Widerspruch Krankenkasse (Ablehnung von Leistungen): Vorlage und Hinweise
Hat die Krankenkasse eine Leistung abgelehnt, können Sie innerhalb eines Monats widersprechen.
Hat die Krankenkasse eine Leistung abgelehnt, können Sie innerhalb eines Monats widersprechen. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.
Stand: 05.10.2026 · Angaben ohne Gewähr
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Frist und Form
Gegen Bescheide der Krankenkasse können Versicherte innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen und sollte begründet werden. Nach der Entscheidung über den Widerspruch ist eine Klage vor dem Sozialgericht möglich. Das Verfahren ist für Versicherte in der Regel kostenfrei.
Fristen für Entscheidung
- Über Anträge muss die Kasse in der Regel innerhalb von drei Wochen entscheiden, bei Gutachten innerhalb von fünf Wochen (Genehmigungsfiktion, § 13 Abs. 3a SGB V).
- Sammeln Sie ärztliche Stellungnahmen.
- Sozialverbände und Patientenberatung helfen.
Fristen und Voraussetzungen können sich ändern. Prüfen Sie den aktuellen Stand bei der zuständigen Stelle. Die Vorlage ersetzt keine Beratung.
Typische Fehler: Widerspruch Krankenkasse (Ablehnung von Leistungen)
- Die Monatsfrist wird verpasst.
- Ärztliche Begründung fehlt.
- Kasse wird nicht um Entscheidung mit Frist gebeten.
Widerspruch Krankenkasse (Ablehnung von Leistungen) erstellen: So geht’s
- Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
- Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
- Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
- Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.
Muster: Widerspruch Krankenkasse (Ablehnung von Leistungen)
So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.
Lindenweg 12
79312 Emmendingen
Widerspruchsstelle
Firmenweg 5
54321 Beispielstadt
Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom 22.09.2026 – A123456789
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen Ihren Bescheid vom 22.09.2026 (Az. L-2026-4711), mit dem Sie die Leistung Elektrischer Rollstuhl abgelehnt haben, lege ich Widerspruch ein.
Sie begründen die Ablehnung wie folgt: Die Kasse hält die Versorgung für nicht notwendig und verweist auf einen Standardrollstuhl.
Begründung: Die Versorgung ist medizinisch notwendig, weil ich aufgrund meiner Erkrankung die Kraft für einen mechanischen Rollstuhl nicht aufbringen kann. Eine ärztliche Begründung liegt bei.
Eine ärztliche Stellungnahme zur Notwendigkeit füge ich bei.
Ich bitte Sie, den Bescheid aufzuheben und die Leistung zu bewilligen. Bitte entscheiden Sie bis zum 19.10.2026. Andernfalls behalte ich mir weitere Schritte vor.
Mit freundlichen Grüßen
Anna Beispiel
Häufige Fragen zu: Widerspruch Krankenkasse (Ablehnung von Leistungen)
Wie lange habe ich Zeit?
Einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.
Kostet der Widerspruch etwas?
Nein, das Widerspruchsverfahren ist gebührenfrei.
Was folgt auf einen abgelehnten Widerspruch?
Sie können Klage beim Sozialgericht erheben.
Passende Vorlagen
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