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Rechnung als Kleinunternehmer – Pflichthinweis nach § 19 UStG

Kleinunternehmer stellen Rechnungen ohne Umsatzsteuer. Damit das Finanzamt und der Kunde sie anerkennen, gehört ein klarer Hinweis darauf.

Stand: 05.10.2026 · Angaben ohne Gewähr

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Was ist ein Kleinunternehmer?

Unternehmer mit geringen Umsätzen können die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen. Sie erheben keine Umsatzsteuer, dürfen aber auch keine Vorsteuer ziehen. Die genauen Umsatzgrenzen (Vorjahr und laufendes Jahr) wurden zuletzt angepasst. Klären Sie den aktuellen Stand mit dem Finanzamt.

Der Rechnungshinweis

Auf der Rechnung steht zum Beispiel: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Weisen Sie keine Umsatzsteuer aus und nennen Sie keinen Steuersatz. Alle übrigen Pflichtangaben (Name, Anschrift, Steuernummer, Datum, Nummer, Leistung, Betrag) bleiben nötig.

Wichtig zu wissen

  • Die Wahl der Regelung hat Folgen für Preise und Kunden: Geschäftskunden können keine Vorsteuer abziehen.
  • Wer die Grenze überschreitet, muss Umsatzsteuer ausweisen.
  • Neu gegründete Unternehmen müssen die Umsätze schätzen.

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Häufige Fragen

Darf ich als Kleinunternehmer Umsatzsteuer ausweisen?

Nein. Wer sie ausweist, schuldet sie dem Finanzamt.

Brauche ich eine Steuernummer auf der Rechnung?

Ja, Steuernummer oder USt-IdNr. gehört zu den Pflichtangaben.

Gilt die Regelung automatisch?

Sie wird bei Gründung beantragt beziehungsweise im Fragebogen angegeben. Fragen Sie das Finanzamt.

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Hinweis: Dieser Ratgeber gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Gesetze, Beträge und Fristen können sich ändern, bitte prüfen Sie den aktuellen Stand. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung, siehe Haftungsausschluss.