Wohnungsgeberbestätigung – Vorlage für die Anmeldung

Start › Immobilien › Wohnungsgeberbestätigung
Speichern & Senden
Formular
Design

Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser. Nutzung auf eigene Verantwortung: keine Rechtsberatung, keine Gewähr, keine Haftung für Inhalt, Wirksamkeit und Folgen der erstellten Dokumente. Haftungsausschluss

Wohnungsgeberbestätigung: Vorlage und Hinweise

Ohne Wohnungsgeberbestätigung ist keine Anmeldung möglich. Mit dieser Vorlage bestätigt der Vermieter den Einzug mit Datum, Anschrift und Namen der meldepflichtigen Personen.

Für die Anmeldung der Wohnung braucht der Mieter die Bestätigung des Vermieters. Hier füllen Sie sie aus. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.

Stand: 05.10.2026 · Angaben ohne Gewähr

Wofür braucht man sie?

Wer in eine neue Wohnung zieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt anmelden. Dafür verlangt die Behörde die Wohnungsgeberbestätigung (§ 19 BMG). Sie bestätigt Einzug, Anschrift und Namen der meldepflichtigen Personen.

Pflicht für Vermieter

Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, die Bestätigung innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung auszustellen. Eine falsche oder nicht rechtzeitige Bestätigung kann ein Bußgeld nach sich ziehen. Manche Meldebehörden stellen eigene Formulare bereit, die Sie nutzen können.

Das gehört hinein

  • Name und Anschrift des Wohnungsgebers (und ggf. des Eigentümers)
  • Art des Vorgangs (Einzug oder Auszug) und Datum
  • Anschrift der Wohnung
  • Namen der meldepflichtigen Personen
  • Bestätigung und Unterschrift

Typische Fehler: Wohnungsgeberbestätigung

  • Die Bestätigung kommt nach Ablauf der Meldefrist.
  • Namen der Personen sind unvollständig.
  • Die Unterschrift des Vermieters fehlt.

Wohnungsgeberbestätigung erstellen: So geht’s

  1. Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
  2. Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
  3. Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
  4. Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.

Muster: Wohnungsgeberbestätigung

So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.

Wohnungsgeberbestätigung

nach § 19 Bundesmeldegesetz

WohnungsgeberThomas Müller, Hauptstraße 40, 79098 Freiburg
Art des MeldevorgangsEinzug
Datum01.12.2026
Anschrift der WohnungLindenweg 12, 2. OG links, 79312 Emmendingen

Meldepflichtige Person(en)

  1. Anna Beispiel
  2. Max Beispiel

Hiermit bestätige ich als Wohnungsgeber, dass die oben genannte(n) Person(en) am 01.12.2026 in die oben genannte Wohnung eingezogen ist/sind.

Hinweis: Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, die Bestätigung auszustellen. Die Bestätigung wird der Meldebehörde bei der An- oder Abmeldung vorgelegt.

Freiburg, 05.10.2026

Unterschrift Wohnungsgeber
Thomas Müller

Häufige Fragen zu: Wohnungsgeberbestätigung

Muss mir der Vermieter die Bestätigung geben?

Ja, der Wohnungsgeber ist dazu gesetzlich verpflichtet, auf Anfrage innerhalb von zwei Wochen.

Reicht der Mietvertrag statt der Bestätigung?

Nein, die Meldebehörde verlangt grundsätzlich die Wohnungsgeberbestätigung.

Wie lange habe ich Zeit zur Anmeldung?

Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug.

Was passiert, wenn der Vermieter die Bestätigung verweigert?

Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, sie auszustellen. Bei Weigerung kann die Meldebehörde Bußgelder verhängen.

Passende Vorlagen

Häufig gesucht: Wohnungsgeberbestätigung Vorlage · Wohnungsgeberbescheinigung Muster · Wohnungsgeberbestätigung ausfüllen · Vermieterbescheinigung Anmeldung · Wohnungsgeberbestätigung Meldebehörde

Nutzung auf eigene Verantwortung – Haftungsausschluss: Diese Vorlage ist eine allgemeine, unverbindliche Orientierungshilfe und keine Rechts-, Steuer- oder sonstige Beratung. Sie verwenden sie ausschließlich eigenverantwortlich und müssen jedes Dokument vor der Verwendung selbst prüfen und an Ihren Einzelfall anpassen. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Wirksamkeit, Rechtsgültigkeit und Eignung der Vorlage und der damit erstellten Dokumente sowie für alle Folgen ihrer Verwendung (z. B. Fristversäumnisse, Formfehler, Nachteile gegenüber Dritten) übernimmt der Betreiber (Leon Blatz) keine Gewähr und, soweit gesetzlich zulässig, keine Haftung. Vollständiger Haftungsausschluss und Nutzungsbedingungen