SCHUFA-Eintrag berichtigen lassen (Widerspruch): Vorlage und Hinweise
Falsche Einträge können Kredite und Mietverträge verhindern. Das Schreiben verlangt Berichtigung oder Löschung.
Falsche Einträge können Kredite und Mietverträge verhindern. Das Schreiben verlangt Berichtigung oder Löschung. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.
Stand: 06.10.2026 · Angaben ohne Gewähr
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Falsche Einträge korrigieren
Sie haben das Recht, unrichtige Daten berichtigen und unzulässig gespeicherte Daten löschen zu lassen (Art. 16, 17 DSGVO). Fordern Sie zunächst eine Selbstauskunft (kostenlos einmal jährlich, Art. 15 DSGVO) an und beanstanden Sie den Eintrag mit Belegen. Oft ist es sinnvoll, sich parallel an den Gläubiger zu wenden, der die Daten gemeldet hat. Reagiert niemand, hilft die Datenschutzaufsichtsbehörde oder eine Verbraucherzentrale.
Hinweise
- Fordern Sie vom Gläubiger eine Erledigungsbestätigung.
- Erledigte Einträge werden nach bestimmten Fristen gelöscht.
- Siehe SCHUFA-Selbstauskunft und DSGVO-Auskunft.
Fristen, Beträge und Rechtslage können sich ändern. Prüfen Sie den aktuellen Stand und holen Sie bei wichtigen Fragen fachlichen Rat ein. Die Vorlage ersetzt keine Beratung.
Typische Fehler: SCHUFA-Eintrag berichtigen lassen (Widerspruch)
- Belege fehlen.
- Der Gläubiger wird nicht kontaktiert.
- Der Antrag nennt keine konkrete Berichtigung.
SCHUFA-Eintrag berichtigen lassen (Widerspruch) erstellen: So geht’s
- Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
- Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
- Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
- Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.
Muster: SCHUFA-Eintrag berichtigen lassen (Widerspruch)
So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.
Lindenweg 12
79312 Emmendingen
Verbraucherservice
(Anschrift laut Website)
(PLZ Ort)
Antrag auf Berichtigung beziehungsweise Löschung eines Eintrags
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach Einsicht in meine Auskunft (Referenz SA-123456) beanstande ich folgenden Eintrag:
Eintrag „Forderung offen“ eines Telekommunikationsanbieters über 189,90 €, gemeldet im Juni 2026
Begründung: Die Forderung wurde bereits am 12.07.2026 vollständig bezahlt. Der Eintrag ist daher unrichtig beziehungsweise zu löschen.
Ich verlange nach Art. 16 und Art. 17 DSGVO die Berichtigung beziehungsweise Löschung des Eintrags. Belege füge ich bei: Zahlungsbestätigung und Bestätigung des Gläubigers.
Bitte bestätigen Sie mir bis zum 10.11.2026 schriftlich die Korrektur und teilen Sie mir mit, welche Empfänger der Daten informiert wurden. Bis zur Klärung bitte ich um Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) und Kennzeichnung der Daten als bestritten.
Mit freundlichen Grüßen
Anna Beispiel
Häufige Fragen zu: SCHUFA-Eintrag berichtigen lassen (Widerspruch)
Wie komme ich an meine SCHUFA-Auskunft?
Über die kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO.
Wie lange dürfen Einträge gespeichert werden?
Das hängt von der Art, erledigte Einträge werden nach festgelegten Fristen gelöscht.
Was, wenn die SCHUFA nicht reagiert?
Wenden Sie sich an die Datenschutzaufsicht oder Verbraucherzentrale.
Passende Vorlagen
- SCHUFA Auskunft Vorlage – Kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO bei der SCHUFA anfordern.
- DSGVO Auskunft Vorlage – Auskunft nach Art. 15 DSGVO oder Löschung nach Art. 17 verlangen.
- Inkasso widersprechen Vorlage – Unberechtigte Forderung eines Inkassounternehmens bestreiten und Nachweise verlangen.
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