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Freistellung beantragen (Sonderurlaub, Elternzeit, Pflegezeit, Mutterschutz): Vorlage und Hinweise

Anträge und Mitteilungen an den Arbeitgeber zu Sonderurlaub, Elternzeit, Pflegezeit und Schwangerschaft.

Wählen Sie den Anlass (Urlaub, Kinder, Pflege, Schwangerschaft) und dann die passende Variante. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.

Stand: 10.10.2026 · Angaben ohne Gewähr

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Freistellung beantragen: die passende Variante wählen

Wählen Sie den Anlass (Urlaub, Kinder, Pflege, Schwangerschaft) und dann die passende Variante.

  • Unbezahlten Urlaub beantragen: Antrag auf unbezahlten Urlaub: Zeitraum, Grund, Vertretung und Hinweise zur Sozialversicherung.
  • Antrag Bildungsurlaub: Bildungsurlaub (Bildungszeit) beim Arbeitgeber beantragen.
  • Sabbatical beantragen (Auszeit vom Job): Antrag auf ein Sabbatical: Modell (Langzeitkonto, Teilzeit, unbezahlt), Zeitraum, Vertretung und Rückkehr.
  • Überstunden abbauen (Antrag auf Freizeitausgleich): Antrag auf Freizeitausgleich für Überstunden: Stundenstand, gewünschte Tage und Bestätigung.
  • Resturlaub ins nächste Jahr übertragen (Antrag): Resturlaub ins Folgejahr übertragen: Antrag an den Arbeitgeber mit Grund, Anzahl der Tage und Frist bis 31. März.
  • Freistellung bei Krankheit des Kindes: Freistellung zur Betreuung eines kranken Kindes beim Arbeitgeber beantragen (Kinderkrankentage).
  • Freistellung für Jugendarbeit beantragen (Sonderurlaub Jugendleiter): Freistellung für Zeltlager, Ferienfreizeit oder Jugendleiter-Schulung beim Arbeitgeber beantragen – nach den Landesgesetzen zur Förderung des Ehrenamts in der Jugendarbeit.
  • Teilzeit in der Elternzeit beantragen: Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit nach § 15 BEEG mit Stunden und Zeitraum.
  • Elternzeit verlängern oder ändern (Antrag): Antrag auf Verlängerung oder Änderung der Elternzeit nach § 16 Abs. 3 BEEG mit Zeitraum und Begründung.
  • Antrag Pflegezeit / kurzzeitige Arbeitsverhinderung: Pflegezeit oder kurze Auszeit zur Pflege eines Angehörigen beim Arbeitgeber anzeigen.
  • Familienpflegezeit ankündigen (Familienpflegezeitgesetz): Teilweise Freistellung bis zu 24 Monate zur Pflege eines nahen Angehörigen beim Arbeitgeber ankündigen: Beginn, Dauer, Wochenstunden und Verteilung.
  • Kurzzeitige Arbeitsverhinderung wegen Pflege (bis 10 Tage) mitteilen: Akuter Pflegefall in der Familie: dem Arbeitgeber die Freistellung bis zu zehn Arbeitstage nach § 2 PflegeZG mitteilen, Pflegeunterstützungsgeld beantragen.
  • Mitteilung Schwangerschaft an den Arbeitgeber: Schwangerschaft und voraussichtlichen Entbindungstermin dem Arbeitgeber mitteilen.
  • Ärztliches Beschäftigungsverbot dem Arbeitgeber mitteilen: Schwangere informieren den Arbeitgeber über ein ärztliches Beschäftigungsverbot nach § 16 MuSchG: Zeugnis, Zeitraum, Mutterschutzlohn und Kontakt.
  • Schwangerschaft nach Erhalt einer Kündigung mitteilen (§ 17 MuSchG): Kündigung erhalten und schwanger? Schwangerschaft binnen zwei Wochen nach Zugang mitteilen, auf den Kündigungsschutz berufen und die Rücknahme der Kündigung verlangen.

Unbezahlter Urlaub

Einen gesetzlichen Anspruch auf unbezahlten Urlaub gibt es grundsätzlich nicht; Ausnahmen gelten etwa bei Pflegezeit oder Elternzeit. Bei Zustimmung ruht das Arbeitsverhältnis. Die Sozialversicherung besteht bei unbezahltem Urlaub in der Regel nur bis zu einem Monat weiter; danach müssen Sie Kranken- und Pflegeversicherung selbst sicherstellen. Der Urlaubsanspruch kann für die Zeit anteilig gekürzt werden.

Hinweise

Arbeitsrechtliche Regeln hängen vom Einzelfall, vom Arbeitsvertrag und von Tarifverträgen ab und können sich ändern. Lassen Sie sich im Zweifel beraten, etwa bei Betriebsrat, Gewerkschaft oder Fachanwalt. Die Vorlage ersetzt keine Beratung.

Antrag Bildungsurlaub: Bildungsurlaub in den Bundesländern

In den meisten Bundesländern haben Arbeitnehmer Anspruch auf Bildungsurlaub. Der Antrag nennt Kurs, Anbieter und Zeitraum.

In den meisten Bundesländern haben Beschäftigte Anspruch auf Bildungsurlaub beziehungsweise Bildungszeit, meist fünf Arbeitstage pro Jahr (oft zehn in zwei Jahren). Der Anspruch regelt das jeweilige Landesgesetz. Es gibt keine bundesweite Regelung; in einigen Ländern gilt kein Anspruch. Kurse müssen anerkannt sein.

Sabbatical beantragen (Auszeit vom Job): Sabbatical vereinbaren

Ein Sabbatical ist eine längere Auszeit. Der Antrag schlägt Modell, Zeitraum und Rückkehr vor.

Ein Sabbatical ist gesetzlich nicht geregelt; in der Privatwirtschaft besteht kein allgemeiner Anspruch, im öffentlichen Dienst gibt es teils eigene Regeln. Üblich sind Ansparmodelle (Teilzeitgehalt bei Vollzeitarbeit), Wertguthaben nach dem SGB IV oder unbezahlte Freistellung. Wichtig sind eine schriftliche Vereinbarung zu Gehalt, Sozialversicherung, Rückkehr und Insolvenzschutz des Guthabens.

Überstunden abbauen (Antrag auf Freizeitausgleich): Überstunden ausgleichen

Wer Überstunden gesammelt hat, kann sie oft durch freie Tage ausgleichen. Der Antrag nennt Stundenstand und Wunschtage.

Ob Überstunden bezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen werden, regeln Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. Ohne Regelung gilt eine Vergütung als stillschweigend vereinbart, wenn sie den Umständen nach zu erwarten ist (§ 612 BGB). Der Arbeitgeber legt den Zeitpunkt des Freizeitausgleichs im Rahmen seines Direktionsrechts fest, sollte Ihre Wünsche aber berücksichtigen. Dokumentieren Sie Ihre Stunden.

Resturlaub ins nächste Jahr übertragen (Antrag): Resturlaub übertragen

Konnten Sie Ihren Urlaub nicht nehmen, beantragen Sie die Übertragung ins nächste Jahr. Das Schreiben nennt Tage und Grund.

Urlaub muss grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Eine Übertragung ins nächste Jahr ist nach dem Gesetz nur bei dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen möglich; dann muss der Urlaub in den ersten drei Monaten genommen werden (§ 7 Abs. 3 BUrlG). Verträge und Tarifverträge sehen oft großzügigere Regeln vor. Wichtig: Urlaub verfällt nach der Rechtsprechung nur, wenn der Arbeitgeber Sie rechtzeitig aufgefordert und auf den Verfall hingewiesen hat.

Freistellung bei Krankheit des Kindes: Kinderkrankentage

Eltern können sich zur Betreuung eines kranken Kindes freistellen lassen. Mit ärztlichem Attest bekommen Sie Kinderkrankengeld.

Gesetzlich Versicherte haben bei Erkrankung ihres Kindes (unter 12 Jahren oder behindert und auf Hilfe angewiesen) Anspruch auf Kinderkrankengeld der Krankenkasse für eine bestimmte Zahl von Arbeitstagen pro Kind und Elternteil. Die Anzahl der Tage wurde zuletzt mehrfach angepasst, prüfen Sie den aktuellen Stand bei Ihrer Krankenkasse. Der Arbeitgeber zahlt in der Regel nicht.

Freistellung für Jugendarbeit beantragen (Sonderurlaub Jugendleiter): Sonderurlaub fürs Ehrenamt

Ehrenamtliche in der Jugendarbeit haben in den meisten Bundesländern Anspruch auf Sonderurlaub für Freizeiten und Schulungen. Das Schreiben beantragt ihn.

Fast alle Bundesländer haben Gesetze, die ehrenamtlichen Jugendleitern einen Anspruch auf Freistellung geben, oft bis zu zehn oder zwölf Arbeitstage im Jahr. Ob der Arbeitgeber das Entgelt fortzahlt, unterscheidet sich: Häufig ist die Freistellung unbezahlt und es gibt einen Verdienstausfallersatz vom Land oder Jugendring. Antrag rechtzeitig, oft mindestens vier Wochen vorher. Landesrecht prüfen.

Teilzeit in der Elternzeit beantragen: Teilzeit in der Elternzeit

In der Elternzeit darf in Teilzeit gearbeitet werden. Der Antrag nennt Umfang, Zeitraum und Verteilung.

Während der Elternzeit dürfen Eltern bis zu 32 Wochenstunden (im Durchschnitt des Monats) arbeiten. Der Antrag auf Teilzeit ist mindestens sieben Wochen (Kinder bis zum dritten Geburtstag) im Voraus schriftlich zu stellen. Bei Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten besteht ein Anspruch, wenn keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen. Der Arbeitgeber muss vier Wochen antworten.

Elternzeit verlängern oder ändern (Antrag): Elternzeit verlängern

Wer die Elternzeit verlängern oder verschieben möchte, braucht meist die Zustimmung des Arbeitgebers. Der Antrag nennt Zeitraum und Grund.

Eine Verlängerung oder Änderung der festgelegten Elternzeit ist grundsätzlich nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich (§ 16 Abs. 3 BEEG). Ausnahmen bestehen etwa, wenn ein vorgesehener Wechsel der Betreuung aus wichtigem Grund nicht erfolgen kann. Insgesamt stehen bis zu drei Jahre Elternzeit je Kind zur Verfügung. Der Antrag braucht Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift.

Antrag Pflegezeit / kurzzeitige Arbeitsverhinderung: Kurzzeitige Arbeitsverhinderung und Pflegezeit

Wer einen Angehörigen pflegt, kann sich kurzzeitig oder bis zu sechs Monate freistellen lassen.

Bei akut aufgetretener Pflegesituation haben Beschäftigte Anspruch, bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben (§ 2 PflegeZG), mit Pflegeunterstützungsgeld der Pflegekasse möglich. Pflegezeit bis zu sechs Monate (§ 3 PflegeZG) gilt in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten. Für Familienpflegezeit gelten höhere Schwellen.

Familienpflegezeit ankündigen (Familienpflegezeitgesetz): Teilzeit für die Pflege

Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, kann seine Arbeitszeit für bis zu 24 Monate reduzieren. Das Schreiben kündigt die Familienpflegezeit fristgerecht an.

Nach dem Familienpflegezeitgesetz können Beschäftigte ihre Arbeitszeit für bis zu 24 Monate auf mindestens 15 Wochenstunden reduzieren, um einen nahen Angehörigen zu Hause zu pflegen. Der Rechtsanspruch besteht gegenüber Arbeitgebern mit in der Regel mehr als 25 Beschäftigten (ohne Auszubildende). Die Ankündigung muss spätestens acht Wochen vor Beginn schriftlich erfolgen. Familienpflegezeit und Pflegezeit dürfen zusammen 24 Monate nicht überschreiten. Zur Überbrückung gibt es ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Es besteht Kündigungsschutz. Stand prüfen.

Kurzzeitige Arbeitsverhinderung wegen Pflege (bis 10 Tage) mitteilen: Akute Pflegesituation

Tritt plötzlich ein Pflegefall ein, dürfen Beschäftigte bis zu zehn Arbeitstage fernbleiben. Das Schreiben informiert den Arbeitgeber.

Beschäftigte dürfen bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernbleiben, um für nahe Angehörige in einer akut aufgetretenen Pflegesituation die Pflege zu organisieren (§ 2 PflegeZG) – unabhängig von der Betriebsgröße. Die Verhinderung ist dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Ist der Lohn nicht fortzuzahlen, gibt es Pflegeunterstützungsgeld der Pflegekasse (§ 44a SGB XI), inzwischen bis zu zehn Arbeitstage je Kalenderjahr – Stand prüfen.

Mitteilung Schwangerschaft an den Arbeitgeber: Mitteilung und Mutterschutz

Schwangere sollen ihren Arbeitgeber informieren, damit Mutterschutz greift. Die Mitteilung ist formfrei, schriftlich ist sinnvoll.

Werdende Mütter sollen ihrem Arbeitgeber die Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin mitteilen, sobald sie davon wissen (§ 15 MuSchG). Der Mutterschutz gilt ab der Mitteilung. Wer nicht informiert, verliert den Schutz teilweise. Es besteht ein Kündigungsverbot ab Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Entbindung (§ 17 MuSchG), wenn der Arbeitgeber davon weiß.

Ärztliches Beschäftigungsverbot dem Arbeitgeber mitteilen: Beschäftigungsverbot

Spricht die Ärztin ein Beschäftigungsverbot aus, muss der Arbeitgeber informiert werden. Das Schreiben enthält die nötigen Angaben.

Ein ärztliches Beschäftigungsverbot wird ausgesprochen, wenn die Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist (§ 16 MuSchG). Davon zu unterscheiden ist das betriebliche Verbot nach der Gefährdungsbeurteilung. Der Arbeitgeber zahlt Mutterschutzlohn und erhält ihn über das Umlageverfahren (U2) erstattet. Eine Krankschreibung ist etwas anderes: Bei Krankheit gilt die Entgeltfortzahlung.

Schwangerschaft nach Erhalt einer Kündigung mitteilen (§ 17 MuSchG): Kündigungsschutz in der Schwangerschaft

Während der Schwangerschaft ist eine Kündigung grundsätzlich verboten – auch wenn der Arbeitgeber davon noch nichts wusste. Teilen Sie die Schwangerschaft dann schnell mit.

Nach § 17 MuSchG ist eine Kündigung während der Schwangerschaft, bis vier Monate nach der Entbindung und in bestimmten Fällen nach einer Fehlgeburt unzulässig. Wusste der Arbeitgeber nichts, muss die Schwangerschaft innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt werden; eine unverschuldete Verspätung ist unschädlich, wenn die Mitteilung unverzüglich nachgeholt wird. Ausnahmen gibt es nur mit Zulassung der Aufsichtsbehörde. Die dreiwöchige Klagefrist nach dem Kündigungsschutzgesetz gilt trotzdem – lassen Sie sich sofort beraten und erheben Sie vorsorglich Klage. Erfahren Sie erst nach Fristablauf von der Schwangerschaft, kann eine nachträgliche Klagezulassung möglich sein.

Typische Fehler: Freistellung beantragen (Sonderurlaub, Elternzeit, Pflegezeit, Mutterschutz)

  • Versicherungsschutz nicht geklärt.
  • Kein schriftliches Einverständnis.
  • Übergabe fehlt.
  • Anerkennung des Kurses fehlt.
  • Rückkehr nicht geregelt.
  • Stunden nicht dokumentiert.

Freistellung beantragen (Sonderurlaub, Elternzeit, Pflegezeit, Mutterschutz) erstellen: So geht’s

  1. Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
  2. Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
  3. Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
  4. Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.

Muster: Freistellung beantragen (Sonderurlaub, Elternzeit, Pflegezeit, Mutterschutz)

So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.

Anna Beispiel
Lindenweg 12
79312 Emmendingen
Muster GmbH
Personalabteilung
Firmenweg 5
79108 Freiburg
Emmendingen, 10.10.2026

Antrag auf unbezahlten Urlaub

Sehr geehrte Frau Schmidt,

hiermit beantrage ich unbezahlten Urlaub vom 01.03.2027 bis zum 30.04.2027.

Grund: Ich möchte meine Mutter nach einer Operation zu Hause unterstützen.

Herr Müller übernimmt die laufenden Vorgänge; eine Übergabe bereite ich bis Ende Februar vor.

Ich bitte um schriftliche Bestätigung und um Mitteilung, wie Sozialversicherung und Urlaubsanspruch für diesen Zeitraum behandelt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Anna Beispiel

Rechtsgrundlagen

Die genannten Vorschriften im amtlichen Wortlaut (gesetze-im-internet.de, Bundesministerium der Justiz): § 15 BEEG, § 16 BEEG, § 2 PflegeZG, § 16 MuSchG, § 17 MuSchG, § 612 BGB, § 7 BUrlG, § 3 PflegeZG, § 44a SGB XI, § 15 MuSchG. Maßgeblich ist stets die aktuelle Fassung.

Häufige Fragen zu: Freistellung beantragen (Sonderurlaub, Elternzeit, Pflegezeit, Mutterschutz)

Habe ich Anspruch auf unbezahlten Urlaub?

Grundsätzlich nicht, der Arbeitgeber muss zustimmen.

Bin ich währenddessen versichert?

In der Regel bis zu einem Monat, danach müssen Sie selbst vorsorgen.

Wirkt er sich auf den Urlaub aus?

Der Erholungsurlaub kann anteilig gekürzt werden.

Habe ich in jedem Bundesland Anspruch?

Nein, die Regelung ist Ländersache. Einige Länder haben keine Regelung.

Habe ich Anspruch auf ein Sabbatical?

In der Privatwirtschaft meist nicht, es muss vereinbart werden.

Habe ich Anspruch auf Freizeitausgleich?

Das hängt von Vertrag und Regelungen im Betrieb ab.

Bis wann muss übertragener Urlaub genommen werden?

Gesetzlich bis 31. März des Folgejahres, vertraglich oft länger.

Wie viele Tage stehen mir zu?

Das ändert sich, aktuell pro Kind und Elternteil eine bestimmte Zahl. Fragen Sie Ihre Krankenkasse.

Wie viele Tage gibt es?

Je nach Land oft bis zu zehn oder zwölf im Jahr.

Passende Vorlagen

  • Antrag an den Arbeitgeber Vorlage – Schreiben an den Arbeitgeber: Urlaub, Gehaltserhöhung, Arbeitszeugnis, Elternzeit, Teilzeit, Homeoffice und Krankmeldung.
  • Antrag Arbeitgeber Vorlage – Anträge an den Arbeitgeber zu Zusatzleistungen, Arbeitsort und -zeit, Nebentätigkeit, Schichttausch und Minijob.
  • Ansprüche Arbeitgeber Vorlage – Schreiben, um Lohn und andere Ansprüche einzufordern, einer Abmahnung zu widersprechen oder Unterlagen zu verlangen.
  • Büroorganisation Vorlage – Vorlagen für den Büroalltag: Besprechungsprotokoll, Prozessbeschreibung und Stundenzettel für Arbeitszeiten.

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Keine Rechtsberatung – Nutzung auf eigene Verantwortung: Diese Vorlage ist eine unverbindliche Orientierungshilfe. Prüfen Sie jedes Dokument selbst und passen Sie es an Ihren Fall an. Leon Blatz übernimmt keine Gewähr und, soweit gesetzlich zulässig, keine Haftung. Vollständiger Haftungsausschluss