Briefwahl Vorlage – mit Auswahl

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Wahlen und Ehrenamt (Briefwahl, Wählerverzeichnis, Wahlhelfer, Schöffenamt): Vorlage und Hinweise

Schreiben zu Wahlen und Ehrenamt in der Justiz: Briefwahl, Wählerverzeichnis, Wahlhelfer sowie Bewerbung oder Ablehnung als Schöffe.

Wählen Sie den Abschnitt Wahl für Briefwahl und Wahlhelfer, den Abschnitt Schöffenamt für das Ehrenamt am Gericht. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.

Stand: 10.10.2026 · Angaben ohne Gewähr

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Briefwahl: die passende Variante wählen

Wählen Sie den Abschnitt Wahl für Briefwahl und Wahlhelfer, den Abschnitt Schöffenamt für das Ehrenamt am Gericht.

  • Briefwahl beantragen (Antrag auf Wahlschein): Wahlschein und Briefwahlunterlagen schriftlich bei der Gemeinde beantragen, auch mit Versand an eine andere Adresse.
  • Einspruch gegen das Wählerverzeichnis (nicht eingetragen): Keine Wahlbenachrichtigung erhalten oder falsch eingetragen: Einspruch bzw. Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses während der Einsichtsfrist vor der Wahl.
  • Als Wahlhelfer(in) melden: Freiwillig als Wahlhelferin oder Wahlhelfer bei Bundestags-, Landtags-, Kommunal- oder Europawahl melden: Wahl, Einsatzwunsch, Erfahrung und Verfügbarkeit.
  • Bewerbung als Schöffe / Schöffin: Für das Ehrenamt als Schöffin oder Schöffe am Amts- oder Landgericht bewerben: Voraussetzungen, Motivation, Jugendschöffe und Bewerbungsfrist der Gemeinde.
  • Berufung zum Schöffen ablehnen (Ablehnungsgründe nach § 35 GVG): Als gewählter Schöffe Ablehnungsgründe geltend machen: Alter, Familienpflichten, Gesundheitsberuf, wirtschaftliche Gefährdung – innerhalb einer Woche nach Benachrichtigung.

Briefwahl beantragen

Den Wahlschein beantragen Sie bei Ihrer Gemeinde schriftlich, online oder persönlich, nicht telefonisch. Möglich ist das bis zum Freitag vor der Wahl, 18 Uhr; bei plötzlicher Erkrankung noch bis zum Wahltag, 15 Uhr. Für andere Personen dürfen Sie nur mit schriftlicher Vollmacht beantragen. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag um 18 Uhr bei der zuständigen Stelle eingehen; planen Sie die Postlaufzeit ein.

Hinweise

  • Nutzen Sie, wenn vorhanden, die Angaben auf der Wahlbenachrichtigung.
  • Siehe Ummeldung und Vollmacht.

Regeln, Fristen, Gebühren und Zuständigkeiten können sich ändern und unterscheiden sich je nach Ort. Prüfen Sie den aktuellen Stand bei der zuständigen Stelle. Die Vorlage ersetzt keine Beratung.

Einspruch gegen das Wählerverzeichnis (nicht eingetragen): Im Wählerverzeichnis stehen

Wer nicht im Wählerverzeichnis steht, kann nicht wählen. Bis kurz vor der Wahl lässt sich das mit einem Einspruch korrigieren.

Gewählt werden kann nur, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Bei Bundestagswahlen kann jede wahlberechtigte Person das Verzeichnis vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl prüfen und in dieser Zeit Einspruch einlegen (§ 17 BWG, § 22 BWO). Für Landtags-, Kommunal- und Europawahlen gelten ähnliche Regeln. Wer bis etwa drei Wochen vor der Wahl keine Wahlbenachrichtigung hat, sollte beim Wahlamt nachfragen. Fristen: Stand prüfen.

Als Wahlhelfer(in) melden: Ehrenamt für die Demokratie

Ohne Wahlhelfer keine Wahl. Das Schreiben meldet Sie beim Wahlamt Ihrer Gemeinde.

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bilden die Wahlvorstände in den Wahllokalen und bei der Briefwahl. Sie erhalten eine Schulung und ein Erfrischungsgeld. Wahlberechtigte können zu diesem Ehrenamt auch verpflichtet werden; Ablehnungsgründe sind gesetzlich geregelt. Arbeitgeber müssen für die Tätigkeit freistellen, wenn sie in die Arbeitszeit fällt.

Bewerbung als Schöffe / Schöffin: Das Schöffenamt

Schöffen entscheiden als ehrenamtliche Richter mit. Das Schreiben bewirbt sich bei der Gemeinde für die Vorschlagsliste.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter in Strafverfahren und haben bei der Urteilsfindung das gleiche Stimmrecht wie Berufsrichter. Sie werden alle fünf Jahre gewählt; Gemeinden stellen Vorschlagslisten auf, für Jugendschöffen der Jugendhilfeausschuss. Voraussetzungen: deutsche Staatsangehörigkeit, zu Beginn der Amtsperiode 25 bis 69 Jahre alt, Wohnsitz in der Gemeinde. Arbeitgeber müssen freistellen; es gibt eine Entschädigung. Termine der nächsten Wahl bei der Gemeinde erfragen.

Berufung zum Schöffen ablehnen (Ablehnungsgründe nach § 35 GVG): Kann ich das Schöffenamt ablehnen?

Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt, zu dem man verpflichtet werden kann. Nur bestimmte Gründe erlauben die Ablehnung. Das Schreiben macht sie fristgerecht geltend.

Das Schöffenamt ist eine Bürgerpflicht. Ablehnen darf nur, wer einen Grund nach § 35 GVG hat, z. B. Abgeordnete, Personen mit 40 Sitzungstagen in der Vorperiode, Ärzte, Pflegekräfte und Hebammen, besonders belastete Familienangehörige, Personen ab 65 bis zum Periodenende oder bei Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz. Der Grund muss nach § 53 GVG binnen einer Woche nach der Benachrichtigung vorgebracht werden. Wer etwa gesundheitlich ungeeignet ist, soll nach § 33 GVG nicht berufen werden – auch das kann man mitteilen. Unentschuldigtes Fehlen kann ein Ordnungsgeld nach sich ziehen.

Typische Fehler: Wahlen und Ehrenamt (Briefwahl, Wählerverzeichnis, Wahlhelfer, Schöffenamt)

  • Zu spät beantragt.
  • Telefonisch beantragt.
  • Postlaufzeit unterschätzt.
  • Zu spät reagiert.
  • Zu spät gemeldet.
  • Bewerbungsfrist verpasst.

Wahlen und Ehrenamt (Briefwahl, Wählerverzeichnis, Wahlhelfer, Schöffenamt) erstellen: So geht’s

  1. Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
  2. Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
  3. Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
  4. Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.

Muster: Wahlen und Ehrenamt (Briefwahl, Wählerverzeichnis, Wahlhelfer, Schöffenamt)

So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.

Anna Beispiel
Lindenweg 12
79312 Emmendingen
Stadt Freiburg im Breisgau
Wahlamt
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Emmendingen, 10.10.2026

Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins – Bundestagswahl

Sehr geehrte Damen und Herren,

für die Bundestagswahl beantrage ich die Erteilung eines Wahlscheins und die Zusendung der Briefwahlunterlagen.

Geburtsdatum: 12.04.1985

Bitte senden Sie die Unterlagen an meine oben genannte Wohnanschrift.

Mit freundlichen Grüßen

Anna Beispiel

Häufige Fragen zu: Wahlen und Ehrenamt (Briefwahl, Wählerverzeichnis, Wahlhelfer, Schöffenamt)

Bis wann kann ich Briefwahl beantragen?

In der Regel bis Freitag vor der Wahl, 18 Uhr.

Kann ich für meinen Partner beantragen?

Nur mit schriftlicher Vollmacht.

Bis wann muss der Wahlbrief da sein?

Am Wahltag bis 18 Uhr.

Bis wann kann ich Einspruch einlegen?

Bei Bundestagswahlen bis zum 16. Tag vor der Wahl; Landesrecht prüfen.

Wer kann Wahlhelfer werden?

Wahlberechtigte Personen.

Wer kann Schöffe werden?

Deutsche zwischen 25 und 69 Jahren mit Wohnsitz in der Gemeinde.

Wie lange habe ich Zeit?

Eine Woche nach der Benachrichtigung über die Einberufung (§ 53 GVG).

Passende Vorlagen

  • Umzug Vorlage – Umzug und Melderegister: Ummeldung, Adressänderung, Bescheinigungen und Urkunden, Auskunftssperre sowie Abmeldung beim Wegzug ins Ausland.
  • Vollmacht Vorlage – Vollmachten erstellen: allgemeine Vollmacht für Bank, Post, Zulassung und Behörden sowie umfassende Vorsorgevollmacht.

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Keine Rechtsberatung – Nutzung auf eigene Verantwortung: Diese Vorlage ist eine unverbindliche Orientierungshilfe. Prüfen Sie jedes Dokument selbst und passen Sie es an Ihren Fall an. Leon Blatz übernimmt keine Gewähr und, soweit gesetzlich zulässig, keine Haftung. Vollständiger Haftungsausschluss