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Todesfall und Erbe (Bank, Erbausschlagung, Pflichtteil, Grabstelle und mehr): Vorlage und Hinweise

Nach einem Todesfall: Bank und Verträge informieren, Erbe ausschlagen, Pflichtteil, Testament abliefern, Grabstelle und Bestattungskosten.

Wählen Sie nach Ihrer Aufgabe: Nachlass abwickeln, Erbrechte klären oder Bestattung und Grab regeln. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.

Stand: 10.10.2026 · Angaben ohne Gewähr

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Todesfall: die passende Variante wählen

Wählen Sie nach Ihrer Aufgabe: Nachlass abwickeln, Erbrechte klären oder Bestattung und Grab regeln.

  • Todesfall der Bank mitteilen (Konto des Verstorbenen): Bank über den Tod eines Kontoinhabers informieren: Kontostand zum Todestag, Daueraufträge, Lastschriften, Schließfach, Vollmachten und Erbnachweis.
  • Vertrag nach Todesfall beenden (Mitteilung an Anbieter): Anbieter über den Tod eines Vertragspartners informieren: Handy, Strom, Streaming, Zeitung, Verein, mit Sterbeurkunde und Bitte um Vertragsende.
  • Bank verlangt Erbschein: Erbnachweis durch eröffnetes Testament: Die Bank gibt das Konto des Verstorbenen nur gegen Erbschein frei? Nachweis durch notarielles oder eindeutiges Testament mit Eröffnungsprotokoll anbieten und Freigabe verlangen.
  • Bankschließfach eines Verstorbenen öffnen lassen (Antrag der Erben): Erben beantragen bei der Bank einen Termin zur Öffnung des Schließfachs: Erbnachweis, Teilnehmer, Protokoll über den Inhalt und Kündigung des Fachs.
  • Erbe ausschlagen (Checkliste): Erbschaft ausschlagen: Frist von sechs Wochen, Nachlassgericht oder Notar, Form, Folgen für Kinder, Überschuldung prüfen, Alternativen.
  • Pflichtteil: Auskunft und Nachlassverzeichnis verlangen: Als enterbte(r) Pflichtteilsberechtigte(r) Auskunft über den Nachlass verlangen: Nachlassverzeichnis, Schenkungen der letzten zehn Jahre, Wertermittlung.
  • Testament beim Nachlassgericht abliefern: Gefundenes Testament unverzüglich beim Nachlassgericht abgeben: Begleitschreiben mit Angaben zur verstorbenen Person, Fundort und Sterbeurkunde.
  • Nutzungsrecht an der Grabstelle verlängern (Antrag): Antrag an die Friedhofsverwaltung auf Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Wahlgrab – oder Mitteilung, dass die Grabstelle nicht verlängert werden soll.
  • Übernahme der Bestattungskosten beim Sozialamt beantragen (§ 74 SGB XII): Bestattungspflichtige Angehörige können die Kosten nicht tragen? Antrag auf Übernahme der erforderlichen Bestattungskosten beim Sozialamt mit Angaben zu Nachlass und Einkommen.

Konto nach dem Tod

Mit dem Tod geht das Konto auf die Erben über. Die Bank verlangt einen Erbnachweis (Erbschein oder eröffnetes notarielles Testament), bevor sie Verfügungen zulässt, außer bei einer Vollmacht über den Tod hinaus. Banken melden Guthaben dem Finanzamt. Die Bestattungskosten werden häufig auch vorab aus dem Konto gezahlt.

Hinweise

Rechtslage, Fristen und Zuständigkeiten können sich ändern und hängen vom Einzelfall ab. Lassen Sie sich im Zweifel beraten, etwa bei der Verbraucherzentrale, einer Sozialberatung oder einer Anwältin. Die Vorlage ersetzt keine Beratung.

Vertrag nach Todesfall beenden (Mitteilung an Anbieter): Verträge nach dem Tod

Viele Verträge enden nicht automatisch mit dem Tod. Das Schreiben informiert den Anbieter und beendet den Vertrag.

Verträge gehen grundsätzlich auf die Erben über. Manche enden automatisch, etwa Vereinsmitgliedschaften oder bestimmte Versicherungen; bei anderen gibt es ein Sonderkündigungsrecht, etwa bei Mietverträgen (§ 564 BGB, außerordentlich mit gesetzlicher Frist). Viele Anbieter beenden Verträge kulant mit Sterbeurkunde. Erstellen Sie eine Liste aller Verträge.

Bank verlangt Erbschein: Erbnachweis durch eröffnetes Testament: Erbschein ist nicht immer nötig

Ein Erbschein kostet Zeit und Geld. Liegt ein eröffnetes Testament vor, genügt es Banken oft als Nachweis. Das Schreiben verlangt die Freigabe ohne Erbschein.

Banken dürfen nicht pauschal einen Erbschein verlangen. Der BGH hat entschieden, dass ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll regelmäßig ausreicht und auch ein eindeutiges handschriftliches Testament genügen kann. Bei Unklarheiten (mehrere Testamente, Auslegungsfragen) darf die Bank einen Erbschein fordern. Eine Bankvollmacht über den Tod hinaus kann die Abwicklung zusätzlich erleichtern.

Bankschließfach eines Verstorbenen öffnen lassen (Antrag der Erben): Schließfach im Erbfall

Ein Schließfach eines Verstorbenen dürfen nur berechtigte Personen öffnen. Das Schreiben beantragt den Öffnungstermin mit Erbnachweis und Protokoll.

Nach dem Tod dürfen das Schließfach nur die Erben gemeinsam (oder mit Vollmacht der übrigen) bzw. Bevollmächtigte öffnen. Banken müssen dem Finanzamt im Erbfall auch das Bestehen eines Schließfachs melden; der Inhalt ist für die Erbschaftsteuer relevant. Ein Protokoll mit Fotos beugt Streit unter Miterben vor. Stand prüfen.

Erbe ausschlagen (Checkliste): Ausschlagen mit kurzer Frist

Ist der Nachlass überschuldet, kann man das Erbe ausschlagen. Die Frist ist kurz. Die Checkliste zeigt, worauf es ankommt.

Die Ausschlagung muss innerhalb von sechs Wochen erklärt werden (§ 1944 BGB), entweder zur Niederschrift beim Nachlassgericht oder in öffentlich beglaubigter Form über einen Notar. Ein einfacher Brief genügt nicht. Wer ausschlägt, lässt das Erbe auf die Nächsten in der Erbfolge übergehen, oft auf die eigenen Kinder, für die dann ebenfalls ausgeschlagen werden muss.

Pflichtteil: Auskunft und Nachlassverzeichnis verlangen: Auskunft zum Pflichtteil

Wer enterbt wurde, hat Anspruch auf den Pflichtteil und dafür auf Auskunft. Das Schreiben verlangt ein Nachlassverzeichnis.

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein Geldanspruch gegen die Erben. Damit Sie ihn berechnen können, müssen die Erben ein Nachlassverzeichnis vorlegen; Sie dürfen bei der Aufnahme anwesend sein oder ein notarielles Verzeichnis verlangen. Der Anspruch verjährt in drei Jahren ab Ende des Jahres, in dem Sie vom Erbfall und der Enterbung erfahren haben. Schenkungen der letzten zehn Jahre werden abschmelzend berücksichtigt.

Testament beim Nachlassgericht abliefern: Ablieferungspflicht

Wer nach einem Todesfall ein Testament findet, muss es beim Nachlassgericht abliefern. Das Begleitschreiben enthält die nötigen Angaben.

Wer ein Testament in Besitz hat, muss es unverzüglich nach Kenntnis vom Tod beim Nachlassgericht abliefern – auch wenn es ungültig erscheint oder man selbst nicht bedacht ist (§ 2259 BGB). Das Original wird abgegeben, verschlossene Umschläge nicht öffnen. Das Gericht eröffnet das Testament und benachrichtigt die Beteiligten. Wer ein Testament unterdrückt, kann sich strafbar machen und erbunwürdig werden.

Nutzungsrecht an der Grabstelle verlängern (Antrag): Nutzungsrecht am Grab

Läuft das Nutzungsrecht an einem Grab ab, kann es oft verlängert werden. Das Schreiben stellt den Antrag bei der Friedhofsverwaltung.

Bei Wahlgräbern wird ein Nutzungsrecht für eine bestimmte Zeit erworben, das sich meist verlängern lässt; bei Reihengräbern ist das oft nicht möglich. Die Ruhezeit muss bei einer weiteren Beisetzung im Grab gewahrt sein. Gebühren und Fristen regelt die Friedhofssatzung der Gemeinde oder Kirchengemeinde. Wer nicht verlängert, muss das Grab meist abräumen oder abräumen lassen.

Übernahme der Bestattungskosten beim Sozialamt beantragen (§ 74 SGB XII): Wenn das Geld für die Beerdigung fehlt

Wer zur Bestattung verpflichtet ist, sie aber nicht bezahlen kann, kann die Übernahme der erforderlichen Kosten beim Sozialamt beantragen. Am besten vor dem Auftrag an den Bestatter.

Nach § 74 SGB XII übernimmt der Sozialhilfeträger die erforderlichen Kosten einer Bestattung, soweit sie den Verpflichteten nicht zugemutet werden können. Vorrangig werden Nachlass, Sterbegeld und Versicherungen eingesetzt. Übernommen wird eine einfache, ortsübliche Bestattung; Mehrkosten trägt man selbst. Den Antrag möglichst vor dem Auftrag an den Bestatter stellen und bei mehreren Pflichtigen alle benennen. Welcher Träger zuständig ist und welche Kosten als angemessen gelten: Stand prüfen.

Typische Fehler: Todesfall und Erbe (Bank, Erbausschlagung, Pflichtteil, Grabstelle und mehr)

  • Daueraufträge gekündigt, obwohl Miete weiterläuft.
  • Erbnachweis fehlt.
  • Schließfach vergessen.
  • Sterbeurkunde fehlt.
  • Originaltestament aus der Hand gegeben.
  • Ohne die übrigen Miterben geöffnet.

Todesfall und Erbe (Bank, Erbausschlagung, Pflichtteil, Grabstelle und mehr) erstellen: So geht’s

  1. Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
  2. Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
  3. Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
  4. Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.

Muster: Todesfall und Erbe (Bank, Erbausschlagung, Pflichtteil, Grabstelle und mehr)

So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.

Anna Beispiel
Lindenweg 12
79312 Emmendingen
Sparkasse Muster
Nachlassabteilung
Marktplatz 1
79312 Emmendingen
Emmendingen, 10.10.2026

Todesfall Karl Beispiel, geb. 03.02.1941

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit teile ich Ihnen mit, dass Ihr Kunde bzw. Ihre Kundin Karl Beispiel, geb. 03.02.1941 am 14.09.2026 verstorben ist. Betroffen sind: Girokonto DE12 3456 …, Sparbuch. Ich bin Erbe / Erbin; beigefügt: Sterbeurkunde, Erbschein bzw. eröffnetes Testament.

Ich bitte Sie um:

  • eine Aufstellung aller Konten, Depots, Schließfächer und Kredite mit Stand zum Todestag (auch für die Erbschaftsteuermeldung)
  • eine Liste der Daueraufträge und Lastschriften
  • Auskunft über erteilte Vollmachten

Bitte begleichen Sie die beigefügte Rechnung des Bestattungsinstituts aus dem Guthaben des Verstorbenen.

Laufende Zahlungen wie Miete und Versicherungen sollen bis auf Weiteres ausgeführt werden; über die Auflösung der Konten entscheiden die Erben nach Absprache.

Mit freundlichen Grüßen

Anna Beispiel

Rechtsgrundlagen

Die genannten Vorschriften im amtlichen Wortlaut (gesetze-im-internet.de, Bundesministerium der Justiz): § 74 SGB XII, § 564 BGB, § 1944 BGB, § 2259 BGB. Maßgeblich ist stets die aktuelle Fassung.

Häufige Fragen zu: Todesfall und Erbe (Bank, Erbausschlagung, Pflichtteil, Grabstelle und mehr)

Darf ich mit einer Vollmacht weiter zahlen?

Eine Vollmacht über den Tod hinaus gilt weiter, aber im Interesse der Erben.

Braucht die Bank einen Erbschein?

Oder ein eröffnetes notarielles Testament.

Werden Bestattungskosten gezahlt?

Oft ja, gegen Vorlage der Rechnung.

Enden Verträge automatisch?

Manche ja, viele gehen auf die Erben über.

Reicht ein handschriftliches Testament?

Wenn es eindeutig ist und eröffnet wurde, häufig ja; bei Zweifeln kann die Bank einen Erbschein verlangen.

Darf ein einzelner Miterbe öffnen?

In der Regel nur mit Zustimmung bzw. Vollmacht der übrigen Erben.

Wie lange habe ich Zeit?

In der Regel sechs Wochen ab Kenntnis.

Wie hoch ist der Pflichtteil?

Die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, als Geldanspruch.

Muss ich auch ungültige Testamente abgeben?

Ja, die Prüfung übernimmt das Gericht.

Passende Vorlagen

  • Todesfall Checkliste Vorlage – Was nach einem Todesfall zu tun ist: Checklisten, Bestattungskosten, Grabpflege, Mitteilung an den Arbeitgeber und Hilfe für Kinder.
  • Testament Vorlage – Testament zum Abschreiben, Checkliste zum Testament, Erbfall-Checklisten, Erbauseinandersetzung und Vermächtnis einfordern.
  • Nachlassverzeichnis Vorlage – Listen für den Nachlass: Vermögen und Schulden, Verteilung von Erbstücken und Übersicht über Online-Konten.

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Keine Rechtsberatung – Nutzung auf eigene Verantwortung: Diese Vorlage ist eine unverbindliche Orientierungshilfe. Prüfen Sie jedes Dokument selbst und passen Sie es an Ihren Fall an. Leon Blatz übernimmt keine Gewähr und, soweit gesetzlich zulässig, keine Haftung. Vollständiger Haftungsausschluss