Krankenkasse Antrag Vorlage – mit Auswahl

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Gesundheit (Krankenkasse, Patientenakte, Behandlungsfehler und mehr): Vorlage und Hinweise

Gesundheitsangelegenheiten: Anträge an die Krankenkasse, Patientenakte, Behandlungsfehler, Schweigepflichtentbindung und Kassenwechsel.

Wählen Sie, ob Sie sich an die Krankenkasse oder die Arztpraxis wenden oder einen Behandlungsfehler klären möchten. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.

Stand: 10.10.2026 · Angaben ohne Gewähr

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Krankenkasse Antrag: die passende Variante wählen

Wählen Sie, ob Sie sich an die Krankenkasse oder die Arztpraxis wenden oder einen Behandlungsfehler klären möchten.

  • Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse: Kostenübernahme für Behandlung, Hilfsmittel oder Therapie beantragen, mit Hinweis auf die Entscheidungsfristen nach § 13 Abs. 3a SGB V.
  • Hilfsmittel bei der Krankenkasse beantragen: Hilfsmittel wie Rollator, Hörgerät, Orthese oder Rollstuhl beantragen: Verordnung, Kostenvoranschlag, Begründung und Entscheidungsfrist der Kasse.
  • Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung bei der Krankenkasse beantragen: Fahrten zu Dialyse, Chemotherapie, Bestrahlung oder bei Pflegegrad 3 bis 5 bzw. Merkzeichen aG, Bl, H: Genehmigung vorab beantragen.
  • Haushaltshilfe bei der Krankenkasse beantragen: Haushaltshilfe nach § 38 SGB V bei Krankenhausaufenthalt, Reha, Schwangerschaft oder schwerer Krankheit, besonders mit Kind unter zwölf Jahren.
  • Antrag auf Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse: Befreiung von Zuzahlungen für Medikamente, Therapien und Krankenhaus beantragen, wenn die Belastungsgrenze von 2 % (chronisch krank 1 %) erreicht ist.
  • Ärztliche Zweitmeinung vor einer Operation beantragen: Vor einer planbaren Operation die Krankenkasse nach der Zweitmeinung fragen: Anspruch nach § 27b SGB V, Liste der Zweitmeinungsärzte, Kosten und Satzungsleistungen.
  • Krankenkasse um Hilfe bei Behandlungsfehler bitten (MD-Gutachten, § 66 SGB V): Bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler die Krankenkasse um Unterstützung bitten: kostenloses Gutachten des Medizinischen Dienstes, Beschaffung der Unterlagen, Schweigepflichtentbindung.
  • Auskunft über abgerechnete Leistungen bei der Krankenkasse anfordern (§ 305 SGB V): Übersicht anfordern, welche Arzt-, Klinik- und Arzneimittelleistungen mit welchen Kosten für Sie abgerechnet wurden – zur Kontrolle von Abrechnungen und Diagnosen.
  • Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte (ePA): Der elektronischen Patientenakte ganz oder teilweise widersprechen: Anlage der Akte, Übermittlung von Abrechnungsdaten oder Datennutzung für die Forschung – formlos an die Krankenkasse.
  • Patientenakte anfordern (Kopie der Behandlungsunterlagen): Einsicht und Kopie der Patientenakte beim Arzt oder Krankenhaus anfordern: § 630g BGB und Art. 15 DSGVO.
  • Arztrechnung beanstanden (GOÄ) – Bitte um Erläuterung: Privatärztliche Rechnung unklar oder zu hoch: Erläuterung der GOÄ-Ziffern und Begründung des Steigerungsfaktors verlangen, Zahlung vorerst zurückhalten.
  • Verdacht auf Behandlungsfehler (Checkliste): Bei Verdacht auf ärztlichen Behandlungsfehler: Gedächtnisprotokoll, Patientenakte anfordern, Krankenkasse und MD-Gutachten, Schlichtungsstelle, Fristen.
  • Schweigepflichtentbindung (Arzt, Therapeut): Ärztin, Arzt oder Therapeut von der Schweigepflicht entbinden – gegenüber Versicherung, Behörde, Arbeitgeber oder Angehörigen, begrenzt nach Umfang und Zeit.
  • Krankenkasse wechseln (Checkliste): Gesetzliche Krankenkasse wechseln: Bindungsfrist, Zusatzbeitrag, Leistungen vergleichen, Mitgliedschaft beantragen, Arbeitgeber informieren, neue Karte.
  • Girokonto wechseln (Checkliste): Bank wechseln ohne Ärger: neues Konto, gesetzliche Kontowechselhilfe, Daueraufträge, Lastschriften, Gehalt, Karten und Auflösung des alten Kontos.

Kostenübernahme beantragen

Für viele Leistungen, etwa Hilfsmittel, Reha oder bestimmte Therapien, braucht es vorab eine Genehmigung. Die Krankenkasse muss zügig entscheiden: in der Regel innerhalb von drei Wochen, bei Gutachten des Medizinischen Dienstes innerhalb von fünf Wochen (§ 13 Abs. 3a SGB V). Hält sie die Frist ohne Mitteilung nicht ein, kann der Antrag als genehmigt gelten; welche Rechte daraus folgen, ist im Einzelfall zu prüfen. Gegen eine Ablehnung können Sie Widerspruch einlegen, meist innerhalb eines Monats.

Hinweise

Regeln, Fristen, Gebühren und Zuständigkeiten können sich ändern und unterscheiden sich je nach Ort. Prüfen Sie den aktuellen Stand bei der zuständigen Stelle. Die Vorlage ersetzt keine Beratung.

Hilfsmittel bei der Krankenkasse beantragen: Hilfsmittel bekommen

Hilfsmittel bezahlt meist die Krankenkasse, wenn sie ärztlich verordnet sind. Das Schreiben beantragt die Versorgung und nennt die Fristen.

Die Krankenkasse übernimmt Hilfsmittel, die nötig sind, um eine Krankheit zu behandeln, eine Behinderung auszugleichen oder ihr vorzubeugen (§ 33 SGB V). Grundlage ist eine ärztliche Verordnung; oft arbeitet die Kasse mit Vertragspartnern. Die Kasse muss in der Regel innerhalb von drei Wochen entscheiden, sonst gilt der Antrag unter Umständen als genehmigt. Es fällt meist eine Zuzahlung an.

Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung bei der Krankenkasse beantragen: Wann zahlt die Kasse Fahrten?

Fahrten zur ambulanten Behandlung zahlt die Krankenkasse nur in bestimmten Fällen und meist nach Genehmigung. Das Schreiben beantragt sie.

Fahrten zu ambulanten Behandlungen übernimmt die Kasse nur ausnahmsweise, etwa bei Dialyse, onkologischer Chemo- oder Strahlentherapie, Pflegegrad 4 oder 5, Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung oder den Merkzeichen aG, Bl oder H. Nötig sind eine Verordnung und meist eine Genehmigung vorab. Die Zuzahlung beträgt 10 %, mindestens 5 und höchstens 10 € je Fahrt.

Haushaltshilfe bei der Krankenkasse beantragen: Hilfe im Haushalt

Wer wegen Krankheit den Haushalt nicht führen kann, bekommt unter Umständen eine Haushaltshilfe. Das Schreiben beantragt sie.

Die Krankenkasse zahlt eine Haushaltshilfe, wenn Sie den Haushalt wegen Krankenhaus, Reha oder schwerer Krankheit nicht führen können, und in der Regel ein Kind unter zwölf Jahren oder ein behindertes Kind im Haushalt lebt. Ohne Kind ist sie bei schwerer Krankheit für bis zu vier Wochen möglich. Es fällt eine Zuzahlung an. Für nahe Verwandte werden meist nur Fahrtkosten und Verdienstausfall erstattet.

Antrag auf Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse: Zuzahlungen begrenzen

Wer viele Zuzahlungen leistet, kann sich ab der Belastungsgrenze befreien lassen. Der Antrag fasst Einkommen und Zuzahlungen zusammen.

Zuzahlungen sind pro Jahr auf 2 % der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt begrenzt, bei schwerwiegend chronisch Kranken auf 1 % (§ 62 SGB V). Für Angehörige im Haushalt werden Freibeträge abgezogen. Sammeln Sie alle Quittungen; viele Kassen bieten ein Quittungsheft. Man kann auch vorab den Höchstbetrag zahlen und sich befreien lassen.

Ärztliche Zweitmeinung vor einer Operation beantragen: Zweitmeinung vor der OP

Vor bestimmten planbaren Eingriffen haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf eine unabhängige Zweitmeinung. Das Schreiben klärt Anspruch und Kosten.

Nach § 27b SGB V haben gesetzlich Versicherte vor bestimmten planbaren Eingriffen Anspruch auf eine unabhängige Zweitmeinung bei besonders qualifizierten Ärzten. Welche Eingriffe dazu gehören, legt der Gemeinsame Bundesausschuss fest (z. B. bestimmte Gelenk-, Wirbelsäulen- oder Gebärmuttereingriffe; Stand prüfen). Der empfehlende Arzt muss auf das Recht hinweisen und die Unterlagen herausgeben. Viele Kassen bieten darüber hinaus eigene Zweitmeinungsprogramme an.

Krankenkasse um Hilfe bei Behandlungsfehler bitten (MD-Gutachten, § 66 SGB V): Hilfe von der Krankenkasse

Gesetzlich Versicherte können bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler die Krankenkasse einschalten. Sie lässt die Behandlung oft kostenlos begutachten.

Nach § 66 SGB V sollen Krankenkassen Versicherte bei Schadensersatzansprüchen aus Behandlungsfehlern unterstützen. Häufig beauftragen sie den Medizinischen Dienst mit einem für Sie kostenlosen Gutachten. Das Gutachten ist für Gerichte nicht bindend, hilft aber bei der Einschätzung. Alternativen sind die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern. Ansprüche verjähren in der Regel in drei Jahren ab Ende des Jahres der Kenntnis – frühzeitig handeln und anwaltlich beraten lassen.

Auskunft über abgerechnete Leistungen bei der Krankenkasse anfordern (§ 305 SGB V): Transparenz über die eigene Behandlung

Gesetzlich Versicherte sehen keine Arztrechnungen. Auf Antrag teilt die Krankenkasse mit, welche Leistungen abgerechnet wurden.

Nach § 305 SGB V informieren Krankenkassen Versicherte auf Antrag über die in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten; Ärzte und Kliniken müssen auf Verlangen eine Patientenquittung ausstellen. Die Auskunft hilft, falsche Abrechnungen oder unzutreffende Diagnosen zu erkennen – wichtig etwa vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeits- oder privaten Krankenversicherung. Falsche Diagnosen können Sie beim Arzt berichtigen lassen. Ein Datenschutz-Auskunftsanspruch besteht zusätzlich.

Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte (ePA): ePA: Opt-out

Gesetzlich Versicherte erhalten automatisch eine elektronische Patientenakte, wenn sie nicht widersprechen. Mit diesem Schreiben widersprechen Sie ganz oder teilweise.

Seit 2025 legen die gesetzlichen Krankenkassen für alle Versicherten eine elektronische Patientenakte an, sofern diese nicht widersprechen (Opt-out). Der Widerspruch ist jederzeit formlos möglich, auch über die App oder Ombudsstelle der Kasse; eine bestehende Akte wird dann gelöscht. Daneben können Sie einzelnen Funktionen widersprechen, etwa dem Zugriff bestimmter Praxen, der Medikationsliste oder der Datennutzung für Forschung. Eltern handeln für ihre Kinder. Regeln und Umfang ändern sich – Stand prüfen.

Patientenakte anfordern (Kopie der Behandlungsunterlagen): Recht auf die eigene Akte

Patienten dürfen ihre Behandlungsunterlagen einsehen und eine Kopie verlangen. Das Schreiben fordert sie an.

Patientinnen und Patienten haben das Recht auf Einsicht in die vollständige Patientenakte und auf Abschriften (§ 630g BGB). Nach der DSGVO und der Rechtsprechung des EuGH ist die erste Kopie grundsätzlich kostenlos. Die Antwort soll innerhalb eines Monats erfolgen. Einschränkungen sind nur in Ausnahmefällen möglich, etwa zum Schutz Dritter.

Arztrechnung beanstanden (GOÄ) – Bitte um Erläuterung: Privatrechnung nach GOÄ

Ist eine Privatrechnung unverständlich oder der Faktor hoch, dürfen Sie nachfragen. Das Schreiben bittet um Erläuterung.

Ärztliche Privatleistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Jede Position braucht Datum, Ziffer, Bezeichnung und Steigerungsfaktor. Über dem Schwellenwert (meist 2,3-fach, bei technischen Leistungen 1,8-fach, Laborleistungen 1,15-fach) ist eine individuelle Begründung Pflicht. Die Landesärztekammer prüft Rechnungen auf Wunsch. Eine Reform der GOÄ ist seit Langem geplant – Stand prüfen.

Verdacht auf Behandlungsfehler (Checkliste): Rechte als Patient

Wer einen Behandlungsfehler vermutet, sollte strukturiert vorgehen. Die Checkliste zeigt die Schritte und Hilfen.

Patienten haben ein Recht auf Einsicht in ihre Akte und Kopien. Die Krankenkasse unterstützt bei Verdacht auf Behandlungsfehler und kann ein kostenloses Gutachten des Medizinischen Dienstes veranlassen (§ 66 SGB V). Die Schlichtungsstellen der Ärztekammern prüfen kostenlos. Grundsätzlich muss der Patient den Fehler beweisen; bei groben Fehlern gibt es Erleichterungen.

Schweigepflichtentbindung (Arzt, Therapeut): Gezielt entbinden

Versicherungen und Behörden brauchen oft Auskünfte vom Arzt. Mit dieser Erklärung entbinden Sie gezielt von der Schweigepflicht.

Ärztinnen, Ärzte und Therapeuten dürfen ohne Ihre Einwilligung keine Auskunft geben (§ 203 StGB). Versicherungen verlangen oft eine pauschale Entbindung – besser ist eine Einzelfallentbindung für einen bestimmten Zweck, Zeitraum und Arzt. Nach dem Versicherungsvertragsgesetz können Sie verlangen, für jede Anfrage gesondert gefragt zu werden. Die Erklärung ist jederzeit widerruflich.

Krankenkasse wechseln (Checkliste): So einfach geht der Wechsel

Seit 2021 ist der Kassenwechsel einfacher: Sie treten der neuen Kasse bei, die alte wird automatisch informiert. Die Checkliste zeigt die Schritte.

Gesetzlich Versicherte können nach 12 Monaten die Kasse wechseln; erhöht die Kasse ihren Zusatzbeitrag, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Seit 2021 genügt der Antrag bei der neuen Kasse; sie informiert die alte Kasse elektronisch. Der Wechsel wird zum Ende des übernächsten Monats wirksam. Die Leistungen sind zu rund 95 % gesetzlich gleich; Unterschiede gibt es bei Zusatzleistungen und Service.

Girokonto wechseln (Checkliste): Gesetzliche Kontowechselhilfe

Ein Kontowechsel ist dank gesetzlicher Kontowechselhilfe einfacher geworden. Die Checkliste sorgt dafür, dass nichts vergessen wird.

Nach dem Zahlungskontengesetz müssen Banken beim Kontowechsel helfen: Die neue Bank holt die Daten bei der alten Bank, richtet Daueraufträge ein und informiert auf Wunsch Zahlungspartner. Die alte Bank muss mitwirken. Die Hilfe ist für Verbraucher in der Regel kostenlos. Lassen Sie das alte Konto trotzdem noch einige Wochen laufen, um vergessene Lastschriften aufzufangen.

Ratgeber zum Thema

Typische Fehler: Gesundheit (Krankenkasse, Patientenakte, Behandlungsfehler und mehr)

  • Verordnung fehlt.
  • Medizinische Begründung zu knapp.
  • Leistung schon vor Genehmigung gekauft.
  • Ohne Verordnung beantragt.
  • Ohne Genehmigung gefahren.
  • Ohne ärztliche Bescheinigung.

Gesundheit (Krankenkasse, Patientenakte, Behandlungsfehler und mehr) erstellen: So geht’s

  1. Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
  2. Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
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Muster: Gesundheit (Krankenkasse, Patientenakte, Behandlungsfehler und mehr)

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Anna Beispiel
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Muster Krankenkasse
Leistungsabteilung
Firmenweg 5
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Emmendingen, 10.10.2026

Antrag auf Kostenübernahme – Elektrischer Rollstuhl (Hilfsmittel)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage die Übernahme der Kosten für Elektrischer Rollstuhl (Hilfsmittel) (Versichertennummer A123456789, geboren am 14.05.1962).

Begründung: Aufgrund einer fortschreitenden Muskelerkrankung kann ich mich mit einem Schieberollstuhl nicht mehr selbstständig fortbewegen. Meine Fachärztin hat den Elektrorollstuhl verordnet, um mir die Teilhabe am Alltag zu ermöglichen.

Ich bitte um eine Entscheidung innerhalb der Fristen nach § 13 Abs. 3a SGB V (in der Regel drei Wochen, bei Einschaltung des Medizinischen Dienstes fünf Wochen). Falls Sie die Frist nicht einhalten können, teilen Sie mir dies bitte rechtzeitig schriftlich mit Begründung mit.

Anlagen:

  • Ärztliche Verordnung vom 01.10.2026
  • Kostenvoranschlag Sanitätshaus Muster

Mit freundlichen Grüßen

Anna Beispiel

Rechtsgrundlagen

Die genannten Vorschriften im amtlichen Wortlaut (gesetze-im-internet.de, Bundesministerium der Justiz): § 13 SGB V, § 38 SGB V, § 27b SGB V, § 66 SGB V, § 305 SGB V, § 630g BGB, § 33 SGB V, § 62 SGB V. Maßgeblich ist stets die aktuelle Fassung.

Häufige Fragen zu: Gesundheit (Krankenkasse, Patientenakte, Behandlungsfehler und mehr)

Wie schnell muss die Krankenkasse entscheiden?

In der Regel innerhalb von drei, mit Gutachten fünf Wochen.

Was tun bei Ablehnung?

Widerspruch innerhalb der Frist im Bescheid einlegen.

Brauche ich eine Verordnung?

Für Hilfsmittel und viele Therapien ja.

Brauche ich ein Rezept?

Ja, eine ärztliche Verordnung.

Wann zahlt die Kasse Taxifahrten?

Nur in bestimmten Fällen mit Verordnung und Genehmigung.

Wer hat Anspruch?

Vor allem bei Kindern unter zwölf im Haushalt.

Wie hoch ist die Belastungsgrenze?

2 % der Bruttoeinnahmen, bei chronisch Kranken 1 %.

Für welche Operationen gilt der Anspruch?

Für die vom G-BA festgelegten planbaren Eingriffe; Liste bei der Kasse erfragen.

Kostet das MD-Gutachten etwas?

Für Versicherte in der Regel nicht.

Passende Vorlagen

  • Widerspruch Bescheid Vorlage – Schreiben an Behörden: Widerspruch gegen einen Bescheid, Sachstandsanfrage bei langer Bearbeitung und Bitte um Fristverlängerung.
  • Reha beantragen Vorlage – Checklisten für den Antrag auf Reha, Mutter-Kind-Kur und Schwerbehindertenausweis.
  • Pflege Checkliste Vorlage – Checklisten und Schreiben zur Pflege: Pflegegrad beantragen und widersprechen, Pflegekasse, Pflegeprotokoll und Pflegevertrag.
  • Arzttermin Vorlage – Checklisten zu Arzttermin und Krankenhaus, Packlisten, Hausapotheke und Zahnspange sowie Messprotokolle für Blutdruck und Gewicht.

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