Kleinunternehmerregelung (Checkliste ab 2025): Vorlage und Hinweise
Als Kleinunternehmer sparen Sie sich die Umsatzsteuer, aber nicht jede Pflicht. Die Checkliste zeigt die Regeln seit 2025.
Als Kleinunternehmer sparen Sie sich die Umsatzsteuer, aber nicht jede Pflicht. Die Checkliste zeigt die Regeln seit 2025. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.
Stand: 09.10.2026 · Angaben ohne Gewähr
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Kleinunternehmer seit 2025
Seit 2025 gilt: Vorjahresumsatz bis 25.000 € und laufendes Jahr bis 100.000 €. Wird die 100.000-€-Grenze im laufenden Jahr überschritten, entfällt die Regelung ab diesem Umsatz. Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer aus und dürfen keine Vorsteuer abziehen. Sie lohnt sich vor allem bei Privatkunden und geringen Investitionen.
Hinweise
Steuerliche und rechtliche Anforderungen können sich ändern und hängen vom Einzelfall ab. Lassen Sie sich im Zweifel von einer Steuerberaterin, einem Steuerberater oder einer Anwältin beraten. Die Vorlage ersetzt keine Beratung.
Typische Fehler: Kleinunternehmerregelung (Checkliste ab 2025)
- Umsatzsteuer trotzdem ausgewiesen.
- Grenzen nicht beobachtet.
- Vorsteuer gezogen.
Kleinunternehmerregelung (Checkliste ab 2025) erstellen: So geht’s
- Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
- Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
- Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
- Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.
Muster: Kleinunternehmerregelung (Checkliste ab 2025)
So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.
Checkliste Kleinunternehmer
Anna Beispiel Lektorat · 2027
Grenzen
| □ | Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € |
| □ | Umsatz im laufenden Jahr höchstens 100.000 € |
| □ | Bei Überschreiten von 100.000 € im laufenden Jahr endet die Regelung sofort |
| □ | Bei Gründung: voraussichtlicher Umsatz höchstens 25.000 € |
Rechnungen
| □ | Keine Umsatzsteuer ausweisen |
| □ | Hinweis: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ |
| □ | Übrige Pflichtangaben trotzdem nötig |
| □ | E-Rechnungen empfangen können; beim Ausstellen gelten Ausnahmen |
Folgen
| □ | Kein Vorsteuerabzug aus Einkäufen |
| □ | Keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen (in der Regel) |
| □ | Verzicht auf die Regelung bindet für fünf Jahre |
| □ | Bei EU-Geschäften Besonderheiten beachten |
Prüfen
| □ | Lohnt sich die Regelung? (Kunden privat oder Unternehmen, hohe Investitionen?) |
| □ | Umsätze laufend beobachten |
Eigene Punkte
| □ | Umsatz monatlich mit dem Tracker prüfen |
Häufige Fragen zu: Kleinunternehmerregelung (Checkliste ab 2025)
Wie hoch sind die Grenzen?
25.000 € im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr.
Was muss auf die Rechnung?
Der Hinweis auf § 19 UStG.
Kann ich verzichten?
Ja, mit fünfjähriger Bindung.
Passende Vorlagen
- Kleinunternehmer Umsatzgrenze Vorlage – Umsätze monatlich addieren und die Grenzen der Kleinunternehmerregelung (25.000 € Vorjahr, 100.000 € laufendes Jahr) im Blick behalten.
- Rechnung Kleinunternehmer Vorlage – Rechnung ohne Umsatzsteuer nach § 19 UStG mit Pflichtangaben und Hinweis.
- E-Rechnung Checkliste Vorlage – E-Rechnungspflicht im B2B: Empfang seit 2025, Ausstellung ab 2027 bzw. 2028, Formate XRechnung und ZUGFeRD, Software, Archivierung und Ausnahmen.
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