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Schulden (Inkasso, Stundung, Ratenzahlung, Pfändung, Insolvenz): Vorlage und Hinweise

Mit Schulden umgehen: Inkasso zurückweisen, Stundung und Ratenzahlung, Pfändungsfreibetrag und Checklisten bis zur Insolvenz.

Wählen Sie, ob Sie eine Forderung bestreiten, Zahlungsaufschub brauchen oder sich gegen Pfändung schützen möchten. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.

Stand: 10.10.2026 · Angaben ohne Gewähr

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Schulden: die passende Variante wählen

Wählen Sie, ob Sie eine Forderung bestreiten, Zahlungsaufschub brauchen oder sich gegen Pfändung schützen möchten.

  • Schuldnerberatung vorbereiten (Checkliste): Unterlagen für die Schuldnerberatung: Gläubigerliste, Verträge, Einkommen, Ausgaben, Mahnungen, Titel und Kontoauszüge, plus Sofortmaßnahmen.
  • Inkassoforderung prüfen (Checkliste): Post vom Inkassobüro: Forderung, Gläubiger, Vertrag, Verjährung, Gebühren und Registrierung prüfen, berechtigte Forderungen klären, unberechtigte bestreiten.
  • Gerichtlicher Mahnbescheid erhalten (Checkliste): Gelber Brief vom Mahngericht: Frist von zwei Wochen, Forderung prüfen, Widerspruch per Formular, Vollstreckungsbescheid und Einspruch.
  • Kontopfändung: was tun? (Checkliste): Konto gepfändet: P-Konto einrichten, Grundfreibetrag, Erhöhung durch Bescheinigung, Sozialleistungen, Kindergeld und Schuldnerberatung.
  • Vermögensauskunft beim Gerichtsvollzieher vorbereiten (Checkliste): Ladung zur Vermögensauskunft erhalten? Termin, Unterlagen, Ratenangebot, Ablauf beim Gerichtsvollzieher und Folgen wie Schuldnerverzeichnis im Überblick.
  • Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) Schritt für Schritt: Verbraucherinsolvenz: außergerichtlicher Einigungsversuch, Bescheinigung, Antrag beim Insolvenzgericht, Wohlverhaltensphase von drei Jahren und Restschuldbefreiung.
  • Widerspruch gegen Inkassoforderung: Unberechtigte Forderung eines Inkassounternehmens bestreiten und Nachweise verlangen.
  • Widerspruch gegen eine Rechnung (Rechnung beanstanden): Falsche oder überhöhte Rechnung beanstanden: Fehler benennen, Korrektur verlangen, unstreitigen Teil zahlen.
  • Abofalle: Vertrag bestreiten und Zahlung ablehnen: Ungewolltes Abo oder Rechnung ohne Vertrag: Vertragsschluss bestreiten, hilfsweise widerrufen und anfechten, Zahlung ablehnen.
  • Unbestellte Ware erhalten – Zahlung zurückweisen: Ware oder Leistung ohne Bestellung erhalten und Rechnung bekommen: Zahlungsaufforderung zurückweisen, Rechtslage nach § 241a BGB und Abholung anbieten.
  • Mietwagen: Schadensforderung widersprechen: Nach der Rückgabe Schaden am Mietwagen behauptet? Forderung bestreiten, Belege verlangen und auf Übergabeprotokoll verweisen.
  • Einrede der Verjährung gegen eine Forderung: Alte Forderung wird geltend gemacht: Einrede der Verjährung erheben, regelmäßige Frist von drei Jahren zum Jahresende, keine Zahlung und kein Anerkenntnis.
  • Stundungsantrag (Zahlungsaufschub): Zahlungsaufschub oder Ratenzahlung beim Gläubiger beantragen.
  • Ratenzahlung oder Stundung von Gerichtskosten beantragen: Kostenrechnung des Gerichts kann nicht auf einmal bezahlt werden: Antrag an die Justiz- bzw. Gerichtskasse auf Raten oder Stundung mit Angaben zur finanziellen Lage.
  • Geldstrafe in Raten zahlen oder durch gemeinnützige Arbeit tilgen: Antrag an die Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde: Zahlungserleichterung nach § 459a StPO oder Tilgung durch freie Arbeit, um die Ersatzfreiheitsstrafe zu vermeiden.
  • Ratenzahlung beim Gerichtsvollzieher anbieten (§ 802b ZPO): Zahlungsplan an den Gerichtsvollzieher schicken: monatliche Rate, Beginn und Einkommen darlegen, um Pfändung oder Vermögensauskunft vorerst abzuwenden.
  • Höheren Pfändungsfreibetrag bei Lohnpfändung beantragen (§ 850f ZPO): Antrag an das Vollstreckungsgericht, bei einer Lohnpfändung mehr vom Einkommen zu belassen – wegen Bürgergeld-Bedarf, Krankheit, Fahrtkosten oder Unterhaltspflichten.
  • Vollstreckungsschutz wegen besonderer Härte beantragen (§ 765a ZPO): Antrag an das Vollstreckungsgericht, eine Zwangsvollstreckung oder Räumung wegen sittenwidriger Härte einzustellen oder aufzuschieben – etwa bei schwerer Krankheit.
  • Vorzeitige Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis beantragen: Schulden bezahlt? Löschung des Eintrags im Schuldnerverzeichnis beim zentralen Vollstreckungsgericht beantragen – mit Nachweis der vollständigen Befriedigung.

Hilfe annehmen

Anerkannte Schuldnerberatungsstellen von Wohlfahrtsverbänden, Verbraucherzentralen und Kommunen beraten in der Regel kostenlos. Sie verhandeln mit Gläubigern und stellen die Bescheinigung für die Privatinsolvenz aus. Meiden Sie gewerbliche Anbieter, die hohe Vorabgebühren verlangen. Sichern Sie zuerst Wohnung, Energie und Krankenversicherung.

Hinweise

Rechtslage, Fristen und Zuständigkeiten können sich ändern und hängen vom Einzelfall ab. Lassen Sie sich im Zweifel beraten, etwa bei der Verbraucherzentrale, einer Sozialberatung oder einer Anwältin. Die Vorlage ersetzt keine Beratung.

Inkassoforderung prüfen (Checkliste): Ruhig prüfen

Inkassoschreiben machen Druck, sind aber nicht immer berechtigt. Die Checkliste hilft, die Forderung in Ruhe zu prüfen.

Inkassounternehmen müssen im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen sein und Pflichtangaben machen. Die Gebühren sind für Verbraucher gesetzlich gedeckelt. Ist die Forderung unberechtigt, widersprechen Sie schriftlich; ein Inkassobüro kann nicht selbst pfänden. Ernst wird es bei einem gerichtlichen Mahnbescheid: Dann gilt eine Frist von zwei Wochen.

Gerichtlicher Mahnbescheid erhalten (Checkliste): Fristen ernst nehmen

Ein gerichtlicher Mahnbescheid darf nicht liegen bleiben. Die Checkliste zeigt Fristen und Schritte.

Der Mahnbescheid wird ohne Prüfung der Berechtigung erlassen. Sie können innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Widerspruch einlegen, ohne Begründung. Danach muss der Gläubiger seine Forderung in einem Gerichtsverfahren beweisen. Ignorieren Sie den Mahnbescheid, kann ein Vollstreckungsbescheid folgen, gegen den nur noch zwei Wochen Einspruch möglich sind.

Kontopfändung: was tun? (Checkliste): Grundbedarf schützen

Bei einer Kontopfändung ist schnelles Handeln wichtig. Mit einem P-Konto bleibt der Grundfreibetrag geschützt.

Ein P-Konto schützt einen monatlichen Grundfreibetrag vor Pfändung; er wird jedes Jahr zum 1. Juli angepasst. Mit einer Bescheinigung lässt sich der Freibetrag etwa für Kinder oder Unterhaltspflichten erhöhen. Jede Bank muss ein Girokonto auf Wunsch in ein P-Konto umwandeln. Wird die Umwandlung innerhalb eines Monats nach der Pfändung beantragt, wirkt sie zurück.

Vermögensauskunft beim Gerichtsvollzieher vorbereiten (Checkliste): Was ist die Vermögensauskunft?

Wer eine Ladung zur Vermögensauskunft bekommt, sollte den Termin keinesfalls versäumen. Die Checkliste hilft, Unterlagen und Fragen vorzubereiten.

Mit der Vermögensauskunft (§ 802c ZPO, früher „Offenbarungseid“) legt der Schuldner gegenüber dem Gerichtsvollzieher ein Verzeichnis seines Vermögens vor und versichert die Richtigkeit an Eides statt. Wer ohne Entschuldigung nicht erscheint oder die Auskunft verweigert, riskiert einen Haftbefehl (§ 802g ZPO). Folge ist häufig eine Eintragung ins Schuldnerverzeichnis, die Auskunfteien übernehmen. Eine erneute Auskunft ist in der Regel erst nach zwei Jahren fällig, außer die Verhältnisse haben sich wesentlich geändert. Der Gerichtsvollzieher kann eine Ratenzahlung gestatten (§ 802b ZPO).

Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) Schritt für Schritt: Neustart durch Insolvenz

Die Privatinsolvenz bietet nach drei Jahren einen Neustart. Die Checkliste zeigt den Ablauf und die Pflichten.

Seit der Reform beträgt die Dauer bis zur Restschuldbefreiung in der Regel drei Jahre. Voraussetzung ist ein gescheiterter außergerichtlicher Einigungsversuch, bescheinigt von einer geeigneten Stelle. In der Wohlverhaltensphase gelten Obliegenheiten; Verstöße können die Restschuldbefreiung gefährden. Manche Schulden sind von der Befreiung ausgenommen.

Widerspruch gegen Inkassoforderung: Forderung prüfen

Nicht jede Inkassoforderung ist berechtigt. Bestreiten Sie sie schriftlich und verlangen Sie Nachweise.

Inkassoschreiben sind kein Gerichtsurteil. Prüfen Sie, ob die Forderung berechtigt, bezahlt oder verjährt ist, und ob die geltend gemachten Kosten angemessen sind. Reagieren Sie schriftlich und sachlich. Bei Mahn- oder Vollstreckungsbescheiden gelten kurze Fristen (zwei Wochen beim Mahnbescheid, Widerspruch).

Widerspruch gegen eine Rechnung (Rechnung beanstanden): Falsche Rechnung: so reagieren Sie

Stimmt eine Rechnung nicht, widersprechen Sie schriftlich und nennen die Fehler. Den unstreitigen Teil zahlen Sie, um Mahnungen zu vermeiden.

Widersprechen Sie einer fehlerhaften Rechnung schriftlich und konkret. Zahlen Sie den unstreitigen Teil, damit Sie nicht in Verzug geraten. Bei Rechnungen über Werk- und Handwerkerleistungen sind Stundennachweise hilfreich. Bei Unternehmen mit Umsatzsteuer braucht eine Korrektur eine berichtigte Rechnung oder Gutschrift.

Abofalle: Vertrag bestreiten und Zahlung ablehnen: Abofallen erkennen und abwehren

Rechnung für ein Abo, das Sie nie bewusst abgeschlossen haben? Das Schreiben bestreitet den Vertrag und sichert Ihre Rechte ab.

Bei Online-Bestellungen muss der Button eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweisen, etwa „zahlungspflichtig bestellen“ (Button-Lösung, § 312j BGB). Fehlt das, kommt kein Vertrag zustande. Reagieren Sie schriftlich und zahlen Sie nicht aus Angst vor Mahnungen. Ein gerichtlicher Mahnbescheid muss dagegen ernst genommen werden: Widersprechen Sie innerhalb von zwei Wochen.

Unbestellte Ware erhalten – Zahlung zurückweisen: Unbestellte Ware

Wer unbestellt Ware zugeschickt bekommt, muss nicht zahlen. Das Schreiben weist die Forderung zurück.

Verbraucher müssen für unbestellte Waren oder Leistungen nichts bezahlen (§ 241a BGB) und sind nicht zur Rücksendung verpflichtet. Vorsicht bei angeblichen Bestellungen per Telefon: Prüfen Sie, ob Sie wirklich nichts bestellt haben, und widerrufen Sie im Zweifel. Zahlen Sie nicht aus Angst vor Mahnungen oder Inkasso.

Mietwagen: Schadensforderung widersprechen: Schaden am Mietwagen

Wird nach der Rückgabe ein Schaden in Rechnung gestellt, sollten Sie nicht vorschnell zahlen. Das Schreiben bestreitet und verlangt Nachweise.

Grundsätzlich muss der Vermieter beweisen, dass ein Schaden während Ihrer Mietzeit entstanden ist. Hilfreich sind Übergabeprotokolle und eigene Fotos bei Abholung und Rückgabe. Ihre Haftung ist meist durch die vereinbarte Selbstbeteiligung begrenzt. Belastet der Vermieter Ihre Kreditkarte ohne Ihre Zustimmung, kann ein Rückbuchungsverfahren helfen.

Einrede der Verjährung gegen eine Forderung: Verjährung nutzen

Verjährte Forderungen muss man nicht mehr bezahlen, aber man muss sich auf die Verjährung berufen. Das Schreiben erhebt die Einrede.

Die meisten Forderungen verjähren nach drei Jahren, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem sie entstanden sind und der Gläubiger davon wusste. Die Verjährung wirkt nur, wenn Sie sich darauf berufen. Verhandlungen, Teilzahlungen oder ein Anerkenntnis können die Verjährung hemmen oder neu beginnen lassen. Rechtskräftig festgestellte Forderungen (Titel) verjähren erst nach 30 Jahren.

Stundungsantrag (Zahlungsaufschub): Stundung und Ratenzahlung

Bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten kann eine Stundung helfen. Ein klarer Antrag erhöht die Chance.

Gläubiger sind zur Stundung nicht verpflichtet, stimmen ihr aber häufig zu, wenn Zahlungsschwierigkeiten offen und konkret erklärt werden und ein realistischer Zahlungsplan vorgeschlagen wird. Wichtig ist, dass Sie vor Ablauf der Frist Kontakt aufnehmen.

Ratenzahlung oder Stundung von Gerichtskosten beantragen: Gerichtskosten in Raten

Gerichtskosten werden sofort fällig. Wer sie nicht auf einmal zahlen kann, beantragt rechtzeitig Raten bei der zuständigen Kasse.

Gerichtskosten werden von der Justizkasse bzw. Gerichtskasse des Landes eingezogen. Stundung und Ratenzahlung richten sich nach Landesrecht und Verwaltungsvorschriften; meist wird ein nachvollziehbarer Ratenplan mit Nachweisen verlangt, teils mit Zinsen. Zuständig ist die Stelle, die im Kopf der Kostenrechnung steht. Wer schon vor dem Verfahren wenig Geld hat, sollte Prozesskostenhilfe prüfen – nachträglich ist das meist nicht mehr möglich.

Geldstrafe in Raten zahlen oder durch gemeinnützige Arbeit tilgen: Geldstrafe nicht bezahlbar?

Wer eine Geldstrafe nicht zahlen kann, muss nicht ins Gefängnis. Das Schreiben beantragt Raten oder gemeinnützige Arbeit.

Die Staatsanwaltschaft vollstreckt Geldstrafen. Sie kann Zahlungsfristen oder Raten bewilligen (§ 459a StPO). Nach den Landesverordnungen zu Art. 293 EGStGB kann eine Geldstrafe auch durch freie Arbeit getilgt werden; die Zahl der Stunden je Tagessatz regelt das Land. Wird weder gezahlt noch gearbeitet, droht die Ersatzfreiheitsstrafe. Soziale Dienste der Justiz und Straffälligenhilfe helfen bei der Vermittlung. Stand prüfen.

Ratenzahlung beim Gerichtsvollzieher anbieten (§ 802b ZPO): Ratenzahlung statt Pfändung

Der Gerichtsvollzieher darf eine Ratenzahlung gestatten, wenn der Gläubiger das nicht ausgeschlossen hat. Mit diesem Schreiben machen Sie ein realistisches Angebot.

Nach § 802b ZPO soll der Gerichtsvollzieher auf eine gütliche Erledigung hinwirken. Er kann eine Zahlungsfrist oder Raten gestatten, wenn der Gläubiger das nicht ausgeschlossen hat; die Tilgung soll in der Regel binnen zwölf Monaten abgeschlossen sein. Solange der Plan läuft, ist die Vollstreckung aufgeschoben. Widerspricht der Gläubiger oder gerät der Schuldner mit einer Rate in Rückstand, endet der Aufschub. Nur Raten anbieten, die Sie wirklich dauerhaft zahlen können.

Höheren Pfändungsfreibetrag bei Lohnpfändung beantragen (§ 850f ZPO): Mehr vom Lohn behalten

Reicht das Einkommen nach der Lohnpfändung nicht zum Leben, kann das Vollstreckungsgericht den unpfändbaren Betrag erhöhen. Das Schreiben stellt den Antrag.

Bei einer Lohnpfändung bleibt ein Freibetrag nach der Pfändungstabelle (§ 850c ZPO) unpfändbar. Nach § 850f Abs. 1 ZPO kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag mehr belassen, wenn sonst der notwendige Lebensunterhalt im Sinne von Bürgergeld bzw. Sozialhilfe nicht gedeckt ist, wenn besondere persönliche oder berufliche Bedürfnisse bestehen oder bei besonders umfangreichen Unterhaltspflichten. Eine Bedarfsberechnung des Jobcenters oder Sozialamts ist ein starker Nachweis. Für das P-Konto gilt ein eigenes Verfahren.

Vollstreckungsschutz wegen besonderer Härte beantragen (§ 765a ZPO): Notbremse bei unzumutbarer Härte

In seltenen Ausnahmefällen kann das Gericht eine Vollstreckung stoppen, wenn sie eine mit den guten Sitten nicht vereinbare Härte bedeuten würde. Das Schreiben stellt den Antrag beim Vollstreckungsgericht.

§ 765a ZPO ist eine Ausnahmevorschrift: Das Vollstreckungsgericht hebt eine Maßnahme ganz oder teilweise auf, untersagt oder stellt sie ein, wenn sie wegen ganz besonderer Umstände eine sittenwidrige Härte wäre. Anerkannt sind etwa ernsthafte Gesundheits- oder Suizidgefahr, nicht aber allgemeine Geldsorgen. Bei Räumungen muss der Antrag spätestens zwei Wochen vor dem Räumungstermin gestellt werden, außer die Gründe sind später entstanden. Aussagekräftige ärztliche Atteste sind entscheidend. Gerichtskosten: Stand prüfen.

Vorzeitige Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis beantragen: Eintrag loswerden

Ein Eintrag im Schuldnerverzeichnis bleibt grundsätzlich drei Jahre bestehen. Ist der Gläubiger vollständig bezahlt, kann er schon früher gelöscht werden.

Das Schuldnerverzeichnis wird vom zentralen Vollstreckungsgericht jedes Bundeslandes geführt. Einträge werden nach drei Jahren automatisch gelöscht. Früher gelöscht wird nach § 882e Abs. 3 ZPO, wenn die vollständige Befriedigung des Gläubigers nachgewiesen ist oder der Eintragungsgrund wegfällt. Am besten eine schriftliche Erledigungsbestätigung vom Gläubiger anfordern. Danach die eigene SCHUFA-Auskunft prüfen; dort wird der Eintrag ebenfalls gelöscht oder als erledigt geführt.

Ratgeber zum Thema

Typische Fehler: Schulden (Inkasso, Stundung, Ratenzahlung, Pfändung, Insolvenz)

  • Post ungeöffnet.
  • Neue Kredite aufgenommen.
  • Unseriöse Anbieter beauftragt.
  • Ungeprüft gezahlt.
  • Frist verpasst.
  • Zu spät umgewandelt.

Schulden (Inkasso, Stundung, Ratenzahlung, Pfändung, Insolvenz) erstellen: So geht’s

  1. Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
  2. Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
  3. Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
  4. Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.

Muster: Schulden (Inkasso, Stundung, Ratenzahlung, Pfändung, Insolvenz)

So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.

Checkliste Schuldnerberatung

Max Beispiel · 22.10.2026

Sofort

□Existenz sichern: Miete, Energie, Krankenversicherung zuerst
□Konto in P-Konto umwandeln, wenn Pfändung droht
□Keine neuen Kredite aufnehmen
□Post öffnen und sortieren

Unterlagen

□Liste aller Gläubiger mit Betrag
□Verträge, Mahnungen, Inkasso- und Gerichtsschreiben
□Titel und Vollstreckungsbescheide
□Einkommensnachweise und Bescheide
□Kontoauszüge der letzten Monate

Haushalt

□Monatliche Einnahmen und feste Ausgaben
□Unterhaltspflichten
□Möglichkeiten zum Sparen

Beratung

□Kostenlose Beratung bei Wohlfahrtsverbänden, Verbraucherzentralen, Kommunen
□Vorsicht vor teuren unseriösen „Schuldenregulierern“
□Wartezeiten einplanen, bei Notfällen sofort anrufen

Eigene Punkte

□Ordner mit Trennblättern je Gläubiger

Rechtsgrundlagen

Die genannten Vorschriften im amtlichen Wortlaut (gesetze-im-internet.de, Bundesministerium der Justiz): § 241a BGB, § 459a StPO, § 802b ZPO, § 850f ZPO, § 765a ZPO, § 802c ZPO, § 802g ZPO, § 312j BGB, § 850c ZPO, § 882e ZPO. Maßgeblich ist stets die aktuelle Fassung.

Häufige Fragen zu: Schulden (Inkasso, Stundung, Ratenzahlung, Pfändung, Insolvenz)

Kostet die Schuldnerberatung etwas?

Bei anerkannten Stellen in der Regel nicht.

Was nehme ich mit?

Gläubigerliste, Schreiben, Einkommen und Ausgaben.

Was hat Vorrang?

Miete, Energie und Krankenversicherung.

Darf ein Inkassobüro pfänden?

Nein, dafür braucht es einen Titel.

Wie lange habe ich Zeit?

Zwei Wochen ab Zustellung.

Wie viel bleibt mir?

Mindestens der Grundfreibetrag, erhöht um Unterhaltspflichten.

Was passiert, wenn ich nicht hingehe?

Auf Antrag des Gläubigers kann ein Haftbefehl erlassen werden.

Wie lange dauert die Privatinsolvenz?

In der Regel drei Jahre bis zur Restschuldbefreiung.

Muss ich Inkassoforderungen zahlen?

Nur, wenn die Forderung berechtigt ist.

Passende Vorlagen

  • Haushaltsbuch Vorlage – Vorlagen für die privaten Finanzen: Haushaltsbuch, Sparplan, Schulden-Rückzahlungsplan und Vermögensübersicht.
  • Mahnung Vorlage – Vorlagen für Zahlungserinnerung und Mahnstufen, Verzugszinsen, Leistungsstopp sowie Checklisten zum Mahnwesen.
  • Finanzplan Vorlage – Vorlagen für die Finanzplanung: Jahresplan, Vertragsübersicht, Budget für Anlässe, Nebeneinkünfte und Gläubigerliste.

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Keine Rechtsberatung – Nutzung auf eigene Verantwortung: Diese Vorlage ist eine unverbindliche Orientierungshilfe. Prüfen Sie jedes Dokument selbst und passen Sie es an Ihren Fall an. Leon Blatz übernimmt keine Gewähr und, soweit gesetzlich zulässig, keine Haftung. Vollständiger Haftungsausschluss