Resturlaub Auszahlung Vorlage – Urlaubsabgeltung fordern

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Resturlaub auszahlen lassen (Urlaubsabgeltung): Vorlage und Hinweise

Kann Urlaub nicht mehr genommen werden, ist er auszuzahlen. Das Schreiben fordert die Abgeltung ein.

Kann Urlaub nicht mehr genommen werden, ist er auszuzahlen. Das Schreiben fordert die Abgeltung ein. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.

Stand: 05.10.2026 · Angaben ohne Gewähr

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Urlaub verfällt nicht ohne Weiteres

Endet das Arbeitsverhältnis, ist nicht genommener Urlaub auszuzahlen (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Der Urlaub verfällt nach der Rechtsprechung nur, wenn der Arbeitgeber rechtzeitig auf Urlaubsanspruch und Verfall hingewiesen hat. Die Höhe richtet sich nach dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen. Tarifverträge und Ausschlussfristen sind zu beachten.

Hinweise

  • Beachten Sie arbeitsvertragliche Ausschlussfristen.
  • Lassen Sie den Urlaubsstand schriftlich bestätigen.
  • Siehe Urlaubsantrag.

Fristen und Rechtslage können sich ändern. Prüfen Sie den aktuellen Stand und lassen Sie sich im Zweifel beraten.

Typische Fehler: Resturlaub auszahlen lassen (Urlaubsabgeltung)

  • Ausschlussfristen werden verpasst.
  • Resturlaub wird nicht belegt.
  • Berechnungsgrundlage ist unklar.

Resturlaub auszahlen lassen (Urlaubsabgeltung) erstellen: So geht’s

  1. Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
  2. Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
  3. Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
  4. Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.

Muster: Resturlaub auszahlen lassen (Urlaubsabgeltung)

So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.

Anna Beispiel
Lindenweg 12
79312 Emmendingen
Muster GmbH
Personalabteilung
Firmenweg 5
54321 Beispielstadt
Emmendingen, 05.10.2026

Abgeltung von Resturlaub

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Arbeitsverhältnis endet am 31.12.2026. Mir stehen noch 12 Urlaubstage zu, die ich bis dahin nicht mehr nehmen kann.

Nach § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz ist der Urlaub abzugelten. Bei einem Bruttomonatsgehalt von 3.200,00 € ergibt sich ein Tagessatz von ca. 147,69 € und eine Abgeltung von ca. 1.772,28 € brutto.

Bitte zahlen Sie den Betrag mit der letzten Gehaltsabrechnung, spätestens bis zum 15.01.2027, und bestätigen Sie mir den Urlaubsstand schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen

Anna Beispiel

Häufige Fragen zu: Resturlaub auszahlen lassen (Urlaubsabgeltung)

Wird Resturlaub immer ausgezahlt?

Wenn er wegen Ende des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann.

Wie wird die Höhe berechnet?

Nach dem durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen.

Verfällt der Urlaub?

Nur, wenn der Arbeitgeber rechtzeitig hingewiesen hat.

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