Provisionsvereinbarung Vorlage – für Tippgeber und Vermittler

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Provisionsvereinbarung (Vermittlung oder Tippgeber): Vorlage und Hinweise

Wer Kunden vermittelt oder Tipps gibt, sollte die Provision vorher schriftlich vereinbaren. So gibt es später keinen Streit.

Wer Kunden vermittelt oder Tipps gibt, sollte die Provision vorher schriftlich vereinbaren. So gibt es später keinen Streit. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.

Stand: 07.10.2026 · Angaben ohne Gewähr

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Provisionen richtig regeln

Ohne klare Vereinbarung gibt es oft Streit, ob ein Auftrag „vermittelt“ war. Legen Sie fest, wie Kunden benannt werden, für welchen Zeitraum der Anspruch gilt und wann die Provision fällig wird. Wer regelmäßig und ständig vermittelt, kann als Handelsvertreter gelten, mit eigenen Rechten wie dem Ausgleichsanspruch. Provisionen sind für den Empfänger steuerpflichtig.

Hinweise

Steuerliche und rechtliche Anforderungen können sich ändern und hängen vom Einzelfall ab. Lassen Sie sich im Zweifel von einer Steuerberaterin, einem Steuerberater oder einer Anwältin beraten. Die Vorlage ersetzt keine Beratung.

Typische Fehler: Provisionsvereinbarung (Vermittlung oder Tippgeber)

  • Kundenbenennung unklar.
  • Kein Zeitraum.
  • Handelsvertreterrecht übersehen.

Provisionsvereinbarung (Vermittlung oder Tippgeber) erstellen: So geht’s

  1. Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
  2. Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
  3. Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
  4. Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.

Muster: Provisionsvereinbarung (Vermittlung oder Tippgeber)

So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.

Provisionsvereinbarung

Unternehmen: Muster Webdesign, Musterweg 3, 79100 Freiburg

Vermittler: Tom Beispiel, Bergstraße 1, 79312 Emmendingen

§ 1 Gegenstand

Der Vermittler weist dem Unternehmen Interessenten nach bzw. vermittelt Aufträge: Vermittlung von Neukunden für Website-Projekte. Er ist dabei nicht weisungsgebunden und nicht berechtigt, das Unternehmen zu vertreten oder Verträge abzuschließen.

§ 2 Provisionsanspruch

Für jeden Auftrag, der innerhalb von 12 Monaten nach dem Nachweis mit einem vom Vermittler erstmals benannten Kunden zustande kommt, erhält der Vermittler eine Provision von 10 % des Netto-Auftragswerts, höchstens 1.000,00 € je Auftrag. Der Vermittler benennt Kunden vorab schriftlich; bereits bekannte Kunden sind ausgenommen.

§ 3 Fälligkeit und Abrechnung

Die Provision ist nach vollständigem Zahlungseingang des Kunden fällig. Das Unternehmen erteilt monatlich eine Abrechnung. Fällt der Auftrag ganz oder teilweise weg, entfällt die Provision entsprechend. Steuern und Abgaben auf die Provision trägt der Vermittler.

§ 4 Laufzeit

Die Vereinbarung gilt auf unbestimmte Zeit und kann mit einem Monat Frist zum Monatsende gekündigt werden. Für bis dahin nachgewiesene Kunden bleibt der Anspruch bestehen.

Freiburg, 07.10.2026

Unternehmen
Muster Webdesign
Vermittler
Tom Beispiel

Häufige Fragen zu: Provisionsvereinbarung (Vermittlung oder Tippgeber)

Muss ich Provisionen versteuern?

Ja, als Einkünfte.

Wann ist die Provision fällig?

Wie vereinbart, oft nach Zahlung des Kunden.

Bin ich Handelsvertreter?

Bei ständiger Vermittlung möglicherweise.

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