Kleinunternehmer-Umsatzgrenze überwachen (Tracker): Vorlage und Hinweise
Kleinunternehmer müssen ihre Umsätze im Blick behalten. Der Tracker summiert monatlich und warnt rechtzeitig vor der Grenze.
Kleinunternehmer müssen ihre Umsätze im Blick behalten. Der Tracker summiert monatlich und warnt rechtzeitig vor der Grenze. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.
Stand: 07.10.2026 · Angaben ohne Gewähr
KI-Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von künstlicher Intelligenz erstellt und kann Fehler enthalten. Mehr erfahren
Grenzen der Kleinunternehmerregelung
Seit 2025 gilt: Die Kleinunternehmerregelung kann nutzen, wer im Vorjahr höchstens 25.000 Euro Umsatz hatte und im laufenden Jahr höchstens 100.000 Euro erzielt. Wird die 100.000-Euro-Grenze im laufenden Jahr überschritten, gilt die Regelbesteuerung bereits für den Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird. Liegt der Jahresumsatz über 25.000 Euro, entfällt die Regelung im Folgejahr.
Hinweise
Steuerliche und rechtliche Anforderungen können sich ändern und hängen vom Einzelfall ab. Lassen Sie sich im Zweifel von einer Steuerberaterin, einem Steuerberater oder einer Anwältin beraten. Die Vorlage ersetzt keine Beratung.
Typische Fehler: Kleinunternehmer-Umsatzgrenze überwachen (Tracker)
- Grenze zu spät bemerkt.
- Vorjahresumsatz vergessen.
- Rechnungen nicht umgestellt.
Kleinunternehmer-Umsatzgrenze überwachen (Tracker) erstellen: So geht’s
- Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
- Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
- Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
- Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.
Muster: Kleinunternehmer-Umsatzgrenze überwachen (Tracker)
So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.
Umsatz-Tracker Kleinunternehmer
| Unternehmen | Muster Webdesign |
| Jahr / Vorjahresumsatz | 2027 / Vorjahr 21.400 € |
| Monat | Umsatz (€) | Kumuliert (€) | Abstand zu 25.000 € | Abstand zu 100.000 € | Notiz |
|---|---|---|---|---|---|
| Januar | 1.800 | 1.800 | 23.200 | 98.200 | |
| Februar | 2.400 | 4.200 | 20.800 | 95.800 | |
| März | 1.950 | 6.150 | 18.850 | 93.850 | |
| April | 2.900 | 9.050 | 15.950 | 90.950 | größerer Auftrag |
| Mai | 2.100 | 11.150 | 13.850 | 88.850 | |
| Juni | 2.600 | 13.750 | 11.250 | 86.250 |
Grenzen seit 2025: Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € und im laufenden Jahr höchstens 100.000 €. Wird 100.000 € im laufenden Jahr überschritten, entfällt die Regelung ab dem Umsatz, der die Grenze überschreitet.
Häufige Fragen zu: Kleinunternehmer-Umsatzgrenze überwachen (Tracker)
Wie hoch sind die Grenzen?
Vorjahr 25.000 €, laufendes Jahr 100.000 €.
Was passiert bei Überschreitung?
Ab Überschreiten von 100.000 € sofort Regelbesteuerung, sonst ab dem Folgejahr.
Zählen Nettoumsätze?
Maßgeblich ist der Gesamtumsatz nach den Regeln des UStG.
Passende Vorlagen
- Rechnung Kleinunternehmer Vorlage – Rechnung ohne Umsatzsteuer nach § 19 UStG mit Pflichtangaben und Hinweis.
- EÜR Übersicht Vorlage – Einnahmen und Ausgaben für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung sammeln: Datum, Beleg, Kategorie, Netto, Umsatzsteuer, Brutto.
- Onlineshop starten Checkliste Vorlage – Onlineshop rechtssicher starten: Gewerbe, Impressum, AGB, Widerrufsbelehrung, Datenschutz, Button-Lösung, Verpackungsregister und Versand.
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