bei Erstellung und Nutzung

  • Sie muss schriftlich verfasst und unterschrieben sein. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht nötig.
  • Formulierungen sollten konkret sein: Welche Situation, welche Maßnahme?
  • Eine ärztliche Beratung hilft, Folgen zu verstehen.
  • Kombinieren Sie sie mit einer Vorsorgevollmacht und prüfen Sie sie regelmäßig.
  • Sorgen Sie dafür, dass Angehörige und Hausarzt die Verfügung kennen.

Wichtiger Hinweis

Eine Patientenverfügung betrifft Leben und Tod. Diese Vorlage ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung. Lassen Sie sich von Hausarzt, Beratungsstelle oder Anwalt unterstützen, bevor Sie unterschreiben.

Ratgeber zum Thema

Typische Fehler: Patientenverfügung

  • Die Festlegungen sind zu allgemein („keine Apparatemedizin“).
  • Die Verfügung wird nicht unterschrieben oder nie aktualisiert.
  • Angehörige und Hausarzt wissen nicht, wo sie liegt.

Patientenverfügung erstellen: So geht’s

  1. Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
  2. Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
  3. Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
  4. Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.

Muster: Patientenverfügung

So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.

Patientenverfügung

Ich, Erika Beispiel, geboren am 12.03.1950, Gartenweg 3, 79100 Freiburg (geboren in Freiburg),

bestimme für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden oder äußern kann, Folgendes:

Geltungsbereich

Diese Patientenverfügung gilt, wenn

  • ich mich unmittelbar im Sterbeprozess befinde
  • ich mich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Erkrankung befinde
  • ich aufgrund einer schweren Hirnschädigung dauerhaft das Bewusstsein verloren habe und keine Aussicht auf Wiedererlangung besteht

Meine Festlegungen

Lebenserhaltende MaßnahmenLebensverlängernde Maßnahmen lehne ich ab.
WiederbelebungIch lehne Wiederbelebungsmaßnahmen ab.
Künstliche BeatmungIch lehne künstliche Beatmung ab.
Künstliche ErnährungIch lehne künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr ab.
DialyseIch lehne Dialyse ab.
AntibiotikaAntibiotika wünsche ich nur zur Linderung von Beschwerden.

Schmerz- und Symptombehandlung: Ich wünsche eine fachgerechte Behandlung von Schmerzen, Atemnot, Angst und anderen Beschwerden, auch wenn dadurch das Leben verkürzt werden kann.

Ich wünsche, wenn möglich zu Hause behandelt und begleitet zu werden.

Weitere Wünsche: Ich möchte nicht allein sein und wünsche, dass meine Familie bei mir ist.

Vertrauensperson

Als Vertrauensperson und Bevollmächtigte(r), die meinen Willen gegenüber Ärzten durchsetzen soll, bestimme ich: Anna Beispiel (Tochter), Tel. 0171 1234567.

Ich habe diese Verfügung nach reiflicher Überlegung verfasst. Sie soll beachtet werden, solange ich sie nicht widerrufen habe. Ich kann sie jederzeit formlos widerrufen.

Freiburg, 05.10.2026

Unterschrift
Erika Beispiel

Häufige Fragen zu: Patientenverfügung

Muss eine Patientenverfügung notariell beglaubigt werden?

Nein, sie muss schriftlich vorliegen und unterschrieben sein.

Wie oft sollte ich sie überprüfen?

Regelmäßig, etwa alle ein bis zwei Jahre, und bei Änderungen der Lebenssituation oder Gesundheit.

Wo bewahre ich sie auf?

Griffbereit und für Angehörige und Hausarzt auffindbar. Ein Hinweis in der Geldbörse hilft im Notfall.

Wie konkret muss eine Patientenverfügung sein?

Sie sollte Situationen und Maßnahmen konkret benennen. Allgemeine Formeln reichen oft nicht aus.

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