Umzug und Meldewesen (Ummeldung, Adressänderung, Meldebescheinigung und mehr): Vorlage und Hinweise
Umzug und Melderegister: Ummeldung, Adressänderung, Bescheinigungen und Urkunden, Auskunftssperre sowie Abmeldung beim Wegzug ins Ausland.
Wählen Sie Ummeldung oder Adressänderung beim Umzug innerhalb Deutschlands, Abmeldung und Auswandern beim Wegzug ins Ausland. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.
Stand: 10.10.2026 · Angaben ohne Gewähr
KI-Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von künstlicher Intelligenz erstellt und kann Fehler enthalten. Mehr erfahren
Umzug: die passende Variante wählen
Wählen Sie Ummeldung oder Adressänderung beim Umzug innerhalb Deutschlands, Abmeldung und Auswandern beim Wegzug ins Ausland.
- Ummeldung Wohnsitz (Checkliste nach dem Umzug): Anmeldung beim Einwohnermeldeamt nach dem Umzug: Frist, Unterlagen und Folgemeldungen.
- Adressänderung mitteilen: Neue Anschrift nach Umzug an Unternehmen, Versicherungen und Vereine melden.
- Meldebescheinigung beantragen: Einfache oder erweiterte Meldebescheinigung beim Bürgeramt beantragen, schriftlich mit Zweck, Personen und Versandwunsch.
- Melderegisterauskunft beantragen (Adresse ermitteln): Aktuelle Anschrift einer Person beim Einwohnermeldeamt erfragen, etwa für offene Forderungen oder Zustellungen: einfache Melderegisterauskunft.
- Heiratsurkunde beantragen (Standesamt): Heiratsurkunde oder beglaubigten Registerausdruck beim Standesamt des Eheschließungsorts beantragen, auch mehrsprachig für das Ausland.
- Sterbeurkunde beantragen (Standesamt): Weitere Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeorts beantragen, etwa für Banken, Versicherungen, Rentenversicherung und Nachlassgericht.
- Auskunftssperre beantragen (Melderegister): Antrag auf Auskunftssperre im Melderegister bei Gefährdung, mit Begründung und Nachweisen.
- Widerspruch gegen Datenweitergabe aus dem Melderegister: Weitergabe Ihrer Meldedaten an Parteien vor Wahlen, Adressbuchverlage, Presse bei Jubiläen und Religionsgemeinschaften (Angehörige) widersprechen – nach §§ 42, 50 BMG.
- Widerspruch gegen Datenweitergabe an die Bundeswehr: Jährliche Übermittlung von Name und Anschrift junger Menschen an die Bundeswehr für Werbezwecke widersprechen – nach § 36 Abs. 2 BMG und § 58c Soldatengesetz.
- Abmeldung bei Wegzug ins Ausland: Wohnsitz in Deutschland abmelden, wenn Sie ins Ausland ziehen: Angaben, neue Anschrift, Frist, Abmeldebestätigung und Folgen für Steuer und Versicherung.
- Auswandern (Checkliste: Abmeldung, Versicherung, Steuern): Wegzug ins Ausland: Abmeldung, Krankenversicherung, Rente, Steuern, Konten, Verträge, Dokumente und Umzug.
Meldepflicht nach dem Umzug
Wer in Deutschland umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anmelden (§ 17 BMG). Dafür ist die Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters nötig (§ 19 BMG). Wer zu spät oder gar nicht meldet, riskiert ein Bußgeld. Eine Abmeldung ist nur bei Auszug ins Ausland erforderlich.
Hinweise
Fristen, Beträge und Rechtslage können sich ändern. Prüfen Sie den aktuellen Stand und holen Sie bei wichtigen Fragen fachlichen Rat ein. Die Vorlage ersetzt keine Beratung.
- Siehe Wohnungsgeberbestätigung, Adressänderung und Umzug-Checkliste.
Adressänderung mitteilen: Wem Sie die neue Adresse melden
Nach dem Umzug informieren Sie Banken, Versicherungen und Vertragspartner mit einem einheitlichen Schreiben.
Neben der Ummeldung beim Einwohnermeldeamt (innerhalb von zwei Wochen) sollten Sie Arbeitgeber, Banken, Versicherungen, Krankenkasse, Energieversorger, Telefon- und Internetanbieter, Vereine, Abo-Anbieter und Ärzte informieren. Ein Nachsendeauftrag bei der Post überbrückt Lücken.
Meldebescheinigung beantragen: Meldebescheinigung
Eine Meldebescheinigung braucht man etwa für Behörden, Banken oder Ämter im Ausland. Das Schreiben beantragt sie schriftlich.
Die einfache Meldebescheinigung enthält Name, Anschrift und Doktorgrad, die erweiterte zusätzliche Daten wie Geburtsdatum, Familienstand oder frühere Anschriften. Sie wird nur für die eigene Person oder mit Vollmacht ausgestellt. Viele Städte bieten sie online an. Es fällt eine kleine Gebühr an.
Melderegisterauskunft beantragen (Adresse ermitteln): Adresse über das Meldeamt
Wenn Sie jemandem Post zustellen müssen, aber die Adresse nicht kennen, hilft die einfache Melderegisterauskunft.
Die einfache Melderegisterauskunft gibt Name, Doktorgrad und aktuelle Anschrift einer Person heraus, wenn sie eindeutig identifiziert werden kann. Ein besonderes Interesse ist nicht nötig, bei gewerblicher Nutzung muss der Zweck angegeben werden. Hat die Person eine Auskunftssperre, wird keine Anschrift mitgeteilt. Viele Städte bieten die Auskunft online gegen Gebühr.
Heiratsurkunde beantragen (Standesamt): Heiratsurkunde erhalten
Heiratsurkunden stellt das Standesamt aus, in dem die Ehe geschlossen wurde. Der Antrag nennt alle nötigen Angaben.
Zuständig ist das Standesamt des Ortes, an dem die Ehe geschlossen wurde. Urkunden erhalten die Ehegatten, ihre Vorfahren und Abkömmlinge; andere Personen müssen ein rechtliches Interesse nachweisen. Für Behörden im Ausland gibt es die internationale Eheurkunde. Viele Standesämter bieten einen Online-Antrag.
Sterbeurkunde beantragen (Standesamt): Sterbeurkunden
Nach einem Todesfall brauchen Angehörige mehrere Sterbeurkunden. Mit dem Antrag lassen sie sich nachbestellen.
Sterbeurkunden stellt das Standesamt des Sterbeorts aus. Die erste Beurkundung übernimmt oft das Bestattungsinstitut. Weitere Exemplare brauchen Sie für Banken, Versicherungen, Rentenversicherung, Krankenkasse und das Nachlassgericht. Berechtigt sind Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge sowie Personen mit rechtlichem Interesse.
Auskunftssperre beantragen (Melderegister): Schutz der Anschrift
Wer gefährdet ist, kann beim Einwohnermeldeamt eine Auskunftssperre beantragen. Der Antrag muss die Gefährdung glaubhaft machen.
Eine Auskunftssperre verhindert, dass die Meldebehörde Ihre Anschrift an Dritte herausgibt. Sie wird auf Antrag eingetragen, wenn Tatsachen eine Gefahr für Leben, Gesundheit oder persönliche Freiheit glaubhaft machen (§ 51 BMG). Typische Nachweise sind Polizeibericht, Gewaltschutzbeschluss oder Bescheinigung einer Beratungsstelle. Die Sperre gilt zunächst für zwei Jahre und kann verlängert werden.
Widerspruch gegen Datenweitergabe aus dem Melderegister: Ihre Meldedaten
Meldebehörden dürfen Daten in bestimmten Fällen an Dritte weitergeben, wenn Sie nicht widersprechen. Das Schreiben legt die Widersprüche ein.
Ohne Ihren Widerspruch dürfen Meldebehörden einige Daten weitergeben – etwa an Parteien vor Wahlen, an Adressbuchverlage oder an die Presse bei Jubiläen (§ 50 BMG). Der Widerspruch ist kostenlos, formlos möglich und gilt bis zum Widerruf; viele Bürgerämter haben ein Formular oder ein Online-Verfahren. Für die Weitergabe an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr gibt es einen eigenen Widerspruch.
Widerspruch gegen Datenweitergabe an die Bundeswehr: Daten an die Bundeswehr
Meldebehörden übermitteln jährlich Daten junger Deutscher an die Bundeswehr für Informationsmaterial. Mit diesem Schreiben widersprechen Sie.
Meldebehörden übermitteln jedes Jahr Familienname, Vornamen und Anschrift von Deutschen, die im Folgejahr volljährig werden, an die Bundeswehr, damit diese Informationsmaterial schicken kann – außer es liegt ein Widerspruch vor (§ 36 Abs. 2 BMG). Der Widerspruch ist kostenlos und gilt bis auf Widerruf. Regeln zum Wehrdienst und zur Erfassung können sich ändern – aktuellen Stand prüfen; Pflichten aus einem künftigen Wehrdienstgesetz bleiben davon unberührt.
Abmeldung bei Wegzug ins Ausland: Abmelden beim Wegzug
Wer ins Ausland zieht, muss sich in Deutschland abmelden. Viele Meldebehörden akzeptieren die Abmeldung schriftlich.
Wer ins Ausland zieht und keine Wohnung in Deutschland behält, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abmelden (§ 17 BMG); frühestens eine Woche vorher ist es möglich. Die Abmeldebestätigung brauchen Sie für Steuer, Krankenkasse, Rundfunkbeitrag und Banken. Denken Sie an Steuerpflichten, Kindergeld und Wahlrecht aus dem Ausland.
Auswandern (Checkliste: Abmeldung, Versicherung, Steuern): Gut vorbereitet auswandern
Wer Deutschland dauerhaft verlässt, muss vieles beenden oder umstellen. Die Checkliste ordnet die Schritte.
Mit dem Wegzug melden Sie sich beim Bürgeramt ab; damit endet in der Regel die unbeschränkte Steuerpflicht, wenn Sie keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben. Klären Sie früh die Krankenversicherung, die Auswirkungen auf die Rente und mögliche Sozialversicherungsabkommen. Deutsche im Ausland können sich ins Wählerverzeichnis eintragen lassen.
Typische Fehler: Umzug und Meldewesen (Ummeldung, Adressänderung, Meldebescheinigung und mehr)
- Frist verpasst.
- Wohnungsgeberbestätigung fehlt.
- Folgemeldungen werden vergessen.
- Anbieter werden vergessen.
- Falsche Art beantragt.
- Person nicht eindeutig beschrieben.
Umzug und Meldewesen (Ummeldung, Adressänderung, Meldebescheinigung und mehr) erstellen: So geht’s
- Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
- Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
- Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
- Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.
Muster: Umzug und Meldewesen (Ummeldung, Adressänderung, Meldebescheinigung und mehr)
So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.
Checkliste Ummeldung
Anna Beispiel · Einzug 01.01.2027
Unterlagen
| □ | Personalausweis oder Reisepass aller Personen |
| □ | Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters |
| □ | Meldeformular der Gemeinde (oder online) |
| □ | Bei Kindern: Geburtsurkunde, ggf. Sorgerechtsnachweis |
Frist und Termin
| □ | Anmeldung innerhalb von zwei Wochen nach Einzug |
| □ | Termin beim Bürgeramt buchen oder Online-Dienst nutzen |
| □ | Zuzug bei Auszug aus dem Ausland prüfen |
Nach der Ummeldung
| □ | Adresse im Personalausweis ändern lassen |
| □ | Kfz-Zulassung ummelden |
| □ | Bank, Versicherungen, Arbeitgeber und Krankenkasse informieren |
| □ | Rundfunkbeitrag und Post (Nachsendeauftrag) ändern |
| □ | Kindergeld, Schule, Kita und Vereine informieren |
Eigene Punkte
| □ | Adresse beim Finanzamt ändern |
Rechtsgrundlagen
Die genannten Vorschriften im amtlichen Wortlaut (gesetze-im-internet.de, Bundesministerium der Justiz): § 36 BMG, § 17 BMG, § 19 BMG, § 51 BMG, § 50 BMG. Maßgeblich ist stets die aktuelle Fassung.
Häufige Fragen zu: Umzug und Meldewesen (Ummeldung, Adressänderung, Meldebescheinigung und mehr)
Wie lange habe ich Zeit zur Anmeldung?
Zwei Wochen nach Einzug.
Brauche ich die Bestätigung des Vermieters?
Ja, die Wohnungsgeberbestätigung ist Pflicht.
Muss ich mich beim alten Wohnort abmelden?
Nur bei Auszug ins Ausland.
Wie schnell muss ich ummelden?
Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug beim Einwohnermeldeamt.
Was ist der Unterschied?
Die erweiterte enthält mehr Daten, etwa Familienstand.
Wer darf eine Melderegisterauskunft beantragen?
Grundsätzlich jeder, bei eindeutiger Identifizierung.
Wo bekomme ich die Heiratsurkunde?
Beim Standesamt des Eheschließungsorts.
Wie viele Sterbeurkunden brauche ich?
Oft fünf bis zehn.
Wer kann eine Auskunftssperre beantragen?
Wer gefährdet ist und dies glaubhaft machen kann.
Passende Vorlagen
- Umzug Checkliste Vorlage – Checkliste für den Umzug sowie Inhaltsliste für Kartons und Ablaufplan für den Umzugstag.
- Hochzeit Checkliste Vorlage – Checklisten für Hochzeit, Polterabend und Standesamt, fürs Zusammenziehen sowie ein Partnerschaftsvertrag für Unverheiratete.
- Darlehensvertrag privat Vorlage – Geld unter Privatleuten regeln: Darlehensvertrag, Schuldanerkenntnis, Bürgschaft, Schenkungsvertrag und Rückforderung einer Schenkung.
- Finanzamt Vorlage – Steuern und Kirchensteuer: Schreiben ans Finanzamt, Steuerklassenwechsel, Sperrvermerk für Kirchensteuer und Kirchenaustritt.