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Patientenakte anfordern – Ihr Recht auf Einsicht und eine kostenlose Kopie

Für eine Zweitmeinung, einen Arztwechsel, Streit mit der Versicherung oder einen Behandlungsfehler brauchen Sie oft Ihre vollständigen Unterlagen. Patientinnen und Patienten haben ein Recht darauf, und die erste Kopie ist grundsätzlich kostenlos.

Stand: 07.10.2026 · Angaben ohne Gewähr

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Ihr Einsichtsrecht

Nach § 630g BGB dürfen Sie Ihre vollständige Patientenakte einsehen und Abschriften verlangen, auch elektronisch. Das umfasst Befunde, Arztbriefe, Laborwerte, Bildgebung und Operationsberichte. Eine Begründung müssen Sie nicht angeben. Ablehnen darf die Praxis nur aus erheblichen therapeutischen Gründen oder zum Schutz Dritter.

Erste Kopie kostenlos

Zusätzlich gibt Ihnen die DSGVO ein Auskunftsrecht mit Anspruch auf eine Kopie (Art. 15). Der Europäische Gerichtshof hat 2023 entschieden, dass die erste Kopie unentgeltlich sein muss, auch wenn nationale Regeln Kosten vorsahen. Für weitere Kopien können angemessene Kosten anfallen.

So fordern Sie die Akte an

  1. Schriftlich bei Praxis oder Krankenhaus anfragen, mit Name, Geburtsdatum und Behandlungszeitraum.
  2. Gewünschte Unterlagen und Form angeben (PDF, CD mit Bildern, Papier).
  3. Auf § 630g BGB und Art. 15 DSGVO hinweisen.
  4. Die Antwort soll innerhalb eines Monats erfolgen.

Wie lange Akten aufbewahrt werden

Ärzte und Kliniken müssen Patientenakten in der Regel zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahren (§ 630f BGB), bestimmte Unterlagen länger. Fordern Sie ältere Unterlagen also rechtzeitig an.

Angehörige und Verstorbene

Andere Personen brauchen eine Vollmacht. Nach dem Tod stehen das Einsichtsrecht Erben zur Wahrnehmung vermögensrechtlicher Interessen und nahen Angehörigen bei immateriellen Interessen zu, soweit der ausdrückliche oder mutmaßliche Wille des Verstorbenen nicht entgegensteht.

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Häufige Fragen

Muss ich die Kopie bezahlen?

Die erste Kopie ist grundsätzlich kostenlos.

Wie lange hat die Praxis Zeit?

In der Regel einen Monat.

Muss ich einen Grund nennen?

Nein.

Wie lange werden Akten aufbewahrt?

Meist zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung.

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Hinweis: Dieser Ratgeber gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Gesetze, Beträge und Fristen können sich ändern, bitte prüfen Sie den aktuellen Stand. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung, siehe Haftungsausschluss.