Opfer einer Straftat (Strafanzeige, Akteneinsicht, Gewaltschutz und mehr): Vorlage und Hinweise
Hilfe als Geschädigte(r): Strafanzeige erstatten, Diebstahl melden, Rechte im Strafverfahren, Gewaltschutz und Opferentschädigung.
Wählen Sie nach dem Stand: Anzeige erstatten, Rechte im laufenden Verfahren nutzen oder Schutz und Entschädigung beantragen. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.
Stand: 10.10.2026 · Angaben ohne Gewähr
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Strafanzeige: die passende Variante wählen
Wählen Sie nach dem Stand: Anzeige erstatten, Rechte im laufenden Verfahren nutzen oder Schutz und Entschädigung beantragen.
- Strafanzeige und Strafantrag schriftlich erstatten: Strafanzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft schriftlich stellen: Sachverhalt, Tatzeit, Beweise, Zeugen und Strafantrag bei Antragsdelikten.
- Diebstahl melden (Checkliste nach Einbruch oder Taschendiebstahl): Was tun nach Diebstahl oder Einbruch: Karten sperren, Anzeige erstatten, Versicherung informieren, Dokumente ersetzen.
- Akteneinsicht in die Ermittlungsakte als Geschädigte(r) beantragen: Als Verletzte(r) einer Straftat bei der Staatsanwaltschaft Einsicht, Auskünfte oder Kopien aus der Ermittlungsakte beantragen, etwa für Schadensersatz oder Versicherung.
- Schmerzensgeld im Strafverfahren verlangen (Adhäsionsantrag): Als Opfer einer Straftat Schadensersatz und Schmerzensgeld direkt im Strafprozess gegen den Angeklagten geltend machen – Antrag an das Strafgericht nach § 403 StPO.
- Beschwerde gegen die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens (§ 172 StPO): Staatsanwaltschaft hat das Verfahren nach Ihrer Anzeige eingestellt? Beschwerde als Verletzte(r) binnen zwei Wochen einlegen und neue Gesichtspunkte vortragen.
- Als Opfer über Haftentlassung und Verfahrensausgang informiert werden (§ 406d StPO): Antrag als Verletzte(r), über Einstellung, Hauptverhandlung, Urteil sowie Haftentlassung, Lockerungen und Kontaktverbote des Täters unterrichtet zu werden.
- Schutz vor Gewalt und Nachstellung beim Familiengericht beantragen (Checkliste): Kontaktverbot, Näherungsverbot oder Wohnungszuweisung nach dem Gewaltschutzgesetz: Sofortmaßnahmen, Beweise, Antrag beim Familiengericht und Hilfeangebote.
- Opferentschädigung nach dem SGB XIV beantragen (Checkliste): Soziale Entschädigung für Opfer von Gewalttaten: Schnelle Hilfen wie Traumaambulanz, Antrag beim Versorgungsamt, Nachweise, Leistungen und Fristen im Überblick.
Anzeige und Antrag
Eine Strafanzeige ist an keine Form gebunden und kann bei jeder Polizeidienststelle, der Staatsanwaltschaft oder online (Onlinewache) gestellt werden. Manche Delikte – etwa Beleidigung, Hausfriedensbruch oder einfache Sachbeschädigung – werden grundsätzlich nur auf Strafantrag verfolgt; die Frist beträgt drei Monate ab Kenntnis von Tat und Täter (§ 77b StGB). Falsche Verdächtigungen sind strafbar. Für Versicherungen brauchen Sie oft das Aktenzeichen.
Hinweise
- Bei akuter Gefahr Notruf 110.
- Beweise sichern, Gedächtnisprotokoll anfertigen.
- Siehe Diebstahl anzeigen, Zeugenaufruf, Schadensersatz fordern.
Rechtslage, Fristen und Zuständigkeiten können sich ändern und hängen vom Einzelfall ab. Lassen Sie sich im Zweifel beraten, etwa bei der Verbraucherzentrale, einer Sozialberatung oder einer Anwältin. Die Vorlage ersetzt keine Beratung.
Diebstahl melden (Checkliste nach Einbruch oder Taschendiebstahl): Was nach einem Diebstahl wichtig ist
Nach einem Diebstahl zählt jede Stunde. Die Checkliste ordnet die Schritte von der Sperrung bis zur Versicherung.
Sperren Sie Karten und Konten sofort, um Missbrauch zu verhindern. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei; viele Länder bieten eine Online-Wache. Die Hausratversicherung verlangt eine unverzügliche Meldung und meist eine Stehlgutliste, die Sie auch der Polizei geben. Ausweisdokumente melden Sie als abhandengekommen.
Akteneinsicht in die Ermittlungsakte als Geschädigte(r) beantragen: Was Verletzte erfahren dürfen
Wer durch eine Straftat geschädigt wurde, braucht oft Informationen aus der Akte – etwa den Namen des Täters oder Gutachten. Das Schreiben beantragt Akteneinsicht nach § 406e StPO.
Nach § 406e StPO erhalten Verletzte Akteneinsicht in der Regel über einen Rechtsanwalt; ohne Anwalt sind Auskünfte und Abschriften möglich. Nötig ist ein berechtigtes Interesse, etwa die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche. Die Einsicht kann versagt werden, wenn schutzwürdige Interessen des Beschuldigten überwiegen oder der Untersuchungszweck gefährdet wäre. Nebenklageberechtigte brauchen kein besonderes Interesse darzulegen. Kosten: meist nur Auslagen; Stand prüfen.
Schmerzensgeld im Strafverfahren verlangen (Adhäsionsantrag): Entschädigung im Strafprozess
Verletzte müssen ihre Ansprüche nicht in einem eigenen Zivilprozess einklagen. Mit dem Adhäsionsantrag entscheidet das Strafgericht gleich mit.
Im Adhäsionsverfahren (§§ 403–406c StPO) entscheidet das Strafgericht auch über zivilrechtliche Ansprüche des Verletzten. Der Antrag kann schriftlich oder in der Hauptverhandlung gestellt werden, spätestens bis zum Beginn der Schlussvorträge. Er hemmt die Verjährung. Das Gericht kann von einer Entscheidung absehen, wenn sich der Antrag nicht eignet; dann bleibt der Zivilweg. Gegen Jugendliche ist das Verfahren nicht zulässig. Prozesskostenhilfe ist möglich. Bei Gewalttaten lohnt oft anwaltliche Unterstützung, teils kostenlos als Nebenklagevertretung.
Beschwerde gegen die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens (§ 172 StPO): Einstellung nicht hinnehmen
Stellt die Staatsanwaltschaft ein Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO ein, können Verletzte, die Anzeige erstattet haben, Beschwerde einlegen. Das Schreiben wahrt die Frist und begründet die Beschwerde.
Die Beschwerde nach § 172 Abs. 1 StPO steht Verletzten zu, die Antragsteller (Anzeigeerstatter) sind. Sie muss binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung des Bescheids eingehen; die Einlegung bei der Staatsanwaltschaft wahrt die Frist. Entscheidet die Generalstaatsanwaltschaft ablehnend, ist innerhalb eines Monats ein Klageerzwingungsantrag beim Oberlandesgericht möglich – nur durch einen Rechtsanwalt. Bei Privatklagedelikten und Einstellungen aus Opportunitätsgründen (§§ 153 ff. StPO) ist dieser Weg meist ausgeschlossen; dann bleibt die formlose Gegenvorstellung oder Dienstaufsichtsbeschwerde.
Als Opfer über Haftentlassung und Verfahrensausgang informiert werden (§ 406d StPO): Informationsrechte von Opfern
Verletzte erfahren nicht automatisch, wann der Täter freikommt oder wie das Verfahren endet. Mit diesem Antrag verlangen Sie die Mitteilungen nach § 406d StPO.
Nach § 406d StPO werden Verletzten auf Antrag die Einstellung, der Termin der Hauptverhandlung und der Ausgang des Verfahrens mitgeteilt. Über Haftentlassung, Flucht, Lockerungen oder Urlaub wird informiert, wenn ein berechtigtes Interesse dargelegt wird; bei bestimmten Taten ist das nicht nötig. Für den Strafvollzug ist später die Vollstreckungsbehörde bzw. Justizvollzugsanstalt zuständig – den Antrag dorthin weiterleiten lassen. Opferberatungsstellen helfen bei Sicherheit und Anschrift.
Schutz vor Gewalt und Nachstellung beim Familiengericht beantragen (Checkliste): Gewaltschutzgesetz
Bei häuslicher Gewalt, Bedrohung oder Stalking kann das Familiengericht schnell Schutzanordnungen erlassen. Die Checkliste führt durch die wichtigsten Schritte.
Nach § 1 GewSchG kann das Familiengericht verbieten, die Wohnung der verletzten Person zu betreten, sich ihr zu nähern, Kontakt aufzunehmen oder bestimmte Orte aufzusuchen. Wer mit dem Täter zusammenlebt, kann nach § 2 GewSchG die Überlassung der Wohnung verlangen. Anordnungen sind zu befristen und können per einstweiliger Anordnung innerhalb weniger Tage ergehen. Verstöße sind nach § 4 GewSchG strafbar. Die Rechtsantragsstelle am Amtsgericht nimmt Anträge auf; Verfahrenskostenhilfe ist möglich.
Opferentschädigung nach dem SGB XIV beantragen (Checkliste): Soziale Entschädigung
Wer durch eine Gewalttat gesundheitlich geschädigt wurde, hat Anspruch auf Leistungen der Sozialen Entschädigung. Die Checkliste zeigt den Weg zum Antrag.
Seit 2024 regelt das Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV) die Entschädigung von Gewaltopfern; es hat das Opferentschädigungsgesetz abgelöst. Geschützt sind auch Opfer psychischer Gewalt, etwa schwerer Nachstellung. Zu den Schnellen Hilfen gehören Traumaambulanzen und Fallmanagement. Wer an der Aufklärung nicht mitwirkt, etwa ohne nachvollziehbaren Grund keine Anzeige erstattet, riskiert die Versagung. Ob Leistungen rückwirkend ab der Tat gezahlt werden, hängt vom Antragszeitpunkt ab – Fristen und Zuständigkeit im Land: Stand prüfen.
Typische Fehler: Opfer einer Straftat (Strafanzeige, Akteneinsicht, Gewaltschutz und mehr)
- Strafantragsfrist verpasst.
- Vermutungen als Tatsachen dargestellt.
- Beweise nicht gesichert.
- Karten zu spät gesperrt.
- Kein berechtigtes Interesse angegeben.
- Antrag erst nach den Plädoyers gestellt.
Opfer einer Straftat (Strafanzeige, Akteneinsicht, Gewaltschutz und mehr) erstellen: So geht’s
- Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
- Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
- Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
- Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.
Muster: Opfer einer Straftat (Strafanzeige, Akteneinsicht, Gewaltschutz und mehr)
So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.
Lindenweg 12
79312 Emmendingen
Kriminalpolizei
(Anschrift laut Website)
(PLZ Ort)
Strafanzeige
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen unbekannt und stelle zugleich Strafantrag aus allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten.
Tatzeit: 03.10.2026, ca. 22:30 Uhr
Tatort: Parkplatz Lindenstraße 10, 34117 Kassel
Sachverhalt: Mein ordnungsgemäß geparktes Fahrzeug (KS-MU 77) wurde zerkratzt; an der Fahrertür und am Kotflügel sind tiefe Kratzer. Ein Nachbar hat beobachtet, wie eine Person mit einem Schlüssel entlang des Wagens ging.
Beweismittel: Fotos vom Schaden, Kostenvoranschlag der Werkstatt (1.150 €), Zeuge: Herr Max Beispiel, Lindenstraße 12
Ich bitte um Mitteilung des Aktenzeichens und um Unterrichtung über den Ausgang des Verfahrens (§ 406d StPO).
Mit freundlichen Grüßen
Anna Beispiel
Rechtsgrundlagen
Die genannten Vorschriften im amtlichen Wortlaut (gesetze-im-internet.de, Bundesministerium der Justiz): § 403 StPO, § 172 StPO, § 406d StPO, § 406e StPO, § 170 StPO. Maßgeblich ist stets die aktuelle Fassung.
Häufige Fragen zu: Opfer einer Straftat (Strafanzeige, Akteneinsicht, Gewaltschutz und mehr)
Kann ich online anzeigen?
Ja, über die Onlinewache vieler Bundesländer.
Wie lange habe ich für den Strafantrag?
Drei Monate ab Kenntnis von Tat und Täter.
Kostet eine Anzeige etwas?
Nein.
Wie sperre ich meine Karten?
Über den Sperr-Notruf 116 116 oder direkt bei der Bank.
Bekomme ich die ganze Akte?
Ohne Anwalt meist Auskünfte und Kopien einzelner Teile; vollständige Einsicht über einen Anwalt.
Bis wann kann ich den Antrag stellen?
Bis zum Beginn der Schlussvorträge in der Hauptverhandlung.
Wie lange habe ich Zeit?
Zwei Wochen ab Bekanntmachung des Einstellungsbescheids.
Werde ich automatisch informiert?
Nein, viele Mitteilungen gibt es nur auf Antrag.
Wie schnell gibt es eine Schutzanordnung?
Im Eilverfahren oft innerhalb weniger Tage, teils ohne vorherige Anhörung des Täters.
Passende Vorlagen
- Putzplan Vorlage – Vorlagen für den Haushalt: Putzplan, Inventarliste, Garantie-Übersicht, Gerätepflege und Stromzähler-Tracker.
- Personalausweis Vorlage – Ausweis und Aufenthalt: Personalausweis und Reisepass, Verlustmeldung, Einbürgerung, Aufenthaltserlaubnis, Besuchsvisum und Vornamensänderung.
- Patientenverfügung Vorlage – Vorsorge-Dokumente: Patientenverfügung, Betreuungs-, Sorgerechts- und Bestattungsverfügung, Organspende, Notfallmappe und Betreuung.
- Klage ohne Anwalt Vorlage – Rechtliche Schritte ohne Anwalt: Klage und Prozesskostenhilfe, Beratungshilfe, Schreiben ans Gericht, Akteneinsicht und Abmahnung erhalten.