Familienleistungen (Kindergeld, Elterngeld, Kinderkrankengeld und mehr): Vorlage und Hinweise
Checklisten und Schreiben zu Kindergeld, Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Kinderkrankengeld sowie Bildung und Teilhabe.
Wählen Sie zuerst die Leistung; für Anträge gibt es Checklisten, für Änderungen und Arbeitgeber eigene Schreiben. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.
Stand: 10.10.2026 · Angaben ohne Gewähr
KI-Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von künstlicher Intelligenz erstellt und kann Fehler enthalten. Mehr erfahren
Familienleistungen: die passende Variante wählen
Wählen Sie zuerst die Leistung; für Anträge gibt es Checklisten, für Änderungen und Arbeitgeber eigene Schreiben.
- Kindergeld beantragen Checkliste: Kindergeld bei der Familienkasse beantragen: Unterlagen, Fristen und Hinweise für Eltern und volljährige Kinder.
- Kinderzuschlag beantragen (Checkliste): Kinderzuschlag bei der Familienkasse beantragen: Voraussetzungen, Mindesteinkommen, Unterlagen, Bewilligungszeitraum und Zusatzleistungen.
- Unterhaltsvorschuss beantragen (Checkliste für Alleinerziehende): Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen, wenn der andere Elternteil nicht oder zu wenig zahlt: Voraussetzungen, Unterlagen, Altersgrenzen.
- Alleinerziehend: Leistungen und Hilfen (Checkliste): Überblick für Alleinerziehende: Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, Entlastungsbetrag, Kinderzuschlag, Wohngeld, Kinderkrankengeld und Betreuung.
- Zwillinge oder Drillinge: Hilfen und Ansprüche (Checkliste): Was Mehrlingseltern zusteht: längerer Mutterschutz, Elterngeld-Mehrlingszuschlag, Haushaltshilfe, Kindergeld, Elternzeit pro Kind und Ausstattung.
- Familienversicherung in der Krankenkasse (Checkliste): Kostenlos mitversichert: Voraussetzungen der Familienversicherung für Ehepartner und Kinder, Einkommensgrenze, Altersgrenzen, Fragebogen und Änderungen.
- Kindergeld: Änderung der Familienkasse mitteilen: Änderungen bei Kindergeld melden: Umzug, Ausbildungsende, Einkommen, Bankverbindung oder Wegfall.
- Antrag auf Abzweigung des Kindergelds an das Kind: Volljähriges Kind lebt allein und Eltern zahlen keinen Unterhalt: Auszahlung des Kindergelds direkt an das Kind nach § 74 EStG bei der Familienkasse beantragen.
- Elterngeld beantragen Checkliste: Elterngeld beantragen: Basis- und Plus, Fristen, Unterlagen und Hinweise zum Antrag.
- Elterngeld für Selbstständige (Checkliste): Selbstständig oder freiberuflich und bald Eltern? Bemessungszeitraum, Steuerbescheid, Einkommensprognose, Arbeit während des Bezugs und Nachweis danach auf einen Blick.
- Mutterschaftsgeld beantragen (Checkliste): Mutterschaftsgeld beantragen: Krankenkasse oder Bundesamt, Bescheinigung über den Entbindungstermin, Arbeitgeberzuschuss und Fristen.
- Elterngeld: Änderung der Bezugsmonate beantragen: Der Plan hat sich geändert? Antrag an die Elterngeldstelle, Bezugsmonate zu verschieben oder zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus zu wechseln – mit neuer Monatsübersicht.
- Kinderkrankengeld beantragen (Checkliste): Kind krank, Eltern müssen zu Hause bleiben: Voraussetzungen, Anzahl der Tage, ärztliche Bescheinigung, Arbeitgeber, Antrag und Höhe des Kinderkrankengelds.
- Freistellung wegen Erkrankung des Kindes (Schreiben an den Arbeitgeber): Arbeitgeber über die Betreuung des kranken Kindes informieren und Freistellung nach § 45 SGB V bzw. § 616 BGB verlangen.
- Bildung und Teilhabe beantragen (BuT): Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen: Schulbedarf, Klassenfahrt, Mittagessen, Lernförderung, Schülerbeförderung, Verein und Musikschule.
Kindergeld auf Antrag
Kindergeld wird auf Antrag bei der Familienkasse gezahlt. Rückwirkend gibt es es nur für sechs Monate ab Antragstellung. Für Kinder über 18 Jahren sind Nachweise über Ausbildung, Studium oder Arbeitssuche nötig. Die Höhe wird regelmäßig angepasst, prüfen Sie den aktuellen Satz.
Hinweise
Rechtslage, Fristen und Beträge können sich ändern. Prüfen Sie den aktuellen Stand bei der zuständigen Stelle. Die Vorlage ersetzt keine Beratung.
- Melden Sie Änderungen sofort der Familienkasse.
- Das Finanzamt prüft im Steuerverfahren die Günstigerprüfung mit Kinderfreibetrag.
- Siehe auch Behördengänge nach der Geburt.
Kinderzuschlag beantragen (Checkliste): Kinderzuschlag
Familien mit kleinem Einkommen erhalten zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag. Die Checkliste hilft beim Antrag.
Der Kinderzuschlag unterstützt Familien, deren Einkommen für die Eltern reicht, aber nicht oder nur knapp für die Kinder. Er wird bei der Familienkasse beantragt und für sechs Monate bewilligt. Wer Kinderzuschlag erhält, hat auch Anspruch auf Bildung und Teilhabe und ist in vielen Kommunen von Kita-Gebühren befreit. Ob sich ein Antrag lohnt, zeigt der online angebotene KiZ-Lotse.
Unterhaltsvorschuss beantragen (Checkliste für Alleinerziehende): Unterhaltsvorschuss
Zahlt der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt, springt der Staat mit dem Unterhaltsvorschuss ein. Die Checkliste hilft beim Antrag.
Der Unterhaltsvorschuss wird beim Jugendamt beantragt und bis zum 18. Geburtstag gezahlt, wenn der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt leistet. Für Kinder ab 12 Jahren gelten zusätzliche Bedingungen. Das Kindergeld wird angerechnet. Das Jugendamt fordert das Geld vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurück. Eine kostenlose Beistandschaft des Jugendamts kann zusätzlich helfen, Unterhalt durchzusetzen.
Alleinerziehend: Leistungen und Hilfen (Checkliste): Was Alleinerziehenden zusteht
Alleinerziehende haben Anspruch auf eine Reihe von Leistungen. Die Checkliste hilft, nichts zu übersehen.
Alleinerziehende können mehrere Leistungen kombinieren. Kommt kein Unterhalt, springt der Unterhaltsvorschuss ein. Steuerlich hilft der Entlastungsbetrag mit Steuerklasse II. Kinderzuschlag und Wohngeld gibt es bei kleinem Einkommen, ohne Bürgergeld zu beziehen. Beträge ändern sich jährlich – aktuellen Stand prüfen.
Zwillinge oder Drillinge: Hilfen und Ansprüche (Checkliste): Doppelt versorgt
Zwei oder drei Babys auf einmal sind doppelt schön und doppelt anstrengend. Die Checkliste sammelt Hilfen und Fristen.
Bei Mehrlingsgeburten verlängert sich die Mutterschutzfrist nach der Geburt. Das Elterngeld erhöht sich um einen Mehrlingszuschlag für jedes weitere Kind. Elternzeit besteht für jedes Kind gesondert. Bei Bedarf übernehmen Krankenkassen eine Haushaltshilfe. Beträge und Regeln: Stand prüfen.
Familienversicherung in der Krankenkasse (Checkliste): Beitragsfrei versichert
Ehepartner und Kinder können oft beitragsfrei mitversichert werden. Die Checkliste zeigt Voraussetzungen und Pflichten.
Die Familienversicherung (§ 10 SGB V) versichert Angehörige ohne eigenen Beitrag. Entscheidend sind Einkommensgrenze und Altersgrenzen; die Einkommensgrenze steigt jährlich (2026 laut Sozialversicherungswerten 565 Euro im Monat, bei Minijobs 603 Euro – Stand prüfen). Änderungen müssen gemeldet werden, sonst drohen Nachforderungen.
Kindergeld: Änderung der Familienkasse mitteilen: Änderungen sofort melden
Änderungen müssen der Familienkasse sofort gemeldet werden. Das Schreiben dokumentiert die Mitteilung.
Wer Kindergeld bezieht, muss der Familienkasse alle Änderungen unverzüglich mitteilen, die für den Anspruch relevant sind (§ 68 EStG): etwa Ende von Ausbildung, Umzug, Wegfall des Haushalts oder Änderungen bei der Bankverbindung. Wird zu viel gezahltes Kindergeld nicht gemeldet, droht eine Rückforderung, im Extremfall ein Steuerstrafverfahren. Bei volljährigen Kindern sind Nachweise zur Ausbildung wichtig.
Antrag auf Abzweigung des Kindergelds an das Kind: Kindergeld an das Kind
Zahlen Eltern keinen Unterhalt, kann das Kindergeld direkt an das Kind gehen. Das Schreiben stellt den Antrag bei der Familienkasse.
Kommt der kindergeldberechtigte Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nach, kann die Familienkasse das Kindergeld an das Kind oder an die Stelle auszahlen, die Unterhalt leistet (§ 74 EStG). Die Familienkasse hört die Eltern an. Voraussetzung ist weiterhin, dass für das Kind Kindergeld zusteht (z. B. in Ausbildung, bis 25).
Elterngeld beantragen Checkliste: Elterngeld Schritt für Schritt
Elterngeld gibt es nur auf Antrag und rückwirkend für höchstens drei Monate. Die Checkliste führt durch den Antrag.
Das Elterngeld ersetzt einen Teil des weggefallenen Einkommens. Es wird auf Antrag bei der Elterngeldstelle gewährt, rückwirkend für höchstens drei Monate vor Antragstellung. Es gibt Basiselterngeld, ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus. Höhe und Voraussetzungen hängen von Einkommen und Lebenssituation ab.
Elterngeld für Selbstständige (Checkliste): Elterngeld ohne Gehaltsabrechnung
Bei Selbstständigen wird das Elterngeld anders berechnet als bei Angestellten. Die Checkliste zeigt, welche Unterlagen und Fristen wichtig sind.
Für Selbstständige ist Bemessungszeitraum grundsätzlich der letzte abgeschlossene steuerliche Veranlagungszeitraum vor der Geburt, meist das Kalenderjahr davor (§ 2b BEEG). Wer auch angestellt war, für den gilt dieser Zeitraum dann für alle Einkünfte. Liegt der Steuerbescheid noch nicht vor, wird oft vorläufig bewilligt und später abgerechnet. Einkommen in den Bezugsmonaten wird angerechnet; daher sind Prognose und späterer Nachweis wichtig. Einkommensgrenzen und Regeln ändern sich – Stand prüfen.
Mutterschaftsgeld beantragen (Checkliste): Mutterschaftsgeld
Während der Mutterschutzfristen gibt es Mutterschaftsgeld. Wer zahlt, hängt von Ihrer Versicherung ab. Die Checkliste hilft beim Antrag.
Gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten von der Krankenkasse Mutterschaftsgeld von bis zu 13 Euro pro Tag; der Arbeitgeber stockt bis zum bisherigen durchschnittlichen Nettoentgelt auf. Privat oder familienversicherte Arbeitnehmerinnen erhalten vom Bundesamt für Soziale Sicherung einen einmaligen Betrag (höchstens 210 Euro) plus Arbeitgeberzuschuss. Grundlage ist eine ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstag.
Elterngeld: Änderung der Bezugsmonate beantragen: Pläne dürfen sich ändern
Die Aufteilung der Elterngeldmonate lässt sich während des Bezugs noch ändern. Das Schreiben beantragt die neue Aufteilung bei der Elterngeldstelle.
Nach § 7 Abs. 2 BEEG können die Angaben im Elterngeldantrag bis zum Ende des Bezugszeitraums ohne Begründung geändert werden. Rückwirkend geht das nur begrenzt, und für Monate, in denen bereits Elterngeld ausgezahlt wurde, grundsätzlich nur bei besonderer Härte. Wichtig: Die Elternzeit beim Arbeitgeber ist davon getrennt und muss gegebenenfalls gesondert geändert werden; dafür gelten eigene Regeln. Auswirkungen auf Partnermonate und Partnerschaftsbonus vorher prüfen – Stand prüfen.
Kinderkrankengeld beantragen (Checkliste): Kinderkrank: was gilt?
Wird ein Kind krank, können gesetzlich versicherte Eltern Kinderkrankengeld bekommen. Die Checkliste führt durch den Antrag.
Gesetzlich versicherte Eltern haben Anspruch auf Freistellung und Kinderkrankengeld, wenn ihr Kind unter zwölf ist und betreut werden muss (§ 45 SGB V). Die Zahl der Tage wurde in den letzten Jahren mehrfach geändert (zuletzt 15 Arbeitstage je Kind und Elternteil, für Alleinerziehende 30) – fragen Sie bei Ihrer Kasse nach dem aktuellen Stand. Privatversicherte haben in der Regel keinen Anspruch.
Freistellung wegen Erkrankung des Kindes (Schreiben an den Arbeitgeber): Freistellung bei krankem Kind
Ist das Kind krank, haben Eltern Anspruch auf Freistellung. Das Schreiben informiert den Arbeitgeber und nennt die Rechtsgrundlage.
Gesetzlich versicherte Eltern haben gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf unbezahlte Freistellung, wenn ihr Kind unter zwölf ist und betreut werden muss (§ 45 Abs. 3 SGB V); die Krankenkasse zahlt dann Kinderkrankengeld. Ist § 616 BGB im Arbeitsvertrag nicht ausgeschlossen, zahlt der Arbeitgeber für eine kurze Zeit weiter. Informieren Sie den Arbeitgeber sofort, schriftlich ist sicherer.
Bildung und Teilhabe beantragen (BuT): Leistungen für Bildung und Teilhabe
Kinder aus Familien mit Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag haben Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen. Das Schreiben beantragt sie.
Anspruch auf Bildung und Teilhabe haben Kinder und Jugendliche aus Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Dazu gehören u. a. Ausflüge und Klassenfahrten, Schulbedarf, Schülerbeförderung, Lernförderung, gemeinschaftliches Mittagessen und ein monatlicher Betrag für Verein, Musikschule oder Freizeit. Zuständig ist je nach Leistung das Jobcenter oder die Kommune. Schulbedarf wird bei Bürgergeld meist automatisch gezahlt.
Ratgeber zum Thema
Typische Fehler: Familienleistungen (Kindergeld, Elterngeld, Kinderkrankengeld und mehr)
- Antrag wird zu spät gestellt.
- Nachweise für volljährige Kinder fehlen.
- Änderungen werden nicht gemeldet.
- Folgeantrag vergessen.
- Änderungen nicht gemeldet.
- Steuerklasse II nicht beantragt.
Familienleistungen (Kindergeld, Elterngeld, Kinderkrankengeld und mehr) erstellen: So geht’s
- Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
- Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
- Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
- Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.
Muster: Familienleistungen (Kindergeld, Elterngeld, Kinderkrankengeld und mehr)
So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.
Checkliste Kindergeld
Lena Beispiel · geboren am 01.10.2026
Vorbereitung
| □ | Zuständige Familienkasse ermitteln (Agentur für Arbeit, bei Beamten Dienstherr) |
| □ | Antrag online (Familienkasse) oder auf Papier ausfüllen |
| □ | Steuer-ID von Eltern und Kind bereithalten |
| □ | Bankverbindung angeben |
| □ | Rückwirkend nur für sechs Monate: früh beantragen |
Unterlagen
| □ | Geburtsurkunde des Kindes |
| □ | Nachweis der Identität der Eltern |
| □ | Bei Wohnsitz im Ausland oder Patchwork: zusätzliche Nachweise |
| □ | Elternzeit-/Arbeitsnachweise nur bei Bedarf |
Volljährige Kinder
| □ | Schul-, Ausbildungs- oder Studienbescheinigung |
| □ | Nachweise bei Arbeitssuche oder Übergangszeit |
| □ | Behinderung: Schwerbehindertenausweis |
| □ | Jährliche Nachweise nach Aufforderung einreichen |
Nach dem Antrag
| □ | Bescheid prüfen und aufbewahren |
| □ | Änderungen melden (Umzug, Ausbildungsende, Einkommen) |
| □ | Kindergeld bei Abzweigung oder Auszug klären |
| □ | Steuerliche Freibeträge im Blick behalten (Günstigerprüfung) |
Eigene Punkte
| □ | Steuer-ID des Kindes notieren |
Rechtsgrundlagen
Die genannten Vorschriften im amtlichen Wortlaut (gesetze-im-internet.de, Bundesministerium der Justiz): § 74 EStG, § 45 SGB V, § 616 BGB, § 10 SGB V, § 68 EStG, § 2b BEEG, § 7 BEEG. Maßgeblich ist stets die aktuelle Fassung.
Häufige Fragen zu: Familienleistungen (Kindergeld, Elterngeld, Kinderkrankengeld und mehr)
Wo beantrage ich Kindergeld?
Bei der Familienkasse, meist online.
Wie lange gibt es Kindergeld?
Bis zum 18. Geburtstag, danach bei Ausbildung oder Studium bis 25.
Wie weit rückwirkend?
Sechs Monate.
Wo beantrage ich Kinderzuschlag?
Bei der Familienkasse.
Bis zu welchem Alter gibt es Unterhaltsvorschuss?
Bis zum 18. Geburtstag.
Was ist der Entlastungsbetrag?
Ein Steuerfreibetrag für Alleinerziehende, über Steuerklasse II.
Wie lange ist der Mutterschutz bei Zwillingen?
Nach der Geburt in der Regel 12 statt 8 Wochen.
Wie lange sind Kinder mitversichert?
Bis 18, ohne Erwerbstätigkeit bis 23, in Ausbildung bis 25.
Muss ich Änderungen melden?
Ja, unverzüglich, sobald sie den Anspruch betreffen.
Passende Vorlagen
- Steuern Selbstständige Vorlage – Checklisten zu Steuern für Selbstständige und zur Steuererklärung mit den nötigen Unterlagen und Belegen.
- Wohnung in Gefahr Vorlage – Hilfe bei Mietschulden, drohender Räumung und Eigenbedarf: Ratenzahlung, Übernahmeantrag, Widerspruch und Wohngeld.
- Trennung Checkliste Vorlage – Checklisten, Pläne und Schreiben zu Trennung und Scheidung: Umgang, Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht und Patchworkfamilie.