Betreuungsverfügung Vorlage – Wünsche für eine gerichtliche Betreuung

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Betreuungsverfügung: Vorlage und Hinweise

Die Betreuungsverfügung benennt Ihre Wunsch-Betreuer und Wünsche für den Fall, dass ein Gericht eine Betreuung anordnet. Sie ergänzt Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Falls das Gericht eine Betreuung anordnet, legen Sie fest, wer Betreuer werden soll und welche Wünsche gelten. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.

Stand: 05.10.2026 · Angaben ohne Gewähr

Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht

Die Betreuungsverfügung benennt Wünsche für den Fall, dass das Betreuungsgericht einen Betreuer bestellt. Die Vorsorgevollmacht dagegen gibt einer Person direkt Vertretungsmacht, sodass oft keine gerichtliche Betreuung nötig ist. Beide lassen sich kombinieren.

Das gehört hinein

  • Wer soll Betreuer sein, wer nicht?
  • Wünsche zu Wohnen, Pflege, Heim
  • Wünsche zur Vermögensverwaltung
  • Weitere persönliche Wünsche (Haustiere, Besuche)

Aufbewahrung

Geben Sie die Verfügung der Vertrauensperson und lassen Sie sie im Zentralen Vorsorgeregister eintragen. Gerichte müssen Betreuungsverfügungen beachten, wenn sie bei ihnen abgeliefert werden.

Ratgeber zum Thema

Typische Fehler: Betreuungsverfügung

  • Der Wunsch-Betreuer wird nicht gefragt, ob er bereit ist.
  • Die Verfügung wird nicht bei Angehörigen oder im Register hinterlegt.
  • Sie wird mit der Vorsorgevollmacht verwechselt.

Betreuungsverfügung erstellen: So geht’s

  1. Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
  2. Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
  3. Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
  4. Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.

Muster: Betreuungsverfügung

So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.

Betreuungsverfügung

Ich, Erika Beispiel, geboren am 12.03.1950, Gartenweg 3, 79100 Freiburg,

treffe für den Fall, dass ich meine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann und das Gericht eine Betreuung anordnet, folgende Verfügung:

Wunsch-Betreuer

Zu meinem Betreuer wünsche ich: Anna Beispiel (Tochter), Lindenweg 12, 79312 Emmendingen, Tel. 0171 1234567. Ersatzweise wünsche ich: Max Beispiel (Sohn).

Wohnen und Pflege

Ich möchte so lange wie möglich in meiner Wohnung bleiben und dort mit ambulanter Hilfe versorgt werden. Ein Pflegeheim soll nur bei zwingender Notwendigkeit gewählt werden.

Vermögen

Mein Vermögen soll sparsam und im Interesse meiner Versorgung verwaltet werden.

Weitere Wünsche

Mein Hund soll bei meiner Tochter leben dürfen.

Das Gericht soll meine Wünsche beachten, soweit dies dem Wohl meiner Person nicht zuwiderläuft.

Freiburg, 05.10.2026

Unterschrift
Erika Beispiel

Häufige Fragen zu: Betreuungsverfügung

Was ist der Unterschied zur Vorsorgevollmacht?

Die Vollmacht gibt direkt Vertretungsmacht, die Verfügung beeinflusst die Wahl und Arbeit eines gerichtlich bestellten Betreuers.

Muss ich die Verfügung notariell beurkunden lassen?

Nein, Schriftform genügt.

Wer erfährt von der Verfügung?

Das Gericht, wenn sie dort bekannt oder im Register hinterlegt ist. Informieren Sie Angehörige und Hausarzt.

Brauche ich Vollmacht und Verfügung?

Die Vollmacht regelt direkte Vertretung, die Verfügung greift, falls dennoch eine Betreuung nötig wird. Beides zusammen ist sinnvoll.

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