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Sozialleistungen (Grundsicherung, Jobcenter, Rente, Schwerbehinderung und mehr): Vorlage und Hinweise

Sozialleistungen beantragen: Grundsicherung, Bürgergeld und Mehrbedarf, Rentenauskunft und Anträge zur Schwerbehinderung.

Wählen Sie die zuständige Stelle: Sozialamt oder Jobcenter, Rentenversicherung oder Versorgungsamt. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.

Stand: 10.10.2026 · Angaben ohne Gewähr

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Sozialleistungen: die passende Variante wählen

Wählen Sie die zuständige Stelle: Sozialamt oder Jobcenter, Rentenversicherung oder Versorgungsamt.

  • Grundsicherung im Alter beantragen (Checkliste): Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung beantragen: Voraussetzungen, Schonvermögen, Unterlagen, Unterhalt der Kinder und Zusatzleistungen.
  • Bürgergeld-Weiterbewilligung (Checkliste): Weiterbewilligungsantrag rechtzeitig stellen: Fristen, Unterlagen, Änderungen bei Einkommen, Miete und Haushalt – damit die Zahlung nicht abreißt.
  • Erwerbsminderungsrente beantragen (Checkliste): Wenn Krankheit das Arbeiten einschränkt: Voraussetzungen, versicherungsrechtliche Wartezeiten, Reha vor Rente, Antrag, Gutachten, Befristung und Hinzuverdienst.
  • Krankengeld (Checkliste bei längerer Krankheit): Krankengeld ab der 7. Woche: lückenlose Krankschreibung, Höhe, Auszahlschein, Höchstdauer, Reha, Wiedereingliederung und Aussteuerung.
  • Gründungszuschuss beantragen (Checkliste): Aus der Arbeitslosigkeit gründen: Voraussetzungen, Restanspruch, Businessplan, Tragfähigkeitsbescheinigung und richtige Reihenfolge der Schritte.
  • Mehrbedarf beim Jobcenter beantragen (§ 21 SGB II): Zusätzliche Leistungen zum Bürgergeld beantragen: Schwangerschaft, Alleinerziehung, Behinderung, kostenaufwändige Ernährung, dezentrale Warmwasserbereitung oder Härtefall.
  • Erstausstattung beantragen (Wohnung, Schwangerschaft, Geburt): Antrag beim Jobcenter oder Sozialamt auf Erstausstattung für die Wohnung oder bei Schwangerschaft und Geburt – mit Liste der benötigten Gegenstände.
  • Zusicherung für Umzug beim Jobcenter beantragen: Vor dem Umzug Zusicherung zur Übernahme der neuen Unterkunftskosten sowie von Umzugskosten, Kaution und Genossenschaftsanteilen beantragen.
  • Bildungsgutschein beantragen (Weiterbildung über Agentur oder Jobcenter): Antrag auf einen Bildungsgutschein für eine zugelassene Weiterbildung oder Umschulung: Maßnahme, Notwendigkeit und Arbeitsmarktchancen begründen.
  • Vorschuss auf eine Sozialleistung beantragen (§ 42 SGB I): Antrag läuft, aber kein Geld? Vorschuss nach § 42 SGB I, wenn der Anspruch dem Grunde nach feststeht und nur die Höhe noch geprüft wird – etwa bei Rente, Krankengeld oder Wohngeld.
  • Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X (bestandskräftiger Bescheid): Widerspruchsfrist verpasst? Mit dem Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X lassen sich falsche Sozialbescheide auch nachträglich korrigieren und Leistungen nachzahlen.
  • Rentenauskunft und Kontenklärung beantragen: Auskunft über Rentenanspruch und Versicherungsverlauf bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen.
  • Verschlimmerungsantrag beim Versorgungsamt (GdB erhöhen): Gesundheit hat sich verschlechtert: Neufeststellung des Grads der Behinderung und weiterer Merkzeichen beantragen – mit Befunden und Behandlern.
  • Verlängerung des Schwerbehindertenausweises beantragen: Befristeten Schwerbehindertenausweis rechtzeitig verlängern: Antrag beim Versorgungsamt, Foto, aktuelle Befunde und Hinweis auf Verschlechterung.
  • Parkausweis für Menschen mit Behinderung beantragen: Blauen EU-Parkausweis (Merkzeichen aG oder Bl) bzw. orangen Parkausweis bei der Straßenverkehrsbehörde beantragen, mit Nachweisen und Foto.
  • Kfz-Steuer-Befreiung bzw. -Ermäßigung bei Schwerbehinderung beantragen: Antrag beim Hauptzollamt auf Befreiung (Merkzeichen H, Bl, aG, TBl) oder 50-Prozent-Ermäßigung (G, Gl) der Kfz-Steuer.
  • Blindengeld bzw. Gehörlosengeld beantragen: Landesblindengeld oder vergleichbare Leistungen beantragen: Sehbeeinträchtigung, ärztliche Nachweise, Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Bl und Anrechnung von Pflegegeld.

Grundsicherung im Alter

Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat oder dauerhaft voll erwerbsgemindert ist und seinen Lebensunterhalt nicht aus Rente und Vermögen bestreiten kann, hat Anspruch auf Grundsicherung (SGB XII). Ein Schonvermögen von derzeit 10.000 Euro pro Person bleibt unangetastet. Kinder werden erst bei einem Jahreseinkommen über 100.000 Euro zum Unterhalt herangezogen. Die Leistung gibt es ab dem Monat der Antragstellung.

Hinweise

Leistungen, Beträge und Einkommensgrenzen ändern sich regelmäßig und hängen vom Einzelfall ab. Lassen Sie sich bei der zuständigen Stelle, einer Sozialberatung oder Verbraucherzentrale beraten. Die Vorlage ersetzt keine Beratung.

Bürgergeld-Weiterbewilligung (Checkliste): Rechtzeitig weiterbeantragen

Bürgergeld wird befristet bewilligt. Die Checkliste hilft, den Weiterbewilligungsantrag vollständig und rechtzeitig zu stellen.

Bürgergeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Danach gibt es nur Geld, wenn ein Weiterbewilligungsantrag gestellt wurde; Leistungen gibt es frühestens ab dem Monat der Antragstellung. Das Jobcenter erinnert meist, verlassen Sie sich aber nicht darauf. Bei Problemen helfen Sozialberatungen und Erwerbslosenberatungen. Bezeichnungen und Regeln (z. B. geplante „Grundsicherung“) können sich ändern – Stand prüfen.

Erwerbsminderungsrente beantragen (Checkliste): Rente wegen Erwerbsminderung

Wer wegen Krankheit nicht mehr oder nur noch wenige Stunden arbeiten kann, kann Erwerbsminderungsrente beantragen. Die Checkliste führt durch den Antrag.

Die Erwerbsminderungsrente erhalten Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen weniger als sechs bzw. drei Stunden täglich arbeiten können. Vorher prüft die Rentenversicherung, ob eine Rehabilitation die Erwerbsfähigkeit erhalten kann. Renten werden meist befristet gewährt. Hinzuverdienstgrenzen und Zurechnungszeiten haben sich in den letzten Jahren geändert – aktuellen Stand erfragen. Sozialverbände unterstützen bei Antrag und Widerspruch.

Krankengeld (Checkliste bei längerer Krankheit): Krankengeld sichern

Bei längerer Krankheit zahlt nach sechs Wochen die Krankenkasse Krankengeld. Die Checkliste hilft, keine Lücke zu riskieren.

Das Krankengeld zahlt die Krankenkasse nach dem Ende der Entgeltfortzahlung. Wichtig ist eine lückenlose Krankschreibung: Die Folgebescheinigung muss spätestens am nächsten Werktag nach dem Ende der bisherigen ausgestellt werden, sonst kann der Anspruch entfallen. Fordert die Kasse zum Reha-Antrag auf, haben Sie zehn Wochen Zeit.

Gründungszuschuss beantragen (Checkliste): Ermessensleistung

Der Gründungszuschuss kann den Start in die Selbständigkeit absichern. Die Checkliste zeigt Voraussetzungen und Reihenfolge.

Der Gründungszuschuss (§ 93 SGB III) ist eine Ermessensleistung: Zunächst gibt es sechs Monate einen Zuschuss in Höhe des Arbeitslosengelds plus 300 Euro, danach ggf. weitere neun Monate 300 Euro. Voraussetzung sind ein Restanspruch von mindestens 150 Tagen und eine Tragfähigkeitsbescheinigung. Vorrang hat die Vermittlung in Arbeit. Beträge und Regeln vor Antrag prüfen.

Mehrbedarf beim Jobcenter beantragen (§ 21 SGB II): Mehr als der Regelbedarf

Neben dem Regelbedarf gibt es für bestimmte Lebenslagen Mehrbedarfe. Sie werden nicht immer automatisch berücksichtigt – das Schreiben beantragt sie.

§ 21 SGB II sieht Mehrbedarfe vor: für Schwangere ab der 13. Woche, für Alleinerziehende, für Menschen mit Behinderung bei Teilhabeleistungen, für kostenaufwändige Ernährung aus medizinischen Gründen, bei dezentraler Warmwassererzeugung (z. B. Durchlauferhitzer) und für unabweisbare laufende besondere Bedarfe. Die Höhe ist meist ein Prozentsatz des Regelbedarfs – Stand prüfen. Vorlage von Mutterpass, ärztlicher Bescheinigung oder Nachweisen beschleunigt die Bewilligung. Bei Ablehnung ist Widerspruch möglich.

Erstausstattung beantragen (Wohnung, Schwangerschaft, Geburt): Was ist Erstausstattung?

Erstausstattungen werden zusätzlich zum Regelbedarf gezahlt. Das Schreiben beantragt sie mit einer Bedarfsliste.

Erstausstattungen werden gesondert neben dem Regelbedarf erbracht: für die Wohnung (z. B. nach Trennung, Haft, Wohnungslosigkeit oder Brand), für Bekleidung und bei Schwangerschaft und Geburt. Viele Kommunen zahlen Pauschalen. Auch wer sonst kein Bürgergeld bezieht, kann die Leistung bei geringem Einkommen beantragen. Ersatzbeschaffungen sind dagegen aus dem Regelbedarf zu bezahlen.

Zusicherung für Umzug beim Jobcenter beantragen: Erst fragen, dann umziehen

Wer Bürgergeld bezieht, sollte vor einem Umzug die Zusicherung des Jobcenters einholen. Das Schreiben beantragt sie.

Ohne Zusicherung übernimmt das Jobcenter nach einem nicht erforderlichen Umzug unter Umständen nur die bisherigen Kosten. Die neue Miete muss angemessen sein; die Grenzen legt jede Kommune fest. Umzugskosten, Kaution und Genossenschaftsanteile werden nach vorheriger Zusicherung übernommen, die Kaution meist als Darlehen. Für Unter-25-Jährige gelten strengere Regeln beim Auszug aus dem Elternhaus.

Bildungsgutschein beantragen (Weiterbildung über Agentur oder Jobcenter): Förderung beruflicher Weiterbildung

Mit einem Bildungsgutschein werden Lehrgangs- und Fahrtkosten übernommen. Das Schreiben begründet den Antrag.

Die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter kann Weiterbildungen fördern, wenn sie notwendig sind, um Arbeitslosigkeit zu beenden oder zu vermeiden, und die Maßnahme nach AZAV zugelassen ist. Die Entscheidung liegt im Ermessen – gute Begründungen mit Stellenanzeigen, Einstellungszusagen und Beratungsgesprächen helfen. Zugelassene Kurse findet man in der Datenbank „KURSNET“ bzw. im Portal der Bundesagentur.

Vorschuss auf eine Sozialleistung beantragen (§ 42 SGB I): Vorschuss statt Warten

Wenn eine Leistung feststeht, die Berechnung aber dauert, können Sie einen Vorschuss verlangen. Das Schreiben beantragt ihn.

Steht ein Anspruch auf eine Sozialleistung fest, ist aber die Höhe noch unklar, kann der Träger Vorschüsse zahlen; auf Antrag muss er spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Antragseingang zahlen (§ 42 SGB I). Der Vorschuss wird mit der endgültigen Leistung verrechnet; zu viel Gezahltes ist zu erstatten. Beim Bürgergeld gibt es vorrangig vorläufige Entscheidungen nach § 41a SGB II. Bei akuter Notlage zusätzlich an das Jobcenter oder Sozialamt wenden.

Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X (bestandskräftiger Bescheid): Zweite Chance im Sozialrecht

Auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist muss eine Sozialbehörde einen rechtswidrigen Bescheid zurücknehmen. Das Schreiben stellt den Überprüfungsantrag.

Nach § 44 SGB X muss ein Sozialleistungsträger einen bestandskräftigen Bescheid zurücknehmen, wenn das Recht falsch angewandt oder von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen wurde und deshalb zu wenig geleistet wurde. Nachgezahlt wird grundsätzlich bis zu vier Jahre rückwirkend; beim Bürgergeld und in der Sozialhilfe gilt eine kürzere Frist von meist einem Jahr (Stand prüfen). Gegen die Entscheidung über den Antrag ist wieder Widerspruch möglich. Eine Begründung ist hilfreich, aber nicht zwingend.

Rentenauskunft und Kontenklärung beantragen: Rente prüfen und Lücken klären

Wer wissen will, wie viel Rente zu erwarten ist, kann Auskunft und Kontenklärung beantragen.

Die Deutsche Rentenversicherung verschickt regelmäßig Renteninformationen. Eine individuelle Rentenauskunft gibt es für Versicherte ab 55 Jahren auf Antrag; für jüngere genügt die Renteninformation. Bei der Kontenklärung werden Versicherungszeiten wie Ausbildung, Studium, Kindererziehung und Arbeitslosigkeit geprüft und ergänzt. Eine frühzeitige Klärung vermeidet Probleme bei Antragstellung.

Verschlimmerungsantrag beim Versorgungsamt (GdB erhöhen): Neufeststellung

Verschlechtert sich die Gesundheit, kann der GdB neu festgestellt werden. Das Schreiben beantragt die Erhöhung und Merkzeichen.

Bei einer wesentlichen Änderung des Gesundheitszustands kann der GdB neu festgestellt werden. Bewertet wird nach der Versorgungsmedizin-Verordnung; der Gesamt-GdB ist keine Summe der Einzelwerte. Achtung: Bei der Neufeststellung wird alles neu geprüft – auch eine Herabsetzung ist möglich, wenn sich andere Leiden gebessert haben. Gegen den Bescheid ist innerhalb eines Monats Widerspruch möglich.

Verlängerung des Schwerbehindertenausweises beantragen: Ausweis rechtzeitig verlängern

Ein befristeter Ausweis sollte einige Monate vor Ablauf verlängert werden. Das Schreiben beantragt die Verlängerung.

Schwerbehindertenausweise sind meist befristet. Beantragen Sie die Verlängerung einige Monate vor Ablauf beim Versorgungsamt (in manchen Ländern Landratsamt oder Kommune). Bei unverändertem Zustand genügt oft ein formloser Antrag mit Foto. Hat sich etwas verschlechtert, stellen Sie einen Änderungsantrag; beachten Sie, dass das Amt den GdB dabei auch niedriger einstufen kann.

Parkausweis für Menschen mit Behinderung beantragen: Parkerleichterungen

Mit einem Parkausweis dürfen Menschen mit bestimmten Behinderungen auf Behindertenparkplätzen parken. Das Schreiben beantragt ihn.

Den blauen EU-Parkausweis erhalten insbesondere Menschen mit den Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder Bl (blind); er erlaubt das Parken auf Behindertenparkplätzen. Der orangefarbene Ausweis gewährt Parkerleichterungen, aber nicht auf Behindertenparkplätzen; Voraussetzungen regeln die Länder. Der Ausweis ist personengebunden.

Kfz-Steuer-Befreiung bzw. -Ermäßigung bei Schwerbehinderung beantragen: Steuervorteil nach Merkzeichen

Menschen mit bestimmten Merkzeichen zahlen keine oder weniger Kfz-Steuer. Das Schreiben begleitet den Antrag beim Hauptzollamt.

Befreiung gibt es mit den Merkzeichen H, Bl, aG oder TBl. Mit G oder Gl wird die Steuer um 50 Prozent ermäßigt – aber nur, wenn keine Wertmarke für die unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr genutzt wird (§ 3a KraftStG). Das Fahrzeug muss auf die schwerbehinderte Person zugelassen sein und darf nur eingeschränkt von anderen genutzt werden. Zuständig ist das Hauptzollamt; das Formular 3810 gibt es beim Zoll.

Blindengeld bzw. Gehörlosengeld beantragen: Blindengeld

Blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen erhalten in allen Ländern Blindengeld. Das Schreiben stellt den Antrag.

Alle Bundesländer zahlen ein Landesblindengeld; Höhe, Voraussetzungen und Zuständigkeit unterscheiden sich. Blind ist, wer eine Sehschärfe von höchstens 1/50 hat oder vergleichbar beeinträchtigt ist. Leistungen der Pflegeversicherung werden teilweise angerechnet. Zusätzlich kann Blindenhilfe nach dem SGB XII in Betracht kommen. Einige Länder zahlen Leistungen für hochgradig Sehbehinderte oder Gehörlose. Sie haben Anspruch auf barrierefreie Bescheide.

Typische Fehler: Sozialleistungen (Grundsicherung, Jobcenter, Rente, Schwerbehinderung und mehr)

  • Aus Scham keinen Antrag gestellt.
  • Unterlagen unvollständig.
  • Mehrbedarfe vergessen.
  • Antrag zu spät gestellt.
  • Beschwerden beim Gutachter verharmlost.
  • Lücke in der Krankschreibung.

Sozialleistungen (Grundsicherung, Jobcenter, Rente, Schwerbehinderung und mehr) erstellen: So geht’s

  1. Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
  2. Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
  3. Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
  4. Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.

Muster: Sozialleistungen (Grundsicherung, Jobcenter, Rente, Schwerbehinderung und mehr)

So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.

Checkliste Grundsicherung im Alter

Gisela Beispiel, 84 Jahre · Landratsamt Emmendingen, Sozialamt

Voraussetzungen

□Regelaltersgrenze erreicht oder dauerhaft voll erwerbsgemindert
□Gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
□Einkommen und Vermögen reichen nicht für den Lebensunterhalt
□Vermögen über dem Schonbetrag wird angerechnet

Unterlagen

□Personalausweis, Rentenbescheid
□Mietvertrag, Nebenkosten- und Heizkostennachweise
□Kontoauszüge der letzten Monate
□Nachweise zu Vermögen, Versicherungen, Krankenkasse
□Ggf. Schwerbehindertenausweis (Mehrbedarf)

Gut zu wissen

□Kinder müssen erst ab sehr hohem Einkommen (über 100.000 € im Jahr) Unterhalt leisten
□Antrag beim Sozialamt, die Rentenversicherung hilft und leitet weiter
□Leistung ab Antragsmonat, nicht rückwirkend

Zusätzlich prüfen

□Befreiung vom Rundfunkbeitrag
□Mehrbedarfe (z. B. Merkzeichen G)
□Wohngeld als Alternative vergleichen

Eigene Punkte

□Beratung beim Sozialverband

Rechtsgrundlagen

Die genannten Vorschriften im amtlichen Wortlaut (gesetze-im-internet.de, Bundesministerium der Justiz): § 21 SGB II, § 42 SGB I, § 44 SGB X, § 93 SGB III, § 41a SGB II. Maßgeblich ist stets die aktuelle Fassung.

Häufige Fragen zu: Sozialleistungen (Grundsicherung, Jobcenter, Rente, Schwerbehinderung und mehr)

Müssen meine Kinder zahlen?

Erst bei einem Jahreseinkommen über 100.000 Euro.

Wie viel Vermögen darf ich haben?

Ein Schonvermögen von derzeit 10.000 Euro pro Person.

Ab wann wird gezahlt?

Ab dem Antragsmonat.

Wann stelle ich den Antrag?

Einige Wochen vor Ende des Bewilligungszeitraums.

Wer bekommt volle Erwerbsminderungsrente?

Wer weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann.

Wie hoch ist das Krankengeld?

70 % des Bruttos, höchstens 90 % des Nettos, abzüglich Sozialbeiträge.

Wie viel gibt es?

Zunächst sechs Monate ALG-Höhe plus 300 Euro, ggf. neun Monate 300 Euro.

Wird der Mehrbedarf rückwirkend gezahlt?

In der Regel ab dem Monat der Antragstellung.

Bekomme ich Geld oder Sachen?

Meist eine Pauschale, teils Sachleistungen oder Gutscheine.

Passende Vorlagen

  • Wohnen im Alter Vorlage – Checklisten für das Älterwerden: Umzug ins Heim oder betreute Wohnen, Rentenantrag und Fahrtüchtigkeit im Alter.
  • Wohnung in Gefahr Vorlage – Hilfe bei Mietschulden, drohender Räumung und Eigenbedarf: Ratenzahlung, Übernahmeantrag, Widerspruch und Wohngeld.
  • Energieversorger Vorlage – Schreiben an Energieversorger und Telefonanbieter, Sonderkündigung nach Preiserhöhung und Anliegen zum Rundfunkbeitrag.
  • Widerspruch Bescheid Vorlage – Schreiben an Behörden: Widerspruch gegen einen Bescheid, Sachstandsanfrage bei langer Bearbeitung und Bitte um Fristverlängerung.

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Keine Rechtsberatung – Nutzung auf eigene Verantwortung: Diese Vorlage ist eine unverbindliche Orientierungshilfe. Prüfen Sie jedes Dokument selbst und passen Sie es an Ihren Fall an. Leon Blatz übernimmt keine Gewähr und, soweit gesetzlich zulässig, keine Haftung. Vollständiger Haftungsausschluss