Kostenvoranschlag Vorlage – für Handwerker und Dienstleister

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Kostenvoranschlag: Vorlage und Hinweise

Der Kostenvoranschlag nennt die voraussichtlichen Kosten einer Leistung mit Positionen, Gültigkeit und Hinweis zur Verbindlichkeit.

Der Kostenvoranschlag nennt vorab die erwarteten Kosten. Mit Positionen, Summen und Gültigkeitsdauer. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.

Stand: 05.10.2026 · Angaben ohne Gewähr

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Kostenvoranschlag und Angebot

Ein Kostenvoranschlag schätzt die voraussichtlichen Kosten einer Leistung. Im Zweifel ist er unverbindlich; ein verbindlicher Voranschlag (Festpreis) bindet den Anbieter. Ein Angebot dagegen ist ein verbindliches Vertragsangebot. Klären Sie vorab, was gelten soll.

Das gehört hinein

  • Anbieter, Kunde, Datum und Gültigkeit
  • Genaue Beschreibung der Leistungen mit Menge und Preis
  • Umsatzsteuer oder Hinweis nach § 19 UStG
  • Hinweis zur Verbindlichkeit

Wer trägt die Kosten?

Ob der Kostenvoranschlag kostenlos ist, hängt von der Vereinbarung ab. Im Zweifel wird er im Handwerk üblicherweise nicht berechnet, bei aufwendigen Gutachten kann er vergütet werden. Vereinbaren Sie das vorab. Für Mehrkosten bei unverbindlichem Voranschlag gilt: Wesentliche Überschreitungen muss der Anbieter unverzüglich anzeigen (§ 650 BGB).

Ratgeber zum Thema

Typische Fehler: Kostenvoranschlag

  • Verbindlichkeit ist unklar.
  • Leistungen werden ungenau beschrieben.
  • Mehrkosten werden nicht angezeigt.

Kostenvoranschlag erstellen: So geht’s

  1. Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
  2. Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
  3. Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
  4. Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.

Muster: Kostenvoranschlag

So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.

Max Mustermann Malerbetrieb
Max Mustermann Malerbetrieb · Musterweg 3 · 79100 Freiburg
Anna Beispiel
Lindenweg 12
79312 Emmendingen
Angebot-Nr.KV-2026-021
Datum05.10.2026
Gültig bis04.11.2026

Kostenvoranschlag – Malerarbeiten Wohnzimmer und Flur

Für die genannte Leistung kalkuliere ich wie folgt:

Pos.BeschreibungMengeEinzelpreisGesamt
1Wände grundieren und zweimal streichen (Wohnzimmer)45 m²9,50 €427,50 €
2Decken streichen25 m²8,00 €200,00 €
3Abdeck- und Vorarbeiten1 pausch.120,00 €120,00 €
Nettobetrag747,50 €
Umsatzsteuer 19 %142,03 €
Gesamtkosten (voraussichtlich)889,53 €

Dieser Kostenvoranschlag ist eine unverbindliche Schätzung. Die tatsächlichen Kosten können abweichen; wesentliche Überschreitungen zeige ich rechtzeitig an. Er ist gültig bis zum angegebenen Datum.

Preise zzgl. eventueller Mehrkosten bei unvorhersehbarem Mehraufwand.

Kontakt
0761 123456
Steuernummer: 12/345/67890

Häufige Fragen zu: Kostenvoranschlag

Ist ein Kostenvoranschlag verbindlich?

Nur, wenn er ausdrücklich als verbindlich vereinbart ist. Sonst ist er eine Schätzung.

Darf der Handwerker den Preis später erhöhen?

Bei unverbindlichem Voranschlag sind geringe Abweichungen möglich, wesentliche Überschreitungen muss er anzeigen.

Kostet ein Kostenvoranschlag etwas?

Das ist Vereinbarungssache. Fragen Sie vorab, ob er kostenlos ist.

Ist er verbindlich?

Nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

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