Freelancer-Vertrag (Dienstleistungsvertrag): Vorlage und Hinweise
Freelancer und Auftraggeber sollten Leistung, Honorar, Nutzungsrechte und Kündigung schriftlich regeln. Die Vorlage deckt die wichtigsten Punkte ab und weist auf das Risiko der Scheinselbstständigkeit hin.
Auftraggeber und Freelancer regeln Leistung, Honorar, Rechte und Beendigung schriftlich. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.
Stand: 05.10.2026 · Angaben ohne Gewähr
Dienstvertrag oder Werkvertrag?
Bei einem Dienstvertrag schuldet der Freelancer seine Tätigkeit, nicht einen bestimmten Erfolg (z. B. Beratung, laufende Betreuung). Bei einem Werkvertrag schuldet er ein bestimmtes Ergebnis (z. B. fertige Website). Die Vorlage regelt eine allgemeine Dienstleistung. Für Projekte mit festem Ergebnis empfiehlt sich eine genauere Beschreibung der Abnahme.
Scheinselbstständigkeit vermeiden
Wer weisungsgebunden und fest eingegliedert arbeitet, kann als Arbeitnehmer gelten, mit Folgen für Sozialversicherung und Steuern (Scheinselbstständigkeit). Entscheidend ist die tatsächliche Durchführung, nicht der Vertragstitel. Lassen Sie den Vertrag bei Zweifeln prüfen, gegebenenfalls über ein Statusfeststellungsverfahren.
Wichtige Regelungen
- Leistungsbeschreibung und Termine
- Honorar, Zahlungsziel, Auslagen
- Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen
- Vertraulichkeit und Haftung
- Laufzeit und Kündigung
Typische Fehler: Freelancer-Vertrag (Dienstleistungsvertrag)
- Der Freelancer arbeitet faktisch wie ein Angestellter.
- Nutzungsrechte sind nicht geregelt.
- Leistung und Honorar sind unklar.
Freelancer-Vertrag (Dienstleistungsvertrag) erstellen: So geht’s
- Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
- Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
- Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
- Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.
Muster: Freelancer-Vertrag (Dienstleistungsvertrag)
So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.
Dienstleistungsvertrag (Freelancer)
Auftraggeber: Kunde GmbH, Hauptstraße 100, 79098 Freiburg
Auftragnehmer: Max Mustermann Webdesign, Musterweg 3, 79100 Freiburg, Steuernummer 12/345/67890
§ 1 Leistung
Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber folgende Leistungen: Konzeption, Design und Programmierung der Unternehmenswebsite. Der Auftragnehmer ist selbstständig tätig, bestimmt Ort, Zeit und Art der Ausführung selbst und ist nicht in die Betriebsorganisation des Auftraggebers eingegliedert.
§ 2 Laufzeit
Der Vertrag beginnt am 01.11.2026 und läuft auf unbestimmte Zeit.
§ 3 Vergütung
Der Auftragnehmer erhält ein Honorar von 85,00 € pro Stunde zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit anfallend. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen.
§ 4 Nutzungsrechte
Mit vollständiger Zahlung des Honorars räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die einfachen, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte an den vertragsgemäßen Arbeitsergebnissen ein.
§ 5 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich zur Verschwiegenheit über vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, auch nach Vertragsende.
§ 6 Kündigung
Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 7 Schlussbestimmungen
Änderungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
Freiburg, 05.10.2026
| Auftraggeber Kunde GmbH | Auftragnehmer Max Mustermann Webdesign |
Häufige Fragen zu: Freelancer-Vertrag (Dienstleistungsvertrag)
Brauche ich einen schriftlichen Vertrag als Freelancer?
Nicht zwingend, aber dringend empfohlen, um Leistung, Honorar und Rechte klar zu regeln.
Wann liegt Scheinselbstständigkeit vor?
Wenn der Freelancer faktisch weisungsgebunden und in den Betrieb eingegliedert wie ein Angestellter arbeitet.
Wer besitzt die Rechte an der Arbeit?
Das regelt der Vertrag. Ohne Regelung verbleiben Urheberrechte beim Urheber, der Auftraggeber erhält nur den vereinbarten Nutzungsumfang.
Wer zahlt die Sozialversicherung beim Freelancer?
Der Freelancer als Selbstständiger selbst. Bei Scheinselbstständigkeit kann der Auftraggeber nachzahlen müssen.
Passende Vorlagen
- Angebot Vorlage – Angebotsvorlage mit Positionen, Gültigkeit und Preisen.
- Auftragsbestätigung Vorlage – Auftragsbestätigung mit Leistungen, Preisen und Terminen.
- Rechnungsvorlage kostenlos – Rechnung mit Positionen, Umsatzsteuer und Zahlungsangaben.
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